sehepunkte 14 (2014), Nr. 9

Sebastian Freudenberg: Trado atque dono

Die Grundherrschaftsforschung zum frühen Mittelalter, die in den 70er bis 90er Jahren so reiche Ergebnisse erbrachte, ist in den vergangenen Jahren ins Stocken geraten; es lassen sich kaum noch Publikationen finden, die dieses Wort im Titel führen, und wenn, dann verkünden sie den "Abschied von der Grundherrschaft" oder enthalten wie die Festschrift für Dieter Hägermann [1] nur wenige Beiträge, die das Titelthema der Grundherrschaft tatsächlich behandeln. Insofern mag es zunächst überraschen, wenn ein im Jahr 2013 erschienenes Werk nicht nur ausdrücklich Grundherrschaften zum Thema hat, sondern damit auch eine erhebliche Forschungslücke füllt, denn es handelt von der sogenannten privaten Grundherrschaft. Diese stand nicht im Fokus der bisherigen Grundherrschaftsforschung, weil die Quellenlage ungleich schwieriger ist als für die zumeist untersuchten kirchlichen Grundherrschaften, die durch Besitzverzeichnisse, Urbare und Polyptichen, überliefert sind. Private Grundherrschaften lassen sich für die Zeit vor dem 12. Jahrhundert fast ausschließlich aus Traditionsnotizen und -urkunden nachvollziehen, also Texten, die die Übertragung von Grundbesitz zumeist an Kirchen dokumentieren. Dies stellt Untersucher vor große Schwierigkeiten: Nicht nur sind solche Dokumente in der Detailgenauigkeit und in der terminologischen Ausgestaltung höchst unterschiedlich, sondern zudem häufig nur in sehr knappen Auszügen überliefert. Sie lassen darüber hinaus auch nur selten erkennen, ob es sich um kohärente Besitzstücke oder Fragmente handelt, wie diese organisiert waren und wie groß der Besitzumfang der Tradenten war. Umgekehrt findet sich oft die Angabe, dass ein Tradent alles, was er an einem bestimmten Ort besaß, vergab, ohne dass zu erkennen wäre, ob es sich dabei um einen Morgen Ackerland oder eine umfangreiche Grundherrschaft handelte.

Sebastian Freudenberg hat sich diesen Schwierigkeiten gestellt und anhand der karolingerzeitlichen Urkunden und Notizen der Klöster Fulda und Lorsch in beeindruckender Weise gezeigt, dass es möglich ist, frühmittelalterliche private Grundherrschaften im Quellenmaterial zu fassen, genau zu untersuchen und dabei zu detaillierten Aussagen über Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu kommen. Am Anfang steht eine ausführliche Einführung in die Grundherrschaftsforschung, von den Anfängen mit Verhulst bis zur Jahrtausendwende, aus der heraus Freudenberg seine Leitfrage entwickelt, nämlich die, ob das in diesen Forschungen mehrheitlich vertretene Bild einer Rückständigkeit der privaten Grundherrschaft empirisch zu halten ist. Auf eine Einführung in die Quellengattung der Urkunde, die etwas unkritisch die traditionelle Position vertritt, nach der Urkunden die objektivste mittelalterliche Quellengattung bilden, folgt eine Darstellung der Überlieferungssituation der Fuldaer und Lorscher Urkunden.

Im Zentrum der Arbeit stehen zwei Teile. Im ersten wird das Quellencorpus im Ganzen untersucht (75-125), im zweiten (165-259) geht es um 71 ausgewählte Fälle, denen Freudenberg besondere Aussagekraft für die private Grundherrschaft zubilligt. Der erste Teil beginnt mit der wohl bisher gründlichsten Untersuchung der Sprache der Pertinenzen, sowohl auf der Ebene der Worte (für vollständige bäuerliche Einheiten, Betriebsteile, Menschen, zum Beispiel "marca", "huba", "mansus", "houesat", "area", "mancipium", "servus" und so weiter) als auch auf der Ebene der Formulierungen. Von besonderer Bedeutung ist dabei seine etwas umständlich als "explikatives et" bezeichnete Erkenntnis, dass das "et" in Wendungen wie "mansus et XX iurnales de terra aratoria" in der Regel für "id est" steht, die zwanzig Tagwerke Ackerland damit eine Beschreibung des "mansus" darstellen und nicht eine Ergänzung zu ihm. Beide Teile dieses Abschnitts zeigen in besonderer Weise den Ertrag der akribischen Arbeitsweise Freudenbergs.

Nach kurzen Kapiteln über das Verhältnis von Mensch und Hofbetrieb, Raumstruktur und Betriebsorganisation in privaten Grundherrschaften sowie Rodungen beginnt die Untersuchung der ausgewählten Besitzbeschreibungen. Hier werden jeweils die Größe des Gesamtbetriebs, das Verhältnis von Sal- zu Hufenland, die Anzahl und Verteilung der Manzipien und die Besitzstreuung analysiert. Zudem gelingt es Freudenberg überzeugend auf der Basis der Überlegungen der vorangehenden Kapitel, von der Anzahl von Manzipien - bei aller gebotenen methodischen Vorsicht - auf die Besitzgröße hochzurechnen und gut begründete Annahmen über die Arbeitsorganisation zu treffen.

