Johannes Fried: Canossa. Entlarvung einer Legende. Eine Streitschrift, Berlin: Akademie Verlag 2012, 181 S., ISBN 978-3-05-005683-8, EUR 29,80
Inhaltsverzeichnis dieses Buches
Buch im KVK suchen
Bitte geben Sie beim Zitieren dieser Rezension die exakte URL und das Datum Ihres Besuchs dieser Online-Adresse an.
Gesine Jordan: "Nichts als Nahrung und Kleidung". Laien und Kleriker als Wohngäste bei den Mönchen von St. Gallen und Redon (8. und 9. Jahrhundert), Berlin: Akademie Verlag 2007
Roman Deutinger: Königsherrschaft im ostfränkischen Reich. Eine pragmatische Verfassungsgeschichte der späten Karolingerzeit, Ostfildern: Thorbecke 2006
Ian Wood: The Modern Origins of the Early Middle Ages, Oxford: Oxford University Press 2013
Johannes Fried / Johannes Süßmann (Hgg.): Revolutionen des Wissens. Von der Steinzeit bis zur Moderne, München: C.H.Beck 2001
Johannes Fried / Olaf B. Rader (Hgg.): Die Welt des Mittelalters. Erinnerungsorte eines Jahrtausends, München: C.H.Beck 2011
Gundula Grebner / Johannes Fried (Hgg.): Kulturtransfer und Hofgesellschaft im Mittelalter. Wissenskultur am sizilianischen und kastilischen Hof im 13. Jahrhundert, Berlin: Akademie Verlag 2008
In seiner "Streitschrift" hat Johannes Fried die in einem langen Aufsatz bereits zuvor niedergelegten Thesen bekräftigt und erweitert, mit denen er nicht nur eine scheinbar vollkommene Umwertung und Neuinterpretation eines Vorgangs vornimmt, der seit Jahrhunderten zweifellos zu den meistbehandelten Themen der Geschichtswissenschaft zählt, sondern streitbar zudem die gesamte bisherige Forschung (als "Trümmerberg gelehrten Vertrauens in Fehlererinnerungen", 12) diskreditieren möchte ("gravierende Fehler im Konstrukt", 32). Das lässt eine detaillierte Beweisführung erwarten, wie sie Fried dann auch vorführt. Die Umwertung erscheint dabei denkbar einfach und lässt sich, gewiss in Verkürzung der gedankenreichen Schrift, vielleicht in fünf kurzen Thesen zusammenfassen:
1. Den Quellenaussagen darf man nicht vertrauen, sondern muss sie "mnemonisch", "erinnerungskritisch", von ihrer Erinnerungsleistung her auswerten. Dabei verdienen nur die zeitnahen Quellen, nämlich der Brief Gregors VII. an die Fürsten, der sogenannte Königsberger Anonymus und Arnulf von Mailand, angemessene Beachtung, die von der bisherigen Forschung zugunsten der tendenziösen Berichte Lamperts von Hersfeld, Bertholds von Reichenau, Bonizos von Sutri und Brunos von Merseburg eher negiert wurden. (Der späte Bericht Donizos wird aus dieser Ächtung hingegen mehrfach ausgenommen.)
2. Bei genauer Betrachtung dieser Quellen aber ergibt sich für die Vorgänge in Canossa ein gegenüber der gesamten bisherigen Forschung völlig neues Bild: Die Vorgänge in Canossa beschränken sich weder auf die Bannlösung des Königs noch stellen sie eine einseitige, gar von Gregor geforderte Verpflichtung des Königs dar, sondern dokumentieren - gegen alle Thesen eines strikten Papst-König-Konflikts - vielmehr einen Friedens- und Bündnisvertrag zwischen Heinrich IV. und Gregor VII., bei dem es, im Aufgreifen neuerer Studien, Heinrich nicht zuletzt um die Bewahrung seiner "Ehre" ging.
3. "Canossa" ist damit keine Wende in der mittelalterlichen Geschichte (bzw. eine Wende ganz anderer Art), auch nicht als Chiffre für den Investiturstreit im weiteren Sinn.
4. Wenn dieses Bündnis in der Folge nicht wirksam wurde, dann liegt das weder am König noch am Papst, sondern an den Fürsten.
