sehepunkte 9 (2009), Nr. 9

Rezension: Georg Dehio. Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler

Nach den ostdeutschen Ländern hat nunmehr auch die Erneuerung des "Dehio" in den westdeutschen Ländern begonnen. In den 1950er-Jahren war mit dem "Dehio-Gall" das topografische Prinzip eingeführt, in den 1960er-Jahren zugunsten des alphabetischen Handbuchs wieder aufgegeben worden. Damals begann auch, zunächst gegen den Widerstand der Dehio-Kommission, die Aufnahme von Wohngebäuden des Mittelalters und der Neuzeit sowie von historistischen Bauwerken und einzelnen Industriebauten. Der "Dehio-Backes" für Hessen, 1966 erschienen und 1982 nur partiell überarbeitet, war grundlegend und mustergültig, ebenso der Band Niedersachsen (1992), während die Bände Westfalen und Rheinland weitgehend dünn waren, nicht nur äußerlich, und der Pielsche Band zu Baden-Württemberg indiskutabel.

Die gegenwärtige Bearbeitungsrunde hat mehrere Prinzipien, über die sich weidlich streiten lässt. Keine Neuausgabe bleibt unter der Verdoppelung des Umfangs der Vorausgehenden, obwohl die Denkmalpflege in öffentlichen Stellungnahmen die starke Reduzierung des Denkmalbestandes regelmäßig - und leider zu Recht - beklagt. Hier entsteht der Anschein, die staatliche Denkmalpflege, die "den Dehio" inzwischen voll im Griff hat, ist sich selbst genug und benutzt die Bände nur noch als Ersatz für die Kurz- oder gar die Langinventarisation. Übertrieben ausgedehnte Texte - langatmige Beschreibungen, etwa auch im Thüringen-Band (erschienen 1998), stehen viel zu oft an der Stelle knapper Informationen - belasten alle neuen Bände des "Dehio". Der Band "Rheinland" (erschienen 2005) ist zudem für den nicht in einer Behörde arbeitenden Leser im Grunde unbrauchbar, denn der Band setzt die Kenntnis der Gemeindezugehörigkeit nach der letzten Gebietsreform voraus. Man muss wissen, dass man Schwarzrheindorf unter "B", Mülheim unter "K", Flamersheim unter "E" und Kornelimünster unter "A" zu suchen hat, Ortsverweise oder ein Index fehlen. Die NS-Ordensburg Vogelsang findet man dagegen unter "V".

Die Befürchtung, die neuen Hessen-Bände könnten ähnliche Mängel aufweisen, war also nicht unbegründet. Doch gerade hinsichtlich dieser Formalien wurde bei ihnen das vernünftige Prinzip der älteren Ausgabe beibehalten. Hier findet man die Ortschaften auch dann, wenn sie durch die Gebietsreform ihre politische Selbständigkeit verloren haben. Allerdings ist das Aufblähen des Textes durch langatmige Beschreibungen nicht vermieden worden. Der Dehio als Reisehandbuch gehört der Vergangenheit an, er dient heute allenfalls der Vorbereitung von Fahrten oder dem häuslichen Nachschlagen - dazu allerdings wären die Beschreibungen auch nicht nötig.

Einzelne Ortsartikel haben sich gegenüber der älteren Ausgabe deutlich verbessert und sind inhaltlich umfangreicher geworden, auch wenn man sich eine bessere Literaturauswertung vor allem dort gewünscht hätte, wo diese leicht zugänglich ist. Dann hätte man in Marburg den ersten Backsteinbau des Historismus (Barfüßerstr. 19) auf 1866 (statt Mitte 19. Jahrhundert) datieren können und die interessanten mittelalterlichen Lagerhäuser Aulgasse 4 und Barfüßerstr. 53 nicht ganz übersehen. Ärgerlich ist, dass die schon seit 10 Jahren ad acta gelegte spekulative Frühdatierung des Marburger Schlosses (Dehio: um 900 bzw. um 1000, richtig: eher um 1130 als vor 1100) ohne Not aus den ersten Vorberichten über die Grabungen abgeschrieben wurden. Weshalb der Christophorus in der Schlosskapelle erst 12 Jahre nach der Weihe entstanden und die Sakristei - tatsächlich ohne Baufuge - erst nach rund 20 Jahren an die Kapelle angefügt worden sein soll, bleibt offen. Ulkig ist die Formulierung bei der Kanzlei (1573), der rückwärtige Anbau sei "neu", offenkundig aus der von Ernst Gall vor 1950 überarbeiteten Ausgabe des Dehio übernommen, der Anbau stammt von 1878.

