Harm Klueting: Das Reich und Österreich 1648-1740 (= Historia profana et ecclesiastica; 1), Münster: LIT 1999, 129 S., ISBN 3-8258-4280-0, DM 39,80
Rezensiert von:
Wolfgang Burgdorf
Historisches Seminar, Ludwig-Maximilians-Universität, München
Vom 25. bis zum 27. September 1997 fand im Institut für Europäische Geschichte in Mainz das vierte deutsch-österreichische Historikergespräch statt. "Reichsständische Libertät und habsburgisches Kaisertum" lautete das Thema, der zeitliche Schwerpunkt lag zwischen der Mitte des 16. und 17. Jahrhunderts. Der Auftakt war furios: Helmut Rumpler aus Klagenfurt, Leiter der ersten Sektion, entfaltete das Plakat der in der Woche zuvor, vom 18. bis zum 20. September, in Jena unter dem Titel "Das Alte Reich und seine Nachbarn" abgehaltenen Tagung der Arbeitsgemeinschaft Frühe Neuzeit,1 und monierte, es sei unverständlich, daß im Programm keine Sektion und kein Vortrag über "Das Alte Reich und Österreich" zu finden gewesen seien. Einige der Anwesenden reagierten ihrerseits mit Unverständnis und wandten zaghaft ein, daß Österreich doch ein Teil des Reiches gewesen sei und österreichische Erzherzöge seit dem Mittelalter fast ununterbrochen Oberhäupter des Reiches waren.
Das von Rumpler angesprochene Problem des österreichischen Nationalbewußtseins sollte die gesamte Tagung kolorieren. Insbesondere der Vortrag von Georg Schmidt, der die "teutsche Libertät" als identitätsverbürgendes Merkmal der nationalen Identität der Deutschen herausstellte, ohne "die Österreicher" hierbei auszuklammern, führte zu einer deutlichen Belebung der Diskussion, wobei Begriffe wie "deutschnational" und "großdeutsch" fielen. Der Geist Karl Dietrich Erdmanns, sogar die Auseinandersetzungen des 19. Jahrhunderts, schienen von den Räumen der europäischen Geschichte Besitz zu ergreifen. Es zeigte sich jedoch bald, daß es sich weniger um eine deutsch-österreichische Konfrontation handelte als um eine Auseinandersetzung unter österreichischen Historikern.
Nun hat der Kölner Historiker Harm Klueting, der auch an diesem deutsch-österreichischen Historikergespräch teilgenommen hatte, ein kleines Buch vorgelegt, das exakt jenen Titel trägt, den Helmut Rumpler 1997 für eine Sektion der Tagung "Das Alte Reich und seine Nachbarn" eingefordert hatte: "Das Reich und Österreich". Bei der Veröffentlichung handelt es sich um den selbständigen Neudruck eines umfangreichen Aufsatzes, der anläßlich der österreichischen Millenniumsfeiern von 1996 erstmals erschienen ist. Anlaß der Tausendjahrfeiern war die erste Erwähnung des Begriffs "Österreich" in einer Urkunde Kaiser Ottos III., die sich nicht in Österreich, sondern im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München befindet. Zu diesem Anlaß erschien Kluetings Aufsatz in dem von Wilhelm Brauneder und Lothar Höbelt herausgegebenen Sammelband "Sacrum Imperium. Das Reich und Österreich 996-1806" (Wien 1996, S. 162-287). Die seit 1996 erschienene Literatur wurde nicht eingearbeitet, allerdings nennt der Autor in einem Vorwort einige der zwischenzeitlich veröffentlichten Titel, wobei auffällt, daß wichtigste Titel fehlen; die Auswahl wird nicht begründet.
