Rezension über:

Hartmut Zückert: Allmende und Allmendaufhebung. Vergleichende Studien zum Spätmittelalter bis zu den Agrarreformen des 18./19. Jahrhunderts (= Quellen und Forschungen zur Agrargeschichte; Bd. 47), Stuttgart: Lucius & Lucius 2003, IX + 462 S., 4 Farb-Abb., ISBN 978-3-8282-0226-9, EUR 72,00
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Rezension von:
Dana Cerman-Štefanová
Wien
Redaktionelle Betreuung:
Michael Kaiser
Empfohlene Zitierweise:
Dana Cerman-Štefanová: Rezension von: Hartmut Zückert: Allmende und Allmendaufhebung. Vergleichende Studien zum Spätmittelalter bis zu den Agrarreformen des 18./19. Jahrhunderts, Stuttgart: Lucius & Lucius 2003, in: sehepunkte 4 (2004), Nr. 10 [15.10.2004], URL: https://www.sehepunkte.de
/2004/10/5184.html


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Hartmut Zückert: Allmende und Allmendaufhebung

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Hartmut Zückerts Monografie knüpft an seine früheren Forschungen [1] über die brandenburgische Gemeinde der Frühen Neuzeit an und erweitert diese sowohl in topografischer wie auch in zeitlicher Perspektive. Die Arbeit ist in sechs Kapitel gegliedert. Es werden hier mehrere Fragen der Existenz, Nutzung und Auflösung der Allmende behandelt. Hartmut Zückert fasst die bisherigen Forschungsprobleme über das Thema der Allmende zusammen und versucht erneut zentrale Fragen und Thesen aufzugreifen. Dazu zählt etwa die Problematik des herrschaftlichen Obereigentums und damit der Rechtsqualität gemeindlicher Nutzung; weiter die These, dass "die Bauern die unterbäuerliche Schicht bei der Allmendenutzung benachteiligten" oder dass die Übernutzung und mangelnde Pflege der Allmende sich auf ihre geringe Produktivität auswirkte, weshalb die Aufteilung der Allmende erfolgte (10).

Zückert wählt für seine Untersuchung einen vergleichenden Ansatz. Es werden drei große Regionen - 'Südwestdeutschland', Niederrhein und England - miteinander verglichen. Dabei ist offensichtlich, dass das Anliegen des Buches eine Hervorhebung der Unterschiede und Ähnlichkeiten in der Nutzung und Auflösung der Allmende ist. Die umfassende Zusammenfassung der facettenreichen Prozesse trägt nicht nur zum Verständnis dieses Themas bei, sondern macht ebenfalls auf nicht unumstrittene Schlüsse der bisherigen Forschung aufmerksam (zum Beispiel 224 ff.). Der Autor verlässt dabei den von der deutschen Forschung meist praktizierten rechts- und verfassungsgeschichtlichen Zugang und wendet wirtschaftsgeschichtliche Ansätze an, die insbesondere auch die englischen Studien charakterisieren.

Die Gebiete, die vom Autor berücksichtigt werden, sind mit Rücksicht auf den Forschungsstand und ihre spezifische Agrarentwicklung ausgewählt worden. Es überrascht daher nicht, dass der Südwesten des Alten Reiches diskutiert wird, weil sich hier die bäuerliche Gemeinde am stärksten entwickelte und an deren Funktionsweise auch Forschungskonzepte wie das des ländlichen Kommunalismus entworfen wurden. Der Niederrhein wurde aufgrund der früheren Einführung neuer Ackerbaumethoden gewählt (74). Es ist vor allem der wirtschaftsgeschichtliche Ansatz des Autors, der den Vergleich mit England begründet. Dort war eine Umorganisation in der landwirtschaftlichen Produktion insbesondere durch die im Spätmittelalter begonnene enclosure der Landstücke, Verpachtung und Orientierung der landwirtschaftlichen Produktion für den Markt sehr früh fortgeschritten. Es ist die zeitliche Asymmetrie der Agrarentwicklung der ausgewählten Gebiete, die die Kontraste in der Allmendenutzung, Entwicklung und Bedeutung als eines gemeinschaftlichen Gutes für eine Bauerngesellschaft verdeutlicht.

So war die Herausbildung der Allmende und Allmenderechte, die als Ausdruck einer Stabilisierung und des Gemeinschaftsprinzips der Dorfgemeinde gilt, auch in ihrer Nutzung mit einem Abgrenzungsversuch anderen Dorfgemeinden gegenüber verbunden. Die Allmende wurde zu einem Gemeindeeigentum, das verkauft, vertauscht oder verpachtet werden konnte (209), womit auch die Privatisierung von gemeinschaftlichem Besitz stattfand. Parallel dazu wurden die Nutzungsgewohnheiten des Dorfes beschränkt (42). Die Gemeinde geriet aufgrund des wirtschaftlichen Interesses der Herrschaft verstärkt unter Druck, weil diese die Allmende für die eigenen wirtschaftlichen Aktivitäten - in England etwa für Schafzucht - beanspruchte, was in zahlreiche offene oder symbolisch manifestierte Konfliktsituationen mündete (114, 115, 212).

