sehepunkte 8 (2008), Nr. 4

Robert von Friedeburg / Luise Schorn-Schütte (Hgg.): Politik und Religion: Eigenlogik oder Verzahnung?

Das vorliegende Bändchen fasst die Beiträge einer Sektion des 44. Deutschen Historikertages in Halle zusammen. Aus dessen Leitmotiv "Traditionen - Visionen" formen die Herausgeber mit Blick auf das 16. Jahrhundert und im Vergleich zwischen Deutschland, England und Frankreich ihre Fragematrix: Politik und Religion: Eigenlogik oder Verzahnung? Damit stehen die Grundlagen des Konfessionalisierungsparadigmas auf dem Prüfstand. Entstand aus dem Zusammenwirken von Politik und Religion die Vision des sozialdisziplinierenden Staates bzw. der Wunsch "von unten" nach einer weltlichen Ordnung, die den göttlichen Geboten entsprach und das friedliche Nebeneinander konfessionsverschiedener Menschen in einem Gemeinwesen ermöglichte? Die Leitfrage der Herausgeber weist dann allerdings in eine etwas andere Richtung: "Gab es eine visionäre Theologie, die einer traditionalen Politik gegenüberstand?" (1) Sie passt zur Aktualität des Themas heute, steht aber in einem gewissen Widerspruch zur These von der Säkularisierung als fundamentaler und innovativer Errungenschaft des frühneuzeitlichen Europa.

Lassen sich - gerade wenn man von der in der Frühen Neuzeit unterstellten innovativen Kraft der Tradition ausgeht (2) - Politik und Religion im 16. Jahrhundert überhaupt als eigenständige Sektoren gesellschaftlicher Praxen sinnvoll trennen? Auch hier gilt: Es kommt auf den Untersuchungsansatz und das Erkenntnisinteresse an. Wer kann dem hermeneutischen Zirkel schon entkommen? Die Autonomie des Politischen mag eine Projektion des 19. und 20. Jahrhunderts sein (3). Der Fürst, der seinem Land eine Konfession aufzwang, der über theologische Streitigkeiten entschied und Pfarrer auswies, die sich seinen Anordnungen widersetzten, verstand Politik jedoch nicht nur als Morallehre, sondern auch als Machtspiel. Er forderte Gehorsam und setzte ihn notfalls mit Zwangsmitteln durch. Mit dieser Feststellung wird natürlich nicht der große Einfluss von Theologen und einer gelehrten Elite im politischen Raum ignoriert, doch die verbindliche Entscheidung fällten nicht sie, sondern die für das weltliche Regiment Verantwortlichen. Sie taten dies - auch wenn die Theologen anderer Meinung waren - unter Berufung auf den Willen Gottes. Dass Geistliche ihre Obrigkeit heftig kritisierten, wenn sie ihre theologische Wahrheit nicht mehr stützte, entsprach trotz des paulinischen Gehorsamsgebotes ihrem Amts- und Pflichtverständnis. Die Entscheidung fiel dann allerdings im politischen Raum: Der Fürst forderte auch in Glaubensdingen Gehorsam, die Geistlichen widersprachen und mobilisierten im Extremfall Widerstand. Am Ende standen Sieg, Niederlage oder aber ein neu ausgehandelter Konsens, der im Unterschied zu allen anderen Themenfeldern auf konfessionellem Terrain mit seinen absoluten Wahrheitsansprüchen allerdings nur selten gelang.

Die Monarchen in England und Frankreich und die Fürsten im Reich waren für die konfessionellen Grundentscheidungen ausschlaggebend. Dies zeigt vor allem die englische Diskussion. Ralph Houlbrooke fasst den Stand der derzeitigen englischen reformationsgeschichtlichen Forschung zusammen und zeigt den entscheidenden Anteil der königlichen Politik in Auseinandersetzung mit anderen gesellschaftlichen Kräften. Die Rolle der visionären protestantischen Theologie bleibt umstritten, doch unter Elisabeth erfolgte "the triumph of political concerns [...] over visionary theology" (114). Die englischen Presbyter waren allerdings nie in ähnlicher Weise organisiert wie die Hugenotten in Frankreich. "England escaped a religious war in the sixteenth century above all because the centre held." (125) Deswegen konnten unterschiedliche Varianten des christlichen Glaubens florieren.

Martin Ingram betont dagegen (129-161), auch im Vergleich zur religiösen Entwicklung in den anderen Teilen der britischen Insel, den kulturellen Hintergrund, der den Schock des Glaubenswechsels und der Koexistenz unterschiedlicher Varianten der christlichen Lehre abfederte und für die Untertanen erträglich machte. Er verweist auf den spätmittelalterlichen Antiklerikalismus und "erasmisches" Gedankengut, auf die lange Kritik am Fegefeuer und an den Klöstern als den Verwaltern diesbezüglicher Strafen, sowie auf Vorstellungen, den Kirchenbesitz für die Zwecke der Krone zu nutzen. Zudem tangierte der politische Bruch Heinrichs VIII. mit Rom die dogmatischen Grundlagen des katholischen Glaubens lange Zeit wenig. Alles in allem war die englische Reformation laut R. W. Hoyle "an idea awaiting its time" (139), und ihre Akzeptanz wurde anfangs durch soziale Reformen belohnt (145). Durchgesetzt wurde der reformatorische Glaube im Zeitalter Elisabeths, als die Angriffe Spaniens "a powerful sense of Protestant patriotism" auslösten, so dass "what had begun as a top-down Reformation was consolidated by popular, traditional conservatism" (154). Letztlich sorgte eine gewisse konfessionelle Identität für antikatholische und patriotische Stimmungen, die wiederum über die sozialen Abgrenzungen hinweg homogenisierend wirkten. Ingrams Ergebnis ist eindeutig: "The language of civility [...] offered a complementary basis form oral conduct, an ethic consistent with Christian morality but based in social rather than religious bonds." (160)

