Cecilia Ricci: Security in Roman Times. Rome, Italy and the Emperors, London / New York: Routledge 2018, XIV + 300 S., 20 s/w-Abb., ISBN 978-1-472-46015-8, GBP 115,00
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Die Verfasserin hat Aspekte des zu besprechenden Buches bereits in einer Reihe von Aufsätzen und monographisch in italienischer Sprache behandelt. Dem globalen Trend folgend, hat sie nun eine, manches aufgreifende, aber auch Neues einfügende Abhandlung in englischer Sprache zu dem Themenkreis der frühkaiserzeitlichen "Sicherheitspolitik" vorgelegt.
Securitas ist die Leitkategorie dieses Buches, die zur inhaltlichen Zusammenführung einiger Phänomenkomplexe dient, darunter an erster Stelle die bewaffneten Organe der Staatsmacht und ihre Einsatzratio, sodann aber auch von Erscheinungen, die Louis Althusser wohl den "ideologischen Staatsapparaten" zugeordnet hätte. Da es nicht einfach ist, die Nuancierungen der Autorin sprachlich einzufangen, sei das angestrebte Ziel in ihren eigenen Worten wiedergegeben: "(...) what will emerge, I hope, is the birth of an apparatus both invisible (the constraints, the laws, the appeal to tradition); and perfectly clear with a strong visual impact (the vici and their magistrates, the cult of the altars at the intersections, the soldiers, the barracks, the stationes, the city guards, the offices of the prefectures). After all, the intervention on public spaces and the construction of a standing army, in ancient as in modern times, are fundamental characteristics of each system that intends to be (considered as) new." (28)
In Parenthese sei bemerkt, dass der letzte Satz des zitierten Abschnitts einen guten Eindruck von den rhapsodisch gestreuten politischen Intuitionen gibt, deren Vermittlung sozusagen als ein Nebenanliegen der Verfasserin die Leser das Buch über begleitet. Die Konstruktion eines stehenden Heeres gehöre demnach in antiker wie in neuer Zeit zu den fundamentalen Charakteristika jedes Systems, das neu zu erscheinen beabsichtige? Hier wie in so manchen anderen enigmatischen Passagen hätte der Leser etwas mehr Anleitung gebraucht.
Das Hauptaugenmerk des Buches gilt den bewaffneten Kräften der Staatsmacht, mit Schwerpunkt auf ihrer Anordnung, jeweiligen Aufgabenzuweisung und Stellung im 'Gesamtplan' (dazu umgehend). Der Darstellung der einzelnen institutionellen Ausprägungen der Sicherheitsorgane ist eine semantische Analyse des Begriffs und der Begriffsentwicklung von securitas vorgeschaltet. Als Vorbereiter des kaiserzeitlichen Sicherheitsbegriffs wird der Sprachgebrauch des späten Cicero interpretiert, der die Kategorie securitas aus ihrem privaten Milieu herausgeholt und sie um die öffentliche Dimension bereichert habe (34-38).
Ciceros die augustischen Konzepte antizipierenden Einsichten erscheinen kondensiert in der Sentenz: "(...) the tutela of the princeps allows the citizen to be sine cura." (37). [1] Oder etwas anders formuliert: als Gegenleistung für den Schutz der Person und des Privateigentums (personal property) ist auf politische Rechte zu verzichten.
In den einzelnen Kapiteln 4 bis 10 werden schwerpunktmäßig die "Sicherheitsorgane", wie die Prätorianer, Vigilen, cohortes urbanae und andere Institutionen vorgestellt, die die Autorin unter der Kategorie securitas subsumiert, und unter verschiedenen Aspekten (Konzeption, Praxistests, regionale Fallbeispiele) behandelt. Die Literatur und die Quellen sind im Sinne der bibliographischen Dokumentation gut erfasst. Da das Buch sehr detailreich ist, kann auf einzelne Aspekte und Thesen, über die in manchen Fällen zu diskutieren wäre, hier aus Raumgründen nicht eingegangen werden, zumal es vordringlich ist, einige gravierende Kritikpunkte zu benennen.
