Stephen Wahlgren (ed.): Symeonis Magistri et Logothetae Chronicon (= Corpus Fontium Historiae Byzantinae; Vol. XLIV/1), Berlin: De Gruyter 2006, X + 570 S., ISBN 978-3-11-018557-7, EUR 168,00
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1978 hat H. Hunger zur Chronik des Symeon Magister et Logotheta festgestellt, dass eine kritische Edition der Logothetenchronik ein wichtiges Desiderat darstelle. [1] Diese Lücke ist nun von Stephen Wahlgren geschlossen worden, der mit dem zu besprechenden Werk den ersten Band einer geplanten zweibändigen Ausgabe der Chronik vorgelegt hat. Der Band enthält sowohl die Grundlagen des Gesamtvorhabens als auch die Edition des Urtextes. Es handelt sich um den in vielen Handschriften relativ einheitlich überlieferten Text von der Schöpfung der Welt bis zum Jahr 948 und dem Tod des Romanos I. Lakapenos, die so genannte A-Version bzw. Redaktion A. [2]
Die Herstellung der kritischen Edition der Chronik erweist sich aufgrund der komplizierten Überlieferungslage als sehr schwierig. Es gibt zwar zahlreiche Handschriften, die den Text überliefern. Der Text weist aber große Unterschiede in den einzelnen Handschriften auf. In manchen Fällen bestehen die Differenzen nicht nur in einzelnen Worten, sondern auch in ganzen Episoden, die gestrichen oder hinzugefügt wurden. Sätze wurden verändert und allmählich entstanden umfassendere Neuredaktionen, weil der Urtext der Logothetenchronik nicht nur abgeschrieben, sondern auch absichtlich verändert wurde. Wahlgren hat versucht, mit textkritischen Methoden das Verhältnis der einzelnen Handschriften zueinander zu analysieren, um das Stemma zu rekonstruieren. Erst auf dieser Grundlage war die kritische Edition möglich. Den bisher wichtigsten Beitrag zur Erforschung der Texttradition bildet die Arbeit von A. Sotiroudis [3], die sich aber grundsätzlich mit dem Teil des Textes, der die Zeit nach 842 behandelt, beschäftigte. Aus diesem Grund ließ sie die für den Anfang der Chronik wichtige Handschrift Ambrosianus gr. D34 sup. außer acht. Wahlgren wertet ihre Forschungen aus und korrigiert ihre Ergebnisse in manchen Punkten (vgl. dazu 49*f.).
Bisher existierte keine kritische Ausgabe des Textes auf Basis der gesamten handschriftlichen Tradition; greifbar waren lediglich Editionen der Einzelhandschriften. Die älteren Ausgaben enthalten dabei zahlreiche Fehllesungen und Emendationen, die von den Editoren nicht als solche ausgewiesen worden sind. [4]
Der vorliegenden Edition ist eine umfangreiche Einleitung vorangestellt (Prolegomena, 3*-139*). Diskutiert werden hier die Frage nach der Autorschaft der Chronik, die Abfassungszeit des Werkes und vor allem die handschriftliche Überlieferung. Aufgrund überzeugender chronologischer, sprachlicher und stilistischer Argumente lehnt Wahlgren eine Identifikation des Symeon Magister et Logotheta mit Symeon Metaphrastes ab (4*f.). Es wird auch darauf hingewiesen, dass unklar bleibt, was Symeon Magister et Logotheta vom überlieferten Text der Chronik selbständig geschrieben habe, weil er große Teile davon aus seinen Quellen zweifelsohne übernommen habe. Deswegen sei Symeon, zumindest teilweise, als ein Redaktor zu verstehen, der mehr oder weniger mechanisch gearbeitet habe (5*, 93*). Wahlgren datiert die Fertigstellung des Urtextes auf die Zeit nach Mitte Juli des Jahres 948, und, wenn keine Interpolationen in Frage kommen, auf die Zeit nach dem Tod Konstantins VII. im Jahr 959 (6*-8*).
