Rezension über:

Dietmar Schiersner: Politik, Konfession und Kommunikation. Studien zur katholischen Konfessionalisierung der Markgrafschaft Burgau 1550-1650 (= Colloquia Augustana; Bd. 19), Berlin: Akademie Verlag 2005, 523 S., ISBN 978-3-05-004091-2, EUR 59,80
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Rezension von:
Wolfgang Wüst
Friedrich-Alexander-Universität, Erlangen-Nürnberg
Redaktionelle Betreuung:
Stephan Laux
Empfohlene Zitierweise:
Wolfgang Wüst: Rezension von: Dietmar Schiersner: Politik, Konfession und Kommunikation. Studien zur katholischen Konfessionalisierung der Markgrafschaft Burgau 1550-1650, Berlin: Akademie Verlag 2005, in: sehepunkte 5 (2005), Nr. 11 [15.11.2005], URL: https://www.sehepunkte.de
/2005/11/8058.html


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Dietmar Schiersner: Politik, Konfession und Kommunikation

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Dietmar Schiersners Augsburger Dissertation ist, zumindest auf den ersten Blick, den mittlerweile nicht mehr als spektakulär zu bezeichnenden Forschungsfeldern der Konfessionalisierung - selbst das etwas sperrige Phänomen katholischer Konfessionalisierung gilt mittlerweile als gut erforscht [1] - und frühmoderner Staatenbildung zuzuordnen. Das innovative Potential des vom Verlag gediegen ausgestatteten Bandes liegt dagegen auf jener Ebene, die unterhalb makrohistorischer Analysen anzusiedeln ist. Mit der Markgrafschaft Burgau betritt Schiersner ein seit 1301 habsburgisch "regiertes" Land, in dem die klassische Staatsrechtslehre auch für die Zeit nach dem Westfälischen Frieden kein plausibles Landeshoheitsmodell beisteuern konnte. [2] Die Bedingungen des Augsburger Religionsfriedens von 1555, nach denen künftig der Landesherr die Konfession bestimmte, griffen hier in einem "territorium non clausum" nur unzureichend. Das "ius reformandi" wurde zum Spielball zwischen Landesherren, kirchlichen Gewalten, Land- und Reichsständen ("Insassen") sowie Ortsherren. Insofern ist der Ansatz zu begrüßen, dass ein konfessionelles Interaktionsmodell (462) gefunden wurde, das in einem Land ohne feste Grenzen, das von nur wenigen so genannten Kameralherrschaften aus regiert wurde, die keineswegs dynamisch verlaufenden Konfessionalisierungsvorgänge von 1550 bis 1650 beschreiben kann. Die sicher überspitzte Feststellung, dass es ohne Konfessionalisierung zu einer im Ergebnis sehr erstaunlichen konfessionellen Homogenität am Ende des 17. Jahrhunderts gekommen sei (459), war eben in der vorderösterreichischen Markgrafschaft Burgau keinem "mainstream" im Reformationszeitalter (Fürstenreformation, Rats- oder Gemeindereformation) zuzuordnen.

Wenn eine staatliche Klammer ausbleibt, muss in bewährter landeshistorischer Methode der Weg zu Fallstudien geebnet werden. Die konfessionellen Konfliktebenen und die Rekatholisierungsmaßnahmen des Hauses Habsburg wurden nahe liegend vor allem an der Peripherie der Reichsstädte Augsburg und Ulm untersucht. Von dort kamen nach Einführung der Reformation bzw. nach Etablierung des bikonfessionellen Konfessionsmodells reformatorisches Engagement und die "neue" Lehre in das offene Land. Der umfangreiche Landbesitz der Heilig-Geist-Spitäler zu Augsburg und zu Ulm, patrizischer Länderkauf und die Überschneidungen reichsstädtischer und burgauischer Landvogteien sorgten für genügend Konfliktstoff und für eine ausreichende Quellenbasis. Auf ihnen basierte der konfessionelle Überbau. Dabei ist es das große Verdienst der Arbeit, dass mit induktiver Methode Ergebnisse nicht vorweggenommen wurden und dass die Mikrogeschichte einen makrohistorisch zu starr fixierten Konfessionalisierungsvorgang zielführend ausdifferenzieren konnte.

Eine schleichende Evangelisierung, die wir bis zum Ende des 16. Jahrhunderts für zahlreiche katholische Territorien (beispielsweise für die süddeutschen Fürstbistümer oder Kurbayern) kennen, scheint sich im Burgau länger und erfolgreicher als andernorts durchgesetzt zu haben. Bezeichnend ist für den interkommunikativen Ansatz des Verfassers etwa das Zusammenspiel des Diözesanbischofs und des habsburgischen Landesherrn in der Ortschaft Pfersee bei Augsburg (257-265). Dort richtete sich Erzherzog Maximilian III. mit einer Klage über seine "insässischen" Ortsherrschaften Pfersee, Burtenbach, Burgwalden und Bocksberg und über "dergleichen per Lutheranismum vbel eingenommen orthen" an den Augsburger Bischof Heinrich von Knöringen. Nur in der Verbindung mit dem burgauischen Hochgericht, den Patronatsherrschaften vor Ort und der Diözesanobrigkeit schien es zu gelingen, à la longue die Homogenisierung der Konfessionsverhältnisse durchzusetzen. Zu Pfersee jedenfalls, folgt man den Ausführungen des katholischen Landesherrn, befanden sich zu Beginn des 17. Jahrhunderts "gleichsam collunies [!] von Juden, Ketzern vnd aller sorten bösen gesündl. Dahero causa religionis vmb souil mehr periclitiern vnd also scharpfes ernsthafftes einsehen desto bösser erfordert werden" (263 f.).

