Franco Luciani: Slaves of the People. A Political and Social History of Roman Public Slavery (= Potsdamer Altertumswissenschaftliche Beiträge; Bd. 79), Stuttgart: Franz Steiner Verlag 2022, 489 S., 15 s/w-Abb., ISBN 978-3-515-13140-7, EUR 80,00
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Monique Dondin-Payre / Nicolas Tran: Esclaves et maîtres dans le monde romain. Expressions épigraphiues de leurs relations, Rom: École française de Rome 2017
Martin Schermaier (Hg.): The Position of Roman Slaves. Social Realities and Legal Differences, Berlin: De Gruyter 2023
Kyle Harper: Slavery in the late Roman World, AD 275-425, Cambridge: Cambridge University Press 2011
Vielleicht die verwirrendste Charakteristik der Sklaverei ist ihre Vielschichtigkeit, also ihre Kapazität, in ganz unterschiedlichen Nischen zuhause zu sein, und das oftmals nebeneinander. Die sogenannte öffentliche Sklaverei ist ein gutes Beispiel dafür: Von der Antike bis in die Moderne wurde die Sklaverei immer wieder für die Verrichtung diverser Staatsaufgaben herangezogen, inklusive Tätigkeiten, die ein hohes Ausbildungsniveau und Vertrauen erforderten - vom Personenschutz bis zum Verwaltungsdienst. Die öffentlich Versklavten konnten daher in einer Position von Stärke vis-à-vis von Freien stehen, standen aber gleichzeitig unter direkter Staatskontrolle, ein Grund, warum Orlando Patterson diese in seinem soziologischen Beitrag zur vergleichenden Sklavereiforschung als die ultimativen Sklaven beschrieb ("ultimate slaves": Slavery and Social Death, 1982, 299-333). In Slaves of the People untersucht Franco Luciani das Phänomen im alten Rom. Sein Hauptanliegen ist es, eine Zusammenschau der öffentlichen Sklaverei zu bieten, die sowohl die Stadt Rom als auch Italien und die Provinzen des römischen Reiches einbezieht. Er folgt damit Léon Halkins Studie aus dem Jahr 1897 zur servitus publica (Les esclaves publics chez les Romains) und baut weiterhin auf zwei neuere Beiträge auf: Walter Eders auf Rom konzentrierte Studie Servitus publica von 1980 und die Studie von Alexander Weiss zu den servi publici (z.T. auch servae publicae) in den anderen Städten des römischen Reiches, Sklave der Stadt aus dem Jahre 2004.
Das Buch bietet sechs Kapitel, nebst kurzer Einführung und Zusammenfassung: Kap. 1 dient der Gegenstandsaufnahme und Definition; Kap. 2 bietet eine historische Übersicht; Kap. 3 detailliert die Quellenlage für die stadtrömische servitus publica, Kap. 4 für die anderen Städte (usw.); Kap. 5 diskutiert die Freilassung und die Freigelassenen; Kap. 6 bespricht die soziale Stellung der servi publici. Ein Katalog mit 751 Quellennachweisen (hauptsächlich epigraphischer Natur, die aufs Lateinische fokussiert sind) schließt das Buch. Die Nützlichkeit des Katalogs steht außer Frage. Aber die Kapitelaufteilung eröffnet keinen Platz für die politische und soziale Geschichte, die der Buchuntertitel verspricht. Das wird durch die Definition der servi publici als 'Sklaven des Volkes' in Kap. 1 unterstrichen, die vor allem die Auseinandersetzung mit den sogenannten servi Caesaris, die im Besitz der römischen Kaiser standen, vermeiden will (22):
"[...] an expression like 'slave belonging to the State' is not entirely suitable to define the servi publici [...] the slaves of the emperor may also be included in such a category [...] as they gradually became a crucial part of the administration of the State. It is therefore preferable to define public slaves in Rome as 'slaves of the Roman people'."
Trotz der Ausweitung der Definition insbesondere auf andere Städte und Provinzen (22-35), verschwindet damit die Möglichkeit, nach der tieferen sozialpolitischen Funktion der öffentlichen Sklaverei allumfassend zu fragen, und deren historische Entwicklung in der Kaiserzeit tiefgreifend zu untersuchen.
