Sebastian Weitkamp: Braune Diplomaten. Horst Wagner und Eberhard von Thadden als Funktionäre der "Endlösung" (= Politik- und Gesellschaftsgeschichte; Bd. 77), Bonn: J.H.W. Dietz Nachf. 2008, 520 S., ISBN 978-3-8012-4178-0, EUR 48,00
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Gerhard Stuby: Vom "Kronjuristen" zum "Kronzeugen". Friedrich Wilhelm Gaus: ein Leben im Auswärtigen Amt der Wilhelmstraße, Hamburg: VSA-Verlag 2008, 500 S., ISBN 978-3-89965-284-0, EUR 39,80
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Eckart Conze / Norbert Frei / Peter Hayes / Moshe Zimmermann (Hgg.): Das Amt und die Vergangenheit. Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik, 3. Auflage, München: Karl Blessing Verlag 2010
Eckart Conze / Norbert Frei / Peter Hayes / Moshe Zimmermann (Hgg.): Das Amt und die Vergangenheit. Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik, 3. Auflage, München: Karl Blessing Verlag 2010
Henry Leide: NS-Verbrecher und Staatssicherheit. Die geheime Vergangenheitspolitik der DDR, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2005
Philipp Neumann-Thein: Parteidisziplin und Eigenwilligkeit. Das Internationale Komitee Buchenwald-Dora und Kommandos, Göttingen: Wallstein 2014
Klaus Bästlein: Der Fall Globke. Propaganda und Justiz in Ost und West, Berlin: Metropol 2018
Der Begriff des "Schreibtischtäters" ist einer jener Topoi, die für die Nachkriegsauseinandersetzungen über den Umgang mit NS-Unrecht schon frühzeitig leitmotivische Bedeutung erlangt haben. Angesiedelt an der Schnittstelle zwischen historischen und juridischen Diskursen, verbindet sich damit die Vorstellung eines Tätertypus, der fernab vom eigentlichen Tatgeschehen Verfolgungs- und Vernichtungsmaßnahmen konzipiert, anordnet und beaufsichtigt. Obwohl in einer verwaltungsgeschichtlichen Tradition stehend, die auf Rationalität und Effizienz beruht, verkörpert dieser Typus daneben auch die Kehrseiten moderner Bürokratien, in denen Pflichterfüllung zum Selbstzweck und Regelhaftigkeit zum Unterdrückungsinstrument verkommen sind. Zu den eindrücklichsten Sinnbildern, die die Schrecken bürokratiebewehrter Diktaturen im kollektiven Gedächtnis hinterlassen haben, gehören folglich Film- und Fotoaufnahmen aus dem Jerusalemer Eichmannprozess: Sie zeigen einen unscheinbar wirkenden Mittfünfziger in einem käfigartigen Gehäuse aus kugelsicherem Glas.
Angesichts des enormen Aufschwungs der neuen Täterforschung [1] mag es erstaunen, dass sich bislang nur relativ wenige historische Arbeiten schwerpunktmäßig mit den "unremarkable bureaucrats" (Raul Hilberg) der NS-Zeit beschäftigt haben. Mit seiner Doppelbiografie zu zwei führenden Schreibtischtätern aus dem Auswärtigen Amt (AA) vermag Sebastian Weitkamp diese Forschungslücke zumindest teilweise zu schließen. Im Mittelpunkt seiner Studie stehen Horst Wagner und Eberhard von Thadden. Beide hatten zwischen 1943 und 1945 die Leitung bzw. stellvertretende Leitung der Gruppe Inland II inne. Hervorgegangen aus der 1943 aufgelösten Abteilung Deutschland, war diese für alle Belange zuständig, die gemeinsame Arbeitsfelder von AA und SS betrafen. Dazu gehörten die Vorbereitung, Unterstützung und diplomatische Absicherung von Judendeportationen, die Werbung für die internationalen Einheiten der Waffen-SS, Spionage-, Polizei- und Sicherheitsfragen sowie die sogenannte Volkstumspolitik. Nicht nur chronologisch, sondern auch inhaltlich knüpft Weitkamp an Christopher Brownings Pionierstudie zur Abteilung D III und deren Personal an. [2]
Stärker als dies bei Browning der Fall war, richtet sich Weitkamps Erkenntnisinteresse allerdings vor allem auf die "spezifische Rolle der handelnden Personen", deren "Sozialisationen und Überzeugungen" (16). Dabei kann er auf einer hervorragenden Quellengrundlage aufbauen. So standen ihm die fast komplett erhaltenen Bestände der Gruppe Inland II sowie die seit Frühjahr 2007 zugänglichen Personal- und Geldakten aus dem Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes (PAAA) zur Verfügung. Anders als eine Vielzahl früherer Kollegen und sonstiger "Ehemaliger" haben die beiden AA-Beamten nach dem Krieg nicht versucht, sich durch die Niederschrift und Publizierung ihrer Erinnerungen öffentlich für ihr Verhalten zu rechtfertigen. Das Fehlen derartiger Egodokumente konnte jedoch teilweise dadurch kompensiert werden, dass in beiden Fällen umfangreiche Vernehmungsprotokolle aus verschiedenen Ermittlungsverfahren zur Verfügung stehen. Die Existenz dieser wichtigen Justizaktenbestände ermöglichte es zudem, die Nachkriegsbiografien zweier führender Holocausttäter in den Fokus zu nehmen.
