Rezension über:

Maya Hertig: Die Auflösung der Tschechoslowakei. Analyse einer friedlichen Staatsteilung (= Publications de l'Institut du Fédéralisme Fribourg Suisse, Etudes et colloques; 36), Basel: Helbing & Lichtenhahn 2001, LXXV + 537 S., ISBN 978-3-7190-2075-0, EUR 44,00
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Rezension von:
Andreas Reich
Zentrum für Europäische Sozialforschung, Universität Mannheim
Redaktionelle Betreuung:
Winfried Irgang
Empfohlene Zitierweise:
Andreas Reich: Rezension von: Maya Hertig: Die Auflösung der Tschechoslowakei. Analyse einer friedlichen Staatsteilung, Basel: Helbing & Lichtenhahn 2001, in: sehepunkte 3 (2003), Nr. 12 [15.12.2003], URL: https://www.sehepunkte.de
/2003/12/4620.html


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Andere Journale:

Diese Rezension erscheint auch in der Zeitschrift für Ostmitteleuropa-Forschung.

Maya Hertig: Die Auflösung der Tschechoslowakei

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Die Teilung der Tschechoslowakei verlief im Gegensatz zum Zerfall der Sowjetunion oder Jugoslawiens friedlich und ist somit ein gutes Fallbeispiel für die Untersuchung einer erfolgreichen nationalen Konfliktregulierung. Nun liegt mit der Dissertation von Maya Hertig, die an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg in der Schweiz eingereicht wurde, erstmals eine deutschsprachige Monographie vor, welche die Problematik vor allem aus verfassungs- und völkerrechtlicher Sicht reflektiert. Das umfangreiche Werk von mehr als 500 Seiten gibt einen sehr guten Einblick in die Komplexität des Themas. Die Verfasserin betrachtet das Problem nicht nur isoliert als ein transformationsspezifisches Phänomen infolge der Demokratisierung nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Regimes, sondern sie schlägt auch einen weiten Bogen zurück bis in die Zeit der Herausbildung des nationalen Bewusstseins, um von dort aus Verwerfungen im tschechisch-slowakischen Verhältnis aufzuspüren und so an die Wurzeln des verfassungsrechtlichen Konflikts zu gelangen. Eine engere Perspektive würde auch zu kurz greifen.

Ausgehend von dem in Ostmitteleuropa vorherrschenden Nationsbegriff, der im Unterschied zum westeuropäischen gegen die vorhandenen staatlichen Strukturen gerichtet war, beleuchtet Hertig zunächst die verfassungsrechtliche Entwicklung. Der neu geschaffene tschechoslowakische Staat bedeutete für die Tschechen die Fortführung der historischen böhmischen Staatlichkeit, sodass sich tschechische und tschechoslowakische Identität vermischten. Die Slowaken hingegen begriffen sich als gleichberechtigte Staatsnation auf der Suche nach der eigenen Identität. Überzeugend legt die Verfasserin dar, dass weder das Konzept des Tschechoslowakismus, auf das die Tschechoslowakische Republik gründete, noch die verfassungsrechtlich verankerte slowakische Autonomie beziehungsweise die bundesstaatliche Ordnung unter dem kommunistischen Regime, die freilich zu Gunsten des kommunistischen Alleinherrschaftsanspruchs konterkariert wurden, diesen Konflikt zu lösen vermochten und ihn unterschwellig sogar noch verstärkten.

Die akribische Analyse des Desintegrationsprozesses nach 1989 konzentriert sich nicht nur auf die verfassungsrechtliche Perspektive, sondern berücksichtigt äußerst gewinnbringend auch den politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kontext. Das gelingt immer dann sehr gut, wenn diese unterschiedlichen Aspekte direkt in die rechtliche Untersuchung einfließen. Die entsprechenden eigenständigen Abschnitte hingegen scheinen sich mitunter zu verselbstständigen. Bei der Betrachtung der Rahmenbedingungen für die Verfassungsverhandlungen kommt die Verfasserin zu dem Ergebnis, es habe zu einer legalistischen Verfahrensweise keine Alternative gegeben, und betont deren Bedeutung für den friedlichen Verlauf. Mit schlagenden Argumenten widerspricht sie vehement der vornehmlich in der angelsächsischen Literatur vertretenen These, der Grund für den Zerfall sei im Versagen Staatspräsident Havels zu suchen, der es versäumt habe, eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen. Als nachteilig betrachtet sie dagegen den von den Akteuren selbst auferlegten Zeitdruck, wobei allerdings unklar bleibt, ob dieser nicht durch die anstehenden Probleme geboten schien.