Leider haben die Autoren hinsichtlich der Bearbeitung ihrer Texte weder eine gemeinsame Literaturliste noch offenbar eine hinreichende Kommunikation gehabt. Am Beispiel des spätmittelalterlichen Fachwerkbaus sowie der Renaissanceschlösser[B1] (Internet-Katalog als Überarbeitung einer Marburger Dissertation von 1979 seit 2005 verfügbar).[B2] Einige Autoren griffen auf die entsprechenden Veröffentlichungen und Unterlagen zurück, wie die Texte zu den Fachwerkhäusern in Limburg, Alsfeld, Marburg u.a. zeigen, andere haben sie dagegen ignoriert. Im Ort Windecken (Band II) ist außer der Kirche eigentlich nur das Fachwerkhaus Marktplatz 4 aus dem frühen 15. Jahrhundert bemerkenswert, es fehlt aber völlig, während die relativ belanglose Kirchenausstattung den Autoren viel Mühe wert gewesen ist. Der Bearbeiter für Trendelburg (Band I) dagegen kannte die frühe dendrochronologische Datierung des Hauses in der Rathaustraße, die in der gleichen Publikation wie das spektakulärere Objekt in Windecken veröffentlicht worden ist. Beim Schloss Elmarshausen (Wolfhagen) wurde eine mittelalterliche Bauphase erfunden, die feste Datierung der Renaissancebauphasen (veröffentlicht 1989 sowie im Internet 2005) aber übersehen. Ob andererseits die Wüstungen bei Wolfhagen (teils nur minimale Spuren) wirklich in einem Handbuch der Kunstdenkmäler aufgeführt werden müssen, darf in Frage gestellt werden. Im Südhessenband wurde das von einem Autor der 1930er-Jahre erfundene Schloss Koberstadt (Langen) auch in den neuen Band übernommen, auch hier hätte man sich eine bessere Kenntnis des aktuellen Forschungsstandes gewünscht.

Beispiele für überzogene Textlänge gibt es leider vielfältige. Vor allem Beschreibungen blähen den Text unnötig auf, obwohl sie selten erforderlich sind, um etwa Bauphasen oder Bauteile besser zu erkennen. In Herborn gelangte die Landesheilanstalt samt Langeplan zu einem Platzbedarf von weit mehr als einer Seite - hier hätten es 10 Zeilen auch getan; niemand wird eine ausführliche Besichtigung dieses Anwesens vornehmen und wer über Landesheilanstalten forscht, wird sich noch ausführlicherer Spezialliteratur bedienen müssen. Knapp gefasst dagegen ist die Beschreibung von Burg Breuberg - man kann die wesentlichen Dinge auch kürzer darstellen; bei Breuberg hätte man nur die im Text namentlich genannten Türme gerne auch noch im Plan wiedergefunden. Grundsätzlich gilt, dass sich der Dehio vielfach sehr ordentliche Grundrisse und Stadtpläne leistet, was die Orientierung in jedem Fall erleichtert. Dann könnte man sicher sein, ob der Autor mit dem Wilhelmsturm nahe dem Vorburgtor von Breuberg den südöstlichen Batterieturm meint, den er um 1480 datiert, der aber sicher erst im Zuge des Festungsausbaues ab 1497 entstand. Das der "Breilecker" - eine im Spätmittelalter und im 16. Jahrhundert beliebte ironische Figur, ein Mann, der die Zunge herausstreckt - dem Baumeister Stainmiller zuzuschreiben ist, bleibt fraglich, wichtiger ist dessen Leistung als Festungsbaumeister, wie wiederum im Internet-Katalog zu den hessischen Renaissanceschlössern nachzulesen ist, im Dehio aber nicht.

Grundsätzlich sollte das Dehio-Konzept überdacht werden. Die Texte sind zu lang und verlieren dadurch mehr an Informationsgehalt, als sie gewinnen. Eine umfassende Redaktion des Gesamttextes muss noch stärker erfolgen, als dies bisher vermutlich schon geschehen ist. Die Modethemen der Denkmalpflege, vom historistischen Krankenhaus über die gründerzeitliche Kirchenausstattung bis zur Architektur der 1950er-Jahre, gehört zwar in den Dehio, sollte aber doch im Rahmen bleiben - es muss nicht jede junge Heiligenstatue im Dehio erwähnt werden, nur weil die Denkmalämter die Herausgabe ausführlicher Inventarbände sich nicht mehr leisten können. Der Dehio ist vom Handbuch zum Schrankbuch geworden - wenn man das wirklich will, ist die eingeschlagene Richtung richtig; dem Rezensenten schwebt der Dehio immer noch als ein Buch vor, das man auf der Reise - und im Bauwerk selbst - dabei hat und nutzt. Doch die Zeiten scheinen vorbei, obwohl die Konkurrenten wie Reclam und DuMont mehr oder weniger aufgegeben haben.

Rezension über:

Folkhard Cremer / Tobias Michael Wolf u. a. (Bearb.): Georg Dehio. Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler. Hessen 1: Die Regierungsbezirke Gießen und Kassel, München / Berlin: Deutscher Kunstverlag 2008, XVI + 1054 S., 11 Karten, ISBN 978-3-4220-3092-3, EUR 58,00

Folkhard Cremer u. a. (Bearb.): Georg Dehio. Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler. Hessen 2: Der Regierungsbezirk Darmstadt, München / Berlin: Deutscher Kunstverlag 2008, XVI + 904 S., ISBN 978-3-422-03117-3, EUR 58,00

Rezension von:
G. Ulrich Großmann
Germanisches Nationalmuseum, Nürnberg
Empfohlene Zitierweise:
G. Ulrich Großmann: Georg Dehio. Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler (Rezension), in: sehepunkte 9 (2009), Nr. 9 [15.09.2009], URL: https://www.sehepunkte.de/2009/09/16110.html


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