Luise Schorn-Schütte / Sven Tode (Hgg.): Debatten über die Legitimation von Herrschaft. Politische Sprachen in der Frühen Neuzeit (= Wissenskultur und gesellschaftlicher Wandel; Bd. 19), Berlin: Akademie Verlag 2006, 193 S., ISBN 978-3-05-004207-7, EUR 49,80
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Wolfgang Sommer: Die lutherischen Hofprediger in Dresden. Grundzüge ihrer Geschichte und Verkündigung im Kurfürstentum Sachsen, Stuttgart: Franz Steiner Verlag 2006, 318 S., ISBN 978-3-515-08907-4, EUR 42,00
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Luise Schorn-Schütte: Historische Politikforschung. Eine Einführung, München: C.H.Beck 2006
Luise Schorn-Schütte (Hg.): Das Interim 1548/50. Herrschaftskrise und Glaubenskonflikt, Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus 2005
Luise Schorn-Schütte: Gottes Wort und Menschenherrschaft. Politisch-Theologische Sprachen im Europa der Frühen Neuzeit, München: C.H.Beck 2015
Der aus durch die Herausgeberin geleiteten Forschungszusammenhängen hervorgegangene Sammelband vereinigt die Einleitung der Herausgeber und acht Beiträge, überwiegend zum Verhältnis von Kirche und weltlicher Obrigkeit im Luthertum und Reformiertentum im städtischen Kontext des späteren 16. und 17. Jahrhunderts. Die Einleitung sucht diesen Gegenstandsbereich im Horizont der 'politischen Sprachen' zu beleuchten, ein im Rahmen der englischen Ideengeschichte der frühen Neuzeit entwickelter Begriff.
Die einzelnen Beiträge belegen vor allem die Fruchtbarkeit detaillierter, auch lokal- und sozialhistorischer Forschungen zum Verhältnis von Klerus und weltlichen Magistraten. Frank Hatje widmet sich dem reformierten Konsistorium in Leiden, den reformierten Predigern und den weltlichen Magistraten. Wir kennen diese Magistrate durch ihre barsche Haltung gegenüber Donellus und anderen Reformierten, die Genfer Sittenzucht in Leiden einführen wollten, und darauf zu hören bekamen, man habe nicht die Jesuiten verjagt, um nun Genfer Verhältnisse Einzug halten zu sehen. Bekanntlich entstanden an vielen Orten in den Niederlanden Konflikte zwischen calvinistischen Emigranten aus dem Süden, die schon aufgrund ihrer Erfahrung von Krieg, Vertreibung und Flucht eine härtere Haltung forderten, und den einheimischen Führungsgruppen. In seiner insgesamt recht soliden Einleitung zum niederländischen Aufstand unterlaufen Hatje nur kleine Fehler - dass Luther der Obrigkeit "eine starke Stellung" (22) einräumte, wird allein im Vergleich mit anderen Theologen oder Konfessionen, wenn überhaupt, zur sinnvollen Aussage. In dieser Allgemeinheit lässt sich diese Aussage jedoch kaum halten. Hatje scheint hier an das alte Klischee vom obrigkeitshörigen Luthertum anzuschliessen. Das ist kaum mit den vielen - je nach Kontext in verschiedene Richtungen zielenden - Aussagen Luthers zu vereinbaren und übersieht insbesondere seine wiederholte Absage an Zwangsgewalt bei der Bekehrung, die so noch von Besold in den 1620er Jahren vertreten wurde. Umgekehrt waren weder Genf unter Calvin und Beza oder Zürich oder Bern, bei allen Unterschieden, Orte, in denen man umstandslos von einer schwachen Stellung der Obrigkeit schlechthin sprechen kann. In der Tat sprechen die Befunde zur reformierten Konfessionalisierung im Reich dafür, gerade bei den Reformierten die stärkere Stellung der Obrigkeit zu vermuten.
Zu Recht macht Hatje darauf aufmerksam, dass die unbedingte Durchsetzung des reformierten Bekenntnisses keineswegs das erste Anliegen aller Leidener war (25). Er referiert gut die eigentümliche Rolle der reformierten Kirche in der Union von Utrecht. Der Konflikt zwischen Leidener Konsistorium und Magistrat entzündete sich 1579 an der Forderunge des Magistrats, die Vorschläge zum Konsistorium zur Approbation vorgelegt zu bekommen, bevor sie der Gemeinde vorgelegt würden. Die Gemeinde erwies sich in dieser Frage als gespalten (33). Hatje analysiert die verschiedenen Stellungnahmen des Konsistoriums. Wichtig wurde unter anderem, dass das Konsistorium Befugnisse seinerzeit vom Fürsten von Oranien, von den Staten und vom Magistrat erhalten hatte, die nun der Magistrat alleine nicht wieder entziehen könne (39). Die Staten intervenierten denn auch zu Gunsten des Konsistoriums. Der Rat verteidigte sich mit dem Hinweis, das Konsistorium wolle seinen 'Stuhl ins Rathaus' stellen (46). Weltliches Stadtregiment und die calvinistische Richtung innerhalb des Konsistoriums pochten auf ihre jeweiligen Pflichten - man kann solche Konflikte auch in lutherischen Städten finden, etwa im Magdeburg der 1560er Jahre.
