Otto Friedrichs: Das niedere Schulwesen im linksrheinischen Herzogtum Kleve 1614-1816. Ein Beitrag zur Regionalgeschichte der Elementarschulen in Brandenburg-Preußen (= Schriften der Heresbach-Stiftung Kalkar; Bd. 5), Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte 2000, 319 S., ISBN 3-89534-261-0, DM 38,00
Rezensiert von:
Johannes Kistenich
Westfälisches Staatsarchiv, Detmold
Systematische Studien zur frühneuzeitlichen Schulwirklichkeit liegen auch drei Jahrzehnte nach der "realistischen Wende" in der bildungshistorischen Forschung erst vereinzelt vor. Zu verweisen ist auf die Studien von Wolfgang Neugebauer (Absolutistischer Staat und Schulwirklichkeit in Brandenburg-Preußen (= Veröffentlichungen der historischen Kommission zu Berlin; Bd. 62), Berlin / New York 1985. Schule und Absolutismus in Preußen. Akten zum preußischen Elementarschulwesen bis 1806, ebd.; Bd. 83, Berlin / New York 1992) und Jens Bruning (Das pädagogische Jahrhundert in der Praxis. Schulwandel in Stadt und Land in den preußischen Westprovinzen Minden und Ravensberg 1648-1816 (= Quellen und Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte; Bd. 15), Berlin 1999).
Zu den regionalhistorischen Untersuchungen zum Elementarschulwesen brandenburgisch-preußischer Territorien zählt auch die Dissertation von Otto Friedrichs, die Hubert Steinhaus (Münster) anregte und betreute. Ziel ist es, "die Lücke in der Erforschung des niederen Schulwesens der Stadt- und Landschulen im linksrheinischen Teil des Herzogtums Kleve zu schließen." Zeitlich umfaßt die Studie den Zeitraum vom faktischen Übergang des Herzogtums an Brandenburg infolge des Vertrags von Xanten 1614 bis zur Neuorganisation der Territorialverhältnisse nach dem Zusammenbruch der napoleonischen Herrschaft. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Auswertung von Visitationsprotokollen des Archidiakonats Xanten aus den Jahren 1682, 1714/1722 und 1753 hinsichtlich der Aussagen zum Elementarschulwesen (Kapitel V, S. 85-114) sowie von Akten des Generalgouvernements vom Nieder- und Mittelrhein über eine Erhebung zum Stand des Schulwesens im Jahre 1814 (Kapitel VI, S. 115-231). Der Verfasser bietet seine Auswertung des archivalischen Quellenmaterials, ausgehend von differenzierten Fragestellungen, klar gegliedert und mit zahlreichem statistischem Material untermauert dar, so daß die Ausführungen einen gezielten und raschen Zugang unter einer konkreten Fragestellung ermöglichen. U.a. enthalten die Kapitel Tabellen über die aus diesen Quellen ermittelten Elementarschulen und Lehrer.
Die wesentlichen Ergebnisse seien an dieser Stelle kurz referiert, um damit zu verdeutlichen, zu welch differenzierten Aussagen über die Schulwirklichkeit der Verfasser gelangt: Gemäß den Visitationsberichten des 17. und 18. Jahrhunderts wurde in 93,5 - 100% der Pfarrgemeinden Unterricht erteilt. Nach Meinung der Zeitgenossen waren am Beginn des 19. Jahrhunderts im Untersuchungsraum mindestens 180 Schulen erforderlich, jedoch nur 127 vorhanden. Durchschnittlich kam auf 758 Einwohner eine Schule (861 Einwohner/Schule bei Katholiken, 286 Einwohner/Schule bei Protestanten); bezogen auf die Zahl der Schulfähigen bedeutete dies 124 Schulfähige/Schule. Die Ernennung der Lehrer oblag bei 72,3 - 81,9% der Fälle dem Pfarrer bzw. dem Kloster oder Stift, dem die Pfarrei inkorporiert war; die klevische Regierung gewann hierin zunehmend an Einfluß (1682: 4,5%, 1722/1753: 12,8% bzw. 12,9%), in weniger als 10% war die Zivilgemeinde (Magistrat) an der Auswahl der Lehrer beteiligt, (adlige) Patrone in 4,5% (1682) - 12,8% (1753). Einen Einschnitt bedeutete hier die französische Schulgesetzgebung des Jahres 1802: Der Anteil der Anstellungen durch Pfarrer, Prediger bzw. Kirchenvorstände sank von 70,7% (vor 1802) auf 37,9%, während der Anteil der Anstellungen durch Maires/Bürgermeister, Munizipalräte/Magistrate, Unterpräfekten und die Lütticher Akademie als zuständiger Behörde auf 55,2% (nach 1802) stieg (gegenüber 14,5% vor 1802). Lag die Prüfung der Lehrer vor 1802 vorwiegend bei Pfarrern, Predigern und Patronen, traten auch hier infolge der gesetzlichen Bestimmungen des Jahres 1802 die Lütticher Akademie (66,7%) und andere, von der französischen Regierung eingesetzte Kommissionen an deren Stelle.
