Rezension über:

Hannes Steiner (Hg.): Ratpert St. Galler Klostergeschichten (Casus sancti Galli) (= Monumenta Germaniae Historica. Scriptores Rerum Germanicarum in usum scholarum separatim editi; LXXV), Hannover: Hahnsche Buchhandlung 2002, X + 283 S., ISBN 978-3-7752-5475-5, EUR 30,00
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Rezension von:
Claudia Zey
Historisches Seminar, Ludwig-Maximilians-Universität München
Redaktionelle Betreuung:
Jürgen Dendorfer
Empfohlene Zitierweise:
Claudia Zey: Rezension von: Hannes Steiner (Hg.): Ratpert St. Galler Klostergeschichten (Casus sancti Galli), Hannover: Hahnsche Buchhandlung 2002, in: sehepunkte 3 (2003), Nr. 4 [15.04.2003], URL: https://www.sehepunkte.de
/2003/04/2390.html


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Hannes Steiner (Hg.): Ratpert St. Galler Klostergeschichten (Casus sancti Galli)

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Das Kloster Sankt Gallen, in der heutigen Schweiz zwischen Bodensee und Appenzeller Alpen gelegen, ist mit seinen rund 2000 größtenteils aus dem Früh- und Hochmittelalter stammenden Handschriften das traditionsreichste Kloster des Mittelalters überhaupt. Das berühmteste Stück ist der Sankt-Galler Klosterplan (Stiftsbibliothek St. Gallen, Cod. Sang. 1092), der zwischen 825 und 830 im Kloster Reichenau (Bodensee) entstanden ist. Für die Nachwelt ist dieser Plan eine erstrangige Quelle für das benediktinische Mönchtum sowie für die Kultur-, Wirtschafts- und Architekturgeschichte des Frankenreiches. Seine Entstehung verdankt er hingegen einer bedeutenden kirchenpolitischen Entwicklung: dem Aufstieg Sankt Gallens zu einem Reichskloster. Dem damaligen Abt Gozpert (816-837) sollte der Plan nämlich als Vorlage dafür dienen, wie er sein Kloster umzubauen habe, damit Sankt Gallen wie das Kloster Reichenau dem Schutz des karolingischen Kaisers direkt unterstellt und damit aus der politischen und wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Konstanzer Bischof befreit werde. [1]

Diesen letztlich erfolgreichen Kampf um die Sicherheit des mönchischen Lebens (securitas) sowie um die freie Abtswahl und Immunität (libertas) stellt der Sankt-Galler Mönch Ratpert (gestorben vor dem 26.10.911) in seinem Geschichtswerk dar. Er behandelt das wechselvolle Schicksal seines Klosters in der Zeit zwischen der Gründung durch den irischen Mönch Gallus zu Beginn des 7. Jahrhunderts und dem Dezember des Jahres 883, als Kaiser Karl III. (gestorben 888) drei Tage in Sankt Gallen weilte und den frei gewählten Abt Bernhard persönlich einsetzte. Wahrscheinlich griff Ratpert zur Feder, als derselbe Abt im Jahr 890 abgesetzt und die Leitung des Klosters erneut dem Konstanzer Bischof übertragen wurde, um mit seiner Darstellung mahnend an die so lange umstrittenen Freiheiten des Klosters zu erinnern. Ratperts Leistungen als Geschichtsschreiber, als Autor liturgischer Dichtungen sowie als Lehrer in der inneren und äußeren Klosterschule trugen maßgeblich zum hohen wissenschaftlich-künstlerischen Rang Sankt Gallens am Ende des 9. Jahrhunderts bei.

In allen Handschriften ist Ratperts Geschichtswerk betitelt als "textus de origine et diversis casibus monasterii sancti Galli", was über manche Verkürzung bereits im Mittelalter erst durch die kritischen Editionsbemühungen im beginnenden 19. Jahrhundert zu "Casus Sancti Galli" wurde. Auch die nun von Hannes Steiner vorgelegte insgesamt vierte Ausgabe des Textes trägt diesen Titel. Steiner hat sie in seiner Zeit als Stipendiat des Schweizer Nationalfonds bei den Monumenta Germaniae Historica in München erarbeitet. Die ausführliche Einleitung, die differenzierte Aufbereitung der handschriftlichen Überlieferung, der eingehende Kommentar und die erste vollständige deutsche Übersetzung unterscheiden diese Edition maßgeblich von ihren Vorgängern aus dem 17. und 19. Jahrhundert. Steiner stellt dadurch die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Ratperts Casus auf eine gänzlich neue Grundlage.