Amy Nelson Burnett widmet sich Konflikten zwischen Magistrat und Predigern in Basel. Sie wendet sich dabei vor allem gegen eine vereinfachende Gegenüberstellung autonomer Kirchenführung im 'Genfer' und weitgehender Führung durch die weltlichen Magistrate im 'Zürcher Modell'. Basel jedenfalls stand zwischen diesen beiden 'Polen'. Burnett beschreibt die 'most dramatic debates' zwischen Klerus und Magistraten bis zum Jahre 1542. Auf lange Sicht schwächte der Konflikt die Prediger gegenüber den Magistraten, vor allem, weil er innere Uneinigkeiten unter den Predigern offenbarte. Randolph Head beschreibt die Situation im nachreformatorischen Graubünden vor dem Hintergrund der Faktionskämpfe und Familienvendettas in diesem frühneuzeitlichen demokratischen Gemeinwesen. Die beträchtliche Anzahl katholischer Untertanen im beherrschten Gebiet der Valtellina liess eine zu eindeutig proreformierte Politik nicht als ratsam erscheinen. Religiöse Konflike blieben eingebunden in die allgegenwärtigen Clankämpfe der Republik, die ihrerseits von Madrid, Paris und Wien mit Geld beeinflusst wurden. Unter diesen Bedingungen forderten die Magistrate vom Klerus, sich aus politischen Konflikten herauszuhalten (84).
Sven Tode untersucht eine Predigt des Rektors des Danziger Gymnasiums Jakob Fabritius aus dem Jahre 1596 vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen zwischen Lutheranern und Reformierten in Danzig. Vorsicht sollte allerdings bei verallgemeinernden Aussagen zu "der reformierten Auserwählung" walten, etwa, dass die Figur der Auserwähltheit nur kleinen gesellschaftlichen Eliten zugute gekommen sei ("insofern ist es ein Kennzeichen der reformierten Auslegung, dass die Mehrheit der Bevölkerung nicht gewonnen werden kann", 122). Das wird man so sicher nicht für das Königreich Schottland und seine calvinistische Volkskirche gelten lassen können. Hans Joachim Müller verfolgt die Lage in Danzig bis in die 1650er Jahre. Nun stehen die Lutheraner im Mittelpunkt, die trotz königlicher Unterstützung der Reformierten keine gleichberechtigte reformierte Konfessionsausübung dulden wollen. Im Gefolge der lutherischen Konfessionalisierung in Danzig halfen da auch die Proteste reformierter polnischer Adliger wenig.
Andreas Wendland wendet sich der 'junta de teologos' unter dem spanischen leitenden Minister Olivares zu, beratendenden und mit Theologen besetzten Ausschüssen neben den offiziellen Regierungsgremien. Er konzentriert sich vor allem auf die Frage der Kontrolle über das Veltlin, einem wichtigen Zugangsweg zu Italien. Dabei kam es auch zur Frage eines Bündnisses mit Graubünden - also mit Häretikern: 'Die besondere Notlage der Monarchie', die necessitas, rechtfertigte diesen politischen Schritt jedoch auch in den Augen der Theologen. Thomas Fuchs wendet sich dem Verhältnis von fürstlicher Legitimation und Geschichtsschreibung zu. Dabei kommt auch die Umstellung der Legitimation fürstlicher Rechte von vermeintlichen Wurzeln im Römischen Reich zu vermeintlichen Wurzeln in den germanischen Bevölkerungen zur Sprache (173). Nicola Erny schliesslich widmet sich Vico's Geschichtsphilosophie.