Hinsichtlich der Altersstruktur gehörten 1814 48% der Lehrer in die Altersgruppe der 20-40-Jährigen, 52,5% in die der 40-65-Jährigen, 9,5% in jene der 65-80-Jährigen. 51,9 % der Lehrer galten zum Zeitpunkt der Erhebung als schwach begabt oder untauglich, 12% waren gebrechlich bzw. älter als 65 Jahre. Angaben zum Schulbesuch vor 1800 sind über den gesamten Untersuchungszeitraum spärlich. Vielerorts fand im Sommer überhaupt kein Unterricht statt, so daß Winterschulen eher die Regel als die Ausnahme gewesen zu sein scheinen. Für das Jahr 1814 berechnet Friedrichs aus den Angaben für die fünf Kantone des Arrondissements Kleve (Kranenburg, Kleve, Goch, Kalkar, Xanten) eine Schulbesuchsrate von 33,9% (vgl. im rechtsrheinischen Teil des Herzogtums Kleve am Beginn des 19. Jahrhunderts 56,6%). 36,4% der Jungen und 31,3% der Mädchen erhielten demnach Unterricht. In den Landgemeinden lag der Schulbesuch, sofern man die Erhebungen des Jahres 1814 zugrunde legt, mit 43,5% signifikant höher als im städtischen Raum (25,6%). Hierfür macht Friedrichs maßgeblich die zahlreichen Winkelschulen in der Stadt verantwortlich. Im Mittelwert lag der Schulbesuch bei den (ausschließlich) katholischen Gemeinden mit 37,7% deutlich höher als in Gemeinden mit katholischen und protestantischen Schulen (29,3%). Die Einschulung erfolgte häufig erst mit sieben Jahren oder noch später. 1814 besuchten 54,4% der Schüler den Unterricht höchstens bis zum 13. Lebensjahr; nur an acht von 70 Schulen nahmen Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr am Unterricht teil. Üblich blieb die Koedukation; nur in sehr wenigen Ausnahmefällen waren Lehrerinnen nachzuweisen. In 3,8% der Schulen im Jahre 1814 ist eine Beteiligung der Lehrerfrauen am Mädchenunterricht nachzuweisen, vornehmlich zum Erlernen von Handarbeiten.
Lehrgegenstände waren 1814 Lesen, Schreiben, Rechnen (v.a. Zählen) und "Religion". Angaben über die Schreibfähigkeit bzw. Alphabetisierung im Herzogtum Kleve sind aus der Erhebung nicht zu ermitteln und stellen ein Forschungsdesiderat dar (vgl. jetzt etwa zur Methodik und als Beispiel für den rheinischen Raum Norbert Winnige: Zum Stand der Alphabetisierung im Kurfürstentum Köln im ausgehenden 18. Jahrhundert. In: Frank Günter Zehnder (Hg.): Eine Gesellschaft zwischen Tradition und Wandel. Der Riss im Himmel. Clemens August und seine Epoche, Bd. 3, Köln 1999, S. 65-86). Vorrangige Unterrichtssprache am linken Niederrhein war noch am Beginn des 19. Jahrhunderts das Niederländische bzw. Niederdeutsche. Als Schulbücher werden im 17./18. Jahrhundert Katechismen, Evangelienbücher, Heiligenbücher, das ABC-Buch und das "Titulbuch" genannt. Als Schulgebäude diente hauptsächlich das Haus des Lehrers.
