Von Jonas Stephan
Niemand erntet gern Kritik, auch WissenschaftlerInnen nicht. Aber in der Wissenschaft gehört Kritik zum Geschäft und ist notwendig für den Erkenntnisprozess. Doch auch in einer Buchbesprechung kann Kritik dies nur leisten, wenn sie valide ist. Das ist bei der vorliegenden Rezension meines Buches nicht der Fall. Deshalb erlaube ich mir, auf die Rezension zu reagieren.
Erstens: Eine Rezension soll das besprochene Werk in den Forschungskontext einordnen. Die vorliegende Rezension verzichtet weitgehend darauf. Insbesondere setzt sie sich nicht mit der Diskussion der Forschungslage auseinander, die im Buch selbst geführt wird. Die Einleitung von "Tinte, Feder und Kanonen" diskutiert den kulturhistorischen Ansatz zur Erforschung des Reichssystems und bezieht andere aktuelle Ansätze und Themen ein, um so ein vielschichtiges Bild von der Forschungslage zu zeichnen (vgl. bes. S. 16-17 und z.B. zur Kritik an der Kulturgeschichte, S. 10-11, Fn. 9 und Fn. 10). Über die Erforschung der Reichskreise erfährt man auch sehr wenig in der Rezension. Dabei ist die Auseinandersetzung mit den Defiziten der bisherigen Kreisforschung eine Leitlinie des Buches (vgl. S. 29-38). Allein schon die Vorschläge zur Behebung dieser Defizite hätten der Rezension genügend Stoff für eine kritische Einordnung geboten.
Zweitens: Im Mittelpunkt einer Rezension hat das Werk selbst zu stehen, also Fragestellung, Argumentationsgang, Ergebnisse und Methode. Die vorliegende Rezension konzentriert sich auf pauschale Behauptungen, die den Wert der Forschungsleistung herabsetzen sollen. Angeblich werde über weite Strecken des Buches nur "berichtet" oder "referiert". Auch seien die Leitfragen "nicht klar herausgearbeitet". Tatsächlich folgen die Leitfragen aus der Diskussion der Forschungslage (die die Rezension ja ignoriert) und werden in der Einleitung ausformuliert (S. 13). Die Leitfragen spiegeln sich im Inhaltsverzeichnis wider, werden in den zusammenfassenden Kapiteln wörtlich aufgegriffen und im Schlussteil resümiert (vgl. z.B. für Teil 3: S. 408-410, 412 f.) sowie zu weiterführenden Thesen verdichtet.
Der Argumentationsgang des Buches wird insgesamt verzerrt wiedergegeben. Hierzu ein Beispiel: Der Gegenstand des zweiten Teils wird so verkürzt dargestellt, dass das eigentliche Anliegen unterschlagen wird. Angeblich gehe es nur um Amtsträger und formale Verfahrensnormen. In Wirklichkeit analysiert der zweite Teil aber zugleich die informellen Spielregeln der Kreispolitik und die Art und Weise, wie diese im Wechselspiel mit den Rechtsnormen sowie den Rahmenbedingungen instrumentalisiert werden konnten (vgl. etwa die Zusammenfassung S. 238-247, v.a. 245 ff.). Es geht an dieser Stelle also gerade um das Verhältnis von Formalität und Informalität (vgl. Einleitung, S. 23).
Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Leitfragen und den Ergebnissen wäre unbedingt begrüßenswert gewesen. Dazu hätte man aber zumindest einige Ergebnisse nennen müssen. Das ist indessen nicht der Fall. Man erfährt zum Beispiels nichts über die Entscheidungsinfrastruktur der Stände (vgl. z.B. S. 152-172, 202-222, 260-295), die offen für Manipulationen war, nichts über die Kreisordnung als politische Legitimitätsressource (vgl. z.B. S. 134-149, 177-184), nichts über die auf Dauer gestellten Konflikte (vgl. etwa S. 63-74, 230-237) oder die Instrumentalisierung des Kreises und seiner Institutionen durch die militärisch mächtigen Stände (vgl. nur S. 111-134, 185-199, 335-358).
Drittens: Eine Rezension hat Stärken und Schwächen des Werks herauszustellen. Die vorliegende Besprechung spart nicht mit negativen Urteilen, vor allem über die Methodik. So wird dem Verfasser attestiert, er habe keine Ahnung von der Urkunden- und Aktenlehre. Dieses vernichtende Urteil stützt sich im Wesentlichen auf eine einzige Textstelle (S. 223-224). Obwohl sich die Kritik an diesen zwei Seiten mit Gegenbelegen entkräften ließe, will ich darauf an dieser Stelle nicht eingehen. Mir geht es um Grundsätzliches. Die Besprechung ignoriert nämlich die zahlreichen anderen Passagen mit aktenkundlichen Analysen (vgl. z.B. S. 96-106, 141, 161-165, 174, 181-183, 199-202, 208-216, 224-230). Die Quellenheuristik, die im ersten Teil erarbeitet wird (vgl. I.3, S. 75-106), wird von der Rezension auch nicht als solche erkannt. Dabei formuliert dieser Abschnitt ausdrücklich den Anspruch, weiteren Forschungen zur Kreispolitik ein Orientierungsmittel an die Hand zu geben. Weil zu diesem Zweck archivwissenschaftliches und aktenkundliches Schrifttum breit rezipiert wird, hätte man viel Diskussionsstoff gehabt. Auch darauf verzichtet die Rezension.