Der Hauptteil der Prolegomena behandelt die handschriftliche Überlieferung der Logothetenchronik und analysiert das Verhältnis der Handschriften zueinander. Wahlgren beschränkt sich dabei nicht nur auf die Handschriften der so genannten Redaktion A, sondern berücksichtigt auch andere Texte, die nicht zur Logotheten-Familie gehören: Die Handschriften der Redaktion B, des Pseudo-Symeon und des so genannten Chronicon Ambrosianum. Die Siglen übernimmt er teilweise aus früheren Publikationen. [5] Es gibt jedoch in dieser Hinsicht wesentliche Unterschiede, denn die frühere Forschung wird an manchen Stellen korrigiert.
Aufgrund der textkritischen Analyse werden die Handschriften auf fünf Hauptfamilien χοο, ο,τ,ζ, R0, reduziert. Zur Familie χ gehören O, F1, P, Sl2, H, K, N. Sie ist nicht mit derjenigen bei Sotiroudis identisch (54*-62*). [6] Darüber hinaus nimmt Wahlgren mit Recht an, dass diese Familie mit einigen B-Handschriften und Pseudo-Symeon (Par.gr. 1712) gemeinsame Züge hat, die er, zwar mit Vorbehalt, für Bindefehler hält. Deswegen geht er davon aus, dass diese Handschriften auf eine gemeinsame Vorlage (zwar durch Zwischenstufen) zurückgehen, die als χοο in das Gesamtstemma eingeordnet wird (84*-94*) Zur Familie ο gehören X, F2, G, B Sl1, A, M,Z, R,D,S (62*-72*). Problematisch ist die Familie τ. Wahlgren schlägt vorsichtig vor, dass T und L auf eine gemeinsame Vorlage, von ihm τ genannt, zurückgehen, obwohl er betont, dass dies nicht völlig sicher sei (72*-76*). Die Familie ζ besteht aus Cr, Me, Hh und Vs (76*-80*). R0 ist hingegen ein kurzes Textfragment, das nicht genau in das Stemma eingeordnet werden kann (80*-81*). [7]
Wahlgren verfügt über hervorragende Kenntnisse der einzelnen Handschriften. Seine Beweisführung ist klar und überzeugend. Aus diesem Grund kann man ein plausibles Gesamtstemma der Handschriften annehmen (139*). Die Ergebnisse, die aus der Analyse handschriftlicher Überlieferung resultieren, erlauben es auch, wesentliche Züge des Urtextes zu bestimmen. Die gemeinsame Vorlage der Familien χοο, ο,τ,ζ, R0 wird α genannt (93*ff.). Wahlgren nimmt an, dass α mit dem Original des Symeon Magister et Logotheta identisch ist (95*f.). Der Vergleich von α mit der Handschrift Ambrosianus gr. D34 sup. (=Ab) weist darauf hin, dass sowohl α als auch Ab auf eine gemeinsame Textvorlage zurückgehen (ω genannt). Wahlgren betont dabei, dass die Handschrift Ab, die für die Kapitel 1-48 fast denselben Text wie α überliefert, an zahlreichen Stellen jedoch einen besseren Text bietet (93*f). In den Handschriften, die unter α subsumiert werden, gibt es für die Periode von der Schöpfung bis zu Julius Cäsar (Kapitel 1-48) viele sinnentstellende Fehler, während der darauf folgende Text von α keine so zahlreichen und so ernsthaften Fehler aufweist. Deswegen wird die akzeptable Hypothese aufgestellt, dass der Verfasser der ersten Handschrift, die bis zum Jahr 948 gereicht hat, den Text von der Schöpfung zu Julius Cäsar aus einer Quelle bereits mit den Fehlern übernommen habe, ohne sie zu korrigieren. Die Beweisführung Wahlgrens zeigt somit deutlich, dass Symeon mindestens teilweise als ein Redaktor begriffen werden sollte und dass, was für die Edition wichtig ist, sein Werk kein tadelloses Original war (95*). Wahlgren weist darüber hinaus mit guten Argumenten darauf hin, dass die Handschrift Ab außerhalb der Logothetentradition liege, obwohl sie für die Kapitel 1-48 den vergleichbaren Text überliefere (95*). [8] Die interessante Frage, was für ein Geschichtswerk mit ω gemeint sein soll, wird aber hier leider nicht mehr erörtert.
