Jürgen Petersohn: Capitolium Conscendimus. Kaiser Heinrich V. und Rom (= Sitzungsberichte der Wissenschaftlichen Gesellschaft an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main; Bd. XLVII, Nr. 1), Stuttgart: Franz Steiner Verlag 2009, 36 S., ISBN 978-3-515-09301-9, EUR 16,00
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Eindrucksvoll belegt diese Studie, dass nicht die Länge bestimmt, ob eine historische Publikation einen nachhaltigen Beitrag zu ihrer Fachdisziplin bieten kann. Auf knappen 36 Seiten erweitert Jürgen Petersohn seine Überlegungen zur frühen Entwicklung des römisch-städtischen Gemeinwesens vor der bekannten Erneuerung des Senats in den 40er Jahren des 12. Jahrhunderts und führt seine Untersuchungen der städtischen Verhältnisse in Rom vor 1143 fort. Hatte er etwa in einem Aufsatz von 1994 einen im Gegensatz zu den berühmten Briefen der Römer an Konrad III. und Friedrich Barbarossa wenig beachteten Brief der Römer an König Lothar aus der Zeit des Schismas von 1130 untersucht [1], so widmet er sich nun der Rolle der Römer in der Herrschaft Heinrichs V.
Dabei konstatiert er zunächst einen deutlichen Bruch in der Wahrnehmung eines römischen Gemeinwesens unter diesem Salier gegenüber seinen unmittelbaren Vorgängern. Zwar lassen sich auch für diese Kontakte mit den Römern nachweisen, wie etwa die Verleihung der Patriciuswürde an Kaiser Heinrich III. 1046 oder die im Rahmen der heißesten Phase des Investiturstreits von Kaiser Heinrich IV. an die Römer gesandten Briefe zeigen. Doch erst unter Heinrich V. sei Petersohn zufolge eine differenziertere Haltung gegenüber der sich langsam emanzipierenden Stadt zu greifen, deren Entwicklung und soziale Dynamik man nun auch am Kaiserhof ernst zu nehmen begann. Schon 1111 wandte sich Heinrich V. mit einem Schreiben gezielt an die weltlichen Herrschaftsträger in der Stadt, ohne noch wie sein Vater auch den Klerus mit anzusprechen. Die dabei begegnenden Termini antiken Zuschnitts wie die Würde der Konsuln oder des Senats sind jedoch nicht das eigentlich neue Element [2], sondern die damit verbundene Akzeptanz dieser Titel durch den Kaiser. Damit kam es zur Anerkennung einer weltlichen, vom Papst unabhängigen, (prae-)kommunalen Verwaltungsstruktur in der Stadt, die im Herrschaftsverband des Saliers eine Sonderrolle spielte. "Im Grunde", so Petersohn, "war damit auf der Ebene der Rombeziehungen jene eindeutige Scheidung der weltlichen und geistlichen Zuständigkeitsfelder des Kaisertums vollzogen worden, um die man hinsichtlich der Bischofsinvestitur in den folgenden Wochen in Sutri, Rom und Ponte Mammolo vergebens rang." (15)
In den Mittelpunkt seiner Überlegungen rückt Petersohn den Bericht des Rombesuchs Kaiser Heinrichs V. im Jahr 1117, den dieser in einem Brief Bischof Hartwig I. von Regensburg zusandte. Dabei fällt auch jene Wendung von der Besteigung des Kapitols, die den Titel zu Petersohns Studie lieferte. Der Akt selbst zeige, dass dieser Ort auch damals noch (oder, im Blick auf die kommenden Ereignisse der Kommunenbildung, schon) "eine politisch-ideelle Wertigkeit besessen" haben muss, die Heinrich gezielt zur Darstellung seiner Herrschaft über die Stadt nutzte. Das Ausmaß des Konsenses zwischen dem Kaiser und den politisch in Rom herrschenden Adeligen zeigt dabei auch sein erneutes Eingreifen 1118, bei dem er mit Hilfe und dem Willen der Römer entsprechend den Gegenpapst Gregor unterstützte.