In der Einleitung des Vorwortes scheint der Verfasser einen von den nationalbewußten, reichsüberdrüssigen österreichischen Historikern unabhängigen Standpunkt zu beziehen. "Es ist unstrittig", schreibt er, "daß die Republik Österreich heute kein Teil der Bundesrepublik Deutschland ist oder werden soll. Es ist aber auch unstrittig, daß das heutige Österreich in der Vergangenheit nicht nur ein Teil des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation war, sondern auch ein Teil Deutschlands. Strittig ist nur, wann entscheidende Momente des Herauswachsens Österreichs aus dem Reich anzusetzen sind - 1495, 1530, 1620, 1648, 1683, 1714, 1740 oder 1783 - und wann Österreich aus Deutschland ausschied - 1806, 1848, 1866 oder 1945." Das erste von zehn Kapiteln behandelt das Verhältnis von Reich und Österreich nach 1648 in der deutschsprachigen Historiographie. Es beginnt mit Droysens markanter Bewertung des Westfälischen Friedens, das Reich im alten Sinne habe aufgehört zu existieren, und Österreich trage dafür die Verantwortung, da die österreichischen Kaiser dem Reich, das Droysen mit der Nation gleichsetzte, immer nur die Alternative gelassen hätten, unter ihrer zum großen Teil undeutschen Macht geeint oder ohne Österreich nichts zu sein. In einem zweiten Schritt wird die kleindeutsch-borussische Geschichtsdarstellung mit der durch Heinrich von Srbik verkörperten, gesamtdeutschen Schule konfrontiert und als dritte Schule folgen die Vertreter der österreichischen Reichsgeschichte, vornehmlich Oswald Redlich, Hugo Hantsch und Franz Krones. Letztere bezogen ihre Historiographie nicht auf den heutigen geographischen Begriff Österreich, sondern auf den Habsburgischen "Gesamtstaat", d.h. auf die Länder des Hauses Österreich. War den beiden ersten Schulen - wenn auch unter unterschiedlichen Vorzeichen - die Bewertung des Westfälischen Friedens als entscheidende Etappe auf dem Wege der Reichsauflösung gemeinsam, so meinten die Vertreter der österreichischen Reichsgeschichte, 1648 sei für die österreichische Geschichte weniger wichtig als für die deutsche. Hier war die Trennung also bereits im 19. Jahrhundert vollzogen.
Dann wendet sich der Verfasser dem Aufschwung der Reichsgeschichte in der Bundesrepublik Deutschland zu, den Karl Otmar von Aretins epochales Werk von 1967 ausgelöst hatte. Sehr berechtigt erscheint dabei Kluetings Hinweis, daß die Renaissance der Reichsgeschichte in der Bundesrepublik Deutschland auch "Züge der Traditionsstiftung für den damaligen westdeutschen Teilstaat" getragen habe (S. 6). Schließlich umfaßte die zweite Deutsche Republik ungefähr jenes Gebiet, das man im 18. Jahrhundert, von Österreich und Preußen aus gesehen, als "das Reich" bezeichnete. Auch war die neue Republik ebensowenig ein nationaler Machtstaat wie das Alte Reich. Adam Wandruszka von Wanstetten hatte zudem bereits 1970 auf einen praktischen Grund für das westdeutsche Interesse an der Reichsgeschichte hingewiesen. Danach haben die Schwierigkeiten bei der Benutzung des ehemaligen preußischen Geheimen Staatsarchivs im damaligen Zentralen Staatsarchiv der "DDR" in Merseburg dazu geführt, daß das Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien und damit die Reichsgeschichte zum Mekka westdeutscher Historiker wurde.
Die Aretinische Sicht wird schließlich mit Robert J. W. Evans´ Interpretation vom Werden der Habsburger Monarchie verglichen. Diese sei eine Schöpfung des Barocks und der "Gegenreformation". Das Bündnis zwischen Dynastie, Adel und Austrokatholizismus habe ein ganz eigenes System hervorgebracht, das auf die Erbländer beschränkt blieb. Gegen diese Relativierung der politischen und außenpolitischen Faktoren wird letztlich die Ansicht Volker Press´ zitiert, der den Kaiser, ähnlich wie bereits Srbik, in einem dreifachen Rollenkonflikt sah, nämlich zwischen den Interessen des Reiches, der Erblande und der Dynastie.
