Wolfgang Wüst / Michael Müller (Hgg.): Reichskreise und Regionen im frühmodernen Europa - Horizonte und Grenzen im spatial turn. Tagung bei der Akademie des Bistums Mainz, Erbacher Hof, 3.-5. September 2010 (= Mainzer Studien zur Neueren Geschichte; Bd. 29), Frankfurt a.M. [u.a.]: Peter Lang 2011, 459 S., ISBN 978-3-631-60963-7, EUR 78,80
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Der Sammelband basiert auf einer Tagung in der Akademie des Bistums Mainz im September 2010. Die Reichskreise im Heiligen Römischen Reich sind in den vergangenen beiden Jahrzehnten, vor allem gefördert durch die Mainzer Historiker Winfried Dotzauer und Peter Claus Hartmann, intensiv erforscht worden. Dabei konnte ihr früheres Bild, Teil eines ohnmächtigen Politiksystems in Deutschland zu sein, erfolgreich überwunden werden: Als administrative Mittelebene zwischen Kaisertum und Reichstag einerseits und den Territorialregierungen andererseits kam den Kreisen entscheidende Bedeutung zu, wenn es darum ging, gestaltend bei Friedenswahrung, Personalrekrutierung für das Reichskammergericht oder Münzwardierung mitzuwirken.
Im Sammelband soll das Paradigma des spatial turn für die zehn räumlich getrennten Gebietskörperschaften fruchtbar gemacht werden. Die 21 abgedruckten Beiträge verteilen sich auf vier Sektionen. Die erste Sektion ordnet die Kreise in das Verfassungsgefüge des Alten Reiches ein. Tobias Riedl stellt für die letzten beiden Jahrzehnte eine verstärkte historiographische Hinwendung zur Grundkategorie des Raumes fest, was unter dem Begriff des spatial turn gefasst wurde. Bemerkenswert ist, dass es sich dabei nicht um eine Neuentdeckung, sondern um eine Wiederentdeckung der Raumkategorie handelt, was dazu zwingt, auch unliebsame Forschungsausrichtungen der Vergangenheit aufzuarbeiten ("Mittellage-Paradigma" etc.). Erstaunlich ist, dass die Zusammenarbeit mit der Fachdisziplin der Geographie nicht im Vordergrund der spatial-turn-Forschung steht. Johannes Burkhardt legt einen Problemaufriss vor, in dem er die Sonderrolle der Reichskreise zwischen einer dritten Machtebene im Reich und einer "Einspringinstitution" betont, die nur bei bestimmten öffentlichen Problemlagen zum Tragen kam. Peter Claus Hartmann erläutert die sieben Funktionsbereiche, die den Kreisen zugewiesen waren: 1. Erhebung des Kammerzielers, der Steuer für das Reichskammergericht, 2. Einzug der vom Reichstag beschlossenen Steuern, 3. Aufstellung der Kontingente zur Reichsarmee, 4. Exekutionen von Urteilen der obersten Reichsgerichte, 5. Regelung des Münzwesens, 6. Auftragsverwaltung für die Reichsebene, 7. politische Willensbildung der Reichsstände in der Region. Roland Sturm stellt aus politikwissenschaftlicher Sicht eine Verbindung her zwischen den vormodernen Reichskreisen und Bestrebungen in der heutigen Europäischen Union, die Regionen als politische Handlungsebene stärker zu institutionalisieren, um dadurch eine Relativierung der alten Staatsnationen zu betreiben. Wolfgang E. J. Weber weist nach, dass die Rezeption der Reichskreise innerhalb der politikwissenschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Literatur der Zeit verhältnismäßig gering war. Von einer eigenständigen Aufgabe der Kreise war keine Rede. Harm Klueting untersucht die Heranziehung von geistlichen Fürsten für Aufgaben und Ämter innerhalb der Reichskreise, vor allem als Kreisdirektoren, wie in mehreren Kreisen institutionalisiert. Mit dem Mainzer Erzbischof Berthold von Henneberg war ein geistlicher Fürst maßgeblicher Mitinitiator des Kreissystems gewesen.
In der zweiten Sektion steht der Blick von außen auf die Kreise im Vordergrund. Matthias Schnettger betont, dass die europäischen Monarchen und Republiken sich in ihrer diplomatischen Vertretung auf den Wiener Hof konzentrierten. Gesandte an Reichskreise kamen situationsabhängig allerdings auch vor. Thomas Nicklas konstatiert, dass das Reichssystem aus französischer Sicht vor allem bezüglich der Stärke der monarchischen Spitze bewertet wurde. Reichstagssystem und Reichskreise wurden demnach als hemmende Elemente für die Habsburgerkaiser wohlwollend gesehen, weil sie der außenpolitischen Machtkonzentration entgegenwirkten und damit Frankreich nützten. Axel Gotthard stellt anhand frühmoderner Reiseberichte fest, dass eher prominente Ziele als der Prozess des Reisens durch Räume aufzeichnungswürdig waren. Die Reichskreise spielten demnach eine Nebenrolle. András Forgó vergleicht die ungarische Komitatsverfassung mit dem Reichskreissystem. Stärker noch als im Reich dienten die Komitate als Organisationsraum adlig-ständischer Opposition gegen Zentralisierungsbestrebungen der Krone. Andreas Otto Weber stellt den Fränkischen Reichskreis stellvertretend vor, um die Politik der Kreisdirektoren bei der Regulierung von Konflikten zwischen den Kreismitgliedern zu veranschaulichen.
