Rezension über:

Ulrike Babusiaux / Dario Mantovani (a cura di): Le Istituzioni di Gaio. Avventure di un bestseller. Trasmissione, uso e trasformazione del testo (= Pubblicazioni del CEDANT), Pavia: Pavia University Press 2020, 850 S., ISBN 978-88-6952-135-5, EUR 80,00
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Rezension von:
Martin Schermaier
Institut für Römisches Recht und Vergleichende Rechtsgeschichte, Universität Bonn
Redaktionelle Betreuung:
Matthias Haake
Empfohlene Zitierweise:
Martin Schermaier: Rezension von: Ulrike Babusiaux / Dario Mantovani (a cura di): Le Istituzioni di Gaio. Avventure di un bestseller. Trasmissione, uso e trasformazione del testo, Pavia: Pavia University Press 2020, in: sehepunkte 20 (2020), Nr. 11 [15.11.2020], URL: https://www.sehepunkte.de
/2020/11/34396.html


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Ulrike Babusiaux / Dario Mantovani (a cura di): Le Istituzioni di Gaio

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Seit der Entdeckung des Veroneser Handschrift 1816 durch B. G. Niebuhr gehören die institutiones des klassischen Juristen Gaius zu den bekanntesten, aber auch umstrittensten Werken der römischen Jurisprudenz. Das in einem Palimpsest überlieferte Manuskript birgt den beinahe vollständigen Text eines Elementarlehrbuchs, das sich - durch Vergleich mit einigen daraus in Justinians Digesten aufgenommenen Fragmenten - als Werk des Juristen Gaius herausstellte. Wer aber war Gaius? Welche Wege nahm sein Werk? Welchen Rang hatte es in der klassischen Rechtsliteratur? Was war sein Einfluss auf andere Lehrbücher? Diese und viele andere Fragen beschäftigen die Romanistik seit zwei Jahrhunderten. Manche scheinen geklärt, andere sind bis heute umstritten. Die Unsicherheiten beginnen beim Manuskript selbst, das in Teilen bis heute nicht entziffert werden konnte. Auch über den Autor weiß man wenig; keine Inschrift und kein Zitat in zeitgenössischen Schriften erhellen die Person. Umstritten ist auch, in welchem Verhältnis die institutiones zu anderen Werken stehen, die unter dem Namen des Gaius überliefert sind. Solche Unklarheiten sind umso störender, als uns das Werk selbst wichtige Einblicke in die römische Rechtsgeschichte gewährt, konserviert es doch Figuren, die die Justinianische Sammlung und andere Überlieferungsstränge nicht kennen.

Der hier vorliegende, von Ulrike Babusiaux (Zürich) und Dario Mantovani (Pavia/Paris) herausgegebene Sammelband addiert viele der noch offenen Fragen und bietet damit einen wertvollen Querschnitt durch die aktuelle Gaius-Forschung. Der Band geht hervor aus einem 2016 gehaltenen Seminar des "Collegio di diritto romano", das - getragen vom Centro di studi e ricerche sui Diritti Antichi (CEDANT) - seit 2002 zunächst jährlich, seit 2016 im zweijährigen Rhythmus stattfindet. Die Seminare sind jeweils einem Thema der antiken Rechtsgeschichte gewidmet, dauern drei Wochen und finden im Januar statt. Neben namhaften Wissenschaftlern nehmen an dem Seminar etwa 15 ausgewählte junge Wissenschaftler teil. Sie wählen sich während des Seminars ein Thema, das sie unter Anleitung eines der Wissenschaftler bearbeiten und dann im September in einer einwöchigen Tagung präsentieren. Auch der vorliegende Band enthält neben den Beiträgen ausgewiesener Experten solche "Seminararbeiten" von Nachwuchswissenschaftlern, die in ihrer Qualität den anderen nur selten nachstehen. Der vorliegende Band ist daher, wie die zahlreichen vorhergehenden, auch ein bemerkenswerter Ausweis für diese Art der Nachwuchsförderung. Die Initiative zu den Seminaren geht auf Dario Mantovani zurück, die jährlichen Seminare werden von ihm selbst oder von einem Mitglied des Consiglio Scientifico (oder, wie in diesem Fall, gemeinsam) organisiert.

Dieses Mal also (2016) ging es um die Institutiones des Gaius. Die 26 Aufsätze sind in fünf Schwerpunkte gegliedert: Zunächst (1) geht es um die Person des Juristen und sein Schriften (1-163: Gaio e le sue opere), dann (2) um die Institutiones als Lehrbuch und seine Varianten (165-318: Le Institutiones: molteplicità di un'opera unica), um die Textüberlieferung (3), insbesondere über das Veroneser Manuskript und seine Edition (319-485: La trasmissione testuale delle Institutiones), um (4) das Schicksal der Institutiones in der Spätantike (487-714: La fortuna tardoantica) und schließlich (5) um die Forschungsgeschichte (715-802: Le Institutiones di Gaio nella storiografia).