Obwohl die Allmende zunächst den Charakter eines kollektiven Besitzes hatte, bedeutete dies nicht, dass alle Siedler Zugang zu diesen Ressourcen hatten. So ist am Niederrhein ein Fall belegt, wo im 12. Jahrhundert der Zugang des neuen Klosterhofes zur Allmende von der bereits stark verfestigten Kirchspielgenossenschaft verhindert werden konnte.

In diesem Zusammenhang ist für die sozialhistorische Forschung eine von Zückerts Schlussfolgerungen von besonderem Interesse, nämlich dass die "Verfestigung der Gemeinde- und Allmendeverhältnisse in der Frühen Neuzeit von innen durch das Anwachsen der unterbäuerlichen Schicht infrage gestellt wurde" (215). Er bietet damit eine Antwort auf eine seiner Fragestellungen nach dem strukturellen Wandel. Nach seiner Ansicht war die ökonomische Form der Kleinbauernschaft im Mittelalter ausschlaggebend, weil es sich in dieser Periode um eine differenzierte Bauernschaft handelte, während in der "Frühen Neuzeit eine (qualitativ neue) unterbäuerliche oder nichtbäuerliche Schicht entstand" (215).

Um diesen Gedanken weiterzuführen, ließe sich vermuten, dass die Verfestigung der Gemeinde von einem ungleichen Zugang zur Allmende begleitet worden wäre, der aber zunächst nicht mit einer Differenzierung der sozialen Struktur zu tun hatte. Die Herausbildung der unterbäuerlichen Schichten und damit auch des mehr restriktiv geregelten Zuganges zur Allmende ersetzte offensichtlich das Kriterium des Zeitpunktes, zu dem eine Ansiedlung neuer Dorfbewohner stattfand.

Angesichts der Reichhaltigkeit an Informationen und innovativen Ideen mag die folgende Anmerkung relativ unwesentlich wirken. Die Quellenzitate aus den mittelalterlichen Texten machen den Text für Nicht-Experten des deutschen Mittelalters weniger zugänglich. Ein Glossar mit wichtigen Grundbegriffen wäre ebenfalls hilfreich gewesen. Ebenso hilfreich wären ein paar klärende Worte zur unterschiedlichen Terminologie in der Forschung über das Allmendewesen dieser drei Regionen gewesen. Es stellt sich darüber hinaus die Frage, ob sich über den relativ großen Zeitraum, mit dem sich die Arbeit beschäftigt, die begrifflichen Unterschiede zwischen den Regionen verfestigten oder erweiterten. Dies könnte auch als Merkmal für eine voneinander abweichende Entwicklung der Allmenderechte gewertet werden.

Es ist unmöglich, das gesamte Potenzial dieses sehr anregenden Buches hier aufzuzeigen. Für das angestrebte Ziel: die Grundlinien der insbesondere wirtschaftlichen Nutzung und damit auch der Allmendenentwicklung herauszuarbeiten, wird hier nicht nur auf der umfassenden Sekundärliteratur aufgebaut, sondern es werden auch neue Quellenbeispiele einbezogen. Insbesondere der sozial- und wirtschaftshistorische Ansatz zeichnet deutlich den Weg vor, welcher in der künftigen Forschung weiter verfolgt werden sollte.


Anmerkung:

[1] Hartmut Zückert: Die brandenburgische Landgemeinde bis zum Dreißigjährigen Krieg. Ihre Organe und Kompetenzen, in: Heinrich R. Schmidt / André Holenstein / Andreas Würgler (Hg.): Gemeinde, Reformation, Widerstand. Festschrift für Peter Blickle zum 60. Geburtstag, Tübingen 1998, 25-43; ders.: Gemeindeleben. Verfassungsgeschichtliche, volkskundliche und historisch-anthropologische Zugänge, in: Thomas Rudert / Hartmut Zückert (Hg.): Gemeindeleben. Dörfer und kleine Städte im östlichen Deutschland (16.-18. Jahrhundert) (= Potsdamer Studien zur Geschichte der ländlichen Gesellschaft; Bd. 1), Köln / Weimar / Wien 2001, 1-9; ders.: Gemeindeleben in brandenburgischen Amtsdörfern des 17./18. Jahrhunderts, in: ebd., 141-179.

Dana Cerman-Štefanová