Oberflächliche Lektüre, lückenhafte und sinnentstellende Bezüge auf den Text sowie argumentative Rosinenpickerei ließen sich auch für die anderen Kritikpunkte der Rezension zeigen. Darauf soll hier verzichtet werden. So oder so gehen diese Mängel zu Lasten der LeserInnen. Denn sie erwarten von einer Rezension eine verlässliche Orientierung. In diesem Fall erhalten sie keine.
Von Hans-Wolfgang Bergerhausen
Niemand schreibt gern eine negative Rezension. Denn sie lässt den Rezensenten viel deutlicher die Verantwortung spüren, die er gegenüber dem Autor wie auch gegenüber dem Publikum und der wissenschaftlichen Gemeinschaft hat. Zudem macht sie mehr Arbeit als eine positive Buchbesprechung. Dies gilt umso mehr, als bei einer Beschränkung des Textes auf ca. 7.500 Zeichen nur pars pro toto verfahren werden kann. Immerhin bestätigt mir im vorliegenden Fall der Autor selbst, die Rosinen aus seiner Dissertation herausgepickt, also das Beste darin aufgefunden zu haben.
Jonas Stephan hat unbestreitbar ein breites Wissen angehäuft. Aber er versteht es nicht, dieses Wissen unter leitenden Gesichtspunkten zu strukturieren und in eine schlüssige Argumentation umzusetzen. Er arbeitet kaum Begründungszusammenhänge heraus, so dass die einzelnen Teile seiner Dissertation unverbunden nebeneinanderstehen und der Stoffauswahl etwas Zufälliges anhaftet. Zudem betätigt er sich selbst als scharfer Kritiker. Dies zeigt sich schon in seinem Literaturüberblick.
Jonas Stephan beklagt, dass in meiner Rezension weder seine Auseinandersetzung mit der bisherigen Literatur noch die von ihm vorgestellte "Quellenheuristik" gewürdigt werden. Tatsächlich gibt der Autor zunächst eine Übersicht über die Entwicklung der Kreisforschung, um dann pauschal über sie zu urteilen, dass ihr insgesamt aufgrund eines falsch verstandenen Gegenwartsbezugs "der Blick für das Andere, das Fremdartige und damit für die Eigenlogik historischer Phänomene" fehle und sie durch "mangelnde Quellenkunde" gekennzeichnet sei (S. 36f.; vgl. S. 96). Diese fundamentale Kritik richtet sich wohlgemerkt gegen Generationen verdienter Historiker von Fritz Hartung über Hanns Hubert Hofmann bis Winfried Dotzauer. Sie wird nicht aus einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit deren Werken hergeleitet, sondern aus aktuellen Theoriediskussionen in der Frühneuzeitforschung entlehnt und ihnen ungeprüft übergestülpt. Seine Darstellung der Entwicklung des Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreises von 1648 bis 1700 und von 1702 bis 1714 refereriert dann jedoch ohne jede eigene Akzentsetzung und ohne Rückbezug auf seine Fragestellungen lediglich die so gescholtene ältere Literatur (S. 63-74, 391-402). Ähnliches ließe sich für seine Skizze der Lage in Europa und im Reich nach dem Westfälischen Frieden zeigen (S. 45-63). Dieses Vorgehen ist indiskutabel. Die Gelegenheit, den Nutzen der von ihm mit großem Anspruch formulierten "Quellenheuristik" hier einmal zu demonstrieren, ergreift er nicht. Diese Quellenheuristik ihrerseits, eigentlich ein konventioneller Bericht zur Überlieferungssituation, ist weitgehend aus den Vorbemerkungen zu einschlägigen Beständen in online-Findmitteln von Archiven entnommen, wobei Jonas Stephan dem Benutzer die Warnung mit auf den Weg gibt, dass Ordnungsarbeiten der Archivare den "Quellenwert negativ" beeinträchtigten (S. 104-106).