5. Erst eine "erinnerungskritische Analyse" konnte den "vollen Umfang dieser Modulationen und Deformationen des Geschehens in den Erinnerungen der Zeugen herausarbeiten" und das "kulturelle Gedächtnis" "eines parteilich selektiven, mnemonisch inversiven Konstrukts" entlarven (146).
So weit, so gut. Gewiss ließe sich methodisch manches gegen die keineswegs widerspruchslose oder gar zwingende Beweisführung und deren Ergebnisse einwenden: Wenn ein Gericht nach Fried nicht stattgefunden haben kann, weil Gregor kein weltlicher Richter sein kann, dann mag das zutreffen; nichtsdestotrotz hat Gregor eine solche Rolle beansprucht. (Auch Heinrich und die deutschen Bischöfe konnten Gregor nicht absetzen und haben es in Worms durch Aufkündigung der Anerkennung praktisch doch getan.) Wenn Gregors Brief nach Fried eine Neuwahl in Aussicht stellt, falls Heinrich keine Satisfaktion leistet (53), dann liegt ein solches Urteil eben doch im Blickfeld des Papstes. Termine und Reisegeschwindigkeiten - ein zentrales Argument in Frieds "Beweiskette" - sind, wie schon andere festgestellt haben, ein höchst unzuverlässiger Indikator, zumal, wenn dem entgegenstehende Urkundendatierungen hier einfach als nachträgliche Ausfertigungen wegdiskutiert werden; dass König und Papst sich dabei Zeit ließen, ist sicher noch kein Beweis für einen bereits geplanten Friedensvertrag. Gerade Heinrich musste vielmehr an einer möglichst schnellen Absolution liegen. Umgekehrt lässt sich eine Bannlösung kaum ohne Forderungen des Papstes und ohne Buße und Versprechungen des Gebannten vorstellen. Lamperts sachliche Fehler sind auch kaum schlicht "Erinnerungsfehler" (73), sondern geschickt und tendenziös lancierte Falschaussagen, und ähnlich verhält es sich mit Brunos "Gedächtnismodulationen" (76). Kann man aber wirklich annehmen, dass eine so Aufsehen erregende Wendung wie ein Vertrag zwischen den verfeindeten Parteien in Deutschland gänzlich unbekannt blieb und kein Chronist davon wusste (zumal als so unzuverlässig eingestufte Chronisten wie Berthold und Lampert, wie Fried zur Stützung seiner These feststellt, doch selbst von pactum bzw. fedus sprechen)? Wo es passt, werden im Übrigen auch unzuverlässige Zeugen wie Bruno wieder glaubwürdig (so 51). Welchen Grund hätten die späteren Geschichtsschreiber aber haben können, einen Vertrag zu verschweigen? Wenn sie Heinrich doch ohnehin durchweg ins Unrecht setzen (wollen), wäre ein Vertragsbruch nur ein weiteres, schlagendes Argument gewesen (und für die Opposition letztlich weit rechtskräftiger als die Stilisierung des Canossazugs als demütigen Bittgang eines sich damit als christlich erweisenden Königs). Man könnte ferner fragen, ob Thesen wie: nicht Gericht, sondern Schlichtung (53) nicht eher modernem juristischen als mittelalterlichem Denken entsprechen, ob das begrifflich vielschichtige pactum so eindeutig auf einen "Vertrag" deutet und anderes mehr. Frieds eigene, gewiss beachtliche "Rekonstruktionen" sind jedenfalls keineswegs so über jeden methodischen Zweifel erhaben, dass darüber alle bisherigen Deutungen hinfällig würden oder man die lange Reihe der Vorgänger verspotten dürfte. "Warum blieb der Vertrag bisher unerkannt?" fragt Fried (55). Vielleicht, so ließe sich zurückfragen, weil er nie stattgefunden hat? Diese Skepsis sei hier jedoch nur kurz angedeutet, da sie in anderen Beiträgen dieses Forums sicher ausführlicher zur Sprache kommt.
Mir soll es im Folgenden vielmehr um eine Bewertung der Tragfähigkeit, vor allem aber der Reichweite der angeblich so neuen Sichtweise gehen. Wie neu und umstürzend sind die von Fried entwickelten Perspektiven und wieweit verändern sie unser Gesamtbild der Vorgänge von Canossa als Ereignis und als Symbol für den "Investiturstreit"? Dabei konzentriere ich mich auf sechs Aspekte.
