sehepunkte 11 (2011), Nr. 11

Jutta Nowosadtko: Stehendes Heer im Ständestaat

"Das Verhältnis von Militär und Gesellschaft spiegelt sich besonders eindrucksvoll dort wider, wo Militär und autochthone Bevölkerung auf engstem Raum zusammenleben und ihr Auskommen finden mussten. Insofern stellt die Erforschung der Garnisonsverhältnisse im deutschen Raum eine besonders lohnende Aufgabe dar." [1] Diesem Credo der "neuen Militärgeschichte" widmeten sich in den vergangenen 20 Jahren verschiedene Arbeiten, die das Zusammenleben von Zivil- und Militärangehörigen in Garnisonstädten und den kleineren Territorialstaaten, vor allem in der Zeit der stehenden Heere im 17. und 18. Jahrhundert, analysierten. [2]

Vor allem für die protestantischen Territorien konnte somit die notwendigerweise enge Verzahnung von Militärangehörigen und der städtischen Gesellschaft anhand eines heterogenen Quellenmaterials belegt werden. Eine Gegenprobe für die geistlich-katholischen Territorien blieb dagegen bisher weitgehend aus. Jutta Nowosadtko, durch zahlreiche Veröffentlichungen zur Sozialgeschichte des Militärs in der Frühen Neuzeit und speziell zum Militär in Münster als Expertin ausgewiesen, legt mit ihren Forschungsergebnissen zum stehenden Heer in Münster nun eine Arbeit vor, welche diese Lücke schließen und die Frage nach "parallelen Entwicklungssträngen, abweichenden strukturellen Vorgaben und organisatorischen Ansätzen der Militärpolitik" (10) für das geistliche Bistum beantworten möchte.

Zu diesem Zweck gliedert die Autorin ihre Auswertung in "klassischer" Weise zunächst in einen einleitenden (A) und einen hinführenden (B) Teil, um sich schließlich in der Analyse den gesellschaftlichen, rechtlichen (C) und sozialen Lebensbedingungen (D, E) für die Angehörigen des münsterischen Militärs und deren Familien zuzuwenden. Besondere Schwerpunkte setzt Nowosadtko sowohl beim ständegesellschaftlichen Kontext, bei der Reichweite der Militärjustiz und der sozialen Struktur der Streitkräfte als auch in Hinblick auf den Arbeitsalltag im Militärdienst. Um die Ergebnisse in die Forschungsdebatte einzugliedern, wird der Untersuchungszeitraum dem entsprechend auf die Zeit von 1650 bis 1803 ausgedehnt. Da sich die Überlieferung der Quellen aus dem Bereich der Militäradministration als bruchstückhaft darstellt, greift die Verfasserin in ihrer Auswertung auf die Akten ziviler Provenienz, unter anderem den Bestand des Domkapitals sowie die Magistratsakten der Stadt Münster zu allen Angelegenheiten der Garnison, und auf Nachlässe hoher Ministerialbeamter, zurück. Akten zu Verwaltungsvorgängen innerhalb der Regimenter liegen, wie so oft im Fall der vormodernen Streitkräfte, nicht vor: "Die Analyse der Binnenstruktur der militärischen Gesellschaft ist daher weitgehend auf Zufallsfunde angewiesen" (26). Auf Grund der engen Verzahnung von militärischen und zivilen Zuständigkeiten, die sich besonders in Bezug auf die Administration in den Garnisonen überlappten, werden die Unterlagen der zivilen Verwaltung zum Militär als Ersatzüberlieferung in der Untersuchung herangezogen.

Einzelne Kriegskommissariats-Rechnungen und Musterlisten der einzelnen Regimenter ergänzen dieses Material um die militärspezifischen Angaben. Dieses Quellenkorpus erlaubt der Autorin in erster Linie den Zugriff auf jene Lebens- und Dienstbereiche der Soldaten und Offiziere, die in einem engen Kontakt mit der übrigen Bevölkerung und den Behörden vor Ort stehen. Somit schafft es Nowosadtko, die soziale Verortung der Militärangehörigen anhand ihrer ständischen Herkunft, an Bildungswegen und innerhalb des Militärs als eigenständigem sozio-kulturellen Raum zu beleuchten. Dabei hebt die Autorin die grundlegende Struktur des geistlichen Territoriums hervor, in dem die Vertreter des hohen Adels mehr nach Kirchenämtern als nach militärischen Posten strebten. Eine enge Verbindung zwischen dem adligen Stand und einer militärischen Laufbahn, wie dies in den protestantischen Territorien, vor allem in Brandenburg-Preußen, der Fall war, kann demnach für das Fürstbistum Münster nicht konstatiert werden.

