KOMMENTAR ZU

Joachim Krüger: Rezension von: Thomas M. Scholz: Reichsschulden, Privilegien, Handelsverträge und deren Implikationen auf einen Staatsbildungsprozess. Eine Analyse der Interaktion zwischen Schweden und Lübeck zum Ende der Nordischen/Kalmarer Union in der Perspektive der politischen Kommunikation, Hamburg: Verlag Dr. Kovac 2011, in: sehepunkte 12 (2012), Nr. 1 [15.01.2012], URL: http://www.sehepunkte.de/2012/01/20194.html


Von Thomas M. Scholz

Das Handelsprivileg von Strängnäs wurde nicht im Jahr 1526 sondern im Jahr 1523 vergeben und war dabei die Voraussetzung und Bedingung für die Erlangung der formalen Unabhängigkeit des Monarchiestaats Schweden.

Für eine fachgebietsthematische Forschungsarbeit erübrigen sich Übersetzungen. Der Betrachtungszeitraum dieser Studie ist bewusst kurz gehalten und steht damit konträr zu Ansätzen beispielsweise ein Jahrhundert als Deutungsbeschreibung zu analysieren.

Der Autor kommt anhand eines theoretischen frühmodernen Nationalstaatsmodells zu der Auffassung, den realen Vollzug der Unabhängigkeit erst mit der Aufhebung dieses Handelsprivilegs in 1533 gleichzusetzen.

Anmerkung der Redaktion: Joachim Krüger hat auf eine Replik verzichtet.