Den Anfang des Konflikts datiert Hertig in das Frühjahr 1990, als es zum Streit über den zukünftigen Staatsnamen kam. Dabei übersieht sie allerdings, dass sich bereits im Juni 1989 der tschechisch-slowakische Gegensatz an der Finanzpolitik wieder entzündet hatte. Den Verhandlungsverlauf gliedert sie nach Vladimír Kusín in drei Phasen. Die Reformphase endete mit einem durchaus als "vernünftig" zu bezeichnenden Kompromiss bezüglich der Kompetenzverteilung zwischen Bundes- und Republiksebene. In der Phase der Neubegründung 1991 verlangten die Slowaken, bestärkt durch die ökonomische, politische und internationale Lage, einen Staatsvertrag. Die Verfasserin arbeitet klar heraus, dass sich beide Seiten voneinander entfernten. In der Verfassungsfrage vertraten sie gegensätzliche Lösungsansätze. Die Slowaken verlangten ein freiwilliges, vertraglich abgesichertes Bündnis der beiden Republiken, einen Neuanfang "von unten", die Tschechen eine Reform der Föderation "von oben". So scheiterte auch der letztlich in Milovy gefundene Kompromiss weniger an der Frage der Kompetenzverteilung als vielmehr an der Rechtsverbindlichkeit und der den Republiken zugewiesenen Rolle. Mit den Parlamentswahlen 1992 begann die Phase des Zerfalls. Die jeweils siegreichen Parteien vermochten sich nur auf die "zweitbeste Lösung", die Teilung des gemeinsamen Staates, zu einigen. Dabei habe es zum Scheitern des Verhandlungsprozesses, so Hertig, durchaus tragfähige Alternativen gegeben, beispielsweise eine Kombination aus dem Kompromiss von Milovy und einer internationalen Vertretung nach belgischem Vorbild. Ausgehend von einem engen Legalitätsverständnis, das es ihr ermöglicht, den Begriff der Verfassungsrevision weit zu fassen, kommt sie zu dem Ergebnis, dass die Staatsteilung zwar verfassungskonform, aber nur unzureichend legitimiert gewesen sei. Aus rechtlicher Sicht hätte es gute Gründe für die Abhaltung eines Referendums gegeben.

Hinsichtlich der Staatensukzession betont Hertig den einvernehmlichen Verlauf und sieht die Teilung der Tschechoslowakei als Modell für die Lösung anderer nationalpolitischer Konflikte. In Übereinstimmung mit der wissenschaftlichen Mehrheitsmeinung klassifiziert sie diese als Dismembration und nicht als Sezession. Als durchaus positiv bewertet sie das umfangreiche bilaterale Vertragswerk, welches noch vor der Teilung geschlossen wurde. Dieses habe einen allmählichen Übergang ermöglicht, gleichwohl sei das für die weitere Koexistenz angepeilte Integrationsniveau nicht erreicht worden und die zentrifugalen Tendenzen hätten sich noch verstärkt. In einem knappen Schlussteil setzt sich die Verfasserin mit den Gründen für das Ende der tschechoslowakischen Föderation sowie dem friedlichen Verlauf der Staatsteilung auseinander und verweist auf deren Folgen.

Insgesamt handelt es sich um eine fundierte und wichtige Untersuchung, die alle wesentlichen Aspekte des Problems beleuchtet. Sehr interessant sind die zahlreichen Vergleiche mit der verfassungsrechtlichen Situation in anderen Ländern, wodurch sich mancher scheinbare Kritikpunkt relativiert. Der überaus positive Gesamteindruck wird allerdings durch einzelne begriffliche Fehlgriffe getrübt, insbesondere wenn im Zusammenhang mit der Beendigung der Staatskrise das Wort "Endlösung" Verwendung findet. Auch bleibt die Analyse an manchen Stellen unscharf und zu wenig differenziert; so wird im Zusammenhang mit den Verhandlungen über eine neue Verfassung festgestellt, der Kommunismus habe die Fähigkeit zum Konsens geschwächt, weiter unten aber wird gerade die Konsensfähigkeit als wesentlicher Faktor für die geordnete Staatensukzession gerühmt.

Andreas Reich