sehepunkte 4 (2004), Nr. 10

Jörg W. Busch: Certi et veri cupidus

"Certi et veri cupidus", "begierig nach dem Sicheren und Wahren", diese Selbstzuschreibung Frutolfs von Michelberg macht der Münsteraner Privatdozent Jörg W. Busch zum Titel des hier anzuzeigenden Buches über "Geschichtliche Zweifelsfälle und ihre Behandlung um 1100, um 1300 und um 1475", und mit diesem Zitat beginnt er es auch. Der Ausgangspunkt seiner Überlegungen ist dabei die seit langem tradierte Schablone eines "kritisch prüfenden Humanismus", der ein "leicht- oder wundergläubiges Mittelalter" abgelöst habe (31). Zu recht verweist Busch darauf, dass dieses Pauschalurteil vor allem für die Zeit ab dem zwölften Jahrhundert seit einiger Zeit in Bewegung gekommen ist, und ebenso zu Recht erklärt er sein Entstehen aus der methodischen Selbstgewissheit der Renaissance und vor allem des geschichtsverliebten neunzehnten Jahrhunderts, das zwar "jede Epoche unmittelbar zu Gott" (Ranke), das heißt aus ihrem eigenen Selbstverständnis heraus betrachten wollte, dabei aber durchaus dem Mittelalter ein defizitäres Methodenbewusstsein bei der Betrachtung geschichtlicher Zweifelsfälle bescheinigte.

Mit den geschichtlichen Zweifelsfällen ist zugleich das eigentliche Thema des vorliegenden, im Rahmen eines Heisenberg-Stipendiums in den Jahren 1997-1999 entstandenen Werkes genannt. Denn eine Behandlung der Fähigkeit zur kritischen Analyse des "Sicheren und Wahren" sei anhand der theoretischen Äußerungen mittelalterlicher Geschichtsschreiber und -denker aus zwei Gründen nicht sinnvoll: Erstens seien entsprechende Äußerungen zu selten und zu disparat und zweitens sei dieser Weg bereits mit eher mäßigem Erfolg beschritten worden.

Stattdessen wendet sich Busch drei konkreten Fallbeispielen geschichtlicher Zweifelsfälle zu, um die Frage von Kontinuität und Wandel kritischer Geschichtsbetrachtung im Hoch- und Spätmittelalter beantworten zu können. Seinem Anliegen, die Rolle des zwölften Jahrhunderts und vor allem des Humanismus bei dieser Frage zu beleuchten, entspricht es, wenn er seine Beispiele aus der Zeit vor dem behaupteten Aufbruch des zwölften Jahrhunderts, zu Beginn des Humanismus und am Ende des "schulmäßig abgegrenzten Mittelalters" (38) wählt. Die Vergleichbarkeit wird noch dadurch erhöht, dass es in allen drei Zweifelsfällen um Gründungs- und Ursprungsvorstellungen, um konkurrierende Behauptungen über das "alte Herkommen" geht. Dieser inhaltliche Fluchtpunkt bietet sich auch deshalb an, weil es so gelingt, die Engführung auf historiografische Quellen zu vermeiden und stattdessen auch dokumentarische Quellen, aber diese vor allem in ihrer bereits zeitgenössischen Neuarrangierung in Briefen oder Traktaten etwa, hinzuzuziehen.

Die thematische Fokussierung auf das "Herkommen" führt aber noch zu einem weiteren originellen Detail im Aufbau der Arbeit. Aus der engen Verwiesenheit von Geschichtsschreibung und Recht in Fragen um Gründungs- und Ursprungsvorstellungen nämlich kommt Busch zu der Vermutung, dass sich die Entwicklung von kritischem Potenzial in der Geschichtsschreibung und Verfeinerung der Methoden im juridischen Beweis gegenseitig beeinflusst haben könnten. Daher baut er zwischen die drei Fallbeispiele zwei Überleitungen ein, in denen es um die Echtheitsprüfung urkundlicher Beweise im zwölften und dreizehnten Jahrhundert beziehungsweise im vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert geht. Die Beispiele aber, an denen er seine Hauptthese entfaltet, sind der Streit um das gefälschte Investiturprivileg Hadrians I. für Karl den Großen um 1100, die Diskussion um das Alter der Stadt Genua zwischen dem Dominikaner-Theologen und Genueser Erzbischof Iacopo da Varagine und zwei rechtskundigen Laien um 1300 sowie der Streit um österreichische beziehungsweise lombardische Fabelfürsten in den dynastischen Traditionen der erwähnten Regionen um 1475.