Nach diesem Forschungsbericht stellt Klueting sich die Aufgabe "Aretin und Evans gleichsam zu verbinden, und, ohne hinter Aretins Forschungen zurückzufallen, stärker als dieser nach dem Kaiser als Herrscher der entstehenden Grossmacht Österreich zu fragen" (S. 17). Die folgenden Kapitel schreiten dann die wesentlichen Ereignisse der Reichsgeschichte von 1648 bis 1806 ab und stellen jeweils die Frage nach den Folgen dieser Ereignisse für die Einbindung Österreichs in das Reich, für die Stellung des Kaisers im Reich und in den Erblanden. Wie die borussische Schule meint Klueting, die Bedeutung des Westfälischen Friedens habe "vor allem in der Schwächung des Kaisers als Reichsoberhaupt und in der Stärkung der Reichsstände" bestanden. Das politische Schwergewicht habe sich "vom Reich auf die Territorien der größeren Reichsstände," darunter die Hausmachtterritorien des Kaisers, verlagert (S. 22). Dies wird jedoch nicht genauer belegt. Es fragt sich, ob die 1648 fixierten Regeln nicht zum Teil einer bereits zuvor bestehenden Communis opinio oder einem zuvor geübten Gewohnheitsrecht entsprachen, ob sie nicht gar einem mit der Abfassung der ersten kaiserlichen Wahlkapitulation (1519) anhebenden Prozeß der schleichenden Erosion der verfassungsrechtlichen Stellung des Kaisers im Reich durch die schriftliche Fixierung der Landeshoheit Einhalt geboten haben.
Die Bewertung Kluetings sollte mit der jüngst von Georg Schmidt vollzogenen radikalen Umwertung des Westfälischen Friedens konfrontiert werden: "Im Ergebnis einte der [Dreißigjährige] Krieg die deutsche Nation zwischen Alpen und Meer in einem gemeinsamen System komplementärer Staatlichkeit," schreibt Schmidt.[2] Mit dieser Interpretation des Zentralereignisses der frühneuzeitlichen deutschen Geschichte schließt sich Schmidt der im späten 17. und im 18. Jahrhundert herrschenden Auffassung der Reichspublizistik an. Es wäre sicherlich ein Gewinn für die Zunft, wenn Harm Klueting und Georg Schmidt ihren Gegensatz einmal öffentlich diskutieren würden.
Oft zitiert im gegenwärtigen Diskurs um das österreichische Eigenbewußtsein wird Philipp Wilhelm von Hörnigks Abhandlung "Österreich über alles, wann es nur will" von 1684,[3] da sie die Möglichkeit zu bieten scheint, den Beginn eines österreichischen Nationalbewußtseins bereits im 17. Jahrhundert zu dokumentieren. Klueting weist darauf hin, daß der von Hörnigk verwandte Österreichbegriff sich nicht auf den geographischen Umfang des heutigen Österreich, sondern auf die "Gesamtheit der Länder der deutschen Habsburger innerhalb und ausserhalb des Reiches" bezieht. Befremdlich ist jedoch Kluetings Hinweis, "daß bei Hörnigk vom Reich und vom Kaiser als Reichsoberhaupt keine Rede mehr ist" (S. 75f.). Der Originalschrift jedoch ist zu entnehmen, daß sie sich auf eine Veröffentlichung des Vorjahres mit dem Titel "Teutschland über Frankreich, wenn es klug seyn will" bezog. Es handelte sich um eine reichsmerkantile Agitationsschrift, deren Ziel es war, das Reichsgebiet gegen französische Waren abzuschotten, da man davon ausging, daß Frankreich den Krieg gegen das Reich auch mit den Erlösen aus dem Warenexport ins Reich finanzierte. Nach dem Scheitern des Reichsmerkantilismus variierte Hörnigk das Thema und ersetzte - in der Hoffnung, daß wenigstens die Habsburgischen Länder nicht länger zum Wohlstand Frankreichs beitrügen - in der Argumentation den Begriff "Reich" durch den Begriff "Österreich". Es handelt sich mithin um die Propagierung eines "Rumpf-Merkantilismus", der jedoch, sooft die Schrift im 18. Jahrhundert wieder aufgelegt wurde, die Referenz auf das Reich mitschleppte. 1798 erschien dann, das ursprüngliche Konzept aufgreifend, jedoch auf der Höhe der zeitgenössischen Statistik und gegen die preußische Neutralität gerichtet, in zehn Fortsetzungen Philipp von Gemmingens Abhandlung "Deutschland über alles, wenn es nur will!"[4] Als Hoffmann von Fallersleben 1841 seinem Deutschlandlied die von Joseph Haydn 1797 komponierte populäre Melodie der österreichischen Kaiserhymne "Gott! Erhalte Franz den Kaiser" unterlegte, erreichten die ambivalenten Wechselbeziehungen zwischen gesamtdeutschem und auf das Haus Österreich bezogenem Patriotismus eine neue Stufe.
