Rezension über:

Nils Jörn (Hg.): Servorum Dei Gaudium. Das ist Treuer Gottes Knechte Freuden=Lohn. Lebensbeschreibungen aus dem Umfeld des Wismarer Tribunals (= Publikationen des Lehrstuhls für Nordische Geschichte; Bd. 3), Greifswald: Ernst-Moritz-Arndt-Universität 2003, 383 S., ISBN 978-3-86006-214-2, EUR 26,00
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Rezension von:
Boris Dunsch
Institut für Altertumswissenschaften, Universität Greifswald
Redaktionelle Betreuung:
Stephan Laux
Empfohlene Zitierweise:
Boris Dunsch: Rezension von: Nils Jörn (Hg.): Servorum Dei Gaudium. Das ist Treuer Gottes Knechte Freuden=Lohn. Lebensbeschreibungen aus dem Umfeld des Wismarer Tribunals, Greifswald: Ernst-Moritz-Arndt-Universität 2003, in: sehepunkte 4 (2004), Nr. 2 [15.02.2004], URL: https://www.sehepunkte.de
/2004/02/4580.html


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Nils Jörn (Hg.): Servorum Dei Gaudium

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Mit diesem sorgfältig erarbeiteten, materialreichen Sammelwerk ermöglicht Nils Jörn den bequemen Zugriff auf die Lebensbeschreibungen von vierundzwanzig Personen aus dem Umkreis des Wismarer Tribunals, beginnend bei Johann Oxenstierna (1611-1657), endend mit Carl Otto von Höpken (1715-1782). Das Wismarer Tribunal, im Ergebnis des Dreißigjährigen Krieges aufgrund des im Frieden von Münster und Osnabrück durch die schwedische Krone erworbenen Privilegs "de non appellando illimitatum" (das heißt über die Untertanen letztinstanzlich Recht zu sprechen) gegründet, trat am 17.05.1653 für die neu erworbenen schwedischen Reichslehen (die Herzogtümer Bremen und Verden, Vorpommern, das Hamburger Domkapitel und die Herrschaft Wismar) an die Stelle der zwei obersten Reichsgerichte (Reichskammergericht und Reichshofrat).

Jörns Werk bietet ein breit gefächertes kulturelles Portrait der dort im 17. und 18. Jahrhundert tätigen Personen und ihrer Angehörigen. [1] Mit dieser Publikation rückt, so ist zu hoffen, die Sammelkultur, die in Pommern seit der Mitte des 18. Jahrhunderts Leichenpredigten erfasst und erhalten hat, weiter ins Blickfeld der Forschung. [2] Die Leichenpredigt hat als Textsorte innerhalb der Gattung des Personalschrifttums im Umfeld der frühneuzeitlichen Trauerkultur herausragende Bedeutung. [3] Als Anhang vieler Leichenpredigten haben sich (unter den Titeln "Personalia", "Ehren-Gedächtniß", "Curriculum Vitae" oder "Letzter Ehren-Ruhm") teils umfangreiche Angaben zu den Personalien der Verstorbenen erhalten, die ihrerseits wieder eine wichtige Grundlage für retrospektive biografische Sammellexika bildeten, aber auch für Geschlechtsregister [4], Adelslexika, Familiengeschichten und Ähnliches. Sie ersetzen oft auch andere Quellen zum Lebenslauf und den kulturellen Zeremonien von Kavaliersreisen, Heiraten oder Begräbnissen wie Reiseberichte oder Familienbücher. Für die heutige personal- und sozialgeschichtliche sowie kulturwissenschaftliche Forschung stellen Leichenpredigten eine gehaltvolle Quelle dar. Die in die Trauerschriften integrierten Lebensbeschreibungen portraitierten auch weniger bedeutende Personen des lokalen Lebens sowie Frauen und Kinder. Vor allem die vorletzte Personengruppe wurden auch von Jörn berücksichtigt und mit drei Lebensbeschreibungen aufgenommen: Maria Elisabeth (im Inhaltverzeichnis irrtümlich: "Elisabeth Maria") Iden (1632-1671), Elisabeth Gyldenstern (1661-1703) und Margaretha von Törnflycht (1682-1729). Dies ist zu begrüßen, da in den Gender Studies Leichenpredigten ein erst wenig erschlossenes Gebiet darstellen. [5]