Die eigentliche Edition enthält den griechischen Text mit kritischem Apparat sowie Hinweisen auf Quellen und Parallelen (1-343). Der Text ist klar gegliedert und übersichtlich angeordnet. Aus der Vermutung, dass bereits der Text des Originals viele Fehler beinhalte, resultiert die Vorgehensweise des Editors. Er setzt in den Text seiner Ausgabe keine Konjekturen der den Text entstellenden Lesarten, abgesehen von Korrekturen orthographischer Art. Die Emendationsvorschläge sind hingegen im kritischen Apparat zu finden. Das Ausmaß des Problems veranschaulicht eine nützliche Liste aller problematischen Textstellen (vgl. dazu 96*-111*, 121*). Als den glaubwürdigsten Textzeugen betrachtet Wahlgren die Handschrift T (Monacensis gr. 218), die alt ist (11. Jahrhundert) und keine sicheren Zeichen der Umarbeitung oder Kontamination zeigt (vgl. 121*). Daraus resultiert, dass die vorliegende Edition bei Unsicherheit meistens die Lesart von T annimmt. Dies gilt für die Kapitel 1-48 und 88-137, wobei die Handschriften L und G in diesem zweiten Textabschnitt auch von gewisser Bedeutung sind. Besonders problematisch sind die Kapitel 49-87 (von Cäsar bis zu Konstantin), weil die Handschrift T hier eine Lücke aufweist. In diesem Abschnitt spielen die Handschriften C und die Familie χ (vor allem P und F1) die Hauptrolle, wobei P als zuverlässiger betrachtet wird.
Das Buch enthält eine vollständige Bibliographie (132*-137*) und ausführliche und sorgfältig ausgearbeitete Register: Index nominum propriorum (347-380), index verborum Byzantinorum (381-394), index graecitatis (395-404) sowie index locorum (405-427).
Dem Buch von Wahlgren ist es zu verdanken, dass die Arbeit an der Chronik des Symeon Magister et Logotheta nunmehr auf einer soliden Textgrundlage erfolgen kann, was neue Perspektiven für die Byzantinistik eröffnet. Für seine Arbeit gebührt dem Editor höchste Anerkennung.
Anmerkungen:
[1] H. Hunger, Die hochsprachliche profane Literatur der Byzantiner, Bd. I, München 1978, 357.
[2] Im zweitem Band sollen Bearbeitungen und die so genannte Redaktion B bzw. Fortsetzungen über das Jahr 948 hinaus ediert werden (V).
[3] A. Sotoroudis, Die handschriftliche Überlieferung des "Georgius Continuatus" (Redaktion A), Thessaloniki 1989.
[4] Vgl. I. Bekker (ed.) , Theophanes Continuatus, Bonn 1838, 763-924 - (= PG 109, Sp. 824-984) - nach der Hs. Parisinus gr. 1708 (= S), I. Bekker (ed.), Leo Grammaticus, Bonn 1842 ( = PG 108, Sp. 1037 -1164) - nach den Hss. Parisnus gr. 854 (= P) und Parisinus gr. 1711 (=G), Th.L.F. Tafel (ed.), Theodosii Meliteni qui fertur chronographia, in: Monumenta saecularia III 1, München 1859 - nach der Hs. Monac. gr. 218 (=T). Zur Bewertung der älteren Editionen vgl. 131*-133*.
[5] Vor allem aus Sotiroudis 1989 (wie Anm. 3).
[6] Es geht vor allem um die Platzierung der Handschrift F1.
[7] Zur Kontamination vgl. 114*ff.
[8] Diese Handschrift wird aber wegen ihrer Wichtigkeit durchgehend im kritischen Apparat zitiert.
Dariusz Brodka