Mit den Fasti Hispanienses hat Géza Alföldy († 2011) 1969 die Basis geschaffen für eine Verwaltungsgeschichte der hispanischen Provinzen im Prinzipat. [1] Vor wenigen Jahren hat er in einem Aufsatz, der sich als Einstiegslektüre für das hier besprochene Buch sehr empfiehlt, die seitherige Forschung bilanziert und aktuelle Problemfelder umrissen. Insbesondere habe man "gelernt, dass die traditionell konzipierten Fasti von Amtsinhabern für das Studium der römischen Verwaltungsgeschichte zwar eine unverzichtbare Grundlage bilden, dass jedoch die einseitige Konzentration des Interesses auf die Herkunft und Laufbahn der Amtsträger oft vergessen lässt, danach zu fragen, wie die Reichsverwaltung tatsächlich funktionierte". [2] Diesem weniger personen- und stärker handlungsorientierten Ansatz römischer Verwaltungsgeschichte wird in etlichen jüngeren Monografien und Sammelbänden Rechnung getragen. [3] Für die Hispania citerior ist nun eine Arbeit aus der Feder des spanischen Althistorikers Pablo Ozcáriz Gil erschienen, die beide Ansätze zusammenführen will. Es handelt sich um die überarbeitete Fassung seiner im Jahr 2002 abgeschlossenen Dissertation. Thema ist die zivile Provinzialadministration; militärische Ämter bleiben ebenso außen vor wie die lokale Selbstverwaltung. [4] Der zeitliche Rahmen von 27 v.Chr. bis zur Aufspaltung der Provinz unter Diokletian entspricht dem der Fasti Hispanienses.
Neben Geleitwort und Einleitung gliedert sich die Studie in sieben Kapitel, deren erste beiden sich mit der Geografie der Provinz und ihrer administrativen Gliederung, die übrigen mit den Inhabern der hohen Verwaltungsämter, ihren Funktionen, ihrem Hilfspersonal sowie ihrem familiären und regionalen Beziehungsgeflecht befassen. Auf das knappe Resümee folgen eine umfangreiche Bibliografie und mehrere Indizes, die zur Erschließung des Bandes unverzichtbar sind.
Nach der konzeptuellen Einleitung (17-20) kommt das erste Kapitel (21-54) recht unvermittelt auf die territoriale Entwicklung der flächenmäßig größten Provinz des Imperiums (382000 m2) in der Kaiserzeit zu sprechen. Hier wäre ein kurzer Abriss zur republikanischen Vorgeschichte förderlich gewesen. Auch die in den Text integrierten Karten sind nicht immer eine Hilfe. Die Provinz wies fünf geografische Hauptzonen auf: als Extrempole die Mittelmeerküste mit der Hauptstadt Tarraco auf der einen und der Nordwesten der Iberischen Halbinsel auf der anderen Seite; dazwischen der weite Raum um die Städte Caesaraugusta und Clunia; als Sonderzonen schließlich die Landschaft am oberen Guadalquivir sowie die Balearen. Das Territorium scheint seit Augustus weitgehend gleich geblieben zu sein; nur die Abspaltung des äußersten Nordwestens als eigenständige, einem ritterlichen Prokurator überantwortete provincia Hispania superior Callaecia von circa 214 bis vermutlich 238 n.Chr. markierte einen tieferen Einschnitt. [5]
Ozcáriz Gil reißt hier bereits eine Vielzahl verwaltungsstruktureller Themen an, die sich dem Leser erst in den Folgekapiteln so recht erschließen. Zugleich fallen die häufigen Redundanzen auf, die sich durch das ganze Buch ziehen und teilweise wohl der intendierten Unabhängigkeit seiner Einzelkapitel zuzuschreiben sind. Dennoch wäre, auch um Tippfehler auszumerzen und die oft diffus wirkenden Literaturangaben in den Fußnoten stärker zu bündeln, eine gründlichere Endredaktion am Platze gewesen. [6]
Im zweiten Kapitel (55-95), der revidierten Fassung eines bereits 2006 veröffentlichten Buches [7], geht es vornehmlich um die Gerichtsbezirke (conventus) der Hispania citerior, für die dank der Beschreibung des älteren Plinius (nat. 3, 18. 23-28) und mehr als 50 Inschriften die Überlieferungslage außergewöhnlich gut ist. Wohl einmal im Jahr bereiste der Provinzstatthalter die sieben Bezirke, um an ihren Hauptorten Recht zu sprechen und andere Aufgaben zu erfüllen. [8] Diese Städte waren verkehrstechnisch günstig gelegen und jeder conventus verfügte über einen Zugang zum Meer, was Ozcáriz Gil auch mit dem Einzug der Zölle begründet (87).