Eine Einleitung und ein Rückblick umrahmen den eigentlich argumentativen Teil des Werkes, dem ein ausführliches Quellen- und Literaturverzeichnis vorangeht, während es von ausführlichen, hierarchisierten Registern der antiken und mittelalterlichen Autoren und Werke, der zitierten Handschriften, der erwähnten Personen und der behandelten Sachen beschlossen wird.

Grundsätzlich kann man Busch ein äußerst planmäßiges, Schritt für Schritt nachvollziehbares Vorgehen attestieren, das in einem anschaulich-unaufgeregtem Stil dargeboten wird und die Lektüre des Werkes sehr angenehm macht. Die klare Trennung der Darlegung von Forschungsstand und Quellenlage von den im engeren Sinn interpretierenden Teilen der Einzelkapitel stützen diesen Eindruck ebenso wie die zahlreichen Querverweise in den Fußnoten. Hier schränkt allerdings die Gewohnheit der "Münsterschen Mittelalter-Schriften", nur mehrfach zitierte Titel ins Literaturverzeichnis zu setzen, andere dagegen nur am jeweiligen Ort nachzuweisen, den Service für den Leser etwas ein.

Buschs grundsolide Arbeitsweise äußert sich nicht zuletzt gerade darin, dass zu allen Einzelfragen dezidiert auch die ältere, um nicht zu sagen: die grundlegende Forschung ausgebreitet wird, wohingegen er auf das Verlängern der Fußnoten durch topaktuelle Kongressakten, Festschriften und Sammelbände verzichtet. Sein Werk eignet sich daher gut als Wegweiser durch prinzipielle Forschungspositionen, aber nur bedingt als "annotierte Bibliografie" zum Thema. Illustrierend dazu lese man etwa das Kapitel über die Fähigkeit zur Urkundenkritik an der Kurie zwischen Alexander III. und Innozenz III. (101-125), das kaum eine Hand voll Titel nach 1965 anführt, dafür aber stets vergleichend auf die "Heroen der Diplomatik" wie Tangl, Kehr, Stengel und natürlich Bresslau rekurriert.

Dies soll aber keineswegs die Hochachtung vor der sicheren Beherrschung des recht disparaten Stoffes mindern, zeigt sich Busch doch im späten elften Jahrhundert ebenso gut informiert wie im vierzehnten und späten fünfzehnten, und das in diplomatischen Spezialfragen ebenso wie in Fragen der handschriftlichen Überlieferung wie der allgemeinen politischen Geschichte des oberitalienischen Raumes. Diese Beschränkung der Fallbeispiele auf Oberitalien (mit Ausnahme der österreichischen Fabelfürsten und einiger flankierender Beispiele von der Kurie) erweist sich hier als ebenso hilfreich wie die Erfahrung mit dem genannten Raum, die das bisherige Oeuvre Buschs auszeichnet.

Inhaltlich gelingen ihm so an vielen Stellen Detailkorrekturen des Forschungsstandes oder ansprechende neue Vermutungen. Beispielsweise versucht er Nonantola als Entstehungsort der Fabel von einem Investiturprivileg Hadrians I. an Karl den Großen plausibel zu machen, indem er die Geschichte des Klosters am Ende des 11. Jahrhunderts mit der dortigen Hausüberlieferung um Hadrian III. und die Verbreitung der Dionysio-Hadriana (nach Busch ein wesentlicher Impulsgeber für die genannte Fabel) miteinander kombiniert (57-61). Ebenso gelungen ist die Einbettung der klassischen Ansicht über das Alter Genuas durch Iacopo da Varagine in dessen Leben und Werk und die Interpretation seiner Argumentation aus seiner pastoralen Intention heraus (158-161).

