Rezension über:

Wilhelm Durandus: Rationale divinorum officiorum. Übersetzung und Verzeichnisse von Herbert Douteil, mit einer Einführung herausgegeben und bearbeitet von Rudolf Suntrup (= Liturgiewissenschaftliche Quellen und Forschungen; Bd. 107), Münster: Aschendorff 2016, 3 Bde., XLVIII + 1681 S., ISBN 978-3-402-11267-0, EUR 229,00
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Rezension von:
Stephan Waldhoff
Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Leibniz-Edition, Potsdam
Redaktionelle Betreuung:
Ralf Lützelschwab
Empfohlene Zitierweise:
Stephan Waldhoff: Rezension von: Wilhelm Durandus: Rationale divinorum officiorum. Übersetzung und Verzeichnisse von Herbert Douteil, mit einer Einführung herausgegeben und bearbeitet von Rudolf Suntrup, Münster: Aschendorff 2016, in: sehepunkte 17 (2017), Nr. 6 [15.06.2017], URL: https://www.sehepunkte.de
/2017/06/29623.html


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Wilhelm Durandus: Rationale divinorum officiorum

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Wer sich mit der Liturgie im Mittelalter und besonders mit der Frage beschäftigt, wie sie von den Zeitgenossen verstanden worden ist, kann auf einen reichen Schatz mittelalterlicher Liturgieerklärungen zurückgreifen. Im Gegensatz zur modernen liturgiegeschichtlichen Forschung fragen sie nur selten nach der Genese und Entwicklung liturgischer Formen, sondern suchen diese allegorisch auszudeuten. Ähnlich wie die vormoderne Bibelexegese rechnen sie mit einem mehrfachen Sinn liturgischer Texte und Handlungen und ihrer Details, die sie mittels einer entsprechenden Hermeneutik ausdeuten.

Dieser hermeneutische Zugang mittelalterlicher Liturgieerklärungen macht es verständlich, dass die ganz anders ausgerichtete moderne Forschung mit diesem Genus der theologischen Literatur wenig anfangen konnte und es zumeist recht stiefmütterlich behandelte. Seit den 90er Jahren hat das Interesse jedoch deutlich zugenommen, was sich nicht nur in einer gestiegenen Anzahl von Untersuchungen, sondern auch von Neueditionen (obwohl nach wie vor viele Werke nur in Mignes Patrologia Latina greifbar sind) - und von Übersetzungen niederschlägt.

Wilhelm Durandus (oder Duranti, wie er heute zumeist genannt wird) von Mende (gest. 1296) hat mit seinem Rationale divinorum officiorum eine der bedeutendsten und umfangreichsten Liturgieerklärungen verfasst. In acht Büchern handelt er vom Kirchengebäude und seiner Ausstattung, von seiner Weihe wie von Weihungen und Sakramenten überhaupt (Buch 1), vom Klerus (Buch 2), den liturgischen Gewändern (Buch 3), der Messfeier (Buch 4), vom Stundengebet im allgemeinen (Buch 5), vom Kirchenjahr (Bücher 6-7) und von der Kalenderberechnung (Buch 8). Damit bietet er geradezu eine Enzyklopädie zur mittelalterlichen Liturgie.

Das Rationale divinorum officiorum war aber vor allem die im späten Mittelalters und in der frühen Neuzeit erfolgreichste Liturgieerklärung. Davon zeugen die erhaltenen 151 vollständigen Handschriften, zu denen noch 49 unvollständige kommen, seien es Fragmente oder Auszüge, vor allem aber die Drucke, die bereits 1459 einsetzten und es bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts auf 111 Ausgaben brachten, davon 44 Inkunabeln. Eine kritische Edition erschien jedoch erst vor rund zwei Jahrzehnten. [1] Eine deutsche Übersetzung dieser Ausgabe ist nun in den Liturgiewissenschaftliche Quellen und Forschungen erschienen.

Die Übersetzung hält sich eng an den lateinischen Text, indem sie mehr Wert auf Präzision als auf sprachliche Eleganz legt. Liturgische Formeln, Psalmen- und Gebetsinitien werden sinnvollerweise nicht nur in Übersetzung, sondern auch im lateinischen Original gebracht. Dies gilt auch für jene Wörter, mit deren (vermeintlicher) Etymologie in typisch mittelalterlicher Weise argumentiert wird. Wörtliche Zitate aus Liturgie und Bibel sind kursiviert. Die zahlreichen mehr oder weniger wörtlichen Übernahmen aus älteren Werken sind unterschiedslos in Anführungszeichen gesetzt, auch wenn es sich nur um Paraphrasen handelt. Das Verfahren ist nicht sehr glücklich und dort, wo derartige Passagen ineinander verschachtelt sind, zudem wenig übersichtlich. Allerdings war, wenn man nicht auf spezielle Editions-Programme zurückgreifen wollte, technisch wohl keine bessere Lösung möglich.