Die Geschichtswissenschaft richtet ihr Augenmerk beinahe ausschließlich auf den Teil, der auf die eigentliche Leichenpredigt folgt, die Personalia. Von der Gattung aus gesehen, sind diese Informationen allerdings oft nur Nebenprodukt; im Zentrum des Interesses steht die Schilderung des (im Sinne der christlichen "ars moriendi" geglückten) individuellen Sterbens, aus dem die Lebenden Kraft und Mut schöpfen können. Diese Tatsache lässt es grundsätzlich als problematisch erscheinen, einen bestimmten Teil aus der Einheit des Funeraldrucks auszuscheiden und separat zu betrachten, ohne zum Beispiel Lebensbeschreibung und Predigt in ihrer Abhängigkeit unter dem Konsolations- und dem Exemplum-Aspekt zu untersuchen.

Weiterhin kann von einer Arbeit, die ihren Schwerpunkt auf der Bereitstellung von schwer zugänglichen Funeraldrucken (beziehungsweise deren Teilen) und ihrer erschließenden Kommentierung legt, eine Untersuchung der Texte unter literarischen Gesichtspunkten nicht verlangt werden. Doch gerade eine solche könnte helfen, das Toposhafte, immer Wiederkehrende vom jeweils Spezifischen jeder einzelnen Lebensbeschreibung besser zu scheiden. [6] Jörn zeigt sich hinsichtlich dieser als auch anderer Methodenfragen in seiner ausgezeichneten allgemeinen Einleitung (5-17) und in seinen anregenden Thesen zu einer Kollektivbiografie (361-374) durchaus problembewusst. Allerdings lassen sich bei einem so detailreichen Werk kleinere Mängel in der Präsentation nicht vermeiden; sie seien nur kurz genannt. Bei fortlaufender Lektüre fällt auf, dass bisweilen Informationen zu Personen oder Sachen an verschiedenen Stellen des Buches mehrfach gegeben werden, zum Beispiel zu Alexander Erskein (20, Anm. 8 und 184, Anm. J: fast wortgleich), Johan Nicodemi Lilieström (20, Anm. 9 und 84, Anm. U: mit chronologischen und sachlichen Unterschieden im Lebenslauf) und Martin Böckel (22, Anm. 22 und 74, Anm. VVV: Angaben einmal aus Jöcher, einmal aus der Deutschen Biographischen Enzyklopädie). Es fehlen Querverweise, die diese Art von Redundanz hätten vermeiden helfen. Die Angaben zu herausragenden Gelehrtenpersönlichkeiten wie Boxhorn (69, Anm. BB) und Daniel Heinsius (69, Anm. AA) hätten hingegen großzügiger ausfallen können.

Druckfehler finden sich nur gelegentlich (zum Beispiel 9, Anm. 16: "Elisabeth" statt "Eilsabeth"; 67, Anm. B: "1655" statt "155"; 69, Anm. W: "jur." statt "jur"; 269, Anm. bbbbb: "Rer." statt "rer"). Ein Index zu den Namen der genannten historischen Persönlichkeiten fehlt - im Gegensatz zu einer Tabelle der Vizepräsidenten und Assessoren am Tribunal (377-380), die allerdings keine Verweise auf Seitenzahlen im Buch enthält -, wäre aber dem Leser eine Hilfe bei der weiter gehenden Erschließung des Bandes. Zu loben ist die klare und unprätentiöse Sprache eines Buches, das seinem Leser das Wesentliche in kundiger Auswahl bietet. Besonders hervorzuheben ist, dass jedem der chronologisch nach den Entwicklungsphasen des Wismarer Tribunals gegliederten Abschnitte dieses Buches eine konzise Übersicht über die jeweiligen Verhältnisse am Gericht, über die involvierten Personen und deren Hintergrund vorangestellt wurde, sodass der Benutzer der Sammlung insgesamt immer gut orientiert ist. Jörn selbst nennt als Ziele seiner Arbeit, "der Forschung und dem interessierten Laien die heute oftmals weit verstreuten und schwer zugänglichen Personalanhänge durch einen erneuten, dem Original buchstabengetreu folgenden Abdruck zugänglich zu machen. Durch die umfangreichen Kommentare sollte außerdem weitgehend unbekanntes Material zur Verfügung gestellt werden, um neue Forschungen zu den Biografien der einzelnen Männer und Frauen wie zum Tribunal als Institution anzuregen" (2). Das hat Jörn mit der vorgelegten Arbeit trefflich erreicht und damit die Forschung um ein schönes Arbeitsinstrument bereichert. Auch hinsichtlich der Qualität seiner Erläuterungen setzt Jörn Maßstäbe für künftige Ausgaben dieser Art.