An der Spitze der Provinzverwaltung stand der Statthalter im Rang eines konsularen legatus Augusti pro praetore. Kapitel 3 (97-144) behandelt nach traditioneller Art zunächst die Liste der bekannten Statthalter, ihre Titulatur, Herkunft und Ämterlaufbahn, Amtsdauer und Ernennungskriterien. Andere Themen sind die Lokalisierung des Amtssitzes (praetorium) in Tarraco [9], die Wahrnehmung der Gouverneure seitens der Bevölkerung sowie deren Privatleben - soweit es sich denn nachvollziehen lässt. Für ihr Kerngeschäft, die Gerichtstätigkeit, liegen aus der Hispania citerior einige schöne Zeugnisse vor, darunter die Fluchtäfelchen aus Emporiae gegen ein aus dem Statthalter, dem iuridicus und dem Prokurator zusammengesetztes Gericht, die den seltenen Zugriff auf die Perspektive von Rechtsuchenden gewähren. [10]
Von Aufbau und Umfang her vergleichbar ist das Kapitel zum prätorischen legatus iuridicus (145-179). Ähnlich dem Legaten eines Prokonsuls war er dem Statthalter für Belange der Rechtsprechung an die Seite gestellt, wurde im Gegensatz zu diesem aber direkt vom Kaiser ernannt. Während die Befugnisse des iuridicus von Augustus bis Hadrian territorial nicht weiter eingegrenzt waren, erhielt seine Titulatur in späthadrianischer Zeit den Zusatz Asturiae et Callaeciae. Offenbar sollte der Statthalter nun in der von Tarraco am weitesten entfernten Region permanent vertreten werden. Mit Abspaltung der Hispania superior verschwindet der Zusatz wieder aus der Titulatur, nach der Wiedervereinigung scheint man auf den vorhadrianischen Zustand rekurriert zu sein. [11]
Kapitel 5 (181-214) widmet sich der Finanzverwaltung der Provinz. Der Schwerpunkt liegt auf dem Amt des ritterlichen Prokurators. Weitere Abschnitte behandeln den Provinzialzensus, die Zölle (portoria) und die indirekten Steuern (vicesimae hereditatium bzw. libertatis). [12]
Kapitel 6 (215-254) fasst die übrigen, mit Verwaltungsaufgaben betrauten Personen zusammen. Darunter zählen kurzzeitige senatorische Ämter, etwa für den Provinzialzensus, oder ritterliche Posten, wie der aus der geografischen Eigenart der Provinz hervorgehende praefectus insularum Baliarum. Entschieden über die Fasti Hispanienses hinaus geht die Aufstellung und Besprechung des aus familia Caesaris und Provinzheer rekrutierten subalternen Personals.
Kapitel 7 (255-278) versucht, die Beziehungen der ungefähr zur selben Zeit tätigen Funktionäre untereinander, seien sie familiärer oder regionaler Natur, nachzuvollziehen. Die tabellengestützte Analyse bereitet zwar kein Lesevergnügen, aber die Ergebnisse sind von Wert: So rekrutierte sich etwa das subalterne Personal fast vollständig aus Hispanien; die Statthalter waren oft Söhne von iuridici oder Prokuratoren, also Vorgängern auf niedrigeren Posten; kein iuridicus der Hispania citerior wurde später je Statthalter in dieser Provinz, und niemals hat es hier zwei Verwandte gleichzeitig auf Ämterposten gegeben.
Ozcáriz Gil gelingt es, die prosopografische Grundlagenarbeit mit der übergeordneten Frage nach dem "Wie" zu verbinden. Die dringlichen Themen sind sämtlich aufgegriffen, die Fasti auf einen aktuellen Stand gebracht. Auch wenn damit eine eher spröde Narration einhergeht, zeigt der Band, dass römische Administration ohne Prosopografie zumindest für die westlichen Provinzen nicht gebührend zu modellieren ist. [13]
Anmerkungen:
[1] Géza Alföldy: Fasti Hispanienses. Senatorische Reichsbeamte und Offiziere in den spanischen Provinzen des römischen Reiches von Augustus bis Diokletian, Wiesbaden 1969.
[2] Géza Alföldy: Fasti und Verwaltung der hispanischen Provinzen: zum heutigen Stand der Forschung, in: Rudolf Haensch / Johannes Heinrichs (Hgg.): Herrschen und Verwalten. Der Alltag der römischen Administration in der Hohen Kaiserzeit (= Kölner Historische Abhandlungen; Bd. 46), Köln 2007, 325-356, hier 327.
