Walter Halama: Autonomie oder staatliche Kontrolle. Ansiedlung, Heirat und Hausbesitz von Juden im Fürstentum Halberstadt und in der Grafschaft Hohenstein (1650 - 1800) (= Ruhr-Universität Bochum. Geschichte; Bd. 2), Bochum: Europäischer Universitätsverlag 2005, 338 S., ISBN 978-3-89966-064-7, EUR 24,90
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Um die Mitte des 18. Jahrhunderts - nach der Eroberung Schlesiens durch Preußen und vor der Epoche der polnischen Teilungen - lebten nach groben Schätzungen etwa 14000 Juden unter dem Szepter der Hohenzollern. Von der äußerst restriktiven Judenpolitik, die Friedrich Wilhelm I. (reg. 1713-1740) sowie sein Sohn Friedrich der Große (reg. 1740-1786) über rund ein Dreivierteljahrhundert hinweg betrieben, waren demnach nicht weniger als etwa 20% aller Juden im Alten Reich betroffen. Dennoch bildet die Antwort auf die Frage nach den sozialen, ökonomischen und demographischen Folgen jener Geleitpolitik, die erklärtermaßen darauf abzielte, die Judenschaft auf möglichst wenige kapitalkräftige Familien zu reduzieren, weiterhin ein Desiderat der Forschung.
Ebenso wäre nach den Auswirkungen der um 1780 einsetzenden Emanzipationsdebatte auf die administrative Umsetzung des im Kabinett zu Papier gebrachten Herrscherwillens zu fragen. Selma Sterns zwischen 1925 und 1975 erschienenes und der so tragisch gescheiterten deutsch-jüdischen Symbiose verpflichtetes Monumentalwerk "Der preußische Staat und die Juden" erweist sich gerade in diesem Punkt als zweifelhafter Ratgeber. Ungeachtet einzelner empirisch fundierter Arbeiten dominieren deshalb in Handbüchern und Überblicksdarstellungen weiterhin etatistische Interpretationen, durch welche der absolutistischen Regelungsflut die Rolle eines Wegbereiters der im 19. Jahrhundert vollzogenen staatsbürgerlichen Emanzipation der Juden zugewiesen wird.
Vor diesem Hintergrund greift man mit Interesse zu der im Jahre 2004 von der Ruhr-Universität Bochum angenommenen Dissertation Walter Halamas, deren Ansatz auf zweierlei Weise neue Perspektiven zu öffnen verspricht. Einerseits rückt der Autor jene Genehmigungsprozeduren in den Mittelpunkt der Betrachtung, die zwischen 1650 und 1800 bei Ansiedlung, Heirat und Immobilienerwerb von Juden zum Tragen kamen. Jene Restriktionen bildeten zweifellos einen der Kernbereiche absolutistischer Judenpolitik und mussten in jeder einzelnen Familie in zentralen Phasen der "Lebenslaufplanung" spürbar werden.
Andererseits ist mit dem Fürstentum Halberstadt und der Grafschaft Hohenstein auch der regionale Schwerpunkt der Studie klug gewählt. So bildete Halberstadt nicht lediglich eines der Zentren des Thora- und Thalmudstudiums im Alten Reich. Darüber hinaus beherbergte die frühere Bischofsstadt in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts auch die quantitativ bedeutendste Gemeinde der gesamten preußischen Monarchie, bevor spätestens in der zweiten Jahrhunderthälfte ein kontinuierlicher Bedeutungsverlust einsetzte: Allein zwischen 1750 und 1800 ging die Zahl der Schutzjudenfamilien von 177 auf 71 zurück (227).
Halama geht es in seiner Arbeit insbesondere darum, den Anteil zu erforschen, welcher der sich stetig verschärfenden Konzessionsvergabe an diesem Prozess beizumessen ist (27). Allerdings weist die Einleitung (12-58) in diesem Zusammenhang einen nicht unwesentlichen Schwachpunkt auf: Wer nach den Auswirkungen der wachsenden fiskalischen Belastung von "Ansetzungen" (also des Eintritts junger Juden in ein bestehendes Schutzverhältnis) fragt, kommt nicht um Wirtschaftsgeschichte herum. Wie könnte das Maß oder die Maßlosigkeit von Abgaben auch bestimmt werden ohne eine zumindest ungefähre Vorstellung von der potentiellen Leistungsfähigkeit des betroffenen Untertanensegments? Gerade in einer Untersuchung der Judenschaften Halberstadts und Hohensteins hätte der Wirtschaftsstandort umso dringender eingehend vorgestellt werden müssen, als beide Territorien unter der Dominanz des nahen Magdeburgs litten, des nach Berlin wichtigsten gewerblichen Zentrums der mittleren Provinzen. Halama belässt es hingegen bei einer Einführung in die Territorialgeschichte (59-61) und die Behördenorganisation (62-72) Halberstadts und Hohensteins. Die (nicht nur in diesem Kontext) überaus wichtigen wirtschaftshistorischen Arbeiten von Rolf Straubel [1] wurden hingegen nicht rezipiert.
Trotz dieses Einwands verdient der Hauptteil des Buchs, in dem sich Halama zunächst den administrativen Verfahren zuwendet, die bei der Ansetzung von Kindern zum Tragen kamen (112-229), zahlreiche Leser. Denn die Ausführungen bleiben dabei nicht wie so oft im Ungefähren, sondern differenzieren zwischen den verschiedenen Rechtstiteln, deren Kenntnis für die Beurteilung jüdischen Alltagslebens im Alten Preußen von großer Bedeutung ist. So behandelt Halama die Etablierung erster und zweiter Kinder, die Wiederverheiratung jüdischer Witwen sowie die Approbation von Gemeindebedienten, bevor er der Konzessionierung von Hausbesitz (230-290) nachgeht.