Anmerkungen:

[1] Nils Jörn bereitet zurzeit eine Habilitationsschrift zur Geschichte des Tribunals vor.

[2] Jüngst ist eine Reihe von Publikationen zu der heute in Greifswald befindlichen Sammlung "Vitae Pomeranorum" erschienen, von denen hier nur zwei genannt seien: Horst Hartmann: Kasualpoesie in den "Vitae Pomeranorum", Aachen 2000, und Peter Tenhaef: Gelegenheitsmusik in den "Vitae Pomeranorum". Historische Grundlagen, ausgewählte Werke, Kommentar, Katalog (= Greifswalder Beiträge zur Musikwissenschaft; Bd. 8), Frankfurt am Main 2000.

[3] Eine repräsentative Sammlung bietet zum Beispiel Maria Fürstenwald (Hg.): Trauerreden des Barock (= Beiträge zur Literatur des 15. bis 18. Jahrhunderts; Bd. 4), Wiesbaden 1973. Es liegen außerdem wichtige Einzelstudien vor, zum Beispiel Gerhard Heilmann: Die doppelte Ehrenkrone des Aegidius Ruppersberger. Leichenpredigt und Epitaph auf einen hessischen Pfarrer der Barockzeit (= Schriften der Universitätsbibliothek Marburg; Bd. 44), Marburg 1989, und Wulf Segebrecht (Hg.): Tübinger Epicedien zum Tod des Reformators Johannes Brenz (1570) (= Helicon. Beiträge zur deutschen Literatur; Bd. 24), Frankfurt am Main 1999.

[4] Ein Beispiel für eine solche Selbstdarstellung ist das "Geschlechtsregister" der Mörner, das jüngst in derselben Reihe erschienen ist wie der vorliegende Band: Herbert J. Langer / Jens E. Olesen (Hg.): Eine deutsch-schwedische Adelsfamilie im Ostseeraum. Das "Geschlechtsregister" der Mörner (= Publikationen des Lehrstuhls für Nordische Geschichte; Bd. 1), Greifswald 2001.

[5] Vergleiche jüngst Monika Schneikart (Hg.): Alltagskultur im Spiegel alter Drucke. Vitae Pomerano(a)rum, 2. Auflage, Greifswald 2002; Albrecht Classen: Die Darstellung von Frauen in Leichenpredigten der Frühen Neuzeit. Lebensverhältnisse, Bildungsstand, Religiosität, Arbeitsbereiche, in: Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 108 (2000), 291-318.

[6] Der formalisierte Charakter der Leichenpredigt als Textsorte wird zum Beispiel an den zahlreichen Promptuarien deutlich, die bei der Abfassung (oder beim Extemporieren) helfen sollten, zum Beispiel: Johann Samuel Adami: Cornu Copiae, Oder Ein trefflicher Vorrath von Vierhundert Tituln Allerhand Inventionen / wie man sie verlangen kan / Bey Abdanckungen / oder sonst zu Eingängen bey Leichpredigten sehr wohl zu gebrauchen / Bestehende aus lauter Realien / Sinnbildern, Gleichnissen und Historien / Noch nie auff diese Arth heraus gekommen, so daß ein Leich-Redner in einer Viertelstunde und also ex tempore aufftreten kan, Dresden: Joh. Riedel, 1697.

Boris Dunsch