Rezension über:

Birgit Beck: Wehrmacht und sexuelle Gewalt. Sexualverbrechen vor deutschen Militärgerichten 1939-1945 (= Krieg in der Geschichte (KRiG); Bd. 18), Paderborn: Ferdinand Schöningh 2004, 368 S., ISBN 978-3-506-71726-9, EUR 39,90
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Rezension von:
Christoph Rass
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule, Aachen
Empfohlene Zitierweise:
Christoph Rass: Rezension von: Birgit Beck: Wehrmacht und sexuelle Gewalt. Sexualverbrechen vor deutschen Militärgerichten 1939-1945, Paderborn: Ferdinand Schöningh 2004, in: sehepunkte 4 (2004), Nr. 12 [15.12.2004], URL: https://www.sehepunkte.de
/2004/12/5902.html


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Birgit Beck: Wehrmacht und sexuelle Gewalt

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In Kornelimünster, einem pittoresken Städtchen im Umland von Aachen, lagern in einer ehemaligen Reichsabtei, die heute unter anderem die Bundesarchiv-Zentralnachweisstelle beherbergt, die erhaltenen Akten der Militärgerichtsbarkeit der Wehrmacht aus dem Zweiten Weltkrieg. Die Überlieferung an Fallakten und anderem Schriftgut der Kriegsgerichte ist für die Marine weitgehend intakt, für Heer, Luftwaffe und auch für die Waffen-SS jedoch bruchstückhaft und von großen Lücken gekennzeichnet. [1] Seit vielen Jahren erfreuen sich diese Bestände in Forscherkreisen großer Beliebtheit bei Fragestellungen, die sich etwa mit Desertion und unerlaubter Entfernung oder mit der Anwendung der Todesstrafe durch die Wehrmachtgerichte befassen. [2] In diesem Kontext sind auch einige grundsätzliche Abhandlungen zur Militärgerichtsbarkeit im Zweiten Weltkrieg entstanden. [3] Nach wie vor streifen jedoch viele Arbeiten, von deren Fragestellung die Bestände in der Bundesarchiv-Zentralnachweisstelle berührt werden, diese Akten eher flüchtig. Ganz im Gegensatz dazu demonstriert Birgit Beck in ihrer 2002 an der Universität Bern angenommenen und nun im Verlag Ferdinand Schöningh erschienenen Dissertation eindrucksvoll, welches über die gängigen Fragen hinausgehende Erkenntnispotenzial die Akten der Militärgerichtsbarkeit entfalten können. In ihrer Studie geht es nicht um Soldaten als Deserteure oder Opfer der Militärjustiz, sondern um Wehrmachtangehörige als Kriegsverbrecher, deren Taten und ihre Folgen durch die Akten der Kriegsgerichte dokumentiert werden.

Die Autorin widmet sich damit einer Facette des Krieges, die zu den ebenso schrecklichen wie konstanten Begleiterscheinungen des Krieges gehört und gleichzeitig eines der für Historikerinnen und Historiker am schwierigsten zu fassenden Phänomene bleibt: der sexuellen Gewalt gegen Zivilisten, ausgeübt von Militärangehörigen. Auf der Grundlage einer Stichprobe von 178 Strafverfahren wegen Sexualstraftaten, die Soldaten der Wehrmacht gegen Frauen und Kinder in den von Deutschland im Zweiten Weltkrieg besetzten Gebieten begangen haben, entwickelt Beck eine ganzheitliche Analyse des Umgangs der Wehrmachtjustiz mit sexueller Gewalt. Dabei betrachtet sie differenziert alle Akteure - Opfer, Zeugen, Täter und schließlich die Institution Wehrmacht, repräsentiert durch ihren Justizapparat - und berücksichtigt nicht nur deren Motive und Handlungsmuster sondern auch ihre vielschichtigen Interaktionsprozesse. Darauf aufbauend verhandelt die Autorin zwei weiterführende Fragestellungen: Den Vergleich zwischen dem Auftreten, dem Charakter und der Verfolgung sexueller Gewalt auf unterschiedlichen Kriegsschauplätzen in verschiedenen Kriegsphasen und die Frage, ob sich von der großen Toleranz der Wehrmacht gegenüber der Vergewaltigung von Frauen durch Militärangehörige auf eine Art Strategie der Demütigung und Einschüchterung der Zivilbevölkerung besetzter Gebiete schließen lässt.

