Gerd Althoff (Hg.): Heinrich IV. (= Vorträge und Forschungen; Bd. LXIX), Ostfildern: Thorbecke 2009, 379 S., ISBN 978-3-7995-6869-2, EUR 54,00
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Heinrich IV. und der Investiturstreit haben die Mediävistik stets beschäftigt. Seit einigen Jahren ist, unter veränderten Perspektiven, sogar eine Renaissance des Themas zu verzeichnen, in die sich der hier anzuzeigende, auf eine Tagung des Konstanzer Arbeitskreises im Jahre 2006 zurückgehende Sammelband mit einem eigenen Profil einfügt. Äußerer Anlass der Tagung war das 900. Todesjahr Heinrichs IV. Im Gegensatz zu älteren, einem Nationalbewusstsein verpflichteten Kontroversen um einen gescheiterten oder erfolgreichen König, aber auch zu neueren Überblicken, welche neben Fragen des Sakralkönigtums vor allem die Rolle der Fürsten in den Mittelpunkt stellen, konzentriert sich der Band, als Ergänzung zu der Heinrichbiographie seines Herausgebers, auf die zeitgenössischen Wertungen (und deren heutige Bewertungen), um von hier aus zu neuen Einsichten über Heinrichs Persönlichkeit zu gelangen. Diese Zielrichtung verleiht dem schlicht "Heinrich IV." betitelten Band eine große innere Geschlossenheit.
Dazu sind zunächst einmal der Rahmen und die historischen Traditionen abzustecken, vor denen die Urteile über Heinrich erst in ihrer Eigenart erkennbar werden. So untersucht Christel Meier eingangs, mit Rückblicken auf die antiken Grundlagen, die Vorstellungen vom rex iniquus in der lateinischen und volkssprachigen Dichtung des Mittelalters, nach denen der ungerechte Herrscher durch bestimmte persönliche wie politische Laster geprägt ist. Zum andern kann vor diesem Hintergrund die Geschichte der Heinrich IV. in besonderem Maße vorgeworfenen Laster (luxuria, libido und adulterium) betrachtet werden, die, so Matthias Becher anhand der Historiographie, auch im Frühmittelalter belegt und bereits politisch motiviert sind, aber eher engen Ratgebern oder auch der Königin zugeschrieben und erst unter Heinrich dem Herrscher selbst angelastet werden und einen entehrenden Charakter annehmen. Die viel behandelte Frage einer "Entsakralisierung" des Königtums im Investiturstreit differenziert Ludger Körntgen, indem er genauer untersucht, welche Momente davon betroffen sind. Dabei zeigen sich in der Diskussion auf beiden Seiten Wandlungen und Neudeutungen im Zuge der gegeneinander gerichteten Legitimationsforderungen, die das Königtum nicht "entsakralisierten", wohl aber die Möglichkeiten eines sakralen Königtums begrenzten. Einen nicht zu unterschätzenden Hintergrund bildet schließlich die Forschungstradition selbst, die sich weithin auf die Jahrbücher Gerold Meyer von Knonaus stützt, der, wie Rudolf Schieffer aufzeigt, zwar zumeist klare Wertungen vermied, dessen quellenkritische Entscheidungen aber aus bis heute nachwirkenden, wertenden Kriterien erwachsen sind.