In den einleitenden Partien zum Verfasser (1-11) sowie zu Titel, Thema, Aufbau, Anlass und Entstehungszeit des Werkes (12-24) nimmt Steiner in deutlichem Kontrast zur bisherigen Forschung die eingangs zusammengefasste Bewertung vor. Neu sind auch seine Ergebnisse der Untersuchung von Quellen und Vorlagen (25-56), die er dem Aufbau des Werkes entsprechend in drei Abschnitten formuliert: Für die Vorgeschichte des Klosters und den Konvent Otmars bis zu dessen Tod (c.1-c.6) hat Ratpert in eigenständiger Weise auf die sankt-gallische Hagiographie zurückgegriffen. Die Zeit der bischöflichen Vorherrschaft (c.7-c.15) wird von Ratpert vor allem mit einem vernichteten Privileg Pippins und einer Fälschung auf Karl den Großen durch die Konstanzer Bischöfe erklärt. Steiner berücksichtigt bei seiner Interpretation die Darstellungsabsicht des Autors und lenkt die Aufmerksamkeit besonders auf die eingehenden Schilderungen von Urkundenentstehung und -begutachtung am karolingischen Kaiserhof. Diese Vorgänge verblieben auch für die Zeit der klösterlichen Eigenständigkeit (c.16-c.35) im Zentrum von Ratperts Interesse, besonders als dem Kloster im Jahr 854 von Ludwig dem Deutschen die Zinsfreiheit von Konstanz verbrieft wurde. Nur in diesem letzten Teil erreicht die Darstellung Ratperts durch die Einbeziehung der karolingischen Bruderkämpfe zwischen 840 und 843 reichsgeschichtliche Dimensionen, bleibt aber letztlich auch hier an den Geschicken des Klosters orientiert. Eigenständigkeit und Detailkenntnis zeichnen Ratpert als Berichterstatter in dieser Partie ebenso aus wie bei seiner Beschreibung der Bauvorhaben der drei Äbte Gozpert (816-837), Grimald (841-872) und Hartmut (872-883).

Wie bei den Vorgänger-Editionen des ehemaligen St. Galler Stiftsbibliothekars Ildefons von Arx (1829) und des berühmten Schweizer Geschichtsforschers Gerold Meyer von Knonau (1872), hat Steiner dem Text seiner Edition von den insgesamt sieben erhaltenen Handschriften die älteste und zugleich beste zu Grunde gelegt (Stiftsbibliothek St. Gallen, Cod. Sang. 614, in der Edition Sigle B). Der von zwei Händen geschriebene Ratpert-Teil entstand zwar bereits um 900, doch handelt es sich nicht um das Autograph. [2]

Wenn Steiner daneben auch die Lesarten und die mittelalterlichen Glossen von zwei jüngeren Abschriften im Variantenapparat verzeichnet, berücksichtigt er damit die wesentlichen Stufen der mittelalterlichen Wirkungsgeschichte des Textes: In dem auf um 1200 zu datierenden Cod. Sang. 615 (Sigle B1) sind Ratperts Casus Sancti Galli erstmals mit der Fortsetzung Ekkehards IV. von St. Gallen (980/90-1056) und der anonymen Continuatio verbunden. [3] Während Ekkehard selbst als Glossator der ältesten Handschrift (B) namhaft gemacht werden kann, finden sich in B1 auch bedeutende kunst- und liturgiegeschichtliche Ergänzungen von Händen aus hoch- und spätmittelalterlicher Zeit. Zugleich ist B1 als direkte Kopie von B der Ausgangspunkt für die weitere handschriftliche Überlieferung.

Dagegen sorgte die erst in den 1450er-Jahren entstandene Abschrift (Kantonsbibliothek St. Gallen, Vadianische Sammlung, Ms 70, Sigle D) als älteste der fünf erhaltenen Casus-Handschriften des 15./16. Jahrhunderts für die spätmittelalterliche Rezeption der Casus Sancti Galli im Sinne von Gesta abbatum (Tatenberichten der Äbte). Nach der chronologischen Abfolge der Abbatiate ist der Text in elf Kapitel unterteilt und mit Überschriften versehen. Melchior Goldast diente diese Handschrift als Vorlage für seine Editio princeps von 1606. Er übernahm die Kapiteleinteilung aus D ebenso wie größtenteils Ildefons von Arx für seine Ausgabe (die Kapitel 9-11 bilden bei ihm ein einziges Kapitel). Dagegen hat Meyer von Knonau eine Neueinteilung in 35 etwa gleichlange Kapitel vorgenommen, allerdings ohne handschriftliche Rückbindung. Da in der Leithandschrift B überhaupt keine Kapiteleinteilung vorliegt, hat sich Steiner für diejenige des Ildefons von Arx entschieden, vor allem weil diese Edition in der Literatur häufiger zitiert wird als diejenige Meyers von Knonau. In eckigen Klammern sind aber sowohl dessen Unterteilung als auch die Kapitelüberschriften aus D mitgeführt. Inkonsequent wirkt es deswegen, dass Steiner im Rahmen der Einleitung und des Editionskommentars aus Gründen der Praktikabilität nach der 35-Kapitel-Zählung Meyers von Knonau zitiert.

