Rezension über:

Kaius Tuori: The Emperor of Law. The Emergence of Roman Imperial Adjuction (= Oxford Studies in Roman Society and Law), Oxford: Oxford University Press 2016, 482 S., 6 s/w-Abb., ISBN 978-0-19-874445-0, GBP 90,00
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Rezension von:
Ulrike Babusiaux
Universität Zürich
Redaktionelle Betreuung:
Matthias Haake
Empfohlene Zitierweise:
Ulrike Babusiaux: Rezension von: Kaius Tuori: The Emperor of Law. The Emergence of Roman Imperial Adjuction, Oxford: Oxford University Press 2016, in: sehepunkte 17 (2017), Nr. 6 [15.06.2017], URL: https://www.sehepunkte.de
/2017/06/29711.html


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Kaius Tuori: The Emperor of Law

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Die konstitutive Bedeutung der kaiserlichen Rechtsprechung für Machtbegründung und -erhalt des princeps ist unumstritten. Stark divergierend sind aber die Deutungen ihrer Grundlagen und Begründungen, wobei sich vor allem die stärker machtpolitischen althistorischen und eher legalistischen rechtshistorischen Rekonstruktionen kaum auf einen Nenner bringen lassen. Kaius Tuori hinterfragt die bisherigen Erklärungsmodelle und präsentiert einen Neuansatz zur kaiserlichen adjudication. Die Originalität dieses Ansatzes liegt darin, dass er nicht nach rechtlichen Regeln oder gar Ermächtigungen sucht, und auch die tatsächlichen Grundlagen der kaiserlichen Machtentfaltung nicht näher beleuchtet. Vielmehr fragt er nach Narrativen (narratives), welche die Selbstdarstellung und Außenwahrnehmung der kaiserlichen Rechtsprechung bestimmen und verändern. Auf diese Weise gewinnt er Einblick in den Dialog zwischen Herrscher und Beherrschten sowie in die Mechanismen, durch welche Veränderungen legitimiert und Anpassungen erklärt werden können. Die moderne Konzeption der narratives hat dabei - wie er zutreffend hervorhebt - ihre Entsprechung in der antiken Kultur der exempla. (5ff.).

In seiner Einleitung setzt sich Tuori zunächst mit dem Verhältnis von kaiserlicher Macht und Rechtsprechung auseinandersetzen. Dieses könne ökonomisch erklärt, theologisch gedeutet oder sozialpsychologisch interpretiert werden. Dem narrativen Ansatz nahe stehend sei die sozialpsychologische Interpretation, welche die Bestätigung der kaiserlichen Macht durch Frage und Antwort untersuche.

Das erste Kapitel "Caesar, Cicero, and the Models of Legal Autocracy" (21ff.) betont die Bedeutung Caesars als Wegbereiter des Prinzipat, denn - wie Ciceros Schriften zeigten - werde bereits Caesar als Autokrat wahrgenommen. Damit sei verbunden, dass er Zugriff auf das Recht erhalte und um Nachsicht (clementia) bei der Rechtsanwendung gebeten werde. Im zweiten Kapitel "Augustus as Judge and the Relegation of Ovid" (68ff.) untersucht Tuori die Konsequenzen des augusteischen Schwankens zwischen republikanischer Tradition und persönlicher Machtentfaltung für die Rechtsprechung. Dabei dient ihm Ovids Verbannung als Beleg für die Offenheit der Lage und die rechtliche Ungebundenheit des ersten princeps (74ff.). Das dritte ("Divine or Insane. Emperors as Judges from Tiberius to Trajan", 126ff.) wie das vierte Kapitel ("Hadrian as the Ideal Judge", 196ff.) sind Augustus' Nachfolgern gewidmet und formulieren die These, dass mit zunehmendem Abstand zur Republik die Person des Kaisers in den Vordergrund gerückt sei, um die kaiserliche Herrschaft wie Rechtsprechung zu legitimieren. In diesem Zusammenhang beobachtet Tuori das Aufkommen neuer Narrative, wie etwa die Kritik am Tyrannen oder geisteskranken Herrscher. Im Gegensatz zu diesen Negativbeispielen stehe die Stilisierung des Kaisers als Richter, denn sie diene positiv zum Beweis der Stabilität und Vorbildlichkeit seiner Herrschaft. Das Richterbild knüpfe dabei an bestehende Narrative, etwa aus der Klientelpolitik und dem Patronatswesen an; ebenso wirkmächtig seien die allseits bekannten Mechanismen des cursus honorum, welcher den Stil der kaiserlichen Verwaltung präge. Nur einen Seitenblick wirft Tuori auf die mit der Rechtsprechung im Weltreich verbundene Notwendigkeit der Rechtsangleichung (294).

