sehepunkte 10 (2010), Nr. 3

Martin Zimmermann (Hg.): Extreme Formen von Gewalt in Bild und Text des Altertums

Gewalt in der Antike wird seit gut zehn Jahren in den Altertumswissenschaften viel traktiert. Das Thema verspricht Interdisziplinarität (gut für Drittmittel), Mitschwimmen in einem historisch-anthropologischen Großdiskurs (gut für die Wahrnehmung durch Vertreter anderer Fächer und noch mehr Drittmittel) und Dekonstruktion eines angeblich noch immer klassizistisch geprägten Antikebildes (gut für das Ego "kritischer" Wissenschaftler). In der Einführung des bereits sechs Jahre nach der zugrunde liegenden Tagung erschienenen Sammelbandes zieht der Herausgeber in einer weiten Überschau dann auch viele Register. [1] Der Leser erfährt das Erwartbare: Bei den Römern bildete demonstrierte Gewalt "eine wichtige Grundlage der staatlichen Existenz" (15), von den Griechen hingegen wurden Gewalt und Tod "in sehr unterschiedlichen Kontexten thematisiert, um die Welt und das Leben der Menschen in ihr zu beschreiben und zu verstehen" (17) - fragt sich nur, warum es im klassischen Athen in Gestalt der skythischen Bogenschützen eine sichtbare staatliche Ordnungsgewalt gab, während sich römische Imperiumträger bis zum Ende der Republik auf die Symbolik der beilelosen Rutenbündel verlassen mussten, sofern sie nicht zur Selbsthilfe griffen. Zimmermans Hinweis, dass für die Antike "die mangelhafte Quellenlage eine soziologisch fundierte Mikrostudie nicht zulässt" (32), trifft sicher zu, entbindet aber nicht von der Pflicht, einen operablen Begriff von Gewalt und Grausamkeit zu formulieren - schon mit Blick auf einen Vergleich der verschiedenen antiken Kulturen. [2] Aber der Leser wird entschädigt, indem er etwa lernt, "dass es historische Formen von physischer Gewaltpraxis sowie ihrer Gegenwart im Alltag der Menschen, aber auch zeitlich und kulturell gebundene Formen ihrer medialen Präsenz gab" (39) und dass die mediale Wiedergabe von Gewalt in Bildern und Texten nie "eine bloße Abbildung des Geschehens" beabsichtigt, sondern immer ein "mit weiteren Konnotationen angereichertes Narrativ" darstellt (40).

Für "normale" Althistoriker sehr instruktiv sind die Kapitel über den Alten Orient. Renate Müller-Wollermann erläutert "Symbolische Gewalt im Alten Ägypten" an topischen Darstellungen vom "Erschlagen der Feinde" und an Schlachtenreliefs. Abgebildet wird nie eine konkrete Tötungsszene, sondern der König in der Pose dessen, der prinzipiell in der Lage ist, Feinde zu erschlagen und damit über das Chaos schlechthin zu siegen. Ob man hier allerdings dem dargestellten Gewaltakt "Symbolcharakter" zuschreiben sollte, erscheint fraglich; es handelt sich eher um eine entzeitlichte und abstrahierende Abbreviatur. Einer weiteren empirischen Überprüfung scheint die am Beispiel des in der Tat expansiv agierenden Pharaos Thutmosis III. (1479-1425 v.Chr.) entwickelte These zu bedürfen, dass symbolische Gewalt reale Gewalt lediglich ergänzte, diese aber, wenn sie fehlte, nicht zu ersetzen vermochte. - Andreas Fuchs beantwortet die Frage, ob die (Neu-)Assyrer grausam waren, erwartbar mit "ja"; dennoch liest man die zitierten Quellen und die beigebrachten funktionalen Erklärungen mit Gewinn (65-119). Fuchs konzentriert sich auf Akte nach dem Ende der eigentlichen Kriegshandlungen und macht plausibel, dass hinter den ausufernden Schilderungen in Bild und Text "die Fiktion der totalen Kontrolle über Reich und Heer" stand (72). Die medialen Strategien der Herrscher werden dargestellt und pragmatisch analysiert, etwa: Weil der neuassyrische König kein Gott und kein Spender von Leben war, musste seine (und nur seine) Fähigkeit, in jeder ihm genehmen Weise jeden Gegner demonstrativ zu töten, herausgestrichen werden. Leider konterkariert Fuchs seine Interpretationen mehrfach durch unangemessen "witzig"-kolloquiale Formulierungen (z.B. 105), bloß angerissene, dadurch irreführende Vergleiche mit der Gegenwart und dem "heutigen Empfinden" sowie durch die abschließende Empfehlung, "das Verhalten der Assyrer dem Bereich des leider nur allzu Menschlichen zuzuordnen" (116). Die neuassyrische Praxis und Darstellung extremer Gewalt mit der achämenidischen zu vergleichen ist reizvoll, war diese doch durch "Grausame Hinrichtungen - friedliche Bilder" gekennzeichnet, wie Bruno Jacobs zeigt (121-153), während in der Bīsutūn-Inschrift durchaus von Verstümmelungen und Pfählungen die Rede ist; es unterschieden sich also "weniger die jeweilige Vorgehensweise als die Darstellungskonventionen bei Assyrern und Persern" (151). Gibt es dafür eine Erklärung oder war es Zufall, etwa im Sinne eines einmal gesetzten Exempels?