Das englische Beispiel bestätigt die These von der Verzahnung von Politik und Religion, wobei das politische Zentrum im 16. Jahrhundert die Entwicklung steuerte. Für Mark Greengrass, der nach den Gründen der Gewaltausbrüche im Zuge der reformatorischen Entwicklung in Frankreich fragt, sind diese - unter Verweis auf die Untersuchungen von N. Z. Davis - vor allem darin begründet, dass es um Religion ging (73). Die eschatologische Angst vor der falschen Lehre habe in Frankreich zu ansonsten unvorstellbaren Gewaltausbrüchen geführt, weil die Menschen glaubten, in Gottes Auftrag zu handeln (87). Der Ausweg war - und dies ist die französische Meistererzählung - die absolute Monarchie.

Vor diesem Hintergrund ist der Beitrag von Luise Schorn-Schütte zu sehen, die sich mit der Verbindung von Reichspolitik und reformatorischem Umbruch, dem Recht der Gegen- oder Notwehr und der Reaktivierung der Drei-Stände-Lehre im Luthertum beschäftigt. Sie betont das Zusammenspiel von politischer und theologischer Politikberatung. (16) Der Grundkonflikt ist bekannt: Handelt eine Obrigkeit gegen das "göttliche Gesetz" - in Gestalt der jeweils geltende Konfession -, verstößt sie gegen ihre natürlichen Pflichten und hat das Recht verloren, Obrigkeit zu sein. Protestantische Juristen und Theologen waren sich in dieser Einschätzung einig, und sie konnten deswegen gleichberechtigt ihre "Wissensbestände" in Form der "politischen Kommunikation" aufeinander abstimmen. Wenn es ihnen um "Herrschaftsbegrenzung", nicht um "Herrschaftszentrierung" (30) ging, dann zeigt dies aber auch eine interessengeleitete Kommunikation: Beide Gruppen wollten ihre Vorstellungen von der richtigen protestantischen Politik durchsetzen und ihren Einfluss erweitern. Solange sich diese beiden Beratergruppen über das Ziel einig waren - etwa in der Opposition gegen die kaiserliche Politik im Zuge der deutschen Bürger- oder Freiheitskriege zwischen 1546 und 1552 - gab es keine Probleme, denn dann wurden die jeweiligen Wissensbestände entsprechend funktionalisiert. Sobald jedoch zwischen unterschiedlichen und kontrovers beurteilten Optionen entschieden werden musste, war es meist um die Gleichberechtigung des geistlichen Wächteramtes geschehen - angesichts des neuerdings von Heinz Schilling beschworenen Konfessionsfundamentalismus der Zeit um 1600 vielleicht die einzige Möglichkeit, den permanenten Religionskrieg zu vermeiden.

Die Grundlagen fürstlicher Herrschaft im Territorialstaat reflektiert Robert von Friedeburg kenntnisreich und detailliert. Dies führt ihn zu einer einleuchtenden Historiographiekritik und einer Aufwertung des Reiches. Freilich sieht auch er im "ius reformandi" "eines der wichtigsten Instrumente der Territorialstaatsformung" (48). Dass der Augsburger Religionsfrieden eindeutige (staatliche) Zuordnungen forderte und erzwang, ist wenig umstritten, dass protestantische Juristen dazu auch die "patria" als Argument nutzten (53 ff.), ist eine vergleichsweise neue Einsicht. Besteht die Verzahnung von Politik und Religion darin, dass die Vaterlandsliebe den Menschen von Gott ins Herz gepflanzt sei (Melanchthon) und dazu dienen konnte, zum Kampf gegen einen Tyrannen zu motivieren? (59) Letztlich zeigt sich aber auch für Friedeburg das Innovative der Entwicklung des Territorialstaates darin, dass er "als Gehäuse der verschiedenen Konfessionen" diente (69).

Die weiterführende Kernfrage lautet: Welche Rolle spielte die Religion, welche die Politik und welche die Verzahnung von beidem auf dem Weg zu Pluralisierung und Toleranz, die zumindest als Signum heutiger Staaten und Gesellschaften in der westlichen Hemisphäre gelten? Die Antworten dieses Buches sind für England und Frankreich eindeutig (Primat der Politik), für Deutschland bzw. für das Reich, wo die Pluralisierung der Herrschaft schon im 16. Jahrhundert zur Anerkennung verschiedener Konfessionen führte, noch nicht, so dass hier weiterer Forschungsbedarf besteht.

Rezension über:

Robert von Friedeburg / Luise Schorn-Schütte (Hgg.): Politik und Religion: Eigenlogik oder Verzahnung? Europa im 16. Jahrhundert (= Historische Zeitschrift. Beihefte. Neue Folge; Bd. 45), München: Oldenbourg 2007, 165 S., ISBN 978-3-486-64455-5, EUR 39,80

Rezension von:
Georg Schmidt
Historisches Institut, Friedrich-Schiller-Universität, Jena
Empfohlene Zitierweise:
Georg Schmidt: Rezension von: Robert von Friedeburg / Luise Schorn-Schütte (Hgg.): Politik und Religion: Eigenlogik oder Verzahnung? Europa im 16. Jahrhundert, München: Oldenbourg 2007, in: sehepunkte 8 (2008), Nr. 4 [15.04.2008], URL: https://www.sehepunkte.de/2008/04/11943.html


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