Neben den städtischen Landterritorien fokussiert der Band mit der Herrschaft Burtenbach, dem einzigen Ort, an dem die Reformation auf Dauer erfolgreich verlaufen konnte, auch die Gemengelage zwischen Reichsritterschaft und Vorderösterreich. Systemsprengend war hier nach Meinung des Verfassers die Kombination zwischen dem "ius reformandi" und dem Hochgericht auf lokaler Ebene. Hierfür spricht die Jahre vor dem Augsburger Religionsfrieden eingeführte Reformation, als Sebastian Schertlin 1546 in seiner Lebensbeschreibung notierte: "auf sontag Judica hab ich das bapsthumb zu Burtenbach verändert, vnnd ainen cristenlichen euangelischen predicanten aufgestelt, hat her Hans N. gehayssen" (204). Die bei einem interkommunikativen Ansatz jedoch zu erwartende Einblendung der Reichsgeschichte, die mit der Entscheidung von 1555 reichsritterschaftliche Konfessionsverhältnisse enorm stabilisierte, bleibt allerdings aus. Dieser Aspekt hätte nicht nur am Beispiel Burtenbach, sondern als Folge der Personalunion zwischen dem Reichsoberhaupt und vorderösterreichischen Regierungsämtern der Arbeit insgesamt wichtige Impulse verleihen können. Auch die Ebene der Reichskreise - hier wäre neben dem Schwäbischen auch der Österreichische Reichskreis mit einzubeziehen gewesen - hätte innerterritoriale Interpretationen da und dort erweitert.

Als fruchtbar erweist sich dagegen die Aufnahme des burgauischen Regierungssitzes Günzburg selbst in das Schema, wo vor allem am Beispiel der kurzen Residenzzeit Markgraf Karls (1610-1618) die Möglichkeiten erfolgreicher habsburgischer Konfessionalisierungspolitik aufgezeigt werden können. Nur dort, in einem sog. Kameralort, griffen offenbar die weithin bekannten Instrumentarien einer Konfessionsvorgabe "von oben". Nur im habsburgischen Kern haben wir eine ausreichende Zahl an Mandaten, die eine herrschaftliche Intensivierung im Untersuchungszeitraum belegt. Sie ist zugleich das Gegenmodell zu den vielen Beispielen unvollendeter Reformation, wie sie von Schiersner für die Orte Lützelburg (31-117), Unterrohr (118-163), Holzheim (164-201), Burgwalden (245-257), Pfersee (257-265), Bocksberg und Laugna (265-273) oder Emersacker (275-282) untersucht wurden.

Insgesamt wird man nach der Analyse der Interaktionen zwischen habsburgischen Landesherren und Bischöfen, Stadt- und Ortsobrigkeiten, Pfarr- und Säkularklerus, gelehrten Räten und land- bzw. reichsständischen Ausschüssen der These zustimmen, dass Konfessionalisierung in erster Linie ein europäischer Kommunikations- und Medienvorgang war. Dieser im hergebrachten Paradigma weitgehend ausgesparte Aspekt wurde auch in der Landesgeschichte seit jüngerer Zeit vermehrt aufgegriffen. [3] Es ist positiv zu werten, gerade ein "misslungenes" Staatsobjekt wie die Markgrafschaft Burgau vor dem Hintergrund guter Überlieferung auf lokaler Ebene in den Forschungsdiskurs für das späte 16. und beginnende 17. Jahrhundert eingebunden zu haben. Die in der systematischen Analyse ("Phasen, Formen, Bedingungen und Ziele habsburgischer Konfessionspolitik in der Markgrafschaft Burgau", 433-463) aus den Fallstudien gewonnenen Ergebnisse sind aber nicht alle gleichrangig zu betrachten. Sehr überzeugend werden vor allem die juristischen Argumentationskonzepte und die Polyfunktionalität des Hauses Habsburg als Herrschaftsträger in den changierenden Kontexten dargeboten, während die symbolische Kommunikation (445 f.) oder die Konfessionalisierung der Sprache (447 f.) leider eher Nebenschauplätze bleiben. Ein ausführliches Quellen- und Literaturverzeichnis sowie ein Personen- und Ortsregister schließen den weit über die regionale Ebene hinaus Impuls gebenden Band ab, der gerade mit Blick auf regionale Vergleichsebenen auch eine Orientierungskarte zu den gewählten Beispielen verdient hätte.


Anmerkungen:

[1] Zusammenfassend: Wolfgang Reinhard / Heinz Schilling (Hg.): Die katholische Konfessionalisierung (= Schriften des Vereins für Reformationsgeschichte; Bd. 198), Heidelberg 1995.

[2] Wolfgang Wüst: Günzburg (= Historischer Atlas von Bayern, Teil Schwaben; Bd. I/13) München 1983.

[3] Beispielsweise: Carl A. Hoffmann / Rolf Kießling (Hg.): Kommunikation und Region (= Forum Suevicum; Bd. 4), Konstanz 2001.

Wolfgang Wüst