Eine der Kernthesen der Studie ist, dass die gesamten, einander ergänzenden Sicherheitsdispositive auf einem komplexen und sorgfältig durchdachten Plan des Augustus beruht hätten, den dieser Zug um Zug zu seinen Lebzeiten umgesetzt habe und dessen weitere Entfaltung, aber auch Verfremdung, unter den Nachfolgern zielbewusst betrieben worden sei: "Underlying the discourse (...) is the idea that Augustus and other emperors between the first and second centuries devised and implemented a series of coordinated measures to ensure their own security and that of the inhabitants of Rome." (31) Auf diese Idee kommt die Verfasserin in der Tat immer wieder zurück, aber einen überzeugenden Beleg sucht der Leser vergeblich. Auf Seite 121 wird der Part III mit der Formel eingeleitet: "After outlining Augustus's 'security plan' in Part II (...)". Es ist nicht recht zu entdecken, wo das geschehen ist. Offenbar soll sich der 'große Plan' dem Leser erschließen, indem die Entstehung, Stationierung und Reorganisation von einschlägigen Institutionen geschildert werden. Die Gegenthese, dass Augustus erst nach langwierigen Versuchen, stärker in traditionellen Milieus verankerte Organisationsformen zu nutzen, auf neuartige "Dispositive" verfiel, wird durch dieses Narrativ nicht entkräftet. Im übrigen: die Studie, die die Gegenposition am markantesten und mit quellenbasierten Argumenten vertritt, nur beiläufig zu erwähnen (83, Anm. 8 und 247), ohne auf diese Argumente einzugehen, zeugt von keinem großen Vertrauen in die eigenen Thesen. [2]
Besonders schwer wiegt jedoch, dass die Autorin mittels ihrer Darstellungsweise und durch entsprechende Positionierungen den Sicherheitsbegriff in kritikloser Manier normativ auflädt. Häufig geschieht dies, indem Repressionsakte, harte Präventionspolitik oder willkürliche Maßnahmen deskriptiv vorgestellt werden und es dem Leser überlassen wird, diese Aktionen als Teile des großen Sicherheitsplanes zu verstehen. Nicht selten wird aber auch dem Verständnis nachgeholfen, damit der Leser die Dinge auch politisch richtig einordnet. Das sei an einem willkürlich herausgegriffenen Beispiel illustriert. Auf Seite 81 referiert Ricci den im Jahr 19 n.Chr. gefassten (die Verfasserin setzt ihn offenbar in das Jahr 18 v.Chr.) und bei Tacitus, Annales 2,85,4 paraphrasierten Senatsbeschluss, der die Intention verfolgte, die ägyptische und jüdische Kultausübung in Rom zu unterbinden. Das sollte erreicht werden, indem 4000 Freigelassene, die "von jenem Aberglauben infiziert waren", nach Sardinien zur Banditenbekämpfung verschickt wurden, in der expliziten Erwartung, sie möchten aufgrund des dortigen Klimas ums Leben kommen. Den übrigen Anhängern ägyptischer Kulte und des jüdischen Gottesdienstes (von Tacitus sprachlich als eine 'superstitio' aufgefasst) wurde ein Ultimatum für ihre Apostasie gestellt. Im Weigerungsfall mussten sie Italien verlassen. Mit der Aufnahme in den Katalog referierter Maßnahmen ist dieser Beschluss unter der Kategorie "Sicherheit" verbucht; er erscheine als unvermeidbar: "It does not seem to be a coincidence that the removals from the city of who, foresaw the destiny of the empire, or practised non-official religions, were concentrated in the years between the end of the civil wars and the introduction of the laws de vi and de collegiis. It would appear to be an inevitable measure in the politics of prevention." Die Frage einmal bei Seite gelassen, warum sich der eher enigmatisch gezeichnete Zusammenhang nicht als Zufall herausstellen sollte, so bleibt jedenfalls unklar, auf welcher wissenschaftlichen Basis eigentlich die Aussage stehen soll, dass die militärische Verheizung bzw. existentielle Nötigung mehrerer tausend Ägypter und Juden (im ersten Fall genauer: Freigelassene ägyptischer und jüdischer Religionsangehörigkeit) eine unvermeidbare Maßnahme in der Politik der Prävention darstellte oder darzustellen scheine. Die Beurteilung wird dem Leser dadurch nicht leichter gemacht, dass die Verfasserin die Tacitusstelle vollkommen falsch referiert und zwar deutlich im Sinne einer Verharmlosung der Maßnahmen (beispielsweise werden die Juden bei Ricci "eingeladen", Italien zu verlassen).
So ist in der gesamten Entfaltung der narrativ strukturierten Argumentation (als ob die Erzählung von Vorkommnissen, Maßnahmen etc. bewiese, dass diese einem umfassenden security plan entstammten) der Gedanke präsent, dass Verhaftungen, Ausweisungen oder Exekutionen irgendwelcher zu Bedrohungen stilisierter Personen oder Gruppen "der Sicherheit" von Kaiser, Italien und personal property dienlich gewesen seien. Nicht alle Leser dürften zustimmen.
Es hätte dem Buch gutgetan, wenn die Autorin etwas mehr Zeit in die Formulierungs- und Argumentationsarbeit investiert hätte.
Anmerkungen:
[1] Vgl. John Hamilton: Securitas, Princeton 2013, 65.
[2] Werner Eck: Augustus' administrative Reformen: Pragmatismus oder systematisches Planen?, in: ders.: Die Verwaltung des römischen Reiches in der Hohen Kaiserzeit I. Ausgewählte und erweiterte Beiträge, Basel 1995, 83-102.
Armin Eich