Wie bei jedem Sammelband sind die Beiträge von unterschiedlicher Qualität. Manche fassen lediglich den Stand der Diskussion zusammen, einzelnen gelingt selbst das nicht präzise. Die meisten aber formulieren neue Thesen und bringen die Auseinandersetzung über Herkunft, Struktur und Schicksal der Institutiones voran. Nur von diesen soll kurz die Rede sein.

1. In einem einleitenden Aufsatz bekräftigt Detlef Liebs Honorés These einer peregrinatio des Gaius von Rom in den hellenistischen Osten und legt dafür das Fehlen eines Cognomen, Hinweise auf sein römisches Bürgerrecht und eine Reihe von sprachlichen Merkmalen in die Waage. Stefano Rocchi macht anhand literarischer und epigraphischer Quellen plausibel, dass "Gaius" kein Vorname, sondern ein Cognomen oder ein Gentilname war. Bruno Rochette steuert eine detailreiche Untersuchung zu den Gräzismen im Institutionentext bei, meint aber schließlich, dass diese keine Schlüsse auf eine besondere hellenistische Affinität des Juristen erlauben.

2. Wichtige Einblicke in Konzept und Struktur der Institutiones bieten die Beiträge von Elisa Romano und Federico Battaglia. Romano vergleicht die von Gaius angewendeten Darstellungstechniken (divisio/partitio, genus/species, definitiones) mit denen anderer klassischer Lehrbücher, vor allem zur Rhetorik und zur Landwirtschaft. Battaglia legt die Grundstruktur der Institutiones als lemmatischer Kommentar frei. Ähnliche Strukturmerkmale sieht David Johnston auch im etwas später entstandenen, dem Ulpian zugeschriebenen liber singularis regularum, weist aber auf deutliche Unterschiede in der Themenfolge der beiden Lehrbücher hin.

3. Die detailreiche paläographische und kodikologische Untersuchung von Serena Ammirati bringt sie zu der Vermutung, die Veroneser Handschrift der Institutiones sei im zweiten Viertel des 6. Jahrhunderts in Ravenna entstanden. Marco Fressura leistet eine textkritische Edition des in P.Oxy. XVII 2103 überlieferten Institutionen-Fragments, das für ihn zum selben Überlieferungszweig gehört wie das Veroneser Manuskript. Filippo Briguglio präsentiert aus seiner Arbeit am Veroneser Gaius einige neue Lesungen; der Beitrag macht deutlich, mit welch großem Aufwand man heute dem in früheren Zeiten arg zugesetzten Manuskript noch Details entlocken kann.

4. Dario Mantovani unterzieht den "Liber Gai", eine meist als "Epitome Gai" bezeichnete und in der Lex Romana Visigothorum überlieferte Lehrschrift, einer neuen Analyse. Dabei wendet er sich gegen die These, die Epitome habe der Erläuterung des Haupttextes gedient. Auch die bisher gängige Datierung (vor 429) zweifelt er an und schließt westgotischen Ursprung nicht aus. Die Exegese von Gregor Albers zu CTh. 3,13,4 sucht die letztgenannte These zu erhärten. Der Vergleich zwischen den Institutiones des Gaius und der Paraphrase des Theophilos führt Bernhard H. Stolte zu der These, die Paraphrase sei im Rechtsunterricht vor Erlass von Justinians Institutionen entstanden und stütze sich deshalb auf die unter dem Namen des Gaius überlieferten Schulschriften.

5. Unter den wissenschaftsgeschichtlichen Beiträgen ist vor allem Jean-Luis Ferrarys Beitrag über die Forschung zu Gaius vor Entdeckung des Veroneser Manuskripts zu nennen, sowie jener von Martin Avenarius, der die Folgen der Entdeckung der Institutionen-Handschriften für die Quellenkritik schildert.

Einige Fragen der Gaius-Forschung kann dieser Band klären, viele andere wirft er auf, weil er bisher als sicher geltende Thesen erschüttert. Schon deswegen hat sich die gemeinsame Arbeit am selben Forschungsobjekt gelohnt. Das immer wieder zitierte Werk von Nelson/David [1] ist in die Jahre gekommen. Dieser Sammelband wird es nicht ersetzen, aber als Referenzwerk ablösen.


Anmerkung:

[1] H.W.L. Nelson (unter Mitwirkung von M. David): Überlieferung, Aufbau und Stil von Gai Institutiones, Leiden 1981.

Martin Schermaier