Den ausgeprägten Konsens zwischen Heinrich V. und den Römern zu betonen, stellt die eigentliche Stärke und Neuerung von Petersohns Studie dar. Dies kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Quellenlage, auf die sich seine Argumentation stützt, aufgrund der Überlieferung zum Rom des 11. und frühen 12. Jahrhunderts naturgemäß fragil bleiben muss. So wird man die bei Petersohn kaum thematisierte Frage nach den Zusammenhängen zwischen den "Römern" des zweiten Jahrzehnts des 12. Jahrhunderts, mit denen Heinrich V. verhandelte, und jenen Schichten, die die "renovatio senatus" rund zwanzig Jahre später trugen, nur schwer klären können. Dennoch wäre zu überlegen, ob dies überhaupt dieselben Personen sind, also ob sich Heinrich gerade auf die zukünftigen Unterstützer der Kommune oder die großen Adeligen, also deren künftige Gegner, stützte.
Die Quellenlage lässt nur wenige Sicherheiten postulieren, eine rasche Teleologie der Ereignisse mit gewissem Ausgang darf man zumindest hinterfragen. Die Studie von Petersohn regt zu entsprechenden Diskussionen an, an denen die künftige Romforschung nicht wird vorbeigehen können. Er selbst bietet einen Ausgangspunkt solcher Debatten, wenn er sich abschließend fragt, warum Rom eine solch bedeutende Position in Heinrichs Herrschaftskonzeption einnahm. Zwar entspräche die Behandlung Roms durchaus seiner sonstigen Städtepolitik; es handle sich aber doch um einen Sonderfall, den man aber auch nicht einfach mit einem verdeckten Angriff auf die weltliche Gewalt des Papstes, des zumindest nominellen Stadtherren, erklären könne. Die besondere Position Roms für Heinrich sei hingegen eine Antwort auf die durch den Investiturstreit erwachsene Schwäche der Herrschaftslegitimierung: Demnach habe die Stadt Rom nun eine bedeutende Rolle in der Herrschaft Heinrichs gespielt, die letztlich auf die Bedeutung der Stadt für die Herrschaft der frühen Staufer hinauslaufe. So schließt Petersohn: "Heinrich V. - und nicht erst die frühen Staufer - setzte mit der Betonung der kaiserlichen Romzuordnung neben die angefochtene sakrale Legitimierung des Königsamtes den römischen Erneuerungsgedanken in seiner imperialen Ausprägung, um mit seiner Hilfe im Konkurrenzkampf mit Papst und Fürsten die im Investiturstreit offenbar gewordene herrschaftstheoretische Schwäche der monarchischen Gewalt in Deutschland auf einer allein dem Kaisertum zugänglichen Ebene historisch-ideeller Autorisierung zu überwinden." (36) Doch spielt die Stadt Rom als konkreter Ort überhaupt eine zentrale Rolle für die frühen Staufer? Und lässt sich hier ohne Weiteres ein Zusammenhang mit Heinrich V. und seiner "Rompolitik" postulieren? Die teleologische Entwicklung wird jedenfalls auch hier vorausgesetzt.
Diese weitergehenden Fragen regt Petersohns spannende Studie an, dem es überzeugend gelingt, die Rolle Roms für Heinrich V. und die Bedeutung der Regierungszeit dieses Saliers für die Entwicklung der kaiserlich-stadtrömischen Beziehungen in den Blickpunkt der Forschung zu rücken.
Anmerkungen:
[1] Jürgen Petersohn: Der Brief der Römer an König Lothar III. vom Jahre 1130. Überlieferung - Text - Absenderschaft, in: DA 50/2 (1994), 461-507.
[2] Die stete Wiederkehr antiker Bezeichnungen hatte Studien der faschistischen Zeit sogar dazu ermuntert, überhaupt den Bestand der damit bezeichneten Institutionen seit der Antike bis zum 12. Jahrhundert hin anzunehmen; vgl. etwa Arrigo Solmi: Il Senato Romano nell'alto Medio Evo (757-1143) (Miscellanea della R. deputazione romana di storia patria), Rom 1944. Dazu ausführlicher: Romedio Schmitz-Esser: Arnold von Brescia im Spiegel von acht Jahrhunderten Rezeption. Ein Beispiel für Europas Umgang mit der mittelalterlichen Geschichte vom Humanismus bis heute (LIT Geschichte; 74), Wien / Berlin / Münster 2007, 453-472.
Romedio Schmitz-Esser