sehepunkte 10 (2010), Nr. 2

Antje Diener-Staeckling: Der Himmel über dem Rat

Die Ratswahl als Gegenstand der historischen Ritualforschung ist in den letzten Jahren wiederholt in den Blickpunkt der Forschung gerückt, wobei die Arbeiten von Dietrich W. Poeck besonders hervorgehoben zu werden verdienen. Die Studie von Antje Diener-Staeckling zur Symbolik der Ratswahl ist geradezu folgerichtig eine von Poeck initiierte und betreute Münsteraner Dissertationsschrift, in der die Praxis der Ratswahl in zwölf "mitteldeutschen" Städte untersucht wird.

Diener-Staeckling geht in ihrer Arbeit von der These aus, dass die seit dem 12. Jahrhundert entstehenden Städte einem besonderen Legitimationsdruck unterlagen, ihre von der ansonsten herrschenden feudalen Ordnung abweichende Verfassungsform zu rechtfertigen. Das zentrale Element der städtischen Herrschaft war der mehr oder weniger unabhängig vom Stadtherrn agierende Rat. Die sich in regelmäßigen Abständen in der Regel jährlich vollziehende Wahl eines neuen Rates sei in besonderer Weise geeignet, die städtischen Strategien zur Legitimation der eigenen Herrschaftsform und ihre Einfügung in die göttliche Ordnung darzustellen. Im Zentrum des Interesses der Autorin stehen dabei zwei Aspekte: Zum einen eine Untersuchung der Orte, an denen die Ratswahl im städtischen Raum vollzogen wurde und zum anderen eine Analyse der herrschaftsbegründenden rituellen Formen und Elemente der Ratswahl.

Für ihre Untersuchung hat sich die Autorin zwölf "mitteldeutsche" Städte ausgesucht. Wobei das gewählte Städteset ganz unterschiedliche Stadttypen vereint: zunächst die drei Reichsstädte Goslar, Mühlhausen und Naumburg, sodann drei "freie Städte", die sich der Herrschaft ihres Stadtherren weitgehend entzogen hätten, namentlich Erfurt, Leipzig und Naumburg, und schließlich "Territorialstädte", die nur über eingeschränkte Autonomie verfügten und "jeweils einem Territorialherrn als Stadtherrn unterstanden". Dieser letzten Gruppe werden die unter geistlicher Herrschaft stehenden Städte Halberstadt, Aschersleben und Quedlinburg sowie Zerbst, Wittenberg und Weimar mit einem weltlichen Stadtherrn zugeordnet. Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich von der Entstehung der Ratsherrschaft im 13. Jahrhundert bis zum Dreißigjährigen Krieg, der "ein gesellschaftspolitischer und sozialer Wendepunkt" in der Geschichte der ausgewählten Städte gewesen sei.

Die Arbeit gliedert sich in vier Teile. In der Einleitung (9-24) werden Fragestellung und Vorgehensweise vorgestellt, der bis 2005 erreichte Stand der Forschung zu Symbol und Ritual in Bezug auf die mittelalterliche und frühneuzeitliche Stadt skizziert und die wesentlichen für die Untersuchung herangezogenen Quellengruppen vorgestellt, neben Schriftquellen auch bauliche Befunde, Bildquellen und Musikstücke. Das erste Hauptkapitel (27-168) enthält zwölf kurze Einzelstudien zu den ausgewählten Kommunen in denen die jeweilige Entwicklung der Ratsherrschaft sowie der Ablauf, die relevanten Orte und etwaige Eigenheiten der Ratswahl vorgestellt werden. Daran schließt sich ein zweites Hauptkapitel an, in dem die gewonnenen Erkenntnisse einer systematischen Betrachtung unterzogen werden (171-253). Die Schwerpunkte liegen hierbei auf einer vergleichenden Betrachtung der Zeitpunkte der jeweiligen Ratswahl, der für den Wahlvorgang maßgebenden Örtlichkeiten, also insbesondere Rathäuser und Kirchen, sowie auf der Diskussion der Auswirkungen der Reformation auf Symbolik und Ritual der Ratswahl. Die Autorin kommt dabei zu folgenden Ergebnissen:

Die Wahl und Einsetzung des neuen Rates erfolgte in den untersuchten Städten nicht an einem Tag, das Verfahren nahm vielmehr mit den zentralen Elementen Wahl und Eid des neuen Rates, Verkündigung der Wahl sowie Gehorsamskundgebung der Stadtgemeinde gegenüber dem neuen Rat, Mahl der Ratsherren und Fest der Bürgergemeinde einen längeren Zeitraum in Anspruch. Das gesamte Procedere diente der Legitimation und Repräsentation der Ratsherrschaft sowie ihrer Verortung in der gottgewollten gesellschaftlichen Ordnung. Die Reformation habe mit Blick auf die Ratsherrschaft im Wesentlichen dazu geführt, dass das grundsätzlich schon in vorreformatorischer Zeit bestehende Obrigkeitsverständnis der Räte religiös legitimiert und weiter ausgebaut wurde.

Der als zeitlicher Endpunkt der Studie dienende Dreißigjährige Krieg habe die untersuchten Städte insbesondere wirtschaftlich so schwer getroffen, dass sie ihrer in vielen Bereichen noch bestehenden Autonomie gegenüber den Stadtherren verlustig gingen und der fürstlichen Herrschaft unterworfen wurden. Allerdings kommt die Autorin nicht umhin zu konstatieren, dass diese für die Städte ja einschneidenden Veränderungen kaum Auswirkungen auf den Ablauf der Ratswahl hatten.

