Rezension über:

Detlev Jasper (Hg.): Die Konzilien Deutschlands und Reichsitaliens 1023-1059 (= Monumenta Germaniae Historica. Concilia; Bd. 8), Hannover: Hahnsche Buchhandlung 2010, XXIV + 463 S., ISBN 978-3-7752-5502-8, EUR 90,00
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Rezension von:
Franz-Reiner Erkens
Universität Passau
Redaktionelle Betreuung:
Jürgen Dendorfer
Empfohlene Zitierweise:
Franz-Reiner Erkens: Rezension von: Detlev Jasper (Hg.): Die Konzilien Deutschlands und Reichsitaliens 1023-1059, Hannover: Hahnsche Buchhandlung 2010, in: sehepunkte 10 (2010), Nr. 4 [15.04.2010], URL: https://www.sehepunkte.de
/2010/04/17878.html


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Detlev Jasper (Hg.): Die Konzilien Deutschlands und Reichsitaliens 1023-1059

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Mit dem anzuzeigenden Band, dem letzten der Concilia-Reihe, nähert sich ein alter Programmpunkt aus dem Editionsplan der Monumenta Germaniae Historica seinem Ziel, stehen doch nur noch zwei (in Bearbeitung befindliche) Bände für die Zeiträume von 875 bis 909 und von 1002 bis 1022 aus. In dem vorliegenden Band werden 43 Synoden erfasst, die in einem Zeitraum von 36 Jahren im Reich, und zwar 16 nördlich und 27 südlich der Alpen, stattfanden und ohne geographische Systematik in rein chronologischer Ordnung zusammengestellt sind. Natürlich werden bei der Präsentation der Texte die von dem traditionsreichen Editionsunternehmen entwickelten hohen Standards erfüllt. Allerdings sind nur von fünf der häufig allein aus anderen Quellen zu erschließenden Versammlungen auch Kanones erhalten (Nr. 3: Seligenstadt 1023; Nr. 16: Trebur 1036; Nr. 22: Pavia 1046; Nr. 27: Reims 1049; Nr. 43: Rom/Lateran 1059), so dass die Edition weniger eine Ausgabe von Synodalerlassen als eine nützliche Zusammenstellung jener Quellen bietet, die von den einzelnen Konzilen zeugen. Da die Bandbreite der Quellenarten, aus denen Nachrichten über Konzile geschöpft werden können, recht groß ist und von historiographischen Darstellungen bis hin zu Briefen und Urkunden reicht, bietet die Sammlung auch einige Papsturkunden, die bislang noch nicht in kritischer Weise publiziert waren (und zwar für die Zeit nach 1046, also hauptsächlich, aber nicht nur Dokumente Leos IX.: Nr. 24B = JL 4141 [Clemens II., 1047]; Nr. 25A/B = JL 4158 und 4163 [1049 April 13 und 22]; Nr. 27 = JL 4177 [1049 Okt. 5]; Nr. 28A = JL - [1049 Okt.19]; Nr. 30A/B = JL 4215 und 4219 [1050 April 30 und Mai 2]; Nr. 31B/C = JL 4236 und 4237 [1050 Sept. 7]; Nr. 35 = JL 4295 [1053]; Nr. 36 = JL - [1054 April 17]; Nr. 43F = JL - [Nikolaus II., 1059]). Doch ist auch je eine Urkunde des Trierer Erzbischofs Poppo und des Touler Bischofs Udo, da sie auf Provinzialsynoden verfasst wurden, unter den wiedergegebenen Dokumenten (Nr. 13: Trier 1030 und Nr. 38: Toul 1056). Und schließlich findet sich unter diesen auch das berühmte Papstwahldekret von 1059, mit dem die Wahl des römischen Bischofs und Leiters der Gesamtkirche katholischer Provenienz in die Hände der Kardinäle gelegt worden ist (Nr. 43B: Rom/Lateran 1059).

Da die Konzile sowie die Probleme, die auf diesen behandelt worden sind, und ihre Quellen in editorischen Vorbemerkungen recht ausführlich erörtert werden, bietet der Band nicht nur eine Übersicht über die Quellen, sondern auch über die Forschungssituation und ist daher für einschlägige Fragestellungen in mehrfacher Hinsicht nützlich, wobei je nach der Bedeutung der einzelnen Versammlung mehr oder weniger stark auch die allgemeine Geschichte ins Blickfeld gerät. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang etwa der so genannte Hammersteinsche Ehehandel (Nr. 1: Mainz 1023; Nr. 3: Seligenstadt 1023; Nr. 4: Höchst 1024), der Streit zwischen Aquileia und Grado um den Vorrang im nordöstlichen Italien (Nr. 5: Rom/Lateran 1024; Nr. 9: Rom/Lateran 1027; Nr. 21: Rom/Lateran 1044; Nr. 35: Rom 1053), der Gandersheimer Streit (Nr. 6: Grone 1025; Nr. 7: Seligenstadt 1026; Nr. 10: Frankfurt 1027; Nr. 11: Geisleden 1028; Nr. 12: Pöhlde 1028), die Beseitigung des Papstsschismas auf den Synoden von Sutri und Rom 1046 (Nr. 23) oder die Regelung der Papstwahl auf der Lateransynode des Jahres 1059 (Nr. 43).

Da die Überlieferungslage für die Konzile aus der Mitte des 11. Jahrhunderts sehr diffizil ist und manche Synoden erst aus entsprechenden Nachrichten erschlossen werden müssen, stellt sich natürlich die Frage nach den Auswahlkriterien. Sicherlich ist es richtig, eine "Zusammenkunft mehrerer Bischöfe" nicht allein "als ausreichendes Indiz für eine Kirchenversammlung gelten" (VI) zu lassen. Weitere Hinweise müssen hinzukommen. Doch fällt dem genannten Entscheidungskriterium ein Ereignis zum Opfer, das bislang trotz unzulänglicher Bezeugung zumeist als Konzil verstanden worden ist: das Treffen von Bischöfen in Limburg an der Haardt am 3. Dezember 1038, auf dem der so genannte Adventsstreit behandelt worden ist, die Frage nach dem richtigen Termin für den Beginn der Adventszeit. Ob eine so wesentliche Frage jedoch wirklich nur en passant von der geistlichen Entourage Konrads II. entschieden wurde und nicht von einer Versammlung zumindest synodalen Charakters, das scheint freilich noch einmal des Bedenkens wert, denn es war nicht nur einfach das bischöfliche Gefolge des Kaisers, das in Limburg agierte, sondern, wie die späten Speyerer Annalen [MGH SS 17, (81f.); vgl. die Fortsetzung der Weißenburger Annalen zum Jahre 1038, ed. MGH SS 3, (70)] gestützt auf eine offenbar deutlich frühere Aufzeichnung zum Jahre 1038 berichten, auch legati multorum episcoporum, die ja wohl kaum nur wegen des bevorstehenden Weihnachtsfestes an den Hof entsandt worden sind.

Franz-Reiner Erkens