Anschließend werden die Resultate der Quellenanalyse in räumlicher und zeitlicher Differenzierung zusammengefasst; der Textteil schließt mit einem knappen Ergebniskapitel, an dessen Ende die Feststellung steht, dass die private Grundherrschaft entgegen anderslautender Forschungsmeinungen strukturell derjenigen der kirchlichen und königlichen Grundherrschaften ähnlich war.

Höchst beeindruckend sind die Register und Anhänge, die etwa ein Viertel aller Druckseiten einnehmen, denn hier zeigt sich in besonderem Maße die außergewöhnlich genaue, ja penible Arbeitsweise Freudenbergs. In einem Ortsverzeichnis werden alle orthografischen Varianten des jeweiligen Ortnamens, ihre Erstbelege, die geografischen Koordinaten und sogar die aktuellen Postleitzahlen aufgeführt: Es wird sich als wertvolles Hilfsmittel für alle erweisen, die in der Zukunft an den Lorscher und Fuldaer Traditionsurkunden und -notizen arbeiten. Eine klare Funktion in Bezug auf den Rest des Buches hat dieser Abschnitt nicht; er ist aber offensichtlich als Vorbereitung für die Dissertation entstanden, und es ist Freudenberg zu danken, dass er gegen den anzunehmenden Widerstand des Verlags dafür gesorgt hat, dass dieses Instrument der weiteren Forschung zur Verfügung gestellt wird.

Besonders hervorzuheben sind die zahlreichen Karten und Tabellen; insgesamt 100 Abbildungen erleichtern die Orientierung. Jedoch sind sie gelegentlich nicht aus sich heraus verständlich und verlangen die Lektüre ganzer Kapitel. Zuweilen suggerieren die Grafiken auch einen statistischen Aussagewert, den sie aufgrund der geringen Fallzahlen nicht haben können. Auslassungen in der Literatur erklären sich aus einer offenbar schwierigen Entstehungssituation, die dazu geführt hat, dass lediglich ein Titel des Literaturverzeichnisses später als 2004 erschienen ist (ein Aufsatz des Doktorvaters Hans-Werner Goetz). Andere Lücken dürften eher durch den strengen Fokus auf die Grundherrschaftsforschung zu erklären sein, so fehlen etwa Franz Staabs Untersuchungen zur Gesellschaft des Mittelrheins, die zum großen Teil auf identischem Quellenmaterial beruhen und deren Ergebnisse (etwa in Bezug auf "mancipia" und "servi") einige Berührungspunkte, aber auch Abweichungen zu den Erkenntnissen Freudenbergs aufweisen. [2] Dieser Umstand steht augenfällig für eine Schwäche des Buchs: Die strenge Konzentration auf "die" private Grundherrschaft, die dazu geführt hat, dass soziale, ökonomische und politische Hintergründe sowie Folgen und Zusammenhänge völlig außer Acht gelassen werden; die reichen Beobachtungen und Ergebnisse Freudenbergs hätten zahlreiche Ansatzpunkte dafür geboten. Doch sollte man einer Studie über die private Grundherrschaft nicht vorwerfen, dass sie von der privaten Grundherrschaft und nichts anderem handelt. Dies bleibt weiteren Forschungen überlassen, denen Freudenberg mit seinem dicht geschriebenen, inhaltsreichen und methodisch durchdachten Werk eine hervorragende Grundlage geliefert hat.


Anmerkungen:

[1] Ludolf Kuchenbuch: Abschied von der Grundherrschaft, in: ZRG GA 121 (2003), 1-99; Tätigkeitsfelder und Erfahrungshorizonte des ländlichen Menschen in der frühmittelalterlichen Grundherrschaft (bis ca. 1000). Festschrift für Dieter Hägermann zum 65. Geburtstag, hg. v. Brigitte Kasten, Stuttgart 2006.

[2] Franz Staab: Untersuchungen zur Gesellschaft am Mittelrhein in der Karolingerzeit, Wiesbaden 1975.

Rezension über:

Sebastian Freudenberg: Trado atque dono. Die frühmittelalterliche private Grundherrschaft in Ostfranken im Spiegel der Traditionsurkunden der Klöster Lorsch und Fulda (750 bis 900) (= Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Beihefte; Bd. 224), Stuttgart: Franz Steiner Verlag 2013, 456 S., ISBN 978-3-515-10471-5, EUR 67,00

Rezension von:
Thomas Kohl
SFB 923 "Bedrohte Ordnungen", Eberhard Karls Universität, Tübingen
Empfohlene Zitierweise:
Thomas Kohl: Rezension von: Sebastian Freudenberg: Trado atque dono. Die frühmittelalterliche private Grundherrschaft in Ostfranken im Spiegel der Traditionsurkunden der Klöster Lorsch und Fulda (750 bis 900), Stuttgart: Franz Steiner Verlag 2013, in: sehepunkte 14 (2014), Nr. 9 [15.09.2014], URL: https://www.sehepunkte.de/2014/09/24524.html


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