Umrahmt werden die zentralen Kapitel (V, VI) von einführenden Abschnitten u.a. zur demographischen, konfessionellen und territorial-politischen Geschichte des Untersuchungsraums (I, II), zur Bedeutung von Stiften und Klöstern für das Elementarschulwesen vom 16. bis zum 19. Jahrhundert (III) und zur Schulpolitik (Schulordnungen, IV). Ein ausführlicher Exkurs über die Lehrerseminare um 1800 rundet die Darstellung ab (VII). Daß die Zusammenfassung der Dissertation ausgesprochen kurz geraten ist (S. 284-286), fällt weniger ins Gewicht, da die Kernergebnisse in zahlreichen und weitgehend prägnanten Zwischenresümees präsentiert werden.
Wenngleich die positiven Eindrücke in Anbetracht der hier erstmals gesichert und differenziert für den Untersuchungsraum erhobenen Daten zum Schulalltag überwiegen, sind dennoch einige kritische Bemerkungen unerläßlich. In mancher Hinsicht unglücklich gewählt ist bereits der Titel der Studie, deren Schwerpunkt eindeutig auf dem zweiten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts liegt, d.h. in einer Zeit, als das Herzogtum Kleve auf der linken Rheinseite infolge des Einmarschs französischer Truppen 1794 faktisch, de jure 1802 aufgehört hatte zu bestehen. Zutreffender wäre demzufolge die Umschreibung "auf dem linksrheinischen Gebiet des (ehemaligen) Herzogtums Kleve" gewesen. Vor dem Hintergrund der zeitgenössischen Terminologie ist die Bezeichnung "niederes Schulwesen" ebenfalls nicht unproblematisch, bezeichneten doch die Zeitgenossen die Gymnasialklassen (vom lateinischen Grammatikunterricht bis zur Rhetorik) als "scholae inferiores". Der im Text synonym gebrauchte Terminus Elementarschule ist eindeutiger.
Schwerwiegender ist der Einwand, daß infolge der auf die Visitationsberichte des Archidiakonats Xanten beschränkten Quellenauswahl für das 17./18. Jahrhundert über weite Strecken der Eindruck entsteht, als sei die Geschichte der Elementarschulen im linksrheinischen Herzogtum Kleve eine (fast) ausschließlich katholische Angelegenheit gewesen. Die gerade für den Untersuchungsraum so charakteristische konfessionelle Gemengelage am Niederrhein, die sich eben auch in der Einrichtung reformierter und lutherischer Schulanstalten äußert, wird in der Studie von Friedrichs zumindest für die Zeit vor 1800 nicht adäquat berücksichtigt. Die zahlreich vorliegenden Quelleneditionen insbesondere für die reformierte Kirche am Niederrhein (vgl. vor allem Wolfgang Petri (Bearb.): Die reformierten klevischen Synoden im 17. Jahrhundert, 3 Bde. Schriftenreihe des Vereins für Rheinische Kirchengeschichte, Bde. 47, 59, 65, Düsseldorf - Köln 1973 - 1981; ders. (Bearb.): Sitzungsberichte der Convente der reformierten Klever Classis von 1611 bis 1670, ebd. Bd. 38, Köln 1971) wurden überhaupt nicht herangezogen (vgl. nur den allgemeinen Verweis S. 17). Aus diesen Quellen sind zwar keine quantifizierbaren Aussagen zur Schulwirklichkeit zu gewinnen, doch hätten hieraus qualitative Hinweise zu Aspekten des Schulalltags gewonnen werden können, die das konfessionell einseitige Bild der Studie relativiert hätten. Auch jüdisches Elementarschulwesen, das zumindest für die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts nachzuweisen ist, bleibt gänzlich unerwähnt.