Nüchtern, präzise und mit unerbittlicher Offenheit werden in der Auswertung der Fallakten die Verbrechen deutscher Soldaten und deren Folgen seziert. Dazu gehört eine Analyse der Behandlung und der Einschätzung der Opfer durch die Militärgerichte und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Chance auf Ahndung ebenso, wie eine genaue Analyse von Tätern, Tatumständen und Verteidigungsstrategien. Auch die Beurteilung von Sexualstraftaten und -tätern durch die Militärrichter und andere Organe der Militärjustiz, insbesondere deren Spielräume strafmildernde oder strafverschärfende Standpunkte einzunehmen, wird neben der tatsächlichen Vollstreckung gefällter Urteile gegen Vergewaltiger thematisiert. Das Ergebnis ist nicht nur eine Fülle systematisierter Informationen und Erkenntnisse über ein Gewaltphänomen, sondern beantwortet auch Antworten die beiden Leitfragen der Untersuchung.

Die Autorin kann überzeugend herausarbeiten, dass auch im Fall der Sexualdelikte die Primärinteressen des militärischen Systems großen Einfluss auf den Umgang mit den Tätern besaßen. In Frankreich zählte zu diesen noch ein gewisser völkerrechtlicher Schutz der Zivilbevölkerung vor Übergriffen durch Wehrmachtsoldaten im Alltag des Besatzungsregimes - hier finden sich bisweilen überraschend harte Reaktionen auf sexuelle Gewalt. Im Ostkrieg dagegen stand deutlich die Aufrechterhaltung der Disziplin einerseits, die Verfügbarkeit von Soldaten andererseits im Vordergrund. Gleichzeitig beraubten die verbrecherischen Befehle ebenso wie die Art der Kriegführung die Zivilbevölkerung weitgehend jeder Rechtssicherheit. Drastische Urteile gegen Sexualstraftäter dienten nun eher der Wahrung der "Manneszucht" oder der Umsetzung ideologischer Prämissen und häufig geriet die Strafvollstreckung in den Schatten der Personalknappheit in den Schützengräben. In der Realität konnte dies tatsächlich ein geringes Strafrisiko für Vergewaltiger bedeuten - gegebenenfalls mit daraus resultierenden akzelerierenden Effekten. Eine Strategie der sexuellen Gewalt jedoch, so das Ergebnis der Autorin, kann daraus nicht abgeleitet werden.

Vor diesem eigentlich analytischen Teil des Buches, der die letzten 170 der 335 Textseiten umfasst, stehen vier Kapitel, in denen sich Birgit Beck schrittweise ihrem Thema annähert. Was auf den ersten Blick wie eine lange Einleitung wirken könnte, erweist sich bei der Lektüre jedoch als der zweite wichtige Beitrag dieser Untersuchung. Die Autorin, und dies ist ungewöhnlich für eine Arbeit über den Zweiten Weltkrieg, referiert den Forschungsstand zur sexuellen Gewalt im Krieg von der frühen Neuzeit bis an die Gegenwart heran und bettet so das von ihr herausgegriffene Phänomen vorbildlich in das Kontinuum dieser Gewaltform ein. Gleichzeitig platziert sie auf diese Weise ihren Ansatz überzeugend in der Forschungslandschaft. Anschließend setzt sich die Studie intensiv mit ihren Hauptquellen, den Gerichtsakten, deren Besonderheiten und Anforderungen an eine kritische Interpretation sowie den Strukturen der Militärgerichtsbarkeit der Wehrmacht auseinander. Dieses solide Fundament ist gleichzeitig eine gute Einführung in die Arbeit mit diesem überaus wertvollen Quellenbestand und macht sie über die konkrete Fragestellung hinaus zu einem hilfreichen inhaltlichen und methodischen Wegweiser.