Nach Abschluss der Lektüre darf man es mit Blick auf die preußische Beamtenschaft durchaus bezweifeln, ob die Juden den "Vormarsch des absolutistischen Staates" als auch nur annähernd so erhebend empfanden, wie es manches Handbuch noch heute suggeriert. Für die Halberstädter Juden schlug sich die zumal nach 1750 bei Niederlassungsverfahren zu beobachtende Zentralisierung jedenfalls vor allem in einer deutlich längeren Bearbeitungszeit nieder (135). Noch dazu erwies sich das gewandelte Procedere vor allem deshalb als zweifelhafter Fortschritt, weil sich in den zahlreich überlieferten Verwaltungsakten von der angeblich häufig anzutreffenden Opposition der Berliner Ministerialbürokratie gegen die restriktive friderizianische Judenpolitik kaum etwas finden lässt.
Ganz im Gegenteil: Noch weit über den Tod Friedrichs II. hinaus wandte das Generaldirektorium das überkommene und durch die einsetzende Emanzipationsdebatte in die Kritik geratene Regelwerk "mit aller Konsequenz" und "ohne Rücksicht auf menschliche Gesichtspunkte" (166, 216) an. Diese Prinzipientreue äußerte sich etwa 1795 in der von Berlin aus verfügten Ausweisung einer hochschwangeren Jüdin mit mehreren kleinen Kindern (212). Auf Geheiß der Minister wurde darüber hinaus in jenen Jahren auch auf dem Immobiliensektor eine "Bereinigungsaktion" durchgeführt, die explizit auf das berüchtigte Generalreglement von 1750 Bezug nahm und zur Zwangsversteigerung von sechs "Judenhäusern" an Christen führte (270-278).
Ferner wird einmal mehr die große Bedeutung sichtbar, die der so häufig vernachlässigten Verwaltungsgeschichte im Rahmen der jüdischen Geschichte in der Frühen Neuzeit beizumessen ist. Denn wenn Juden auf ein gewisses Entgegenkommen (und ökonomischen Sachverstand) rechnen konnten, so nicht selten bei den Steuerräten sowie den durch den Absolutismus keineswegs mundtot gemachten Magistraten. Stellvertretend seien hier die Ausführungen Halamas über den Magistrat von Aschersleben angeführt, der sich gegenüber der Halberstädter Kammer(deputation) mehrfach und auch gegen die Opposition der örtlichen Kaufmannschaft zugunsten jüdischer Konzessionsgesuche einsetzte (186, 199, 207-208). Umso bedauerlicher ist es, dass Halama die Einbettung in den Forschungsstand nicht in ausreichendem Maße leistet. Dies hätte mit umso mehr Gewinn erfolgen können, als zahlreiche seiner Ergebnisse die vorliegenden Handbuchdarstellungen wesentlich korrigieren und zudem mit den Forschungen Rolf Straubels oder Brigitte Meiers hätten verknüpft werden können, die unsere Kenntnis über das Sozialprofil und den geistigen Horizont "der" preußischen Beamten wesentlich erweitert haben.
Da jüngst zum wiederholten Mal die vollkommen quellenferne Behauptung aufgestellt wurde, es seien "die" preußischen Juden aus der Regierungszeit Friedrichs "auf bemerkenswerte Weise gestärkt" [2] hervorgegangen, sollen abschließend einige der von Halama erarbeiteten Zahlen genannt werden. So scheiterten gerade in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zahlreiche Ansetzungen am erforderlichen Vermögensnachweis, was zu steigendem Heiratsalter (oft erst zwischen 30 und 40 Jahren) führte und den demographischen Rückgang der Gemeinde beschleunigte. Besonders stark betroffen waren hiervon die zweiten Kinder, bei denen die fiskalischen Hürden besonders hoch angesetzt waren (160-161). Zwischen 1763 und 1804 gelang es gerade einmal sieben Juden, sich als zweites Kind niederzulassen. In einer Judenschaft von ca. 100 Familien brachte also lediglich jede 14. Familie die dazu benötigten Mittel auf (220). Zugleich nahm auch die Zahl der im Besitz von Juden befindlichen Häuser von 130 um 1750 bis auf 44 im Jahre 1800 ab (297-299). Ferner zählte man allein in der Stadt Halberstadt um 1795 20 Kinder, deren Eltern gestorben waren, die aber nicht das nötige Vermögen aufbringen konnten, um sich auf deren Schutzbrief anzusetzen (302).
Diese Zahlen dürfen zwar nicht isoliert von weiteren sozialen und ökonomischen Faktoren interpretiert werden. Gleichwohl besteht keinerlei Zweifel daran, dass sie als Indikatoren eines allgemeinen Niedergangs zu betrachten sind, der durch die restriktive Rechtslage maßgeblich forciert wurde. Die von Halama vorgelegten Ergebnisse wiegen deshalb weitaus schwerer als die Mängel und Widersprüche seiner Darstellung. Ihr sind viele Leser zu wünschen.
Anmerkungen:
[1] Rolf Straubel: Verlage und Manufakturen im Textilgewerbe der preußischen Provinzen Magdeburg und Halberstadt 1763-1800, in: Jahrbuch für Geschichte des Feudalismus 14 (1990), 211-247.
[2] Albert Bruer: Aufstieg und Untergang. Eine Geschichte der Juden in Deutschland (1750-1918), Köln/Weimar/Wien 2006, 73.
Tobias Schenk