Der bedauerlicherweise in den Anhang verbannte wissenschaftliche Apparat sowie das Quellen- und Literaturverzeichnis beschließen den Band, der leider nicht über einen Index verfügt.

Bei eingehender Lektüre des Buches werden einige Schwächen offenbar, die nicht übergangen werden können. Die Ausführungen der Autorin zum Untersuchungsraum beginnen mit der folgenden Feststellung: "Alle in dieser Arbeit betrachteten Städte befinden sich im Raum zwischen Elbe und Saale." (12) Leider trifft diese Aussage nicht zu, denn zwischen Elbe und Saale liegen strenggenommen lediglich die Städte Leipzig und Naumburg (auf der beigegebenen Karte fälschlich westlich der Saale eingezeichnet). Gegen die von der Autorin vorgenommene pragmatische Anwendung des Begriffes Mitteldeutschland spricht an sich nichts, zumal sein Herkommen aus dem 19. Jahrhundert kurz erläutert wird. Dass allerdings die Stadt Goslar in die Studie einbezogen wurde, die nun gewisslich außerhalb des mit dem Territorium der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen definierten Untersuchungsgebietes liegt, wird an keiner Stelle begründet. Im Abschnitt über die Quellen heißt es zur schriftlichen Überlieferung der städtischen Räte (21): "Sie bestand in allen Städten des mitteldeutschen Raumes bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts fort, als alle Stadtverwaltungen im Auftrag der preußischen Regierung vereinheitlicht wurden." Damit können nun die Verwaltungen von Leipzig, Weimar und Zerbst schwerlich gemeint sein, da diese Städte niemals zu Preußen gehörten. Die Liste solcher begrifflicher Unschärfen und Irrtümer ließe sich fortsetzen, sie offenbart aus der Sicht des Rezensenten vor allem eine mangelnde Vertrautheit mit den landesgeschichtlichen Gegebenheiten der untersuchten Region. Diese offensichtlichen Defizite lassen sich auch nicht mit dem Hinweis abtun, es handele sich um keine landesgeschichtliche Arbeit (15). Eine solche vergleichende Arbeit muss sich eben neben den Fragen nach Theorie und Methode bis zu einem gewissen Grade auch zwingend mit der Geschichte des auserkorenen Raumes auseinandersetzen. Auch die Ausführungen zu den einzelnen Städten weisen eine Reihe von Fehlern auf. Beispielhaft sei hier nur der Abschnitt zur Geschichte des in der Forschung vielfach behandelten Leipziger Rates herausgegriffen: Es trifft nicht zu, dass der Leipziger Rat nach Gründung der Universität 1409 "zum großen Teil aus promovierten Ärzten und anderen Gelehrten bestand." (103) Vor allem Ärzte, Apotheker und Juristen stellten zwar seit der Mitte des 15. Jahrhunderts einen festen Bestandteil des Leipziger Rates dar, dominierend waren die "Akademiker" freilich nie. Auch gab es in Leipzig eben keine abgeschlossene "patrizische" Oberschicht, sondern der Rat war erstaunlich offen für die Integration neuer Mitglieder. Der Leipziger Rat besaß mitnichten seit 1463 "das Patronat über alle Kirchen der Stadt." Dieses lag vielmehr bis zur Reformation beim Augustinerchorherrenstift St. Thomas. Es geht am Kern der Sache vorbei, wenn man die Gründung der Universität 1409, den (relativ späten) Erwerb der hohen Gerichtsbarkeit 1423/34 oder das Messeprivileg Maximilians I. 1497 als Erfolge städtischer Politik darstellt, ohne die enge Verbindung zur Entwicklung der wettinischen Territorien deutlich zu machen. Leipzig war im 15. Jahrhundert fest in den entstehenden Territorialstaat integriert! In diesen Zusammenhang gehört auch das in Leipzig wie in den anderen wettinischen Städten zwingend erforderliche stadtherrliche Bestätigungsschreiben, ohne dessen Verlesung der neue Rat nicht rechtsgültig eingesetzt werden konnte. Die einseitige Konzentration auf die Rituale und Formen der Ratswahl führt Diener-Staeckling wohl notwendigerweise zu einer starken Betonung des städtisch-ratsherrschaftlichen Elements, die einer Prüfung an den wirklichen Gegebenheiten nicht immer standhält. Hier werden Grenzen des ritualhistorischen Forschungsansatzes deutlich.

Zusammenfassend ist zu konstatieren, Antje Diener-Staeckling hat eine in vielerlei Hinsicht anregende aber in ihren empirischen Grundlagen nicht immer unproblematische Studie vorgelegt. Der Wert der Arbeit liegt vor allen Dingen darin, den ritualhistorischen Forschungsansatz auf eine bisher kaum betrachtete Region des Reiches angewendet und die Ratswahl in wichtigen mitteldeutschen Städten erstmals einer vergleichenden Betrachtung unterzogen zu haben.

Rezension über:

Antje Diener-Staeckling: Der Himmel über dem Rat. Zur Symbolik der Ratswahl in mitteldeutschen Städten (= Studien zur Landesgeschichte; Bd. 19), Halle/Saale: mdv Mitteldeutscher Verlag 2008, 366 S., ISBN 978-3-89812-477-5, EUR 44,00

Rezension von:
Henning Steinführer
Stadtarchiv Braunschweig
Empfohlene Zitierweise:
Henning Steinführer: Rezension von: Antje Diener-Staeckling: Der Himmel über dem Rat. Zur Symbolik der Ratswahl in mitteldeutschen Städten, Halle/Saale: mdv Mitteldeutscher Verlag 2008, in: sehepunkte 10 (2010), Nr. 2 [15.02.2010], URL: https://www.sehepunkte.de/2010/02/15487.html


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