Das fünfte Kapitel: "Caracalla, the Severans and the Legal Interest of Emperors" (241ff.) ist aus römischrechtlicher Sicht - schon aufgrund des starken Übergewichts der Severerzeit in der justinianischen Überlieferung - zentral. Tuoris Fokus liegt allerdings auf den literarischen und dokumentarischen Quellen. So befasst er sich einerseits mit den Apokrimata (P. Col. 123) und ihrem eher bürokratischen Ton, andererseits mit dem Prozess der Gohariener (SEG XVII 759) mit seiner rhetorischen Inszenierung (248ff.). [1] Beide Beispiele dienen als Beleg für die Vielschichtigkeit der kaiserlichen Rechtsprechung, die je nach Kontext ganz unterschiedliche Formen annehmen könne. [2] Ausblicke auf Cassius Dios Darstellung der severischen Machtentfaltung (268ff.), auf die Bedeutung der constitutio Antoniniana für die Rechtsprechung und auf die schon von Honoré [3] hervorgehobene Rolle Ulpians (282ff.) runden die These von der Vielschichtigkeit der Severerzeit ab. Gerade für diese - aus rechtshistorischer Sicht: prägende - Epoche findet Tuori daher kein Leitmotiv. [4] Diese Betonung der Vielfalt von (zeitgenössischen) Sichtweisen entspricht seiner in den "Conclusions" (292ff.) hervorgehobenen Position: "While there has been much debate about how to conceptualize imperial jurisdiction, what the longitudinal study of narratives has shown is how the prominence of different narratives varies and reflects the preoccupations of the era" (296f.). Der hiermit angemahnten Notwendigkeit einer konsequenten Kontextualisierung auch von Quellen zur römischen Rechtsprechung wird man nicht widersprechen können. Wenn man allerdings die Eigengesetzlichkeit der jeweiligen Quellenstellen wie der untersuchten Epochen betont, bedarf jede Auswahlentscheidung einer Rechtfertigung. Soweit diese in Tuori also selbst exemplarisch vorgeht, hätte man sich eine genauere Begründung für die jeweils gewählte Textgrundlage gewünscht. Andernfalls besteht die vom Autor selbst hervorgehobene Gefahr: "One should not underestimate the significance of the sources and the narrative tendencies in them in the formation of scholarly interpretations." (295).

Hauptertrag dieser in Quellen- wie Literaturauswahl sorgfältigen Studie ist die pointierte Erkenntnis, dass die kaiserliche Rechtsprechung in jedem machtpolitischen wie rechtlichen Kontext selbstständig zu untersuchen ist und daher auch unter zeitlich nahen Kaisern ganz unterschiedliche Erscheinungsformen und Erklärungen haben kann. Gemeinsam mit dem Appendix, der alle "Known Instances of Imperial Adjudication from Caesar to Severus Alexander and Their Sources" (299ff.) aufführt, bildet diese Einsicht einen hilfreichen Ausgangspunkt für die zukünftige Forschung zur kaiserlichen Rechtsprechung und Rechtspraxis im Prinzipat.


Anmerkungen:

[1] Vgl. auch die genauen Beschreibungen der Inschrift bei Pierre Roussel/Fernand De Visscher, Les inscriptions du temple de Dmeir, Syria 23 (1942/43), 173-200, welche für die Inszenierungsfrage weiterhelfen könnten.

[2] Vgl. bereits Kaius Tuori, Greek Tyranny and Roman Emperors during the Severan Period: A Case Study of P. Col. 123 and SEG XVII 759, BICS 55-2 (2012), 111-119.

[3] Tony Honoré, Ulpian: Pioneer of Human Rights, 2nd edition Oxford 2002.

[4] Für eine Motivbildung vgl. dagegen Kostas Buraselis, THEIA DOREA. Das Göttlich-Kaiserliche Geschenk Studien zur Politik der Severer und zur Constitutio Antoniniana, Wien 2007.

Ulrike Babusiaux