Weitkamp stellt in seiner Studie zwei Lebenswege gegenüber, die sowohl Gemeinsamkeiten als auch markante Unterschiede aufweisen. Zu den wichtigsten Übereinstimmungen zählen zweifellos die Zugehörigkeit zur "Kriegsjugendgeneration" und die Herkunft aus militärisch geprägten Elternhäusern. Beide kamen außerdem frühzeitig in Kontakt mit führenden NSDAP-Parteifunktionären und traten fast zeitgleich in die SS ein. Während Wagner jedoch eher zu den nationalsozialistischen Parvenüs zählte, absolvierte Thadden ein mustergültiges Jurastudium. Seine überragenden fachlichen Qualifikationen ermöglichten ihm nicht nur eine reibungslose Laufbahn in der AA-Zentrale, sondern konstituierten auch ein intellektuelles Gefälle gegenüber seinem Vorgesetzten. Typisch für Wagners Stellung im AA war daher, dass er bis zum Schluss auf die Protektion seines Mentors Ribbentrop und die Expertise Thaddens angewiesen blieb.
Im ersten Abschnitt seiner dreiteiligen Studie befasst sich Weitkamp mit den lebensweltlichen Prägungen und beruflichen Karrieren seiner beiden Protagonisten. Im Falle Wagners, dessen Vita erhebliche Lücken und Ungereimtheiten aufweist, konzentriert er sich vornehmlich auf die Rekonstruktion belegbarer Fakten. Dabei kann er u.a. nachweisen, dass Wagner so gut wie keine der behaupteten schulischen und akademischen Qualifikationen tatsächlich erlangt hat. Der Einstieg in die Dienststelle Ribbentrop erfolgte 1936 mit Unterstützung seines Schwagers, des SS-Oberführers Siegfried Taubert. Zwei Jahre später wurde er zusammen mit 19 weiteren SS-Führern in das AA überführt, wo Ribbentrop ihn alsbald zum Legationsrat I. Klasse beförderte. Während es sich bei Wagner um eine Persönlichkeit handelte, die zwar einen chronischen Hang zur Hochstapelei, jedoch kaum politisch-ideologische Affinitäten zum Nationalsozialismus erkennen lässt, kam Thadden schon frühzeitig mit den republikfeindlichen und antisemitischen Milieus der Weimarer Zeit in Berührung. Neben seiner Mitgliedschaft in der völkisch ausgerichteten DNVP dürften insbesondere seine Studien bei dem radikalen Antisemiten Johann von Leers und dem Geopolitiker Albrecht Haushofer prägend gewesen seien. Unterbelichtet bleibt in diesem Zusammenhang leider das Auslandsreferendariat, das der junge Jurist 1934 bei der AA-Vertrauensanwältin Margarete Bitter absolvierte. Hier wäre nicht nur zu fragen gewesen, inwieweit Thadden während seines Ägyptenaufenthalts Kontakte zur Gemeinde der NSDAP-nahen Auslandsdeutschen - darunter auch die Familie von Rudolf Hess - knüpfen konnte, sondern auch, ob die Verbindung zu Bitter, die nach dem Krieg zur Referatsleiterin für Rechtsschutzfragen beim Bundesjustizministerium avancierte, möglicherweise über das 'Dritte Reich' hinaus Bestand hatte. Maßgeblich für seine Ernennung zum Leiter des Judenreferats bei Inland II A waren neben der Wertschätzung Wagners auch die Unterstützung durch die beiden AA-Personalchefs.