Eine deutliche Hofkritik setzte bereits während der Regentschaft für den jungen König ein, wie Claudia Zey anhand der Analyse der zeitgenössischen Briefe Meinhards von Bamberg und dessen teilweise diffamierenden Urteilen über die Berater Heinrichs IV. und seiner Mutter Agnes von Poitou aufzeigen kann. Während das Quellenbild Heinrichs IV. dank der vorherrschenden gregorianischen Quellen weitgehend negativ geprägt ist, begibt sich Tilman Struve auf die Suche nach dem "guten Kaiser Heinrich IV.". Im Spiegel der heinrizianischen Schriften ergibt sich daraus das Bild eines rechts- und friedliebenden Königs, der sich für sein Reich eingesetzt hat und dessen Herrschaft sehr wohl als von Gott begründet erachtet wird (was die Autoren freilich gerade aufzeigen wollen). Dem stehen nun die zahlreichen Verleumdungen der Gegenseite gegenüber. Die durch einen Aufsatz Tilman Struves aufgeworfene Frage, ob Heinrich IV. ein Wüstling war, die sich wie ein roter Faden durch die Diskussionen der Reichenau-Tagung zog, wird hier von Steffen Patzold unmittelbar thematisiert. Nicht der Wahrheitsgehalt sexueller Vorwürfe sei entscheidend - sie gelten der Forschung fast durchweg als erlogen -, sondern ihre Wirkung und ihr (politischer) Zweck. Tatsächlich konzentrieren sich die als konkrete Argumente verwandten Verleumdungen auf drei Phasen: Waren sie 1076 im Kontext der ersten Bannung noch zurückhaltend, so gewannen sie 1080 bei der zweiten Bannung und noch einmal 1097/98 im Kontext der Affäre um Praxedis scharfe Konturen. Die "Lust des Herrschers" war keineswegs eine private Angelegenheit und findet auch auf der Gegenseite Parallelen. Patzolds Ausführungen haben Gerd Althoff allerdings zu einem zusätzlich in den Band aufgenommenen Beitrag angeregt, in dem er davor warnt, die sexuellen Vorwürfe allzu isoliert zu betrachten, und anregt, das ganze Spektrum der Anschuldigungen in den Blick zu nehmen, die er in Verfahren der Konfliktführung eingeordnet sieht: schon 1066 nach der Erhebung Adalberts zum Ratgeber und wieder 1073 nach der Brüskierung der sächsischen Gesandten. Dabei entwickelten sich stets aus heimlichen Treffen öffentliche Verfahren, wobei die moralischen Verfehlungen am Ende einer ganzen Palette von Vorwürfen stehen, die insgesamt die Grundlage zur Beurteilung der Herrscherqualitäten bilden, deren Faktizität davon freilich unberührt bleibt.
Weitere Beiträge sind stärker dem Verhalten Heinrichs IV. gewidmet. Im Anschluss an ihre Habilitationsschrift betont Claudia Garnier, dass Heinrichs Bitten gegenüber seinem Sohn nicht den König erniedrigt, sondern den Sohn diffamiert haben, während die Ablehnung gerechter Bitten der Untertanen Heinrich bei den Zeitgenossen in ein schlechtes Licht gerückt hat, weil sie gegen die Norm verstieß. Negativ wirkt sich nach Hubertus Seibert auch Heinrichs Verhältnis zu den Klöstern aus, das er durch "Geld, Gehorsam, Gerechtigkeit und Gebet" charakterisiert sieht. Tatsächlich suchte Heinrich Klöster weit seltener auf als seine Vorgänger. Während die Klöster Rechtssicherheit erwarteten, griff der König mehrfach rigoros in den rechtlichen Status ein, unterstellte Klöster königstreuen Bischöfen und zog sie zu Diensten heran. Die Folgen solchen (und anderen) Verhaltens beleuchtet abschließend Stefan Weinfurter: Rituale hätten am Ende der Herrschaft Heinrichs IV. keine Gültigkeit mehr besessen; Eidbruch wird dann gerechtfertigt, wenn der König selbst die Gerechtigkeit verlässt. Vor allem erwuchs aus den Vorgängen eine neue Verantwortlichkeit der Fürsten für das Reich, denen der Nachfolger seine Macht verdankte. Die Vater-Sohn-Konflikte betrachtet Weinfurter daher als eine bedeutende Zäsur in der Legitimation des Herrschers.
Auf eine Zusammenfassung der Beiträge kann der Rezensent verzichten, weil ihm, den Gepflogenheiten der Reichenau-Tagungen gemäß, Hermann Kamp diese Aufgabe bereits abgenommen hat. Treffend sieht Kamp in den Vorwürfen gegen Heinrich das wesentliche Thema des Bandes und gliedert seinen Beitrag entsprechend nach Herkunft und Charakter, Bedeutung, Konstruktion, Verbreitung und Funktion der Vorwürfe, die den Herrscher - jenseits ihres Realitätsgehaltes - diskreditieren sollten. Heinrichs "Fehler" lagen danach sowohl in seinem Verhalten als auch in seiner Persönlichkeit, indem er gegen fundamentale Tugenden verstieß. Hier wird denn auch der - in den Beiträgen ja nicht negierte - Zusammenhang mit den faktischen Vorgängen deutlich. Kamp betrachtet die Vorwürfe zu Recht nicht als Auslöser, sondern als Folge der bestehenden Konflikte. Damit ist freilich nicht widerlegt, ob die Konflikte nicht ihrerseits durch neue Ideen bewirkt wurden. Gerade auf gregorianischer Seite ist das anzunehmen. Das Thema ist, mit anderen Worten, weiterhin keineswegs erschöpft. Der auf die Vorwürfe und Wertungen sowie deren Hintergründe fokussierte Band liefert aber gewichtige Beiträge für die weitere Diskussion.
Hans-Werner Goetz