Auch im Druckbild folgt die Ausgabe eng der kritischen Edition. Wie dort werden die Wörter und Partien, die in der zweiten Fassung ergänzt worden sind, in Petitdruck wiedergegeben. Ist dieses Verfahren nicht anwendbar, weil es sich nicht um Ergänzungen, sondern um Umformulierungen oder die Verschiebung von Textteilen handelt, spaltet die Übersetzung wie die Edition die Druckseite in zwei Kolumnen auf, in denen erste und zweite Fassung synoptisch gegenübergestellt werden. Dadurch werden wichtige Informationen aus der kritischen Edition in die Übersetzung 'gerettet', obwohl diese natürlich keinen kritischen Apparat bieten kann.

Die Kommentierung folgt geradezu sklavisch der Edition. Das ist nicht immer von Vorteil. Dass sich die Bearbeiter nicht berufen fühlten, einzelne Lücken in den Nachweisen zu füllen, wird man ihnen nicht vorwerfen. [2] Dass die 2008 erschienene kritische Edition des Mitralis des Sicard von Cremona zwar in der Einleitung genannt, in der Übersetzung aber wie in der zugrundeliegenden Ausgabe noch nach Migne nachgewiesen wird, kann man als 'lässliche Sünde' betrachten. Zwei Punkte sind jedoch ärgerlicher, weil sie den Eindruck erwecken, hier hätte man das Publikum einer derartigen Übersetzung etwas aus dem Auge verloren. So wäre es nicht überflüssig gewesen, zu der Vulgata-Zählung der Psalmen auch jene der hebräischen Bibel hinzuzufügen, der moderne deutsche Bibelübersetzungen folgen, um Irritationen zu vermeiden.

Dasselbe gilt für die Behandlung der zahlreich zitierten Rechtsquellen. Sie werden jeweils ohne Angaben, ob sie dem Corpus juris canonici oder dem Corpus juris civilis und welchem Teil daraus entnommen sind, nur mit ihrer inneren Zitation angeführt. Zwar lassen sich die Stellen dank der in Klammern hinzugefügten Fundorte in den maßgeblichen Editionen über das Abkürzungsverzeichnis und die einleitenden Erläuterungen im Register juristischer Quellen [3] identifizieren, eine etwas benutzerfreundlichere Zitierweise wäre dem Zweck der Übersetzung gleichwohl angemessen gewesen.

Hoch zu loben ist dagegen die umfassende Erschließung des Textes durch eine Reihe von Registern mit zusammen fast 230 Seiten (1453-1681). Neben den Nachweisen der Bibelstellen, und der liturgischen, juristischen und sonstigen Werke ist vor allem das kombinierte Personen- und Sachregister mit dem Schwerpunkt auf liturgischen Betreffen hervorzuheben, auf das die Bearbeiter mit Recht stolz sind. Es allein nimmt fast 150 Seiten ein (1533-1681). Da die Nutzung der Übersetzung wegen ihres großen Umfangs wohl weniger die Form einer durchlaufenden Lektüre des gesamten Werkes als vielmehr nur einzelner Bücher oder Kapitel oder einer gezielten Suche nach Themen und Motiven annehmen wird, bietet dieser ebenso umfassende wie differenziert gegliederte Index einen hervorragenden Zugang für jede Recherche. Die Indizes werden ergänzt durch die den einzelnen Bänden vorangestellten Kapitelverzeichnisse der einzelnen Bücher, die bis auf die Paragraphen hinuntergehen und somit einen differenzierten systematischen Zugang erlauben.

Insgesamt betrachtet kann man diese Übersetzung des Rationale divinorum officiorum nur dankbar als einen Glücksfall bezeichnen, nicht nur für alle, die an der Geschichte der Liturgie interessiert sind, sondern darüber hinaus für jeden, dessen Fragestellungen diesen zentralen Aspekt mittelalterlichen Lebens (von der Taufe bis zur letzten Ölung) berühren - und für welches Thema gälte das nicht?


Anmerkungen:

[1] Guillelmi Duranti Rationale divinorum officiorum, ed. A. Davril et T. M. Thibodeau (Corpus Christianorum. Continuatio Mediaevalis 140-140B), Turnhout 1995-2000.

[2] Exemplarisch einige Ergänzungen: Zu dem "Schleier [...] vor den Augen" (85) vgl. 2 Kor 3,14f. Zur "Lehre des Apostels" (92) vgl. Röm 2,1. Zu "das Rad war nämlich im Rade" (110) vgl. Ez 10,10.

[3] Dort ist allerdings ein Druckfehler unterlaufen (1529): Hinter "Decretales Bonifacii VIII" muss es statt "Liber Extra" heißen: Liber Sextus.

Stephan Waldhoff