Die dritte Sektion bettet die Kreise in die jeweilige Regionalstruktur ein und sucht nach europäischen Parallelen. Karl Härter untersucht die Rolle der "vorderen", westdeutschen Reichskreise bei der Umsetzung von Reichspoliceymaßnahmen, die infolge der rechtlichen Fragmentierung des Reiches auf geographischer Ebene allein nicht umgesetzt werden konnten. Alexander Jendorff fragt nach den Formen regionaler Politik und ihrer Inanspruchnahme der Gremien der Reichskreise, wobei der Kurrheinische und der Oberrheinische Kreis im Vordergrund stehen. Konrad Schneider stellt die Tätigkeit der Reichskreise zur Sicherheit der Münzwertigkeiten in den Mittelpunkt seiner Überlegungen, bestätigt allerdings die nur begrenzten Erfolge dieser Vorhaben. Markus Nadler untersucht den Bayerischen Reichskreis während des Dreißigjährigen Krieges, insbesondere die Politik des Pfalzgrafen von Neuburg, der zwar mit den politischen und konfessionellen Zielen der Münchner Regierung konform ging, aber dennoch sein Land vor Schaden bewahren wollte.
In der vierten Sektion wird der Bezug der Kreise zur frühmodernen Politiktheorie und -praxis erörtert. Wolfgang Wüst vergleicht die Kreise in Schwaben, Bayern und Franken hinsichtlich ihrer politischen Problemlösungskompetenz. Michael Müller stellt die Zusammenarbeit zwischen dem Kurrheinischen und dem Oberrheinischen Kreis vor und weist darauf hin, dass die Durchsetzungsfähigkeit der Führungsorgane im Laufe des 18. Jahrhunderts abnahm. Max Plassmann stellt die Kreisassoziationen und ihre militärischen Kräfte im späten 17. und im 18. Jahrhundert vor. Von "Unfähigkeit", wie im 19. Jahrhundert mitunter bewertet, kann allerdings nach heutigem Forschungsstand nicht pauschal die Rede sein. Nicola Humphreys untersucht den Fränkischen und den Schwäbischen Kreis aus mediengeschichtlicher Perspektive. Dabei beleuchtet sie die Formen der internen Willensbildung und ihre Artikulation in Verhandlungen mit auswärtigen Mächten besonders während des Spanischen Erbfolgekrieges. Marina Heller erforscht ebenfalls den Fränkischen Kreis, allerdings mit dem Schwerpunkt der inneren Kriminalitätsbekämpfung. Im territorial kleingliedrigen Alten Reich war eine überterritoriale Verbrechensbekämpfung besonders gegen solche Gruppen wichtig, die sich als Räuber oder Vaganten schnell über Grenzen zurückzuziehen pflegten. Die Kreisorgane sollten durch die Verbreitung von Diebslisten unter anderem das Auffinden von entwichenen Grenzgängern erleichtern. Ludolf Pelizaeus knüpft thematisch hieran an und stellt die Verbrechensbekämpfung im Oberrheinischen Kreis und in der Steiermark vergleichend dar. Im Vordergrund steht die Strafe der Verbannung zur Galeerenzwangsarbeit in Frankreich oder Venedig.
Der gelungene Sammelband bewegt sich interdisziplinär zwischen allgemeiner Geschichte, Rechtsgeschichte, Kommunikationsgeschichte und Politikwissenschaft. Nach zwei Überblicksartikeln stellen die anderen Beiträge Detailprobleme vor, wobei einige auf frühere Studien der Verfasser zurückgreifen, die teils als Aufsätze, teils als Monographien publiziert worden sind. Das schon vorliegende Bild der beträchtlichen Funktionalität der Reichskreise (wenn man von den Habsburgerkreisen und dem Obersächsischen Kreis absieht) wird im Wesentlichen bestätigt. Die von Mainz aus angestoßenen Studien zu Fragen der Reichskreise sollten daher fortgesetzt werden, insbesondere hinsichtlich der heterogenen Kreise in Norddeutschland. - Der Sammelband ist dankenswerterweise mit einem Orts- und Personenregister versehen worden.
Johannes Arndt