Erstmalig wurde Ratperts Text ausführlich von Meyer von Knonau kommentiert, allerdings gelten seine Anmerkungen ausschließlich ereignis- und verfassungsgeschichtlichen Fragen, während die kultur- und geistesgeschichtlichen Aspekte unberücksichtigt blieben. Besonders auffällig ist dies im Zusammenhang mit den drei Bücherverzeichnissen (c.26, 29 und 30), die Ratpert einfügte. Er listet die hohe Zahl von insgesamt 101 zum Teil mehrbändigen Werken mit vornehmlich biblischen, theologischen und liturgischen Texten auf. Sie wurden unter Hartmut sowohl in seiner Zeit als Stellvertreter des Abtes Grimald (841-872) als auch während seines eigenen Abbatiats (872-883) für die klösterliche Bibliothek und seinen Privatgebrauch im St. Galler Skriptorium hergestellt. Steiner hat die bereits existierenden Identifizierungen mit hauptsächlich in der Stiftsbibliothek aber auch anderswo liegenden Codices geprüft und kann hier etliche Korrekturen anbringen. Im Ergebnis sind, soweit ich sehe, nur 25 der genannten Buchtitel heute als verloren anzusehen oder als nicht mehr zuweisbar, und für etwa 20 ist die Identifizierung fraglich, über die Hälfte der Einträge aber gelten heute noch vorhandenen Handschriften. Der umsichtige Kommentar ist hier wie auch an anderen Stellen verknüpft mit ausführlichen Darlegungen in der Einleitung (56-66 und 90-94), wo Steiner auch seine Erkenntnis begründet, dass Ratperts Bücherlisten und die teilweise identischen Listen im Cod. Sang. 267 (Sigle E) nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zueinander stehen, sondern auf eine gemeinsame, heute verlorene Vorlage zurückgehen. Alphabetisch aufgelistet sind die Buchtitel im Register zu den Bücherverzeichnissen, das sich neben dem Stellenregister (das heißt dem Register der Quellen und Vorlagen), dem Namen- und Wortregister am Ende des Bandes befindet.

Die vollständige Übersetzung ins Deutsche gibt auch einem breiteren Publikum die Möglichkeit einer Beschäftigung mit Ratperts Geschichtswerk. Steiner verliert über diesen Teil seiner Arbeit in der Einleitung kaum ein Wort, erläutert aber im Kommentar, wo die deutsche Wortwahl erklärungsbedürftig ist. Grammatikalisch und syntaktisch ist der deutsche Text nah an der lateinischen Vorlage gehalten, ohne die Holprigkeit einer wörtlichen Übersetzung aufzuweisen. Der nüchterne Stil ist eine Eigenheit der Quelle selbst, den auch die Übertragung ins Deutsche nicht verfälscht. Auch diese sprachliche Eigenart hat dazu geführt, dass Ratperts Text stets im Schatten von Ekkehards anekdotenhafter Fortsetzung der Casus Sancti Galli und den Karlsgeschichten von Notker I. (Balbulus, gestorben 912) stand. Mit der überaus gelungenen Neuedition von Hannes Steiner ist der entscheidende Beitrag zu einer positiven Neubewertung des frühen Sankt-Galler Geschichtswerks geleistet.

Anmerkungen:

[1] Vgl. den Artikel "Sankt Galler Klosterplan" von Alfons Zettler im Lexikon des Mittelalters, Band 7, 1995, Sp. 1155f. mit der Abbildung über Sp. 1157f. Vgl. von Zettler auch den Artikel "Reichenau" in demselben Band, Sp. 612ff.

[2] Vgl. zu Konzept, Sprache und Stil des Autors die S. 66-80, zur handschriftlichen Überlieferung, ihrer Klassifizierung und Wirkungsgeschichte S. 81-115 (Stemma 102) sowie zu den früheren Editionen und zur Textgestaltung S. 115-122.

[3] Die kritische Neuedition der Casus Sancti Galli Ekkehards IV. wird vom jetzigen Stiftsbibliothekar Ernst Tremp vorbereitet, der durch die Ausgabe der beiden lateinischen Viten Ludwigs des Frommen bereits einschlägig ausgewiesen ist.


Claudia Zey