Das Ergebnis der Synthese von Aretin und Evans ist bei Klueting eindeutig, wenngleich es dem Rezensenten nicht zwingend scheint: Nach 1648 figuriert "der Kaiser in erster Linie als Herrscher Österreichs" (S. 15). Der Westfälische Frieden habe eine "dualistische Entwicklung von Kaiser und Reich" eröffnet, der Kaiser habe dem Reich als Herrscher Österreichs gegenübergestanden (S. 33 und öfter). Beim Abschluß der Tripelallianz von 1668 ging es nicht um Reichspolitik, sondern "um erbländische oder österreichische Großmachtpolitik" (S. 63). Entscheidend für die Erhebung Hannovers zum Kurfürstentum war die militärische Unterstützung der Welfen-Herzöge für den Kaiser. "Diese kam der Großmacht Österreich zugute, nicht dem Reich" (S. 83). Wien war "zu allererst" Hauptstadt des Erzherzogtums Österreich unter der Enns, zweitens Hauptstadt der gesamten Erbländer, "erst an dritter Stelle folgt die Stellung Wiens als Kapitale des Reiches, auch wenn sich mit dem Reichshofrat und der Reichshofkanzlei wichtige Zentralbehörden des Reiches in Wien befanden" (S. 94). Bei der Wiederbelebung der Reichsrechte in Italien sei die Reichspolitik "lediglich 'Mittel zum Zweck'" gewesen, "wobei der Zweck allein in der Stärkung der Großmacht Österreich bestand" (S. 109). Für dieses letzte Argument spricht vieles, doch muß geklärt werden, warum die Kurfürsten - darunter erklärte Gegner Österreichs - das Reichsoberhaupt anläßlich jeder Wahlkapitulation, zusätzlich auch in kurfürstlichen Kollegialschreiben, zu genau dieser Politik aufforderten. Wenn Klueting meint, daß das Reich anläßlich der Anerkennung der Pragmatischen Sanktion 1732 "die dem Kaiser 'von Gott verliehenen dermalen besitzenden Erb-Königreiche und Lande', als unabhängig von ihrer Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zum Reich, als eigenständigen politischen Körper behandelte" (S. 123), so scheint der mehrfache Plural des Reichsgesetzes doch eher auf mehrere politische Körper zu deuten.
Was an Kluetings Argumentation irritiert, ist das Manichäische, die ständige Dichotomie des entweder/oder. Niemand wird bestreiten, daß mal diese oder jene Motive im Vordergrund standen, aber alle wesentlichen Entscheidungen monokausal zu erklären, widerspricht der Komplexität der Personalunion zwischen Reich und Erblanden, welche per se ein komplexes Motivbündel erwarten läßt. Man kann dieses Buch wohl nur vor dem Hintergrund der innerösterreichischen Diskussion um den Beginn der österreichischen Nation verstehen. Worum es dabei geht, verdeutlicht ein kleiner Leserbriefstreit, der im Juli/August 2000 in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" stattfand. Am 1. August beschwerte sich hier Professor Dr. Helmut Schreiner, Präsident des Salzburger Landtages, daß in einem Artikel vom 22. Juli Hitler als "österreichischer Gefreiter" bezeichnet worden war. Darauf stellte Hasso von Uslar-Gleichen als Vertreter des alten deutschen Offiziersadels am 4. August am selben Ort richtig, das korrekte Hindenburg-Zitat müsse "böhmischer Gefreiter" heißen. Allerdings habe Hindenburg Hitlers Geburtsort Braunau am Inn mit Braunau in Böhmen verwechselt, wo er als junger Leutnant des 3. preußischen Garde-Infanterie-Regiments 1866 auf dem Weg nach Königgrätz die Grenze zu Böhmen überschritten habe.
