Rezension über:

Rosa di Palma Kugler: Matzenspil und Ufrur. Herrschaftliche Praktiken und Ordnungskonflikte in der Landschaft Wallis und der Eidgenossenschaft zu Beginn des 16. Jahrhunderts, Zürich: Chronos Verlag 2009, 342 S., ISBN 978-3-0340-0933-1, EUR 42,00
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Rezension von:
Simona Slanicka
Universität Bern
Redaktionelle Betreuung:
Matthias Schnettger
Empfohlene Zitierweise:
Simona Slanicka: Rezension von: Rosa di Palma Kugler: Matzenspil und Ufrur. Herrschaftliche Praktiken und Ordnungskonflikte in der Landschaft Wallis und der Eidgenossenschaft zu Beginn des 16. Jahrhunderts, Zürich: Chronos Verlag 2009, in: sehepunkte 17 (2017), Nr. 4 [15.04.2017], URL: https://www.sehepunkte.de
/2017/04/15322.html


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Rosa di Palma Kugler: Matzenspil und Ufrur

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Die vorliegende, an der Universität Basel eingereichte Dissertation befasst sich mit gleich zwei Gegenständen, die ein altes Forschungsdesiderat der Schweizer Geschichte darstellen: Die Geschichte der Landschaft Wallis im Spätmittelalter sowie den Rügebrauch der sogenannten Matze, einer mannsgrossen Holzkeule, in die Unzufriedene einen Nagel einschlagen konnten, und die dann von den Protestierenden vor der Wohnstatt des Betreffenden aufgepflanzt wurde - in der Regel handelte es sich dabei um den Bischof von Sion / Sitten. So wurde die Matze innerhalb weniger Jahre sowohl für als auch gegen den berüchtigten Walliser Kardinal Matthäus Schiner erhoben, der dem Papst Julius II. Schweizer Söldner zuführte. Die Autorin hat außer ihrer Dissertation weiter Publikationen zum Wallis im Spätmittelalter, dem sogenannten Raronhandel und der "Gesellschaft von dem Hund" und zur Matze vorgelegt, die sie zu einer beschlagenen Spezialistin in den genannten Bereichen machen.

Der konzeptuelle, rechtsgeschichtliche Rahmen der Untersuchung wurde ferner auch durch die Diskussionen des Graduiertenkollegs für Europäische antike und mittelalterliche Rechtsgeschichte und juristische Zeitgeschichte in Frankfurt am Main geprägt, der der Autorin als Kollegiatin die Gelegenheit gab, das reichhaltige - aber für die Gemeindestruktur dieser Gebirgsgegend entscheidende - Rechtsdickicht zu durchschreiten und zu lichten. Die Studie legt insofern auch, in den Kapitel 5 und 6, eine aufschlussreiche Lektüre der unterschiedlichen Rechtsschichten und Rechtsvorstellungen der beteiligten Akteure vor. Es ist dies der rechtsschriftliche Hintergrund, den die durchaus erfolgreichen Aufstände der Gemeinden um 1500 neu gestalten werden. Angesichts der Fülle der gesichteten Rechtsquellen - die eine wichtige Grundlage für weitere Forschungen liefern werden - hätte man sich hier mitunter eine stärkere Auswahl und noch vertiefter ausgeführte Interpretationslinien gewünscht, die die entsprechenden Themen tatsächlich nur in den präzis gewählten Untertiteln behandelt hätten. Allein, das war im aktuellen Stand der Forschung womöglich noch nicht einzulösen, und so hat sich die Autorin hier mutig dafür entschieden, erst die ganze Fülle der angesprochenen Rechtsproblematiken aufzufächern. Insbesondere beleuchten diese beiden rechtsgeschichtlichen Kapitel die Rechtstitel der sogenannten Zehnden, also der sieben wichtigsten Gemeinden der Landschaft Wallis, für die es in der Organisation der Landschaft Graubünden ja parallele Erscheinungen gibt, die unbedingt weitere Untersuchungen verdienen.

Dieses Vorgehen ist für die bemerkenswerten Vorgänge um 1500 durchaus gerechtfertigt, beobachten wir doch im Wallis die erfolgreiche Zurückdrängung der überregionalen, aber auch regionalen Zentralgewalten, die tatsächlich durch die Aufstände der Talorganisationen in die Schranken gewiesen werden. Der Zeitraum der Untersuchung beginnt im 14. und 15. Jahrhundert (Kap. 2), mit einer Darstellung der wichtigsten Akteure und politischen Machtverhältnisse: Das Haus Savoyen, dem es im Hochmittelalter gelingt, eine geschlossene Territorialherrschaft vom Genfer See bis an die Aare zu errichten, und damit Herren des französisch/provenzalischsprachigen Unterwallis, aus dem sie jedoch 1475 vom Bischof von Sitten, Walter Supersaxo, und den sogenannten Zehnden vertrieben werden. Dies ist gewissermassen die Walliser Beteiligung an der Zurückdrängung des Hauses Savoyen, die sich um diese Zeit vom Neuenburgersee über die Waadt bis nach Genf abspielt und mit den Burgunderkriegen der Eidgenossen weltpolitisch und söldnertechnisch erhebliche und langfristige Auswirkungen auf das Gebiet der Schweiz haben wird.