Im zweiten Teil seiner Arbeit widmet sich Weitkamp ausführlich dem Aufbau und den Arbeitsfeldern von Inland II. Wichtig ist hier insbesondere sein Befund, dass Status und Kompetenzen der Einheit offenbar über längere Zeit ungeklärt blieben. Während Wagner und die ihm unterstellten vier Referenten stets darauf bedacht waren, eine Gleichstellung gegenüber den anderen AA-Abteilungen zu erreichen, wollten Ribbentrop und Steengracht nach den Erfahrungen der Lutheraffäre eine allzu große Selbstständigkeit verhindern. Entgegen der nach dem Krieg vor allem von Expersonalchef Schroeder beförderten Legende, bei Inland II habe es sich um ein "Durchgangsreferat" mit geringer "Durchschlagskraft" gehandelt, stellt Weitkamp aber unmissverständlich klar, dass das Referat vollkommen in den diplomatischen Verkehr integriert gewesen sei und "de facto zur inoffiziellen neunten Abteilung des AA mutierte." (113) In seiner personellen Zusammensetzung habe Inland II zudem eine Entwicklung zur "Nazifizierung" vorweggenommen, die nach und nach die gesamte Behörde erfasst habe. Ebenso wie bei der Nachrichten- und Presseabteilung unter Paul Karl Schmidt oder der von Franz Alfred Six geleiteten Kulturpolitischen Abteilung stand auch Inland II unter der Führung eines parteinahen Quereinsteigers, der eine Truppe von hochqualifizierten Nachwuchsdiplomaten mit fester ideologischer Ausrichtung zu sich heranzog. Unter der Überschrift "Innenansichten der Verbrechensbürokratie" werden sodann Zielsetzungen und Arbeitsweise des Referats anhand einzelner Fallstudien genauer beleuchtet. Weitkamp hebt hervor, dass von einer "isolierten judenpolitischen" Tätigkeit keine Rede sein könne (139). Vielmehr sei in der Regel eine enge Abstimmung mit anderen AA-Abteilungen erfolgt. Damit verweist er die Behauptung vieler "Ehemaliger", Inland II habe seine Tätigkeit überwiegend im Verborgenen ausgeübt, in den Bereich der Nachkriegsapologie. Viele der gewählten Beispiele - genauer geschildert werden u.a. die Krummhübeler Konferenz und die Ungarn-Aktion - waren bereits Gegenstand intensiver strafrechtlicher Ermittlungen. Da sich auch die Forschung dieser Themen schon angenommen hat, hätte der Darstellung an dieser Stelle eine deutliche Straffung gutgetan.
Viel Neues kann der Autor hingegen im dritten Teil bieten, wo es um die Nachkriegsermittlungen gegen die beiden Exdiplomaten geht. Hier vermag er zu zeigen, dass die Entlastungsnetzwerke im Prinzip allen von Strafverfolgung bedrohten früheren AA-Kollegen zugutekamen, und zwar unabhängig davon, ob sie sich seinerzeit im Bereich der Judenpolitik exponiert hatten oder nicht. Während sich Wagner bereits 1948 nach Südamerika absetzte, verließ sich Thadden auf die Solidaritätsbereitschaft ehemaliger Wilhelmsträßler und die Finessen seines Essener Anwalts Ernst Achenbach. Dass beide sogar die intensivierte westdeutsche Ermittlungswelle zur Zeit des Jerusalemer Eichmannprozesses unbeschadet überstanden, war im Wesentlichen Achenbachs Engagement zu verdanken, der nach Wagners freiwilliger Rückkehr auch dessen Mandat übernommen hatte. Ein weiterer Faktor war, dass Politik und Justiz die Strafverfolgung von Schreibtischtätern mit eher zwiespältigen Gefühlen sahen. In welcher Weise das israelische Verfahren in den bundesdeutschen Justizalltag hineinragte, hätte allerdings noch weitaus stärker herausgearbeitet werden können. So bleibt beispielsweise unkommentiert, dass jener akribische Untersuchungsrichter, der den Komplex "Endlösung und Auswärtiges Amt" mehrere Jahre lang vorbereitet hatte, vierzehn Tage nach dem erstinstanzlichen Jerusalemer Urteil von dem Verfahren entbunden wurde.
Für seine Studie über Friedrich Wilhelm Gaus, ein führender Beamter der alten Wilhelmstraße, hatte Gerhard Stuby ursprünglich ebenfalls einen biografischen Ansatz zugrunde gelegt. Wie der Verfasser in seinem knappen Nachwort festhält, habe dieses Konzept allerdings aufgrund fehlender Quellen revidiert werden müssen, sodass sich der Schwerpunkt der Darstellung schließlich fast völlig auf die früheren Arbeitsgebiete des Diplomaten verlagert habe. Seit seinem 1907 erfolgten Eintritt in das AA gehörte Gaus ununterbrochen der Rechtsabteilung an. Bei Auflösung der Behörde durch die Alliierten war er zwanzig Jahre lang deren Leiter gewesen, 1943 hatte er außerdem von Hitler den Titel "Botschafter zur besonderen Verwendung" erhalten. Gaus' Aufstieg aus tiefbäuerlichem Milieu erfolgte zu einem Zeitpunkt, als sich das Wilhelminische Reich in einer Umbruchphase befand. Auch das AA, bis dahin eine Bastion der hofnahen Eliten, war diesen Veränderungen in vielerlei Hinsicht unterworfen. So war die Gründung der Rechtsabteilung eine Reaktion auf die zunehmende Verrechtlichung der internationalen Beziehungen am Vorabend des Ersten Weltkriegs. Während die soziale Komposition der politischen Abteilung im Wesentlichen konstant blieb, boten Rechts- und Handelsabteilung erstmals auch Aufstiegschancen für Angehörige des Bildungsbürgertums, sofern diese über das weiterhin erforderliche Privateinkommen verfügten.