Man vermißt ferner Ansätze zu einer Einordnung der Ergebnisse in einen größeren Kontext durch den Vergleich mit Resultaten aus Studien, denen vergleichbare Quellengruppen zugrunde liegen und die sich mit benachbarten Regionen beschäftigen. Auf diesem Weg hätten Besonderheiten und allgemeine Tendenzen innerhalb des Untersuchungsraums stärker herausgearbeitet werden können. So sucht man beispielsweise im Literaturverzeichnis vergeblich die Veröffentlichung von Anton Richter/Günter Bers, "Schwach an Wissen, Gesundheit und Vermögen". Elementarschullehrer und Elementarschulen des Jülicher Landes im Roer-Departement um 1814 (= Forum Jülicher Geschichte; Bd. 13), Jülich 1995, die auf der Basis derselben Erhebung über das Schulwesen des Jahres 1814, die Friedrichs seiner Untersuchung zugrunde legt, eine Zusammenstellung der Ergebnisse für die einzelnen Orte bietet. Ebenso sinnvoll wäre die Heranziehung der Resultate gewesen, die Andreas Holzem ("... quod non miserit prolem ad scholam" - Religiöse Bildung, Schulalltag und Kinderwelten im Spiegel von Sendgerichtsprotokollen des Fürstbistums Münster. In: Archiv für Kulturgeschichte 78, 1996, S. 325-362) über das Schulwesen für das Fürstbistum Münster in der Frühneuzeit ermittelt hat. Übersehen hat der Verfasser auch die Zusammenstellung von Quellenbelegen zum Mädchenschulwesen in dem älteren Beitrag von Joseph Kuckhoff: Das Mädchenschulwesen in den Ländern am Rhein im 17. und 18. Jahrhundert. In: Zeitschrift für Geschichte der Erziehung und des Unterrichts 22, 1932, S. 1-35. Das knapp neunseitige Literaturverzeichnis wird nicht in jeder Hinsicht dem aktuellen Stand der historischen Bildungsforschung gerecht.
Teilweise sind Flüchtigkeitsfehler auf die eingeschränkte Rezeption der Forschungsliteratur zurückzuführen, wie die Verlesung "Bittaume" (S. 240, 243) statt "(Peter) Villaume" als Autor eines Lehr- und Handbuchs. Das von Friedrichs als nicht näher bekannt erwähnte "Titulbuch" (S. 103, 109, 163) wird bei Friedrich Nettesheim (Geschichte der Schulen im alten Herzogtum Geldern und in den benachbarten Landestheilen, Düsseldorf 1881, S. 490 f.) zumindest kurz beschrieben. Bei der Behandlung der Stiftsschulen in Emmerich, Xanten und Kleve müßte genauer nach der Zugehörigkeit zum niederen oder höheren Schulwesen gefragt werden. Bei den Klöstern, die sich dem Elementarunterricht widmeten, vermißt man die Schulen bei den katholischen Gemeinden der Dominikaner und der Fraterherren in Wesel. In einzelnen Fällen sind die quantitativen Ergebnisse nur mit Einschränkungen aussagekräftig. Ein besonderes Problem stellt die Berechnung der Schuldichte dar. Aus der Erhebung des Jahres 1814 berechnet Friedrichs eine Schuldichte bezogen auf die Pfarrgemeinden von 97,5% (98,4% der katholischen, 92,9% der reformierten, 100% der lutherischen Gemeinden). Durch die Wahl der Bezugsgröße (Kirchengemeinde) kommt der Verfasser hier zu einem deutlich höheren Wert als Wolfgang Neugebauer (Absolutistischer Staat und Schulwirklichkeit in Brandenburg-Preußen, S. 277, 436 f.) für 1805 in der "Provinz Kleve" (47,9%) und der Rezensent (Das Schulwesen der Stadt Kalkar vor 1800, S. 29 f., 127-130: 48,2%), welche die Zahl der Schulorte im Verhältnis zur Zahl der Orte im Untersuchungsraum betrachten.
In mancher Hinsicht überzeugen der Aufbau und einzelne thematische Abschnitte der Studie nicht vollständig: Fragwürdig erscheint etwa, ob ein Abschnitt über die geographische Lage des Untersuchungsraums (S. 26-29) notwendig ist. Zur Beschreibung der Bevölkerungs- und Sozialstruktur wird die Situation im Kreis Kleve 1861, also rund ein halbes Jahrhundert nach Ende des Untersuchungszeitraums gewählt (Kapitel I 2.3). Warum in einem eigenen Kapitel das Verhältnis zwischen Preußen und der katholischen Kirche thematisiert wird (S. 37-42), bleibt ebenfalls unklar, verstärkt gleichwohl den konfessionell einseitigen Charakter. In der gebotenen Form zu ausführlich ist auch das Kapitel über die politische und Territorialgeschichte des Herzogtums Kleve 1614 - 1815 (S. 43-57). Es wäre weiterhin möglich gewesen, auch die französische Schulgesetzgebung (Kapitel V 5) gemeinsam mit den Schulordnungen des 17. und 18. Jahrhunderts abzuhandeln (IV). Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der Schulordnungen und die erarbeiteten Fakten zur Schulwirklichkeit weitgehend unverbunden nebeneinander stehen. Ursachen für die Durchsetzungs(un)fähigkeit staatlicher Schulpolitik werden hingegen nicht thematisiert, wenngleich die schulpolitische Reformdiskussion im Anschluß an die Ergebung von 1814 eingehend referiert wird.