Der Herausgeber durchmustert auf der Basis einer umfangreichen Materialsammlung "Extreme Formen physischer Gewalt in der antiken Überlieferung" (155-192), teils nach Topoi (Tyrannen), teils autorzentriert, beginnend mit Homer. Interessant ist die Beobachtung, dass Thukydides die mimetische Schilderung von Greueln in der Regel vermied - wofür die literarische Kritik der Antike ihn schalt -, so dass die Ausnahmen (Stasis auf Korkyra, Katastrophe der Athener auf Sizilien) sinndeutende Potenz erhielten. Für die römische Kaiserzeit hebt Zimmermann mit Recht hervor, dass nicht Folter und grausame Hinrichtungen als solche problematisiert wurden (es gab sie auch unter Augustus oder Trajan), sondern ihre Schilderung immer einen politischen Gehalt transportieren, genauer: den tyrannischen, zur Mäßigung unfähigen Kaiser brandmarken sollte. Zugleich rückte hier das standfeste Erleiden aller Martern als Komplement zum tyrannischen Exzess in den Mittelpunkt, d.h. die Opferrolle wurde expliziert und heroisiert, das Opfer geehrt. Dies beides, zusammen mit dem Fehlen jedes Grausamkeits-Triumphalismus etwa in den 'Res Gestae Divi Augusti' (im Gegensatz zur Dareios-Inschrift), macht nebenbei deutlich, warum die Römer 'uns' näher stehen als andere Formationen der Alten Welt. Und obwohl manche grausig-virtuosen Einzelschilderungen bei Lucan und Seneca durchaus gewaltpornografischen Charakter haben, stehen auch sie in einem politischen Kontext (188): "Mitglieder der Führungsschicht schildern in ihren Werken das Grauen und erleiden es selbst. Die Lektüre, das Angesicht des Grauens als leerer Schrecken, rüstet für politische Verfolgung." [3] Hilfreich ist Zimmermanns Faustformel, wonach Gewalt, soweit sie für berechtigt gehalten wird, kaum Niederschlag in den Texten findet - in der Tat wissen wir über 'Kleinkriminalität' und ihre rigorose Ahndung sehr wenig. "Wer hingegen, wie Barbaren, politische Gegner oder Tyrannen, dem Außenraum zugerechnet wird, dem kann Gewalt in allen nur denkbaren grausamen Einzelheiten unterstellt werden." (191)

Die Beiträge von Susanne Muth ("Zur historischen Interpretation medialer Gewalt", 193-229) und Felis Pirson ("Zur Funktion extremer Gewalt in Kampfdarstellungen der hellenistischen Sepulkralkunst Etruriens", 231-256) machen jeweils deutlich, dass "mit der Rekonstruktion antiker Assoziationshorizonte ein nicht unerhebliches methodisches Problem verbunden ist" (254). Wie Muth zeigen kann, wurden die Tötungsdarstellungen auf attischen Vasen nicht etwa durch die Gewalterfahrung in den Perserkriegen expliziter, sondern bereits um 530/520 v.Chr. Den "zunehmenden Blutrausch" und die "thematische Explosion der Gewaltszenen" (212) erklärt sie daher nicht als Spiegel neuer, unmittelbarerer Erfahrungen mit realer Gewalt - für die späte Peisistratidenzeit deutet die Überlieferung eher eine militärische Entwöhnung der Bürgerschaft an. Gewalt war auch gar nicht das Thema der Darstellungen, sondern lediglich ein Motiv, durch das sich die Vorstellung von Stärke, Überlegenheit und Sieghaftigkeit als Manifestationen von Macht und Ansehen deutlicher ausdrücken ließ. Den von Muth vorgetragenen Vermutungen könnte man eine kompensatorische hinzufügen: Weil sich die athenische Aristokratie zeitweise kaum noch kriegerisch betätigen konnte, musste sie diesen Teil ihrer soziokulturellen Existenz und deren 'Ereignisgrundlage', die Entscheidung über Sieg oder Niederlage, gleichsam in die Bilder auslagern. Die Einwirkung großer historischer Einzelereignisse auf ikonografische Veränderungen dürfe man hingegen nicht zu groß veranschlagen.

