Rezension über:

Berthold Jäger: "... das recht und überaus grosse sengen undt brennen ...". Beiträge zur Geschichte der Hexenverfolgungen im Stift Fulda 1600 - 1606 (= Veröffentlichungen des Fuldaer Geschichtsvereins; Bd. 66), Fulda: Verlag Parzeller 2006, 176 S., ISBN 978-3-7900-0380-2, EUR 14,00
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Rezension von:
Manfred Tschaikner
Vorarlberger Landesarchiv, Bregenz
Redaktionelle Betreuung:
Michael Kaiser
Empfohlene Zitierweise:
Manfred Tschaikner: Rezension von: Berthold Jäger: "... das recht und überaus grosse sengen undt brennen ...". Beiträge zur Geschichte der Hexenverfolgungen im Stift Fulda 1600 - 1606, Fulda: Verlag Parzeller 2006, in: sehepunkte 7 (2007), Nr. 2 [15.02.2007], URL: https://www.sehepunkte.de
/2007/02/12369.html


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Berthold Jäger: "... das recht und überaus grosse sengen undt brennen ..."

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Im Stift Fulda fanden zwischen 1600 und 1606 Hexenverfolgungen statt, die zu etwa 170 Hinrichtungen führten. Die Haupttriebkraft bildete dabei der Zentgraf Balthasar Nuß, dem insofern eine Sonderstellung in der Geschichte der Hexenprozesse zukommt, als dessen unrechtmäßige Vorgangsweise nach dreizehnjähriger Haft zu seiner eigenen Hinrichtung führte. Das Wirken dieses Hexenjägers steht zwangsläufig im Mittelpunkt der von Berthold Jäger vorgelegten "Beiträge zur Geschichte der Hexenverfolgungen im Stift Fulda". Der ebenfalls vorgenommenen Erforschung der Opfer - im vorliegenden Fall aus dem Dorf Großenbach bei Hünfeld - sind durch die geringe Zahl und die Art der erhaltenen Quellen enge Grenzen gesetzt.

Im ersten Abschnitt des Buchs setzt sich der Autor mit der Historiografie der Fuldaer Hexenprozesse auseinander, wobei die Frage nach der Rolle des Fürstabts Balthasar von Dernbach und jene nach den treibenden Kräften der späteren Verurteilung seines Zentgrafen Nuß im Mittelpunkt stehen. Jäger weist dabei vor allem die Auffassung Gerhard Schormanns zurück, wonach das 1618 über Nuß verhängte Todesurteil hauptsächlich die Folge verletzten Adelsstolzes gewesen sei. In einem zweiten Kapitel gelangt der Autor nach der Auswertung der jesuitischen Jahresberichte zu der neuen Erkenntnis, dass in Fulda schon vor 1603 Hexenprozesse stattgefunden haben. Er stellt diese in einen Zusammenhang mit der vorangegangenen Phase "intensiver Glaubensunterweisung und Verhaltensdisziplinierung" (90), allerdings ohne dass nähere Angaben über die Hintergründe der damaligen Vorgänge bekannt sind. Im dritten Abschnitt bietet Berthold Jäger eine prosopografische Studie zu den hingerichteten Personen aus Großenbach, bei denen es sich hauptsächlich um "Bäuerinnen von Höfen mittlerer und kleiner (bis hin zu kleinster) Größenordnung, Hüttners- und Tagelöhnerfrauen und offenkundig auch Witwen [handelte], die sich allein durchs Leben schlagen mußten und unter besonderer Beobachtung ihrer Umgebung standen" (133). Die reichsten Bauernfamilien blieben von der Verfolgung ausgenommen; sie wurden nicht einmal von den Gefangenen denunziert.

Jäger wendet sich in seinen Darlegungen überzeugend gegen einfache Erklärungsmuster der Hexenprozesse allgemein sowie der Fuldaer Ereignisse im Besonderen. Am Beispiel des Fürstabts, des stiftischen Beamtenapparats und deren Rolle bei den Hexenjagden im Zusammenhang mit den Bemühungen um Rekatholisierung korrigiert er zu wenig differenzierte Vorstellungen und nennt Förderer (Jesuiten) sowie Verantwortliche (Zentgraf, Schöffen, Regierung, Fürstabt) beim Namen. Die in der Historiografie zentrale Frage, ob an den Fuldaer Hexenjagden von 1603 bis 1606 der geldgierige Nuß oder der Fürstabt die Hauptschuld trägt, beantwortet Jäger folgendermaßen: "Dernbach hat jedenfalls nichts gegen die Hexenprozesse unternommen, es wahrscheinlich sogar mehr als stillschweigend geduldet, daß auch politische Gegner bzw. deren Angehörige davon betroffen wurden." (24) In der Frage, wie weit die Hexenprozesse dem Zentgrafen Nuß als Mittel zum Zweck dienten, legt sich Jäger nicht fest. So heißt es auf Seite 93: "Nuß handelte wahrscheinlich vornehmlich aus niederen Motiven [...]", und auf Seite 115: "Seine Beweggründe für die Durchführung der Hexenprozesse können nur als 'niedrig' bezeichnet werden [...]."

Vielleicht ist diese Diskrepanz durch die Struktur der Publikation bedingt: Sie besteht aus drei Aufsätzen, die zu unterschiedlichen Zeiten publiziert wurden. Eine wohl mit vertretbarem Arbeitsaufwand mögliche Zusammenführung der Artikel hätte dem Leser die seitenlangen inhaltlichen Wiederholungen, oft sogar mit demselben Wortlaut, erspart. Auch die Literaturübersicht - die übrigens einen noch nicht erschienenen Sammelband von Heide Dienst zu den österreichischen Hexenverfolgungen anführt - hätte aus den Fußnoten des ersten Aufsatzes herausgenommen und zu den Quellen- und Literaturangaben gestellt werden können.

Ungeachtet dieser großteils formellen Kritikpunkte handelt es sich bei dem vorliegenden Buch um eine gut fundierte, vielseitige und anregende Lektüre, die hoffentlich bald - wie im Vorwort angekündigt - zu einer "Gesamtdarstellung der Hexenverfolgungen in Fulda" ausgebaut wird.

Manfred Tschaikner