Heidi Beutin u.a. (Hgg.): 125 Jahre Sozialistengesetz. Beiträge der öffentlichen wissenschaftlichen Konferenz vom 28.-30. November 2003 in Kiel (= Bremer Beiträge zur Literatur- und Ideengeschichte; Bd. 45), Frankfurt a.M. [u.a.]: Peter Lang 2005, 264 S., ISBN 978-3-631-52341-4, EUR 39,80
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Der unübliche Untertitel "Wissenschaftliche Konferenz" provoziert geradezu die Frage: Wie wissenschaftlich sind die Beiträge? Die Antwort vorab: Das Spektrum reicht von vereinzelter politischer Polemik über informative, wissenschaftlich abgesicherte Beiträge, bis hin zu einzelnen Aufsätzen, die Neues aus der Forschung bzw. nur wenig Bekanntes zum Thema haben. Die Veranstalter waren: Verband deutscher Schriftsteller in Schleswig-Holstein (VS in ver.di), ver.di, GEW, IG Metall sowie der Landesverband Schleswig-Holstein der SPD, unterstützt durch die Landeszentrale für Politische Bildung Schleswig-Holstein (Vorwort, 7).
Der unterschiedliche Charakter der Beiträge hänge auch mit den politischen Zielen und der "Stimmung" - so die Herausgeber - zusammen, die mit dieser "wissenschaftlichen Konferenz" verbunden gewesen seien. Sie wird im Vorwort mit den Worten beschrieben: "Von höchster Notwendigkeit ist, dass die Bevölkerungen der größten Industrieländer den effektiven Widerstand gegen den lebens-, friedens- und demokratiefeindlichen Neoliberalismus entwickeln. Die Politik in Deutschland hat sich bei dessen Abwehr entweder als hilflos erwiesen oder sich bereit gezeigt, ihm gewissenlos sämtliche Bevölkerungsinteressen aufzuopfern. Daher kann niemand gegenwärtig die Wahrheit verkennen, die vor aller Augen liegt: Die Politiker aller Bundestagsfraktionen ringen um die Wette, als Bebelsche 'Puppen der Kapitalmatadore' zu fungieren, unter der Bedingung freilich, dass man sie hoch dotiert. Dieser gemeingefährlichen Politik müsse schleunigst ein Ende gemacht werden" (12).
Darüber hinaus versteht Claus Möller, der Vorsitzende des Landesverbandes Schleswig-Holstein der SPD, in seinem Grußwort "diese historische Konferenz auch als einen Beitrag dazu, die Geschichte der SPD aus heutiger Sicht auszuleuchten und daraufhin zu untersuchen, ob wir in dieser Geschichte neue Perspektiven entdecken, die über den Tag hinaus Vision und Handwerkzeug für die Politik am Beginn des 21. Jahrhunderts bieten kann." (21). Damit ist das durch und durch (tages-)politische Umfeld der Konferenz umrissen. Gleichwohl: die pointiert-politischen, zuweilen auch von Polemik nicht freien Beiträge halten sich trotz der dezidiert politischen Verortung der Konferenz in Grenzen: hier ist vor allem der Beitrag von Robert Steigerbach zu nennen, nach eigener Bekundung "einer von den beiden noch überlebenden Kommunisten, die an dem Verbotsprozess gegen die KPD teilgenommen haben" (107) und fünf Jahre in Gefängnissen der Bundesrepublik Deutschland eingesessen hat. Viel ist hier die Rede von der angeblichen Nähe der bundesrepublikanischen zur nationalsozialistischen Justiz und ihrer angeblichen Weisungsabhängigkeit von den USA. Die Frage stellt sich, warum dieser leidenschaftliche Vortrag, worin der Verfasser "seine eigene Betroffenheit nicht verschwieg" (so die Herausgeber, 8) in den Tagungsband dieser "wissenschaftlichen Konferenz" mit aufgenommen wurde, zumal das Sozialistengesetz nur wenig Gegenstand der Ausführungen von Steigerbach ist.
Die meisten Beiträge sind jedoch sachlich-informativ und wissenschaftlich abgesichert. Zu ihnen kann man auch das Grußwort von Rolf-Peter Carl (Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein) zählen, sowie die Beiträge von Jürgen Fenske über "Die politische Lage des Reiches in der Zeit der Sozialistengesetze", von Hans Ernst Böttcher (Präsident des Landgerichts Lübeck) über "Das Recht als Waffe im politischen Kampf - Das Sozialistengesetz unter juristischem Aspekt" und von Hans-Peter Bartels (Kiel, MdB) über "Die parlamentarische Behandlung des Sozialistengesetzes" (leider ohne eine einzige Anmerkung). Gut belegt, aber überwiegend gestützt auf altbekannte klassische Werke zur Geschichte der deutschen Sozialdemokratie ist der Aufsatz von Friedrich Mülder "Die Sozialdemokratie im Abwehrkampf gegen das Sozialistengesetz". Doch man findet in diesem Band auch Neues: Dazu gehört auch der Eröffnungsvortrag von Horst Malterer (Bezirksvorsitzender ver.di Kiel und Geschäftsführer des VS). Hier werden leider etwas zu knapp die lokalpolitischen Vorgänge zur Zeit des Sozialistengesetzes in Kiel thematisiert.