Stuby, der bis 2000 öffentliches Recht und Völkerrecht an der Universität Bremen lehrte, zeichnet die wesentlichen Stationen seines Protagonisten nach: Nach der Ernennung zum Leiter der Rechtskommission bei der deutschen Delegation in Versailles folgte die Übernahme des Vorsitzes in den deutsch-schweizerischen Verhandlungen von 1921. Der daraus resultierende Vertrag wurde laut Stuby zum Grundstein eines hochkomplexen Schieds- und Vergleichssystems, das 1925 in den Vertrag von Locarno mündete. Obgleich ihm, wie der spätere Nürnberger Untersuchungshäftling 1948 rückblickend bekannte, die Bedeutung Versailles' als "hetzerisches Schlagwort" der Rechten bereits zu Beginn der dreißiger Jahre bewusst gewesen sei (316), trug Gaus nach 1933 die Grundlinien der nationalsozialistischen Außenpolitik mit, die auf eine Überwindung Locarnos abzielten. 1939 wurde er schließlich mit der Ausarbeitung des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspaktes beauftragt. Im Gegensatz zu Valentin Falin, der Gaus' Urheberschaft für das "Geheime Zusatzprotokoll" für erwiesen hält, geht Stuby von einer Nichtbeteiligung der Rechtsabteilung aus. Gründe für diese - eher fragwürdig wirkende - These, die im Übrigen auch Gaus' eigenen Aussagen in Nürnberg widerspricht, nennt der Verfasser jedoch nicht. Nach dem Zusammenbruch avancierte der Beamte dann zum wichtigsten "Kronzeugen" der amerikanischen Anklagevertretung. Mit seinem Schuldbekenntnis vom März 1947, formuliert in einem offenen Brief an Chefankläger Telford Taylor, brachte er die Mehrzahl seiner früheren Kollegen gegen sich auf. Konfrontiert mit einer Pressekampagne des Verteidigerteams von Ernst von Weizsäcker, das Gaus als "Verräter" an der alten Beamtenschaft brandmarkte, zog sich er sich bis zu seinem Tod im Jahr 1955 völlig von der Öffentlichkeit zurück.
Stubys umfangreiche Studie zu einem führenden AA-Beamten bietet zwar einen eindrucksvollen Parforceritt durch ein knappes Jahrhundert europäischer Völkerrechtsgeschichte, leidet aber etwas unter der fehlenden Zuspitzung des inhaltlichen und methodischen Zugriffs. Abgesehen von einer gewissen Einseitigkeit bei der Literaturauswahl - in den historischen Abschnitten sind die Werke Hans-Ulrich Wehlers deutlich überrepräsentiert - wäre auch eine stärkere Verzahnung zwischen allgemeinen historisch-politischen Entwicklungen und der Herausbildung eines multi- und bilateralen Rechtssystems wünschenswert gewesen. Der Frage nach den individuellen Triebkräften seines Protagonisten, der zunächst einen gewichtigen Beitrag zur Interpretation und Handhabung internationaler Normen leistete, um sich nach 1945 sowohl von seinem Lebenswerk als auch von einer als spezifisch deutsch empfundenen Rechtstradition zu distanzieren, sucht sich der Autor von verschiedenen Richtungen her zu nähern. Dabei ist er einerseits sichtlich bemüht, einfache Antworten im Sinne einer verkürzenden Kontinuitätsthese zu vermeiden. Andererseits lässt er keinen Zweifel daran, dass er die Stigmatisierungen und Kategorisierungen, die Gaus noch bis in die jüngste Zeit infolge seiner Rolle in Nürnberg zuteilgeworden sind, sachlich und moralisch für verfehlt hält.
Anmerkungen:
[1] Ende Januar 2009 wurden in Berlin neueste Erkenntnisse der Holocaust-Täterforschung im Rahmen der internationalen Konferenz "Täterforschung im globalen Kontext" diskutiert: http://idw-online.de/pages/de/news294366.
[2] Christopher Browning: The Final Solution and the German Foreign Office. A Study of Referat D III of Abteilung Deutschland 1940-43, New York / London 1978.
Annette Weinke