Alissa L'Abbé: "Wurde hierauf pro majora Vota beschlossen". Entscheidungsfindung und Herrschaftspraktiken des Bamberger Domkapitels 1753-1802 (= Stadt und Region in der Vormoderne; Bd. 14), Baden-Baden: NOMOS 2025, 423 S., ISBN 978-3-98740-175-6, EUR 99,00
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Die im Juli 2024 in Bamberg angenommene Dissertation von Alissa L'Abbé wurde für die Drucklegung leicht überarbeitet. Sie entstammt dem Kontext des von Mark Häberlein und Andreas Flurschütz da Cruz geleiteten DFG-Projekts "Herrschaftspraxis, Übergangsmanagement und Gedächtnis einer geistlichen Korporation: Die Rezessbücher des Bamberger Domkapitels". Während die hier bereits früher besprochene Dissertation von Oliver Kruk [1] sich auf das 16. Jahrhundert konzentrierte, untersucht die vorliegende Arbeit insbesondere die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts. Dabei ist es L'Abbés erklärtes Ziel, unter Rückgriff auf die im Münsteraner Sonderforschungsbereich 1150 "Kulturen des Entscheidens" entwickelten Modelle der Entscheidungsfindung die Verhandlungs- und Interaktionspraktiken des Domkapitels zu analysieren.
Nach einem Kapitel zum zeitlich-politischen Kontext, insbesondere zur Bedrohung des Bistums durch Preußen und zur Säkularisation, gliedert die Autorin ihre Studie in vier etwa gleich gewichtige Bereiche. Zunächst wendet sie sich der Zusammensetzung der Korporation und ihrer Sitzungsfrequenz zu. Dabei kann sie zeigen, dass sich die zwanzig Domkapitulare seit den 1760er Jahren immer seltener zu regulären Sitzungen trafen und auch der Umfang der Mitschriften bis in die späten 1780er Jahre hinein deutlich abnahm. Der dadurch deutlich werdende quantitative Rückgang der Entscheidungen des Domkapitels sei nicht zuletzt auf die Spannungen zwischen der Korporation und ihren Dignitären zurückzuführen. Insbesondere der Dompropst Marquard Wilhelm von Schönborn habe eine auch an anderen Stiften nicht ungewöhnliche Politik der Abgrenzung des Propsts vom Kapitel verfolgt. Darauf habe das Gremium mit einer stärkeren Kontrolle der dompropsteilichen Verwaltung reagiert. Für die 1790er Jahre arbeitet die Autorin eine sich verändernde und intensivierte Schriftpraxis heraus. Nun standen die neuen Missivbücher neben den herkömmlichen Rezessbüchern, die nur noch als reine Beschlussregister geführt wurden. Obwohl in den Rezessbüchern wie in den vorigen Jahrhunderten die Einmütigkeit des Kapitels betont wurde, konnte L'Abbé im 18. Jahrhundert zunehmend die Publikation von abweichenden Meinungen ausfindig machen, die der Profilierung des einzelnen Domherrn bei externen Akteuren dienen konnten. Auch die übliche Einbeziehung abwesender Kapitulare durch schriftliche Voten und Vollmachten bot immer wieder Anlass zu Konflikten zwischen den Parteien des Kapitels.
Anschließend nimmt die Autorin die Verwaltungskultur des Domkapitels in den Blick. Denn die meisten Entscheidungen des Domkapitels kreisten um die Organisation seines Besitzes. Als "intermediärer Landesherr" verfügte das Domkapitel über einen fragmentierten Besitz an Gütern und Rechten, welche teils den einzelnen Dignitäten und Domherren zugeordnet waren. Während sich die von den Privatkastnern der Domherren verwalteten Obleien trotz jahrelanger Reformbemühungen des Gremiums dessen Zugriff bis zur Säkularisation weitgehend entzogen, waren im sonstigen heterogenen Besitz die Beamten dem gesamten Domkapitel als Korporation verpflichtet. Vor allem durch Zirkulare an die Beamten zeigte das Domkapitel ein hohes Interesse daran, das Finanz- und Bauwesen immer stärker zu regulieren. Wie L'Abbé an mehreren Beispielen aufzeigt, wurden die zahlreichen zentralen Behörden des Domkapitels und auch die Beamten vor Ort dabei durch Revisoren und deputierte Domkapitulare bei der Rechnungsführung immer stärker kontrolliert. In anderen Bereichen, wie der Ausübung der Vogteilichkeit, blieb dagegen den Lokalbeamten ein vergleichsweise großer Handlungsspielraum erhalten. Eine kollektivbiographische Betrachtung zeigt, dass die Beamten vorwiegend aus einem engen Kreis von Familien des Bamberger Bildungsbürgertums stammten, die auch in der hochstiftischen Verwaltung Karriere machten. Da der bischöfliche Dienst meist das Karriereziel war, finden sich jedoch die führenden Familien der hochstiftischen Verwaltung nicht im Dienst des Domkapitels.