Verdienstvoll ist der sorgfältig recherchierte und gut belegte Beitrag von Wolfgang Schröder (Leipzig-Taucha) über "Gewerkschaften im Kampf gegen das Sozialistengesetz", in dem er die verschiedenen Ausweichstrategien untersucht, trotz der Verfolgung organisatorische Strukturen der Gewerkschaftsbewegung aufrecht zu erhalten (Gründung von Fachvereinen, Hilfskassen etc). Rainer Hering (Staatsarchiv Hamburg) wertet in seinem Beitrag "Das Sozialistengesetz und der Überwachungsstaat. Die Politische Polizei in Hamburg" die schon durch Richard J. Evans bekannten Vigilanzberichte aus: Aufzeichnungen der Polizeispitzel in Kneipen und anderen Orten, wo sich vorwiegend Arbeiter trafen. Sie lagern zu tausenden im Staatsarchiv Hamburg. Hering untersucht insbesondere, wie sich Arbeiter in den Vigilanzberichten über Bismarck und über das Sozialistengesetz geäußert haben. Einer eng umrissenen und neugierig machenden Fragestellung hat sich Ursula Hermann angenommen. Sie arbeitet in ihrem Beitrag "Die Sozialdemokratie und die Bismarckschen Sozialgesetze" heraus, dass die Bismarcksche Sozialgesetzgebung weitgehend auf Ablehnung der Sozialdemokratie gestoßen ist, weil sie nicht weitgehend genug war und weil man befürchtete, dass Bismarck die Arbeiter der SPD entfremden wollte. Heidi Beutin, Wissenschaftspublizistin und ehrenamtliches Mitglied von ver.di Nord, untersucht unter mentalitäts- und alltagsgeschichtlichen Aspekten den erst 1997 edierten Briefwechsel von August Bebel und seiner Frau Julie, wie sich vor allem die politische Verfolgung im privaten Leben der Eheleute Bebel ausgewirkt hat.
Angela Graf beschäftigt sich in ihrem Beitrag "'Ein notorischer Sozialdemokrat' J. H. W. Dietz und sein Verlag" nicht nur eingehend mit der Person Dietz und seinem Verlag, sondern auch mit der inneren Zerstrittenheit der Sozialdemokratie, auch zu Zeiten des Sozialistengesetzes, um dann - im Rahmen eines wissenschaftlichen Aufsatzes ein wenig unvermittelt - in ihrem "Fazit" auf aktuelle politische Streitpunkte innerhalb der Sozialdemokratie einzugehen. Eine ähnlich geringe Mischung von wissenschaftlicher Abhandlung und politischer Auseinandersetzung weist der Aufsatz "Das Sozialistengesetz, 'Schlüsselglied' in Bismarcks politischem Kalkül?" von Wolfgang Beutin auf, Privatdozent an der Universität Bremen und einem der Herausgeber. Untersucht werden die tiefer liegenden Motive Bismarcks für das Sozialistengesetz. Dazu gibt es einen umfangreichen Forschungsstand und Beutin referiert ihn im Wesentlichen.
Einen ganz anderen Charakter hat der Beitrag von Johann Dvořák "Herrmann Bahr, das 'Sozialistengesetz' und die 'Aussichtslosigkeit der Sozialdemokratie'". In diesem Beitrag werden nicht nur Aspekte der Einschätzung des Sozialistengesetzes in Österreich thematisiert, sondern perspektivisch für die Gegenwart ist, dass der weithin unbekannte Literat Hermann Bahr (1863-1934) visionär das Zeitalter der Automation vorwegnimmt, in der eine Gesellschaft so reich geworden ist, dass nur wenige Stunden Arbeit für den Unterhalt genügen, und es dann deshalb zu einer wahrhaft freien Gesellschaft ohne Klassenherrschaft und Klassenunterdrückung kommen wird. Jost Hermand analysiert in seinem Aufsatz "Vom Peitschenhieb zum Zuckerbrot. Die Gründe für die Aufhebung des Sozialistengesetzes 1890". Diese sind, wie Hermand zu Recht feststellt, weit weniger bekannt als die Gründe für ihre Einführung.
Die schon im Vorwort des Sammelbandes thematisierte "Stimmung" kommt wieder sehr deutlich zum Ausdruck im abschließenden Diskussionsbeitrag von Dietrich Lohse. Er zitiert Leonhard Mahlein, einen Vorsitzenden der Industriegewerkschaft Druck und Papier, der anlässlich des 100sten Jahrestages des Sozialistengesetzes 1978 Lehren aus dem Sozialistengesetz zieht, wie z. B. die auch in sozialdemokratischen Kreisen nicht unumstrittene "Einsicht in die Unüberbrückbarkeit des Gegensatzes zwischen Kapital und Arbeit" (264).
Der politische Rahmen ist eindeutig. Er ist gesteckt durch Positionen vor allem des linken Flügels der Sozialdemokratie. Trotzdem ist der Band informativ und facettenreich. Die Autoren verfolgen in ihrer Gesamtheit unterschiedliche Ansätze (politik- und sozialgeschichtliche, alltags- und mentalitätsgeschichtliche, organisations- und parteigeschichtliche). Dies macht das Buch zu einer perspektivenreichen, weitgehend wissenschaftlich abgesicherten, lesenswerten Einführung in die Thematik des Sozialistengesetzes. Freilich kann man auf 264 Seiten nicht die ganze Breite dessen abbilden, was über das Sozialistengesetz gedacht und geforscht worden ist. Das wollten die Herausgeber auch nicht. Jede Auswahl ist eine Auswahl. Hier korrespondiert sie mit den politischen Zielsetzungen der Tagung. In einem haben es sich die - immerhin vier (!) - Herausgeber etwas zu leicht gemacht: Kein Register, keine (Auswahl-)Bibliografie, keine Hinweise zum allgemeinen Forschungsstand, keine Einleitung, nur ein dünnes Vorwort von sechs Seiten - Schade.
Manfred Hanisch