Luciani etabliert weiterhin drei Kriterien der öffentlichen Sklaverei (31-33): im Besitz einer Gruppe zu stehen ('a plural entity as a master'); zum Gemeinwohl eingesetzt zu werden ('employed for common use'); Aussicht auf Freiheit zu haben ('prospect of attaining freedom'). Diese Kriterien verwischen die Distanz zur privaten Sklaverei, nicht nur weil auch hier Aussicht auf Freiheit bestand, sondern weil auch von Privatleuten als Sklaven gehaltene Menschen zum öffentlichen Gemeinwohl eingesetzt wurden, wie Luciani selbst auch zeigt (z.B. 77, 120, 175). Er ist deshalb gezwungen, die Sklavenhalterschaft von (privaten) Vereinigungen mit einzuschließen (35-40). Dennoch wird die Chance, diese Kriterien übergreifend, also bzgl. privater wie staatlicher Sklavenhalter, zur Funktionsanalyse einzusetzen, nicht wahrgenommen. Andererseits argumentiert Luciani später, dass die stadtrömischen servi publici kaum Aussichten auf Freiheit hatten (216-217), womit diese eigentlich durch sein dreifaches Kriteriennetz fallen.
Lucianis Vorgehensweise ist empirisch: Die Quellenbeschreibung hat Vorrang. Auch der Hintergrunddarstellung wird viel Platz eingeräumt. Dadurch streckt sich das Buch. Ein typisches Beispiel: Im Unterkapitel über die servi publici im kultischen Bereich sind ganze fünf Seiten den Priesterkollegien gewidmet (84-89). Nach einer Seite Übersicht zu den Kollegien (Geschichte; Funktionen) kommt es zum folgenden Statement: "Pontiffs benefitted from the service of public slaves when performing all of their activities" (85). Dem folgt eine Liste von fünf Inschriften, die publici pontificalis/pontificum belegen, von denen eine voll zitiert wird, mit Übersetzung und Bild (CIL VI, 2120). Eine Zeile der Inschrift bezeugt, dass ein publicus als Bote für eine Petition fungierte. Nach über einer halben Seite Zusammenfassung der (langen) Inschrift, wird die Aufgabe des publicus dann als Resultat präsentiert: "From this inscriptional evidence we can infer that public slaves attached as servants to pontifices performed clerical and administrative duties, which included acting as messengers" (88). Die Diskussion schließt mit zwei nicht verwandten Quellen (88-89): einem Brief des Symmachus (Ep. 1.68), der eventuell einen publicus in der Finanzverwaltung eines Priesterkollegiums im 4. Jahrhundert n.Chr. belegt ("although this interpretation is far from certain"), und einem ex-voto eines in privater Sache agierenden publicus pontific(alis/um), das daher nichts zum Dienst der publici aussagt (CIL VI, 68), was Luciani auch konstatiert. Am Schluss sind die Leser/innen wieder am Anfang angekommen: "In light of the lack of other evidence, we can only theorize that public slaves attached as servants to the pontiffs may have also performed other administrative tasks, such as transcribing documents or carrying out religious rituals" (89).
Solche Resultate bedürfen der Theorie nicht. Aber das Fehlen eines grundlegenden theoretischen Ansatzes verhindert neue Erkenntnisse und Zielsetzungen. Dies trifft auch für das Fehlen der quantitativen Analyse zu, so dass Lucianis Thesen v.a. zu den Freilassungsraten, die die stadtrömischen servi benachteiligt, und die servae publicae bevorzugt sieht (im Fall der Frauen als Dank für den - auch nicht quantitativ nachgewiesenen - Reproduktionsbeitrag), nicht weiter tragfähig sind (216-217, 222-223, 247-250, 253-254). Die Zielscheibe des Schlussarguments, dass die servi publici nicht privilegiert waren, ob richtig oder falsch, ist in erster Linie das Buch von Weiss, und unterschwellig die Art konzeptioneller Funktionsanalyse wie sie Patterson betrieben hat (241-266). Luciani kritisiert, dass Modelle historische Unterschiede verkennen (266: "fail to explain a range of fundamental distinctions in the world of slavery"). Aber genau um solche Unterschiede zu erklären, und die Einzelakteure und deren Handlungen bedeutungsvoll einzuordnen, ist die konzeptionelle Funktionsanalyse, die auf empirische Einsichten beruht, nötig.
Im Fazit: Nach Lucianis frischer Quellenaufarbeitung werden die großen Fragen noch lauter. Für das Altertum, vor allem die Frage der eigentlichen Funktion der öffentlichen Sklaverei im römischen Gesellschafts- und Staatsgefüge, mit besonderer Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen servi publici und Caesaris in der Kaiserzeit. Für die globale Geschichte der Sklaverei, die Frage nach der Eigenart der öffentlichen Sklaverei (also der Pattersonschen These der ultimativen Sklaverei).
Ulrike Roth