Erstens sind die Thesen nicht so revolutionär neu, wie Fried vorgibt. Eine "Verständigung" zwischen König und Papst hat in Canossa schließlich auf jeden Fall stattgefunden, und die vorläufige Lösung eines Konflikts bedeutete zunächst einmal "Frieden", auch im mittelalterlichen Sprachgebrauch. Es kann also nicht überraschen (und deutet noch nicht auf einen regelrechten Friedensvertrag), wenn Donizo und andere das, in gängiger Terminologie, als pax bezeichnen. Dass Gregor seinerseits nicht den Sturz Heinrichs wünschte, sondern vor wie auch nach Canossa noch lange auf eine Verständigung hoffte und lange zögerte, bevor er Rudolf von Rheinfelden anerkannte, ist in der bisherigen Forschung ebenfalls bereits oft genug beobachtet worden. Die Diskrepanz zwischen den zeitgenössischen Berichten und den späteren Deutungen hat im Übrigen vor langer Zeit bereits Harald Zimmermann aufgearbeitet und bestens dokumentiert.
Zweitens ist es zweifellos angebracht, Quellen durchweg kritisch zu sehen (aber auch das ist so neu nicht ...) und nicht nur ihre Parteilichkeit, sondern auch ihre Zeitstellung zu berücksichtigen. Allerdings verlangt nicht erst die Memorik (so 32f.), sondern jede Quellenkritik "die Berücksichtigung der Situativität" und die "Gewichtung der Zeugenaussagen". Es versteht sich daher von selbst, dass die Vorgänge von Canossa mit zeitlichem Abstand, schon nach der Wahl Rudolfs von Rheinfelden 1977 und erst recht nach der zweiten Bannung Heinrichs 1080, von den Zeitgenossen anders betrachtet werden mussten als zuvor. (Interessant wäre gegenüber dem in diesem Buch Gebotenen daher eine detaillierte Untersuchung über solche perspektivischen Veränderungen.) Zeitgenössische Zeugnisse verdienen allerdings nicht schon deshalb mehr Vertrauen, weil sie zeitgenössisch sind, italienische haben nicht von vornherein den größten Zeugniswert (so, ohne Begründung 34), weil sie näher am Geschehen sind. Sie wären vielmehr genauso kritisch zu untersuchen wie die von Fried gescholtenen (was in dem Buch jedoch unterbleibt). Es führt aber auch nicht - oder nur bei kaum mehr zeitgemäßen, positivistischen Fragen nach tatsächlichem Geschehen - weiter und bleibt auf halbem Wege stehen, die gescholtenen deutschen Geschichtsschreiber einfach als unzuverlässig abzutun (dem dient das 3. Kapitel, 73-81); vielmehr wäre zu fragen, weshalb sie so "deformiert" berichten! Die Forschung ist hier längst weiter, indem sie die Perspektive mittelalterlicher Autoren als wichtigen Aspekt historischer Wirklichkeit erkannt hat. Mit "Memorik" und Erinnerungskritik - und Frieds Verdienste auf diesem Gebiet sollen und dürfen keineswegs bestritten werden - hat Frieds Vorgehen letztlich nichts zu tun (und ohnehin resultiert nicht jede Aussage, die nicht zutrifft, aus einer Gedächtnislücke), es sei denn, man fasst unter dem neuen Begriff die gesamte, traditionelle Quellenkritik zusammen. Das Buch bietet, entgegen seinem Anspruch, so gesehen, nichts anderes als ein Umwenden und Umwerten der Quellen wie schon in der Geschichtswissenschaft des 19. und 20. Jahrhunderts.
Dem entspricht drittens auch Frieds Bewertung der Vorgänge: Die Rolle der Fürsten in diesem Prozess ist von der Forschung der letzten Jahrzehnte deutlich herausgearbeitet worden (und dass Fried auf solchen Forschungen erst aufbauen kann, dürfte ruhig einmal zugegeben werden). König und Papst aber von aller Schuld reinzuwaschen und diese ganz den bösen Fürsten zuzuschieben, löst das Problem Canossa in keiner Weise. Es ist ein Rückfall in Argumentationen des 19. Jahrhunderts mit veränderter Schuldzuweisung und entspricht kaum einer modernen, differenzierten Geschichtswissenschaft, der es vielmehr um Möglichkeiten und Grenzen der Interaktionen aller Beteiligten gehen sollte.