Es trifft zu, dass Jonas Stephans Dissertation zahlreiche Passagen mit aktenkundlichen Analysen enthält. Er zeigt darin, wie Ausschreiben, Tagesordnungen, Sitzungsprotokolle, Berichte sowie Weisungen aufgebaut waren und wie die Beförderung von Schriftstücken funktionierte. Er unterfüttert dies mit Beispielen aus den Akten des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises. Soweit es um das Handwerkszeug des Historikers geht, führt dies über gängige Aktenkunden allerdings nicht hinaus, und welche Relevanz die ausgewählten Beispiele für die konkrete Kreispolitik am Vorabend des Spanischen Erbfolgekrieges hatten, bleibt offen. Zudem unterlaufen ihm, wie in der Rezension dargelegt, ausgerechnet bei den Kreisabschieden, deren Aufbau in Quellenkunden nicht eigens aufgeführt wird, weil sie nämlich weitgehend wie Urkunden gegliedert sind, Fehler. Diese Fehler werden durch den Hinweis seiner Einrede auf sonstige Quellenanalysen nicht geheilt, und sie sind auch keine Lappalien. Denn zentrale Aussagen des Autors zu den informellen Spielregeln der Kreispolitik, diejenigen von der bewussten Manipulation der Kreistagsverhandlungen und -beschlüsse wie auch der Verschleierung von Kontroversen durch die Kreisdirektoren, fallen damit in sich zusammen, weil sie auf einem grundfalschen Verständnis von Struktur und Funktion von Kreisabschieden beruhen (S. 222-230, 236f.). Doch auch zu sonstigen Verfahrensfragen macht Stephan befremdliche Einlassungen. Muss man etwa ernsthaft überlegen, ob ein Gesandter, der mehrere Kreisstände gleichzeitig vertrat, nach Abgabe eines Votums jeweils aufsprang und sich an seinem Sitznachbarn vorbeidrückte, um seinen Platz zu wechseln und entsprechend der Sitzordnung die weiteren Voten abzugeben (S. 183f.)? Muss man sich tatsächlich die Frage vorlegen lassen, ob angesichts der personellen und räumlichen Identität von Kreiskanzlei und landesherrlicher Schreibstube "sich die Behörde fortlaufend selbst geschrieben" habe und ob man "ihr organisierte Schizophrenie bescheinigen" solle (S. 94)?
Geschichte ist eine quellengestützte Wissenschaft, keine spekulative. Obwohl Jonas Stephan selbst einräumt, dass er keine Quellen dafür auffinden konnte, stellt er immer wieder Mutmaßungen über Hinterzimmergespräche an und betont die "herausragende Bedeutung" der "Hinterbühne" für die Politik auf Kreistagen (z.B. S. 201f., 244f., 404). Im Hinblick auf Kreisabschiede helfen solche Spekulationen nicht weiter, da sie auf einem falschen Verständnis dieser Quellensorte beruhen. Auch die Behauptung, dass der Bischof von Münster (!) 1701 die Stadt Köln "den Franzosen auf dem Silbertablett präsentieren" wollte und ihr mit diesem Hintergedanken die Entsendung von Hilfstruppen anbot, entbehrt jeder Quellengrundlage und lässt sich nicht aus dessen Politik schlussfolgern (S. 269).
Leider fehlt der Arbeit eine Konzentration auf das Hauptthema. Wozu dient, wenn von der militärischen Befehlsgewalt im Niederrheinisch-Westfälischen Kreis gehandelt wird, ein Exkurs zum Oberbefehl in der Römischen Republik (S. 120f., Anm. 371)? Ist ein Abschnitt über den "Afrika-Handel" des Großen Kurfürsten im Jahr 1681/82 zielführend, wo es um den Umgang der kreisausschreibenden Fürsten mit reichsgerichtlichen Kommissionen geht (S. 126)? Wem hilft ein Literaturverweis auf "das Beispiel der Navajo", wo die Mehrheitsfindung auf Kreistagen erörtert wird (S. 197, Anm. 650)? Welchen Sinn hat ein Hinweis auf "das berüchtigte Wannsee-Protokoll", wo die Protokollführung auf Kreistagen vorgestellt wird (S. 199f.)? Für das Verständnis der Kreispolitik am Vorabend des Spanischen Erbfolgekriegs ist dies alles irrelevant.
Bedauerlicherweise bietet Jonas Stephan im Schlussteil seiner Dissertation unter der Überschrift "Weiterführende Thesen" lediglich eine erneute Zusammenfassung seiner bisherigen Darlegungen in fünf Abschnitten (S. 410-413). Eine Zuspitzung zu knappen, idealerweise kontroversen, in einem Satz verdichteten wissenschaftlichen Behauptungen, die belegt oder widerlegt werden können und zu denen die Aufstellung von Gegenthesen möglich ist, gelingt ihm nicht.
Aus den hier und in der Buchbesprechung genannten Gründen erscheint mir die Dissertation von Jonas Stephan methodisch und inhaltlich höchst fragwürdig. Wer sich selbst ein Urteil über sie bilden möchte, dem sei empfohlen, die in der Rezension genannte Arbeit von Kurt Arnold zur Geschichte des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises von 1698 bis 1714 parallel zu lesen.