Tatsächlich werden ja auch die Walliser Bergtäler in den kommenden Jahrzehnten von der steigenden Nachfrage nach Schweizer Söldnern in Italien erfasst, zumal Matthäus Schiner als päpstlicher Legat in Italien eidgenössische Weltpolitik betreibt und versucht, die eidgenössische Herrschaft über das neueroberte Tessin hinaus bis nach Mailand auszudehnen. Doch das ist bereits die fortgeschrittene Entwicklung ereignisdichter Jahre (Kap. 3), denen Schiners kometenhafter Aufstieg vom Bauernsohn aus Ernen vorausgeht, der zunächst vom lokalen Landherrn Jörg von Supersaxo protegiert wird, bis sie dann, als Matthäus Schiner um 1499 zum Bischof von Sitten und danach gar zum Kardinal und Legaten aufgestiegen ist, zu Todfeinden werden. Zunächst kann Schiner die Zehnden, die Versammlung der autonomen Talgemeinden dazu instrumentalisieren, dank des "wiederentdeckten", altertümlichen Mazzeaufstandes seinen Vorgänger, Bischof Jost von Silinen 1496 zu entmachten, den Fürsprecher des französischen Soldbündnisses. Angeführt wird der Aufstand von Schiners Sekretär, Jörg von Supersaxo, auch von der Flüe genannt, der zu diesem Zeitpunkt noch die Mailänderpartei anführt - sich später aber für das französische Soldbündnis stark machen wird. Jörg von Supersaxo ist interessanterweise ein Bastardsohn des oben erwähnten Bischofs Walter von Supersaxo, der mit seiner Frau 26 Kinder zeugte - ein aufschlussreiches Beispiel für die Strukturierung des lokalen Herrschaftsadels, in dem der Bischof und seine Verwalter aus derselben, weitverzweigten ehelichen oder unehelichen Familie stammen.

Kaum ist aber Schiner 1499 gewählt, lässt Jörg von der Flüe die Matze gegen den neuen Bischof erheben, weil dieser als Aufsteiger und als Mann Roms dem alteingesessenen Adel das Bistumsamt streitig macht. Die Zehnden beäugen aber auch misstrauisch jeden Eingriff einer auswärtigen Macht, die ihre Rechte schmälern könnte. Die Parteiungen gehen in dieser noch kaum geregelten Zeit des "wilden" Reislaufens mitten durch Familien und Gemeinden, und die Matze scheint auch die Funktion gehabt zu haben, die entsprechende Partei buchstäblich um sich zu scharen. Dass ein solches, plastisches Aufstandssymbol womöglich eine grössere Überzeugungskraft hatte als französische oder mailändische Bestechungsgelder oder aber als bernische Avancen, ist in der Schilderung ihrer verschiedenen "Aufrichtungen" durchaus zu erkennen. Es beginnt nun ein jahrelanger Machtkampf zwischen den beiden Protagonisten, auch um die Kontrolle des deutschsprachigen Oberwallis, um die Aushebung von Soldtruppen und das Einstreichen von Pensionsgeldern, dem begehrten "Lilienöl". Bischof und Kardinal werden beide dramatische Hoch- und Tiefpunkte erleben.

Welche Rolle die Matze - vom italienischen Wort "mazza", der Kolben - als Aufstandssymbol in jenen Jahren spielt, wird im letzten, 7. Kapitel über die "symbolische Präsenz von Herrschaft" untersucht. Bemerkenswert ist, wie viele Quellen die Autorin doch zu diesem Symbol zusammengetragen hat, das bisher eher als Kuriosum durch die ältere Schweizer Geschichte und Volkskunde geisterte. Kundig trägt di Palma Kugler die Analyseinstrumente und historisch-anthropologischen Studien der letzten Jahre zusammen, die zum Verständnis der Vorgänge hilfreich sein könnten. In der Tat kommt der Gebrauch der Mazze jenem von Bannern und Wappen nahe, zumal Quellen überliefert sind, in denen die Mazze selber, in der ersten Person spricht und das Sündenregister des Beklagten auflistet. Schwieriger zu ergründen ist die Hypothese, inwiefern die Mazze, die mitunter offenbar auch Gesichtszüge trug und in späteren Holzschnitten mit solchen gezeichnet wird, mit den archaischen Fasnachtsbräuchen und -masken des Lötschentals zu tun hat, deren knorrige, schreckliche Holzgesichter auch als Geister von Vorfahren interpretiert wurden. Mit dieser offenen Frage, ob die Mazze eher als Götzenbild oder als Rechtssymbol interpretiert werden könne, schliesst die lesenswerte und quellengesättigte Studie, der hoffentlich bald weitere neuere Arbeiten zum Pensionen- und Söldnerwesen in den Gebirgsregionen der Eidgenossenschaft um 1500 folgen werden.

Simona Slanicka