Rezension über:

Joachim Lilla (Bearb.): Der Preußische Staatsrat 1921-1933. Ein biographisches Handbuch. Mit einer Dokumentation der im 'Dritten Reich' berufenen Staatsräte (= Handbücher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien; Bd. 13), Düsseldorf: Droste 2005, 58 + 330 S., ISBN 978-3-7700-5271-4, EUR 59,80
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Rezension von:
Martin Kröger
Köln
Empfohlene Zitierweise:
Martin Kröger: Rezension von: Joachim Lilla (Bearb.): Der Preußische Staatsrat 1921-1933. Ein biographisches Handbuch. Mit einer Dokumentation der im 'Dritten Reich' berufenen Staatsräte, Düsseldorf: Droste 2005, in: sehepunkte 6 (2006), Nr. 2 [15.02.2006], URL: https://www.sehepunkte.de
/2006/02/9117.html


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Joachim Lilla (Bearb.): Der Preußische Staatsrat 1921-1933

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Unter den politischen Institutionen, die Deutschlands Verfassungsgeschichte hervorgebracht hat, gibt es solche kuriosen Gebilde wie den Geheimen Kabinettsrat. Der hatte zwar seit 1938 in Gestalt des Reichsministers des Auswärtigen a. D. Konstantin von Neurath einen Präsidenten. Ein Kabinett aber gab es nicht, und einen Rat wollte von diesem auch niemand, nicht einmal im Geheimen. Oder den Preußischen Staatsrat. Den gab es gleich mehrmals, und niemals hatte er mit dem jeweiligen Vorläufer mehr als den Namen gemeinsam. Zudem besaß er während der unterschiedlichen Epochen seiner Existenz nicht immer eine Funktion. Sogar preußisch war er am Ende nicht mehr.

Dem Preußischen Staatsrat seit 1918 widmet Joachim Lilla ein biografisches Handbuch. Einleitend führt er den Leser in die wechselvolle Institutionsgeschichte ein. In den Reformplänen des Freiherrn vom Stein hatte der Staatsrat die Funktion eines Ersatzparlaments haben sollen. 1817 wurde er dann als beratendes Gremium eingerichtet. Ihm gehörten bis 1848 Prinzen, höchste Beamte und Militärs, Minister und vom König berufene Würdenträger an. Der in den 1850er-Jahren reaktivierte Staatsrat führte fortan offenbar eine nur formelle Existenz. Auch ein Wiederbelebungsversuch Bismarcks änderte 1883 nichts daran. Der Preußische Staatsrat war eine vorparlamentarische Erscheinung mit zeitweise beratender Funktion.

1920 erhielt Preußen einen Staatsrat mit völlig anderem Charakter. Auf Grundlage einer demokratischen Verfassung vertrat er die Provinzen bei der Gesetzgebung und Verwaltung des preußischen Staates. Auf je eine halbe Million Einwohner entfiel ein Vertreter, der von den Provinziallandtagen gewählt wurde. Der Staatsrat besaß das Recht des Gesetzesvorschlags und des Einspruchs gegen Gesetzesvorhaben des preußischen Landtags, er konnte einen Volksentscheid herbeiführen, sein Präsident (1920 bis 1933 Konrad Adenauer) konnte zusammen mit dem Ministerpräsidenten und dem Landtagspräsidenten die Auflösung des Landtages beschließen. Letzteres ereignete sich im Februar 1933 bei der Übertragung der Regierungsgeschäfte auf einen Reichskommissar.

Lilla schildert die verfassungsrechtlichen Grundlagen und die Zuständigkeiten, das Wahlverfahren und die parteipolitische Zusammensetzung des Staatsrats. Im Anhang des Buchs versammelt er hierzu die einschlägigen Gesetzestexte. Interessant ist, wie unterschiedlich sich die Mehrheitsverhältnisse im Vergleich zum preußischen Landtag entwickelten. Offenbar wählte man für die Provinziallandtage konservativer als für das Parlament in Berlin. Der politische Gegensatz beider Verfassungsorgane wurde durch die Antipathie der Spitzenpolitiker Adenauer und Otto Braun zusätzlich verschärft.

"Der Staatsrat war", schreibt der Autor, "darüber hinaus weitaus mehr durch (relativ ältere) Honoratioren und Kommunalpolitiker geprägt als der Landtag" (19). Das bedeutet zugleich, dass diese Abgeordneten aus den 13 preußischen Provinzen und Berlin eher unbekannte Personen sind, über die sich biografische Angaben häufig nur mit Mühe finden lassen.

Der Preußische Staatsrat als demokratische Institution endete mit der Republik im Jahr 1933. Gleich zu Beginn des 'Dritten Reichs' wurde aus dem verfassungsmäßigen Partizipationsorgan eines Partikularstaats ein recht- und substanzloser Ehrenrat des Einheitsstaats mit Hermann Göring als Präsidenten. Mitglieder des Staatsrats waren durch ihr Amt der Ministerpräsident, die Staatsminister und -sekretäre, durch Ernennung Amtsträger der NSDAP und ihrer Organisationen sowie Vertreter aus Kirchen, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur. Zurückgekehrt zu vorkonstitutionellen Standards versammelte sich hier eine illustre Gesellschaft aus alten Nazis, neuen Größen und verdienten Männern, die der "neuen Ordnung" dienen wollten (oder doch wenigstens vorgaben, es zu wollen). Frauen gab es schon in den 1920er-Jahren nur wenige in diesem Gremium, im lebenden Ehrenhof des 'Dritten Reichs' blieben Männer ganz unter sich.

Dass der Verfasser den Blick auf die Zeit nach 1933 ausweitet, erstaunt insoweit, als er ja auch die Mitglieder des 19. Jahrhunderts nicht aufnimmt. Vermutlich hätte die Liste ausgereicht, die im Anhang zusätzlich abgedruckt ist. Gustav Gründgens, Wilhelm Furtwängler, Ferdinand Sauerbruch u. a. wird man nicht zuerst hier nachschlagen. Für 62 von 122 Aufnahmen wird ohnehin nur auf den 2004 erschienenen Band "Statisten in Uniform" verwiesen.

Lilla trägt die bei einem solchen Nachschlagewerk üblichen Datensätze zusammen. Namen, Lebensdaten, Zugehörigkeit zu Parteien, Mandatszeiten im Staatsrat und anderen Parlamenten, Ausbildung, beruflicher und politischer Werdegang, Quellen und biografische Literatur. Die standardisierten Lebensläufe sind durch Fußnoten ergänzt, die zusätzliche Informationen bieten. Das ist so kompetent gemacht, wie man es von dem in diesen Dingen bereits erfahrenen Autor erwartet. In den Anhängen finden sich Übersichten der Abgeordneten nach Kriterien wie Partei, Wahlkreis, Mitgliedschaften in anderen Parlamenten, Verfolgung durch den Nationalsozialismus. Ein Personen- und ein Ortregister vervollständigen das verdienstvolle Handbuch.

Martin Kröger