Lisa Murach-Brand: Antitrust auf deutsch. Der Einfluß der amerikanischen Alliierten auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nach 1945 (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts; 43), Tübingen: Mohr Siebeck 2004, XIII + 403 S., ISBN 978-3-16-148279-3, EUR 84,00
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Mit ihrer juristischen Dissertation möchte die Autorin, die mittlerweile als Referentin im Bundeskartellamt arbeitet, den Missstand beheben, dass "bis heute kein gesichertes und differenziertes Urteil" (6) über die Anfänge der Kartellgesetzgebung und insbesondere über die Einflüsse der amerikanischen Besatzungsmacht auf die Wettbewerbsordnung der Bundesrepublik existiere. Dieses Defizit sei umso erstaunlicher, als die Kartellpolitik zu den vorrangigen Zielen der alliierten Besatzungspolitik gezählt und die "Grundstruktur" der Bundesrepublik beeinflusst habe (2). Was die Relevanz des Themas anbelangt, ist ihr zweifellos zuzustimmen - doch welche neuen Erkenntnisse hat die Studie zu bieten?
Der rechtshistorischen Anlage der Arbeit entsprechend hat Murach-Brand intensive Quellenrecherchen in deutschen, britischen und amerikanischen Archiven betrieben. Ausgewertet wurden u. a. die OMGUS-Überlieferungen im Institut für Zeitgeschichte und im Bundesarchiv Koblenz, die Akten des Bundeswirtschaftsministeriums ebenfalls im Bundesarchiv, Bestände des Foreign Office und des britischen Teils der Control Commission for Germany im Public Record Office in London sowie Akten des State Department, der amerikanischen Militärregierung und Hohen Kommission in den National Archives in Washington, schließlich der Nachlass eines ehemaligen Mitarbeiters der US-Dekartellisierungskommission im Herbert Hoover Institut in Stanford. Der Schwerpunkt liegt somit eindeutig auf Quellen amerikanischer Provenienz. Das erscheint auf Grund der Fragestellung - und gewiss auch aus arbeitsökonomischen Gründen - nahe liegend, wirft aber doch ein methodisches Problem auf: Da es der Autorin vor allem darum geht, den Einfluss der USA auf die deutsche Kartellgesetzgebung nachzuweisen, birgt die Konzentration auf amerikanische Quellen immerhin das Risiko einer Präjudizierung der Ergebnisse.
Die Gliederung der Studie folgt chronologischen Gesichtspunkten. Zunächst werden Grundlagen und Tradition der bis ins Jahr 1890 zurückreichenden amerikanischen Kartellpolitik vorgestellt, die in verschiedenen "Antitrustgesetzen" ihren Niederschlag fand und die Wahrnehmung der unzähligen deutschen Kartelle der Zwischenkriegs- und Kriegszeit als "unmittelbare Bedrohung der amerikanischen Sicherheit" (28) prägte. Konsequenterweise gehörte die Ausschaltung dieser Bedrohung zu den herausragenden Zielen der amerikanischen Besatzungspolitik, wie sie in den einschlägigen Direktiven formuliert wurden.
In der anschließenden Auseinandersetzung um die Verwirklichung der amerikanischen Kartellpolitik unterscheidet Murach-Brand fünf Phasen. Zu Beginn standen der Aufbau einer amerikanischen Kartellbehörde und die Versuche, ein Viermächtegesetz zu verabschieden, im Vordergrund. Schwierigkeiten bereitete nicht nur der Gegensatz innerhalb der Militärregierung zwischen den Mitarbeitern der Kartellabteilung mit ihrem kompromisslosen Antikartellprogramm und der pragmatisch eingestellten Wirtschaftsabteilung, sondern auch der anfängliche Widerstand der Briten. Die zweite Phase war geprägt durch den beginnenden Ost-West-Konflikt, als der amerikanische Militärgouverneur Clay die Dekartellisierungsbemühungen zu Gunsten des wirtschaftlichen Wiederaufbaus der Westzonen hintanstellte. In diesen Zeitabschnitt fällt auch die erstmalige Beteiligung deutscher Fachleute in Form eines Auftrags des Zweimächtekontrollamts, ein "Gesetz gegen Handelsmissbräuche" vorzubereiten (99). Die dritte Etappe sieht die Autorin gekennzeichnet durch den Versuch des amerikanischen Hohen Kommissars McCloy, die kartellpolitischen Versäumnisse Clays zu korrigieren, und eine durch westalliierte Differenzen begünstigte Hinhaltetaktik der westdeutschen Ministerialbürokratie, die sich nicht zu einer Verbotsgesetzgebung und damit zu einem Abschied von der deutschen Kartelltradition durchzuringen vermochte. In der vierten Phase wurde die Suche nach einer Lösung durch die kartellrechtlichen Regelungen auf europäischer Ebene in Gestalt der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) erschwert, ehe in der fünften - nach insgesamt 14 Entwürfen - 1957 endlich das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit seinem allgemeinen Kartellverbot als Kompromiss zwischen amerikanischen, deutschen und europäischen Wünschen und Regelungen verabschiedet werden konnte.
Murach-Brand gelingt es, den Kompromisscharakter des GWB deutlich und mit neuer Akzentuierung herauszuarbeiten: Zwar wurde der "individualistische Ansatz" des amerikanischen Antitrustrechts nicht in das deutsche Wettbewerbsrecht übernommen (223), doch hätten sich die dem Ordoliberalismus verpflichteten Kartellgegner ohne Unterstützung aus den Vereinigten Staaten wohl kaum gegen das kartellfreundliche Lager durchsetzen können. Wo die Unterschiede zwischen deutschen und amerikanischen Vorstellungen lagen, lässt sich auch anhand der hilfreichen, fast 150 Seiten umfassenden synoptischen Gegenüberstellung zweier deutscher Entwürfe, eines alliierten Gegenentwurfs und des GWB im Einzelnen überprüfen.
Während dieser Nachweis der ordoliberalen Wurzeln des GWB - eben "Antitrust auf deutsch" - so detailliert und präzise bislang nicht geführt worden ist, bietet die Studie ansonsten wenig Neues. Wenn die Autorin mitunter einen anderen Anschein erweckt, liegt dies nicht zuletzt daran, dass sie die neuere Literatur etwa zum Schumanplan und zur EGKS, zu Ludwig Erhard oder zur Frage der "Amerikanisierung" nur sehr selektiv zur Kenntnis genommen hat. Dieses Defizit fällt umso mehr auf, als sie sich offensichtlich nicht nur auf einschlägige rechtswissenschaftliche Arbeiten stützt, sondern auch die geschichtswissenschaftliche Literatur wenigstens zum Teil rezipiert hat. Dabei hätte sie insbesondere die Debatte um die Amerikanisierung Westdeutschlands mit frischen Thesen und Argumenten beleben können. So bleibt die mangelhafte Verknüpfung mit der neueren Forschung das große Manko des Buches.
Werner Bührer