Gerade das Beispiel des Streites um das Alter Genuas verdeutlicht aber auch ein grundsätzliches Problem des anzuzeigenden Werkes: Nachdem Iacopo Doria im Verbund mit anderen Norditalienern Titus Livius als Quelle für die Frühgeschichte Italiens wieder entdeckt hatte und daraus den frühesten Beleg für eine Existenz Genuas in der Zeit des Zweiten Punischen Krieges gezogen hatte, beharrte der Erzbischof demgegenüber auf dem alttestamentlichen Alter Genuas und belegte dies mit der fama der Genueser Bürger und durch umfangreiche Schriftbeweise. Hier kann man nun mit Busch eine ältere "etymologische Methode" (151-161) von einem jüngeren Suchen nach dem "juristischen Schriftbeweis" (171) unterscheiden, doch bleiben dies Kategorien der modernen Forschung. Die beteiligten Zeitgenossen stützten sich alle miteinander auf libri autentici, deren Authentizität sie auch untereinander nicht anzweifelten. Die Bewertung der einen Argumentation als qualitativ neu kann nun nicht aufgrund des Kriteriums erfolgen, dass sich von der textkritischen Betrachtung des zuvor weitgehend ungelesenen Titus Livius eine Kontinuitätslinie bis in die moderne historische Forschung ziehen lässt. Damit nämlich verlegte man zwar die Schwelle der methodischen Innovation von der Zeit eines Petrarca oder Lorenzo Valla um circa 100 Jahre zurück, an der grundsätzlichen Ansicht eines methodisch defizitären Mittelalters änderte sich dadurch allerdings nichts. Folgerichtig betont Busch auch gerade in seinem Fazit, dass um 1475 die neuen Methoden alles andere als allgemein anerkannt waren, doch bleibt er dabei, dass sie sich zwischen Mittelalter und Humanismus, wenn auch "grundsätzlich vergleichbar", so doch "qualitativ verändert" hätten (257). Das Eingeständnis, dass eine solche Bewertung auf dem Maßstab Bernheim'scher Methodenlehre ruht, wäre hier angebracht gewesen.

Im Ergebnis kann Busch so ein zunehmendes Bewusstsein von der Eigenheit vergangener Epochen im Verlauf des Hoch- und Spätmittelalters aufzeigen und damit die Mär von der Entdeckung der Geschichtlichkeit durch den Humanismus zu einem guten Teil dekonstruieren. Fast noch wichtiger erscheint mir aber der nachdrückliche Hinweis auf die prägende Rolle, die die juristische Alltagserfahrung von Klerikern, aber vor allem kommunalen Laienjuristen in Oberitalien für die Entwicklung einer frühen Methode historischer Kritik gespielt hat. Es wäre demnach kein Zufall, dass sich gerade dort ein neues Bewusstsein von der Geschichtlichkeit vergangener Epochen entwickelte, das seinen Niederschlag auch in einer neuen Art der Geschichtsschreibung fand. Die Selbstdefinition von Humanismus beziehungsweise Renaissance als einer Epoche, die das Mittelalter abgelöst habe, wäre demnach weniger Ausgangspunkt als vielmehr Ergebnis einer neuen Sicht auf die Vergangenheit. Derartige Spekulationen waren nicht Buschs Thema, und er vermeidet sie deswegen klugerweise. Dass er stattdessen die beständige Wechselwirkung zwischen einer konkreten gesellschaftlichen Situation und der Art, wie darin die Vergangenheit kritisch betrachtet wird, betont und dies an drei klug gewählten Fallbeispielen illustriert, ist nicht das geringste Verdienst dieses Werkes.

Rezension über:

Jörg W. Busch: Certi et veri cupidus. Geschichtliche Zweifelsfälle und ihre Behandlung um 1100, um 1300 und um 1475. Drei Fallstudien (= Münstersche Mittelalter-Schriften; Bd. 80), München: Wilhelm Fink 2001, 278 S., ISBN 978-3-7705-3587-3, EUR 39,90

Rezension von:
Christian Klein
Historisches Seminar, Heinrich-Heine-Universität, Düsseldorf
Empfohlene Zitierweise:
Christian Klein: Rezension von: Jörg W. Busch: Certi et veri cupidus. Geschichtliche Zweifelsfälle und ihre Behandlung um 1100, um 1300 und um 1475. Drei Fallstudien, München: Wilhelm Fink 2001, in: sehepunkte 4 (2004), Nr. 10 [15.10.2004], URL: https://www.sehepunkte.de/2004/10/5930.html


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