Im dritten Abschnitt diskutiert L'Abbé den Mitregierungsanspruch des Domkapitels, den sie als oberste Maxime der Korporation, zugleich aber als weitgehend lediglich symbolisch charakterisiert. Neben den auch in anderen Hochstiften zentralen Wahlkapitulationen kam dem 1748 geschlossenen Vergleichsvertrag zwischen Domkapitel und Fürstbischof in dieser Hinsicht eine zentrale Rolle zu: In diesem "recessus perpetuus" hatte das Domkapitel die seiner Herrschaft unterstehenden Bamberger Immunitäten zwar weitgehend aufgegeben, sich seine sonstigen Sonderrechte und seine Rolle als zentrales kontinuitätsstiftendes Element jedoch bescheinigen lassen. Passend dazu charakterisiert L'Abbé die Kommunikation vom Fürstbischof an das Domkapitel durch die anlässlich der domkapitelschen Peremptorien eingereichten fürstbischöflichen Proponenda als kontinuierliche Verhandlungsführung. Ein über die reine Information hinausgehendes Interesse des Domkapitels an der Politik des Fürstbischofs kann die Autorin hier insbesondere im Bereich des Kredit-, Güter- und Lehenswesens des Hochstifts ausmachen. Insgesamt schließt sich L'Abbé dem Urteil Thomas Horlings [2] über die Domkapitel als "stille Teilhaber an der Macht" (281) an. Dies gelte auch für die durch das Domkapitel gestellten Präsidenten fürstbischöflicher Behörden zu, welche durch das dort herrschende Kollegialprinzip und ihr eigenes breites Aufgabenfeld kaum aktiv in Erscheinung traten. Dazu passt auch, dass die Autorin durchaus im Gegensatz zur älteren Forschung betont, dass Sedisvakanzen in Bamberg fast nie dazu genutzt wurden, die fürstbischöfliche Politik zu revidieren und Richtungsänderungen herbeizuführen. Angesichts der gegenläufigen Praxis des Mainzer Domkapitels gegenüber der aufgeklärten Politik der Mainzer Erzbischöfe zu dieser Zeit überrascht dieser Verzicht des Bamberger Kapitels auf eigene Machtpolitik umso mehr.
Ergänzt wird der praxeologische Blick auf die Verwaltungen und Entscheidungen des Domkapitels durch die Betrachtung der Urbare, Amtsbücher und Lehensbeschreibungen, die als Wissensquellen für die fragmentierten Rechte des Domkapitels dienen konnten. Hier konstatiert L'Abbé, dass die dem Domkapitel von Kruk für das 16. Jahrhundert bescheinigte Vorreiterrolle im Wissensmanagement an die hochstiftische Verwaltung abgegeben worden war. Zudem sind die im 18. Jahrhundert zunehmend verbreiteten statistischen und landvermesserischen Verfahren ebenso wie Stadt- und Chausseebaumaßnahmen für Bamberg kaum nachweisbar. Da die eigene Landesherrschaft des Domkapitels im 18. Jahrhundert deutlich rückläufig war, konzentrierte sich das Interesse des Domkapitels auf die Jagd und den Erhalt des rechtlichen status quo ante.
Obwohl L'Abbé dem Bamberger Domkapitel mithin den Aufbau eines "effektiven Verwaltungsapparat[s]" (341) mit bis in die 1790er Jahre anhaltenden Reformbemühungen bescheinigt, war die Verwaltungspraxis teils nicht mehr zeitgemäß. Dies bedeutet freilich den Ergebnissen der verdienstvollen Arbeit L'Abbés zufolge nicht, dass das Urteil über die Domkapitel als Hemmschuh für die Entwicklung der Fürstbistümer zu reaktivieren wäre. Vielmehr betont die Autorin, dass das Domkapitel in seiner meist "passive[n] Teilhaberrolle" (343) wenig in die Politik der Fürstbischöfe eingriff, sondern seine Rolle in der Stiftung von Kontinuität im Hochstift selbst und in der Kontrolle der außenpolitischen und lehnrechtlichen Beziehungen sah. Daher wäre neben den von L'Abbé vorgeschlagenen Detailstudien des Bamberger Domkapitels die weitere Erforschung der zahlreichen Domkapitel im Alten Reich auch unter Einbeziehung ihrer geistlichen Rolle ein Forschungsdesiderat, dessen Erschließung für ein tieferes Verständnis der Germania Sacra und der Adelswelt des Alten Reiches äußerst wünschenswert erscheint.
Anmerkungen:
[1] Sven Dittmar: Rezension von: Oliver Kruk: "Nit on meines Capitels Wissen". Praktiken des Informations- und Wissensmanagements in der Verwaltung und Herrschaft des Bamberger Domkapitels, 1522-1623, Würzburg: Ergon 2024, in: sehepunkte 24 (2024), Nr. 11 [15.11.2024], URL: https://www.sehepunkte.de/2024/11/39271.html
[2] Thomas Horling: Julius Echter und das Würzburger Domkapitel. Anmerkungen zum Verhältnis zwischen Landesherr und Mitregenten, in: Fürstbischof Julius Echter († 1617) - verehrt, verflucht, verkannt. Aspekte seines Lebens und Wirkens anlässlich des 400. Todestages, hg. von Wolfgang Weiß, Würzburg 2017, 339-361.
Sven Dittmar