Die meisten Beiträge sind zu ihren je eigenen Forschungszusammenhang lesenswert und schöpfen aus offenbar ergiebigen Forschungsprojekten. Bei einer vergleichenden Lehrveranstaltung zu Kirche und weltlichen Magistraten in der frühen Neuzeit sollte der Band nicht fehlen. Man erfährt viel. Das Konzept der 'politischen Kommunikation' bleibt unbestimmt genug, um von Vico über das katholische Spanien und die Geschichtsschreibung bis hin zu Konflikten städtischer Prediger ein breites Spektrum frühneuzeitlicher Kontroversen zu bündeln. Ob das nun für die Flexibilität dieses Konzeptes spricht, muss die weitere Zukunft erweisen. Freilich hat sich gerade am Problembereich des 'Republikanismus', der durch die Herausgeber als Nachweis für die Fruchtbarkeit des Begriffs der 'politischen Sprache' angeführt wird (10), gezeigt, dass außerhalb des engeren Kontextes der Forschungen zu England die Verwendung des Begriffs schnell ins Uferlose führt. In einigen Forschungszusammenhängen hat es sich als klug und einfühlsam erwiesen, nicht von expliziten Theorien zur Verfassungsgestaltung, sondern in der Tat von 'Sprachen' zu sprechen, in denen bestimmte Begriffe - die des tugendhaften Bürgers, die der Alten Verfassung des Landes - einen wichtigen Platz besaßen. Freilich bleibt bei diesem Zugriff viel Platz für die breite Ausdeutung mehr oder minder vager Andeutungen in den Quellen. Niemand scheint im Augenblick mehr zu wissen, was denn nun in England der Republikanismus in der frühen Neuzeit, geschweige, was seine politische Sprache war, und um welche Begriffe sie eigentlich kreiste. Vorschläge einer Londoner Tagung im Januar 2007 zum Problem variieren zwischen vier und sieben verschiedenen politischen Sprachen des frühneuzeitlichen Republikanismus in England, je nach Zeitpunkt. Sicher ist freilich eins - geht man vom Zugriff der Herausgeber aus, dass "die Identifikation politischer Sprachen [...] nicht identisch [ist] mit dem begriffsgeschichtlichen Ansatz, mit dessen Hilfe die Durchsetzung eines durch die forschende Historikergeneration erst nachträglich als bedeutsam festgelegten Begriffes untersucht wird", sondern dass "es darum geht, die Artikulation zeitgebundener Traditionen und Weltdeutungen durch die Zeitgenossen selbst zu identifizieren" (10), dann muss man feststellen, dass der Begriff "Republikanismus" überhaupt erst im späten 17. Jahrhundert, und dann nicht in der Bedeutung, die ihm die "forschende Historikergeneration" heute beigibt, aufkam, dass aber im Lexikon der geschichtlichen Grundbegriffe sehr wohl Begriffe in ihrem historischen Wandel und in ihrem historischen Kontext untersucht werden. Daher beginnt die jüngere englischsprachige Forschung nun, die Sprachbarriere zum Deutschen zu überwinden und diese Artikel - beispielsweise den zum Begriff 'Republik' - durchaus sehr ernst zu nehmen, ja, deren Befunde selbst gegen die 'Forschersprache' des 'Republikanismus' zu kehren, man denke nur an David Wootton.
Wolfang Sommer konzentriert sich auf die vierzehn lutherischen Prediger am Dresdner Hof zwischen der Mitte des 16. und der Mitte des 18. Jahrhunderts. Die Hofprediger des bedeutendsten lutherischen Fürstenhofes werden damit erstmals geschlossen unter die Lupe genommen. Nikolaus Selnecker (1558-1565) verließ nach scharfer Kritik an der Jagd- und Trinklust von Kurfuerst August sein Amt, wurde jedoch 1568 zurückberufen. Insbesondere seine Predigten zum Psalter liessen es an Kritik an der weltlichen Obrikeit nicht fehlen. Philip Wagner (1565-1572) war ein Kritiker des Wittenberger Katechismus und, ebenso wie sein Vorganger, auch ein Anhänger Melanchthons. Wie bei seinem Vorgänger steht in der Deutun des 101. Psalms weniger die Scheidung, sondern "die Harmonie der beiden Regimenter" im Vordergrund (72). Nach seinem Tode brachen im Zuge der lutherischen Konfessionalisierung zwischen Gnesiolutheranern und Philippisten schwere Konflikte am Hofe aus. Georg Lysthenius beteiligte sich durch seine Angriffe auf die Philippisten an deren Sturz. Der Sturz des gegen die reformierte Abendmahlslehre polemisierenden Hofpredigers Mirus nach dem Tod des Kurfürsten August und die Anstellung des Johann Salmuth unter Christian I. brach