Diese durchweg positiven Eindrücke können einige wenige kritische Anmerkungen kaum trüben. Keine Frage, die Autorin hat eine ihrer Quellenbasis angemessene Fragestellung und Vorgehensweise gewählt und überfordert diese an keiner Stelle. Dennoch hätte die Einbindung auch anderer Quellengattungen an der einen oder anderen Stelle zum Gewinn werden können. Vor allem eine Verbindung der ausgewerteten Akten mit den anderen Beständen der Bundesarchiv-Zentralnachweisstelle, den Personalunterlagen von Mannschaften und Unteroffizieren, Truppenoffizieren und auch denen des Personals der Militärjustiz selbst, hätte eine Erweiterung der Analyse erlaubt - beispielsweise durch eine stärkere Berücksichtigung des persönlichen Einflusses der Richter vor dem Hintergrund ihrer Biografien und Karrieren oder eine Rekonstruktion des Weges der Täter zu ihren Taten anhand ihrer Personalunterlagen. Nun ist eine Vernetzung dieser Akten nicht zuletzt vor dem Hintergrund ihrer lückenhaften Überlieferung schwierig und im Rahmen der Untersuchung einer spezifischen Deliktgruppe, die nur einen Bruchteil der insgesamt vor den Militärgerichten verhandelten Delikte ausgemacht hat, und einer begrenzten Stichprobe sicher nur ansatzweise möglich. Gleichwohl scheint hier eine Chance vertan, an einem Fallbeispiel diesen innovativen Vorstoß zu wagen.

Des ungeachtet ist Birgit Beck mit Wehrmacht und sexuelle Gewalt eine ebenso gut strukturierte wie lesbare Studie über eines der dunkelsten Kapitel des Krieges gelungen, in dem Individuen ohne einem Handlungsdruck durch das militärische System ausgesetzt zu sein, zu Kriegsverbrechern wurden. Im weiteren Zusammenhang der Erforschung von Gewalt im Krieg und von männlicher Gewalt gegen Frauen schließt die Arbeit eine Forschungslücke in der Geschlechtergeschichte. In der Militärgeschichte fügt sie einen weiteren Mosaikstein zu einem differenziert kritischen Bild der Deutschen im Zweiten Weltkrieg hinzu. Ihr besonderer Verdienst ist es darüber hinaus, den Nutzen einer intensiven Bearbeitung der Gerichtsakten der deutschen Militärjustiz mit neuen Fragestellungen unter Beweis gestellt zu haben und so ist dem Aufruf der Verfasserin ausdrücklich zuzustimmen, weitere Fallstudien folgen zu lassen.


Anmerkungen:

[1] Georg Dillgard: Die Zentralnachweisstelle des Bundesarchivs und die Abwicklung wehr- und militärrechtlicher personeller Angelegenheiten aus der Zeit bis 8. Mai 1945, in: Friedrich P. Kahlenberg (Hg.): Aus der Arbeit der Archive, Beiträge zum Archivwesen, zur Quellenkunde und zur Geschichte, Boppard 1989, 257-269.

[2] Siehe beispielsweise Ulrich Bröckling / Michael Sikora (Hg.): Armeen und ihre Deserteure. Vernachlässigte Kapitel einer Militärgeschichte der Neuzeit, Göttingen 1998; Michael Eberlein / Roland Müller (Hg.): "Ich habe die Metzelei satt ...". Deserteure - Verfolgte der Militärstrafjustiz und der Militärpsychiatrie im Zweiten Weltkrieg, Marburg 1992; Norbert Haase / Gerhard Paul (Hg.): Die anderen Soldaten. Wehrkraftzersetzung, Gehorsamsverweigerung und Fahnenflucht im Zweiten Weltkrieg, Frankfurt a. M. 1995; Norbert Haase: "Gefahr für die Manneszucht". Verweigerung und Widerstand im Spiegel der Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven (1939-1945), Hannover 1996; Norbert Haase/Brigitte Oleschinski (Hg.): Das Torgau-Tabu. Wehrmachtstrafsystem, NKWD-Speziallager, DDR-Strafvollzug, Leipzig 1993.

[3] So etwa Fritz Wüllner: Die NS-Militärjustiz und das Elend der Geschichtsschreibung, Baden-Baden 1991; Lothar Walmrath: "Iustitia et disciplina". Strafgerichtsbarkeit in der deutschen Kriegsmarine 1939-1945, Frankfurt a. M. 1998; Walter Manoschek (Hg.): Opfer der NS-Militärjustiz. Urteilspraxis - Strafvollzug - Entschädigungspolitik in Österreich, Wien 2003; Michael Eberlein u. a.: Militärjustiz im Nationalsozialismus. Das Marburger Militärgericht, Marburg 1994.

Christoph Rass