Aber um die Frage Österreich oder Böhmen ging es dem Präsidenten des Salzburger Landtages eigentlich überhaupt nicht. Er befürchtete, daß die Beschreibung Hitlers als "österreichischer Gefreiter" dazu dienen könne, "Österreich in eine direkte Verantwortung für den Nationalsozialismus zu drängen." Wie er dagegen hervorhob, sei Hitler zwar in Österreich geboren, habe aber nie in einem österreichischen Truppenkörper gedient, sondern in der deutschen Armee, er sei also ein "deutscher Gefreiter." Leider fand sich niemand, der am selben Ort darauf hingewiesen hätte, daß es im Bismarck-Reich keine deutsche Armee gab, daß Hitler also ein "bayerischer Gefreiter" gewesen war. Dies sei hiermit nachgetragen.
Bei diesem Leserbriefwechsel wie bei der Debatte um den Beginn der österreichischen Nation geht es letztlich um Versuche, für Österreich eine größtmögliche Distanz zum nationalsozialistischen Deutschland zu gewinnen. Die Vorstellung einer österreichischen Nation wurde ab 1918/19 und ab 1945/55 von den Weltkriegsgewinnern in Österreich implementiert, hatte aber auch Wurzeln im österreichischen Widerstand gegen das Nazi-Regime. Hans Mommsen meint: "Die Entscheidung maßgebender Vertreter des österreichischen Widerstandes, der Bewegung des 20. Juli 1944 und damit der Beibehaltung des Anschlusses eine dezidierte Absage zu erteilen, muß als die erste eindeutige politische Artikulation des Willens nach nationaler Unabhängigkeit betrachtet werden."[5] Und genau diese Unabhängigkeit - oder zumindest den Willen dazu - wollen einige Österreicher heute schon im 18., 17., 16. oder gar im 15. Jahrhundert belegen. Problematisch ist die teleologische Ausdeutung der tatsächlich vorhandenen Belege. Man findet aus derselben Zeit auch Belege für bayerisches, brandenburg-preußisches, württembergisches usw. Eigenbewußtsein und für das Streben dieser Territorien nach Emanzipation oder Lösung vom Reich, sie bleiben aber 1866, 1918 und 1945 Teil der deutschen Nation. Hier müßten komparatistische Studien ansetzen und aufzeigen, ob es vor 1866 wirklich qualitative Unterschiede gab, oder nicht.
Es bleibt nachzutragen, daß Harm Klueting im Gegensatz zu einigen seiner österreichischen Kollegen zu einem sehr differenzierten Schluß gelangt: "Die Erklärung des Kaisers vom 6. August 1806 vollendete das Herauswachsen Österreichs aus dem Reich. Eine Entscheidung über das Herauswachsen dessen, was 1918 "Deutsch-Österreich" genannt wurde, aus Deutschland und über das Verhältnis von Deutschland und Österreich in der Gegenwart war sie nicht, nicht einmal eine Vorentscheidung."
Anmerkungen:
[1] Heinz Duchhardt/Matthias Schnettger (Hg.): Reichsständische Libertät und habburgisches Kaisertum, Mainz 1999.
[2] Georg Schmidt: Geschichte des Alten Reiches. Staat und Nation in der Fruehen Neuzeit 1495-1806, München 1999, S. 176.
[3] Philipp Wilhelm von Huernigk: Österreich über alles, wann es nur will [...]. Von Huernigks Schrift sind vierzehn Auflagen bekannt - bezeichnenderweise auch aus den Krisenjahren 1708, 1750, 1764, 1948 u. 1964, die auch die Erinnerung an ihr Vorbild wachhielten.
[4] [Philipp von Gemmingen] Deutschland über alles, wenn es nur will!, o. O. 1798.
[5] Hans Mommsen, Widerstand und politische Kultur in Deutschland und Österreich, Wien 1994, S. 33.
Empfohlene Zitierweise:
Wolfgang Burgdorf: Rezension von: Harm Klueting: Das Reich und Österreich 1648-1740, Münster: LIT 1999, in: PERFORM 1 (2000), Nr. 5, URL: <http://www.sehepunkte.de/perform/reviews.php?id=64>
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