[3] Neben dem in Anm. 2 zitierten Sammelband seien exemplarisch genannt: Eckhard Meyer-Zwiffelhoffer: Πολιτικῶς ἄρχειν. Zum Regierungsstil der senatorischen Statthalter in den kaiserzeitlichen griechischen Provinzen (= Historia Einzelschriften; Bd. 165), Stuttgart 2002; Anne Kolb (Hg.): Herrschaftsstrukturen und Herrschaftspraxis. Konzepte, Prinzipien und Strategien der Administration im römischen Kaiserreich, Akten der Tagung an der Universität Zürich 18.-20.10.2004, Berlin 2006; Agnès Bérenger: Le métier de gouverneur dans l'Empire romain: de César à Dioclétien (= De l'archéologie à l'histoire; Bd. 62), Paris 2014.
[4] Zum römischen Militär: Patrick Le Roux: L'armée romaine et l'organisation des provinces ibériques d'Auguste à l'invasion de 409, Paris 1982. Zur Lokalverwaltung: Nicola Mackie, Local administration in Roman Spain AD 14-212 (= British Archaeological Reports: International Series; Bd. 173), Oxford 1983; Estíbaliz Ortiz de Urbina (Hg.): Los magistrados locales de Hispania: aspectos históricos, jurídicos, lingüísticos (= Anejos de Veleia; Bd. 13), Vitoria 2013; außerdem mehrere Beiträge bei Patrick Le Roux: Espagnes romaines: l'empire dans ses provinces. Scripta varia II, Rennes 2014.
[5] Grundlegend Géza Alföldy: Provincia Hispania superior (= Schriften der Philosophisch-Historischen Klasse der Heidelberger Akademie der Wissenschaften; Bd. 19), Heidelberg 2000.
[6] So ist auch schwer nachvollziehbar, warum auf 76f. die spanische Übersetzung zu Dion Chrys. 35, 15-17 im Haupttext zitiert wird und dazu eine englische Übersetzung in den Fußnoten erscheint, während der griechische Originaltext ausbleibt.
[7] Pablo Ozcáriz Gil: Los conventus de la Hispania citerior, Madrid 2006.
[8] Man beachte dazu, neben den geläufigeren deutsch- und englischsprachigen Studien, auch den etwas entlegen publizierten Beitrag von Pablo Ozcáriz Gil: Los viajes administrativos en el Imperio romano, in: Nuria Morère (Hg.): Los viajes en el Mediterráneo antiguo, Madrid 2009, 107-121.
[9] Dieses wird gemeinhin mit der sogenannten Torre de Pilatos am Provinzialforum von Tarraco identifiziert, für eine Lokalisierung im Bereich der Unterstadt plädiert dagegen Rudolf Haensch: Capita provinciarum. Statthaltersitze und Provinzialverwaltung in der römischen Kaiserzeit (= Kölner Forschungen; Bd. 7), Mainz 1997, 165f.
[10] AE 1952, 122, dazu Francisco Marco Simón: Execrating the Roman Power: Three defixiones from Emporiae (Ampurias), in: Richard L. Gordon / Francisco Marco Simón (Hgg.): Magical Practice in the Latin West: Papers from the International Conference held at the University of Zaragoza, 30 Sept.-1 Oct. 2005 (= Religions in the Graeco-Roman World; Bd. 168), Leiden 2010, 399-423.
[11] Vgl. jedoch Haensch (wie Anm. 9) 402f. Anm. 21.
[12] Bibliografisch ist hier zu ergänzen: Sven Günther: "Vectigalia nervos esse rei publicae": die indirekten Steuern in der Römischen Kaiserzeit von Augustus bis Diokletian (= Philippika; Bd. 26), Wiesbaden 2008.
[13] Vgl. Werner Eck (Hg.): Prosopographie und Sozialgeschichte. Studien zur Methodik und Erkenntnismöglichkeit der kaiserzeitlichen Prosopographie, Kolloquium Köln 24.-26. November 1991, Köln 1993; Werner Eck: Imperial Administration and Epigraphy: in Defence of Prosopography, in: Alan K. Bowman / Hannah M. Cotton / Martin Goodman / Simon Price (Hgg.): Representations of Empire. Rome and the Mediterranean World (= Proceedings of the British Academy; Bd. 114), Oxford 2002, 131-152.
Pablo Ozcáriz Gil: La administración de la provincia Hispania Citerior durante el alto Imperio Romano. Organización territorial, cargos administrativos y fiscalidad (= Col.lecció Instrumenta; 44), Barcelona: Edicions. Universitat de Barcelona 2014, 341 S., ISBN 978-84-475-3770-9 , EUR 40,00
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