Genuin 'realhistorisch' behandelt Jens-Uwe Krause "Staatliche Gewalt in der Spätantike: Hinrichtungen" (321-350); demnach nahmen in der Spätantike Gewaltbereitschaft und - als Antwort des Staates darauf - schärfere, grausamere Strafen gegen römische Bürger keineswegs zu, lässt sich also "keine geradlinige Entwicklung beobachten, die von einem angeblich humanen Strafrecht der frühen Kaiserzeit über die Spätantike ins barbarische Mittelalter geführt hätte" (322). Im Gegenteil: Hatte es in der frühen und hohen Kaiserzeit durch die Verurteilung "ad bestias" mehrere Tausend Quasi-Hinrichtungen pro Jahr gegeben, fiel dieser 'Anreiz', ein Todesurteil auszusprechen, später weg. Viele Todesurteile wurden in der Spätantike aus verschiedenen Gründen auch gar nicht vollstreckt; der Blick nur in die Rechtsquellen führt in die Irre, denn "Gesetzgebung und Strafpraxis klafften auseinander" (342). Auch die Christianisierung spielte selbstverständlich eine Rolle.

Vermisst wird in dem Band [4] ein Beitrag zur römischen Republik; über die Brutalisierung durch den Bundesgenossenkrieg und die Proskriptionen Sullas sowie zur Rolle von physischer Gewalt in der politischen Kultur der späten Republik ließe sich noch viel Diskussionswertes sagen.


Anmerkungen:

[1] In den bibliografisch reichhaltigen Anmerkungen fehlt Christian Meier: Überlegungen zur Geschichte der Gewalt, in: Historisches Kolleg 1980-1990, hg. von der Stiftung Historisches Kolleg im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft (= Schriften des Historischen Kollegs, 8), München 1991, 23-60; ders.: Die Gewalt und das Politische, in: Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Jahrbuch 1994, Berlin 1995, 173-191.

[2] Martin Hose geht in seinem Beitrag ("Sadismus in der hellenistischen Dichtung", 257-273) ausdrücklich von modernen, psychopathologischen Sadismusbegriff aus und konstatiert für den Hellenismus eine qualitative Veränderung gegenüber Schilderungen extremer Gewalt bei Homer und in der Tragödie: eine "Annäherung an den Bereich der Sexualität" (273).

[3] Weiter ausgeführt wird dieser Gedanke in dem gehaltvollen Aufsatz von Dirk Rohmann ("Tyrannen und Märtyrer: Seneca und das Gewaltkonzept in der Literatur des ersten Jahrhunderts n.Chr.", 275-294): Die Bewertung von Gewalt hing wesentlich vom sozialen Status des Opfers und der politisch-mentalen Disposition des Ausübenden ab. Vgl. ders.: Gewalt und politischer Wandel im 1. Jahrhundert n.Chr. (Münchener Studien zur Alten Welt, Bd. 1), München 2006. - Ulrich Huttner behandelt einen anderen Teilaspekt ("Sterben wie ein Philosoph. Zur Inszenierung des Todes in der Antike", 295-320), jedoch überwiegend als 'intertextuelles' Phänomen (Sokrates-Cato-imitatio) und deskriptiv. Von extremer Gewalt ist nur am Rande die Rede.

[4] Dessen Einrichtung vermeidet nicht den Eindruck der Lustlosigkeit: unterschiedliche Zitiersysteme in den Anmerkungen, keine die Resultate zusammenbindende Bilanz aus der Feder des Herausgebers. Außer im einleitenden Beitrag ist die zitierte Literatur kaum je jünger als 2003. - Redaktionelle Mängel: Errata-Liste zum Beitrag Jacobs, ferner: 175, 198 A. 8, 215, 226, 262, 264, 273, 281, 282, 285, 295, 297f., 306, 314, 317.

Rezension über:

Martin Zimmermann (Hg.): Extreme Formen von Gewalt in Bild und Text des Altertums (= Münchner Studien zur Alten Welt; Bd. 5), München: Utz Verlag 2009, 350 S., ISBN 978-3-8316-0853-9, EUR 39,00

Rezension von:
Uwe Walter
Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie, Universität Bielefeld
Empfohlene Zitierweise:
Uwe Walter: Rezension von: Martin Zimmermann (Hg.): Extreme Formen von Gewalt in Bild und Text des Altertums, München: Utz Verlag 2009, in: sehepunkte 10 (2010), Nr. 3 [15.03.2010], URL: https://www.sehepunkte.de/2010/03/17084.html


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