Friedrichs behandelt in einem eigenen Abschnitt Reformansätze um 1800 zur Verbesserung der Lehrerbildung mit der Einrichtung von Lehrerseminaren in Wesel (1784-1806) und Emmerich (1801-1811), bzw. mit dem Plan eines Seminars in Kleve (1815). Ein derart ausführlicher Exkurs ist entbehrlich, da die Institutionengeschichte der Lehrerseminare bereits wiederholt Gegenstand von Darstellungen gewesen ist (vgl. v.a. die Arbeiten von Wilhelm Meiners und Wilhelm Zimmermann, die der Verfasser auch benutzt hat), zumal der Abschnitt über das Emmericher Seminar (S. 255-272) überhaupt keine spezifischen Hinweise für die Entwicklung des Elementarschulwesens im linksrheinischen (ehemaligen) Herzogtum Kleve liefert. In zusammenfassender Form hätten die Angaben den Abschnitten Prüfung bzw. Ausbildung der Lehrer (VI 2.7.3 bzw. 2.7.4) hinzugefügt werden können.
Der Sprachstil des Autors ist teilweise recht hölzern und antiquiert. Neben einzelnen Formulierungen (vgl. z.B. "das altehrwürdige Erzbistum Köln", S. 52) trägt hierzu besonders bei, daß zuweilen jede Zahl einer Tabelle im darstellenden Text wiederholt wird, ohne daß sich daran in der Regel weitergehende Erklärungen oder Interpretationen anschließen. Gelegentlich wird im Haupttext eine Vielzahl dokumentierender Einzelfälle aneinandergereiht, die man durchaus im Anmerkungsapparat hätte bieten können, dafür sind manchmal regelrechte Quellenverweise in den Haupttext geraten (vgl. etwa S. 108).
Die Arbeit beschließt ein höchst eigenwillig gestaltetes, elfseitiges Namens-, Orts- und Sachregister. Einerseits fehlen beispielsweise ohne erkennbaren Grund Personennamen, z.B. die auf S. 266 f. (wiederholt) erwähnten Franziskaner-Rekollektenpatres (Disibod) Hermann, (Archangelus) Woebel, (Arsenius) Daub und (Xaver) Heidelberg, während der in demselben Zusammenhang aufgeführte Minorit P. Reiner Assmus im Register erscheint. Den preußischen Minister Johann Christoph von Wöllner findet man unter "Wöllner (Staatsminister)". Bei solchen Persönlichkeiten wären zumindest die Vornamen und ggf. die Lebensdaten mit vertretbarem Aufwand zu ermitteln gewesen. Andererseits sind unsystematisch einige Autoren aus dem Literaturverzeichnis in das Register aufgenommen worden, das folglich nur eingeschränkt benutzbar ist.
Otto Friedrichs hat in den zentralen Kapiteln (V, VI) seiner Dissertation mit einem bewährten methodischen Zugriff aus vorwiegend massenhaft gleichförmigen Akten in mühsamer und weithin sorgfältiger analytischer Arbeit ein facettenreiches Bild des Schulalltags ermittelt und in wünschenswerter Klarheit geboten. Die Studie stellt ungeachtet manch nötiger Vorbehalte insgesamt einen unbestreitbar wichtigen Beitrag zur Erforschung der Schulwirklichkeit von der Mitte des 17. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts dar.
Empfohlene Zitierweise:
Johannes Kistenich: Rezension von: Otto Friedrichs: Das niedere Schulwesen im linksrheinischen Herzogtum Kleve 1614-1816. Ein Beitrag zur Regionalgeschichte der Elementarschulen in Brandenburg-Preußen, Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte 2000, in: PERFORM 1 (2000), Nr. 5, URL: <http://www.sehepunkte.de/perform/reviews.php?id=60>
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