Die Eigenständigkeit des Militärs gründete vor allem in der Zugehörigkeit zum militärischen Gerichtsstand - dementsprechend stellt Jutta Nowosadtko fest, dass dem Militär neben den Soldaten und Offizieren im aktiven Dienst auch die pensionierten Militärs, Invalide sowie die Familien und das Gesinde der Militärangehörigen angehörten (109). Die justifizierten Konflikte, die sich in den Gerichtsakten ziviler und militärischer Provenienz nachverfolgen lassen, bieten die Möglichkeit, zwischen den Thesen von der "Militarisierung der Gesellschaft" durch die Präsenz stehender Heere und von der "Verbürgerlichung des Militärs" über den Kontakt zwischen Soldaten und Bevölkerung in den Garnisonsstädten zu vermitteln. Am Beispiel Münster zeigt die Autorin, dass etwa die Wahrnehmung von "Ehre" innerhalb des Offizierskorps im Verlauf des 18. Jahrhunderts vor allem durch die Zugehörigkeit zur Funktionselite und nicht ausschließlich ständisch geprägt wurde. Dafür spricht auch der relativ hohe Anteil bürgerlicher Offiziere, welcher eine anderweitige Legitimation notwendig werden ließ.

Gerade an der Schnittstelle zwischen den Zuständigkeiten der Gerichte in den so genannten "gemischten Prozessen" (iudicia mixta) zeigt sich, so Nowosadtko, die Wandlungsfähigkeit der Gerichte und somit die Bewahrung gerichtsständischer Ansprüche. So sind in Fällen, an denen sowohl Soldaten als auch Angehörige der zivilen Bevölkerung beteiligt waren, die Konkurrenzen zwischen der Militärjustiz und beispielsweise der städtischen Gerichtsbarkeit in Münster ebenso groß wie das gegenseitige Misstrauen. Dennoch zeigen die von der Autorin angeführten und analysierten Fälle, dass auch die Militärgerichtsbarkeit in das Geflecht partikularer Gerichtsbarkeiten integriert wurde. In den Gerichtsverfahren gegenüber Soldaten wurden so zunehmend auch Verhörprotokolle und Gutachten von städtischen und geistlichen Gerichten für die Urteilsfindung mit einbezogen.

Das Fürstbistum Münster verfügte, ebenso wie die größeren weltlichen Reichsterritorien, im 18. Jahrhundert über ein stehendes Heer, das nicht bloß als "Haustruppe" des Landesherrn zu verstehen war. Durch die Zusammenschau von Akten militärischer und ziviler Provenienz gelingt es Jutta Nowosadtko, ein stimmiges Bild vom Militär in dem geistlichen Territorium Münster zu zeichnen und die verschiedenen Wege und Möglichkeiten der Integration, besonders in Bezug auf die Garnisonsgesellschaft, aufzuzeigen. Mit dieser Untersuchung liefert die Autorin somit einen wesentlichen Beitrag zum Verständnis von Militär und Gesellschaft im 18. Jahrhundert. Auch und gerade hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit militärischen "Schwergewichten" wie Preußen lohnt sich der Blick auf dieses Gebiet, an dem belegt werden kann, dass die landesherrlichen Bemühungen, stehende Heere aufzustellen und diese in die Gesellschaft des Territoriums zu integrieren, offenbar einem gesamtgesellschaftlichen Bedürfnis im Alten Reich entsprachen.


Anmerkungen:

[1] Bernhard R. Kroener: Militär in der Gesellschaft. Aspekte einer neuen Militärgeschichte, in: Ders.: Kriegerische Gewalt und militärische Präsenz in der Neuzeit. Ausgewählte Schriften, hrsg. von Ralf Pröve u.a., Paderborn u.a. 2008, 65-82, 72.

[2] Um nur einige wenige Beispiele zu nennen: vgl. Ralf Pröve: Stehendes Heer und städtische Gesellschaft im 18. Jahrhundert. Göttingen und seine Militärbevölkerung (1713-1795) (= Beiträge zur Militärgeschichte; 47), München 1995; Thomas Schwark: Lübecks Stadtmilitär im 17. und 18. Jahrhundert. Untersuchungen zur Sozialgeschichte einer reichsstädtischen Berufsgruppe (= Veröffentlichungen zur Geschichte der Hansestadt Lübeck; B 18), Lübeck 1990.

Rezension über:

Jutta Nowosadtko: Stehendes Heer im Ständestaat. Das Zusammenleben von Militär- und Zivilbevölkerung im Fürstbistum Münster 1650-1803 (= Forschungen zur Regionalgeschichte; Bd. 59), Paderborn: Ferdinand Schöningh 2011, X + 327 S., 1 Kt., ISBN 978-3-506-76459-1, EUR 42,90

Rezension von:
Janine Rischke-Neß
Historisches Institut, Universität Potsdam
Empfohlene Zitierweise:
Janine Rischke-Neß: Rezension von: Jutta Nowosadtko: Stehendes Heer im Ständestaat. Das Zusammenleben von Militär- und Zivilbevölkerung im Fürstbistum Münster 1650-1803, Paderborn: Ferdinand Schöningh 2011, in: sehepunkte 11 (2011), Nr. 11 [15.11.2011], URL: https://www.sehepunkte.de/2011/11/15353.html


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