Erklärungen für seine These bleibt Fried viertens leider schuldig. Die Vorgänge vom Januar und Februar 1077 mit der gegenseitigen Absage bzw. Bannung von Papst und König sind ja nicht aus der Welt zu schaffen. Daher wäre zu erklären gewesen, wie es denn (zumal gegen die Quellen) von einem solchen Zerwürfnis binnen kurzem zu einer Friedens- und Sonnenschein-Idylle hatte kommen können, aber auch - und hier sehe ich selbst tatsächlich das größte Defizit der bisherigen Forschung -, wieso nach der Einigkeit in Worms sich so viele Fürsten, und zumal so viele Bischöfe, wieder von Heinrich abgewandt haben. Der Bannspruch eines Papstes, den man soeben selbst abgesetzt hat, bietet dafür wahrlich keine logische Erklärung. Zu begründen wäre schließlich, weshalb die bösen Fürsten die Vereinbarungen von Canossa denn ignoriert haben.
Macht es fünftens aber wirklich einen Unterschied, ob die Fürsten (gegen die Vereinbarungen von Tribur) die Bannlösung (so die bisherige Forschung) oder einen Friedens- und Bündnisvertrag negieren (so Fried gegen den Rest der Welt)? Mir scheinen daher die Reichweite und die in dem Buch hochgespielten Konsequenzen der neuen Perspektive, ganz unabhängig von ihrer Haltbarkeit, vom Autor weit überschätzt zu sein. Dass das Bündnis zwischen König und Papst scheitert und damit keine Wirkung zeigen kann, räumt Fried selbst ein. Dass Canossa (als Vorgang) keine Wende darstellt, überrascht heute niemanden mehr. Der ereignisgeschichtliche Bruch liegt (spätestens) in Worms und in der römischen Fastensynode und nicht in Canossa (weder als Bannlösung noch als Friedensvertrag). Dass die viel beschworene Wende von Canossa als Chiffre eine sehr langfristige Entwicklung im Blick hat, ist spätestens seit Mayer-Pfannholz ziemlich einhellige Ansicht und bedarf daher nicht so harscher Neuüberlegungen. Dass auch diese Chiffre letztlich nicht berechtigt ist, sei Fried zugestanden. Das gilt aber nicht erst für einen Friedensvertrag, sondern auch für die (von niemandem bestrittene) Bannlösung. In der praktischen Entwicklung nach Canossa, der Wahl eines Fürstenkönigs, hat Heinrich in beiden Fällen seine Handlungsfreiheit ja nicht wirklich wiedergewonnen, und auch Gregor, mag er anfangs nun einfach gezögert oder sich an ein canusisches Bündnis gehalten haben, hat im Endeffekt klar gegen Heinrich Stellung bezogen, der Gregor mit der Wahl Wiberts seinerseits die Papstwürde erneut aberkannt hat. Aus dieser Perspektive betrachtet, dokumentiert die aufwendige Streitschrift "viel Lärm um nichts".
Ärgerlich bleibt deshalb sechstens Frieds Umgang mit der Forschung (und das ständige Zitieren eines namhaften Historikers als DAMALS-Autor grenzt geradezu an Unverschämtheit). Thesen, Methoden, Wertung und Folgerungen sind insgesamt allesamt weder zwingend noch überraschend neu, sondern nur überzogen formuliert. Wenn Fried durchweg gegen "das kulturelle Gedächtnis" bisheriger, aus seiner Sicht falscher Canossadeutungen angeht, wird man demgegenüber doch daran erinnern müssen, dass die Interpretationen von "Canossa" auch bislang alles andere als einhellig waren. Der lange, verworrene Forschungsgang zeigt ja doch, wie schwierig Quellen und Vorgänge, auch jenseits parteipolitischer Stellungnahmen, tatsächlich zu bewerten sind. Das verbietet monokausale Erklärungen, wie sie hier letztlich wieder geboten werden (und widerspräche ohnehin - nicht erst - heutigem Wissenschaftsverständnis). Ob die neue Sicht sich durchsetzen wird, darf deshalb bezweifelt werden. Fried ahnt selbst, dass seine Thesen "nicht auf ungeteilte Zustimmung stoßen" werden (16). Mit diesem Satz wird er gewiss Recht behalten.
Hans-Werner Goetz