dann das "Monopol der Lutheraner auf die Hofpredigerstellen" (102). Salmuth stützte denn auch in seinen eigenen Predigten das Kanzelmandat vom August 1588, in dem Christian durch Maßnahmen gegen Schelten und Lästern von der Kanzel die lutherische Predigt der Sache nach mundtot machen wollte und wies darauf hin, Einigkeit im Innern sei beim Kampf gegen die Habsburger und der Unterstützung der Hugenotten wichtiger als kleinliche innere Konflikte. Ehrgeiz, Hass usf. motivierten die Kritiken an der Predigt - hier wie anders bestätigt sich, was die Forschungen zur lutherischen und reformierten Konfessionalisierung gezeigt haben, nämlich dass die reformierten Prediger in der Tat im Kontext des Reiches häufig deutlich obrigkeitshöriger waren als die lutherischen. Mit Polykarp Leyser, einem "Hauptkämpfer gegen den offenen procalvinistischen Kurs [...] unter Christian" (117) zog dann wieder die lutherische Orthodoxie am Hofe ein, und mit Leyser zugleich die Aspekte der lutherischen Strafpredigt, auch gegenüber dem Fürst. Matthias Hoe von Hoenegg wurde dann ein besonders einflussreicher theologischer und politischer Berater des Kurfürsten Johann Georg I., dessen Einfluss nun jedoch, in Abgrenzung zur älteren Forschung, weniger in der Durchsetzung eigener Einsichten, sondern in der Umsetzung und publizistischen Legitimation im geheimen Rat ohnehin beschlossener Maßnahmen gesehen wird (138). Hoe verneinte in diesem Zusammenhang, die evangelischen Fürsten seien aus Gewissensgründen dazu verpflichtet, die böhmischen Stände zu unterstützen. Hoe verteidigte auch in der Folge die kaiserliche Haltung Sachsens. Nach dem Erlass des Restitutionsediktes von 1629 argumentierte er jedoch nun für ein Zusammenhalten der evangelischen Stände gegen die Papstkirche.
In Samuel Benedikt Carpovs Ermahnungen an Kurfürst August kommt gegen Ende des 17. Jahrhunderts der Widerstand der Stände gegen dessen sich immer absolutistischer gebärdende Politik zum Ausdruck (241). Im Konflikt um den Konfessionswechsel des Sohnes von August (vollzogen 1712 in Bologna) kam es zu erheblichen Spannungen zwischen den Konfessionen, in deren Folge Superintendent Löscher eindringlich vor 'falschen Propheten' warnte. Bernhard Walther Marperger wirkte nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Unruhen in Dresden nach der Ermordung eines lutherischen Archidiakons durch einen Konvertiten, die zu Predigten gegen den blinden Glaubenseifer Anlass gaben. Johann Gottfried Hermann schließlich stützte in seinen Predigten auf den Landtagen vollauf die absolutistischen Ambitionen der sächsischen Kurfürsten. In Sommers Studie fallen vor allem die Verschiedenheit der Umstände und der damit verknüpften Stellungnahmen der Hofprediger - beispielsweise allein im Vergleich der Verlautbarungen vor und nach dem Restitutionsedikt - und die ambivalente Haltung zur Obrigkeit auf. Zwar wurde generell bestätigt, sie komme von Gott, aber auch auf ihre Pflichten wurde immer wieder hingewiesen.
Beide Bände zusammen bilden gemeinsam, nicht zuletzt auch gerade wegen der unterschiedlichen Zugriffsweise auf das Material, einen guten Überblick zur Vielfalt der Äußerungen lutherischer Prediger. Dabei klingt in Sommers zeitlich weiter ausgreifender Studie das Arrangement der lutherischen Hofprediger in Dresden mit den absolutistischer herrschenden Kurfürsten wohl an, von einer kompromisslos den Territorialabsolutismus stützenden lutherischen Konfessionskirche kann aber auch kaum die Rede sein. Gerade angesichts dieser neuen Forschungen steht eine zusammenfassende Analyse der Problematik noch aus. Sie müsste auch in Auseinandersetzung mit den durch Hans-Christoph Rublack betreuten Studien, mit Hagenmaiers über 'Predigt und Policey', Haag über 'Predigt und Gesellschaft' und Holtz über 'Theologie und Alltag', aber auch mit älteren Meilensteinen, etwa Martin Honneckers Cura Religionis Magistratus Christiani (1968) und seiner Analyse von Johann Gerhards Loci Theologici (1610-20) summieren, wie weit sich eigentlich in den letzten 30 Jahren unsere Sicht des Verhältnisses von Luthertum und Politik im Alten Reich verändert hat. Fruchtbar ist dieses Forschungsfeld ohne Zweifel.
Robert von Friedeburg