Sabine Bergstermann: Stammheim. Eine moderne Haftanstalt als Ort der Auseinandersetzung zwischen Staat und RAF (= Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte; Bd. 112), Berlin / Boston: De Gruyter Oldenbourg 2016, VIII + 338 S., ISBN 978-3-11-040482-1, EUR 44,95
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Die Stuttgarter Justizvollzugsanstalt Stammheim gilt ihren Kritikern als "Hauptstadt" oder gar als "Sarkophag" der Roten Armee Fraktion (RAF). Nirgendwo sonst suchte die Baader-Meinhof-Gruppe über so viele Jahre so oft auf offener Bühne Scharmützel mit dem Staat, namentlich mit der Strafjustiz und der Gefängnisverwaltung. Diese Vorgänge und die Haftbedingungen vor Ort untersucht die Autorin auf breiter Quellenbasis, wenngleich die Haftakten der RAF-Gefangenen selbst fehlen. Dabei wird die Dynamik der Konfrontation zwischen der Baader-Meinhof-Gruppe, ihren Rechtsanwälten, der zweiten RAF-Generation, dem Strafsenat sowie der Gefängnisverwaltung deutlich. Und diese Konflikte waren vielschichtiger und die Reihen der Gegner weniger geschlossen als die Chiffre der "bleiernen Zeit" im Nachhinein vermuten lässt.
Bergstermann betrachtet den (Haft-)Ort Stammheim vor allem in kulturgeschichtlicher Hinsicht als Kristallisationspunkt der Auseinandersetzung zwischen der selbsternannten Stadtguerilla und dem Staat. Dabei sollte der erste Gefängnisneubau der Bundesrepublik, nach zahlreichen Gefängnisskandalen in den Fünfziger- und Sechzigerjahren, eine reformorientierte und humane Vorzeigehaftanstalt werden. Der 7. Stock, in dem später u.a. Ulrike Meinhof, Andreas Baader und Gudrun Ensslin einsaßen, war ursprünglich für jugendliche Gefangene reserviert. Der nüchterne Beton galt zum Zeitpunkt der Eröffnung im Jahr 1964 als modern, die Hochbauweise war für ein Gefängnis ein Novum und die Anordnung der Zellen sollte den Personalbedarf verringern.
Doch mit dem RAF-Prozess (1975-77) in einem Gerichtssaal unmittelbar neben den Haftgebäuden wurde Stammheim zunehmend als der Ort gesehen, an dem der Staat unter maximalen Sicherheitsvorkehrungen mit seinen erbittertsten Gegnern abrechnete. Die architektonischen Präferenzen verschoben sich und der politische Zeitgeist wandelte sich, sodass Stammheim seinen Kritikern jetzt zunehmend als Inbegriff staatlicher Repression galt. Dabei hatten sich die baulichen Voraussetzungen, das Personal und die Haftbedingungen seit der Eröffnung kaum verändert. Doch der Linksterrorismus als vielleicht größte innenpolitische Herausforderung dieses Jahrzehnts und das völlig neue Auftreten politisch motivierter Täter vor Gericht und während der Haft rückten Stammheim in einen ganz anderen Sinnzusammenhang.
Während RAF-Gefangene mancherorts unter kritikwürdigen Haftbedingungen litten (wie Ulrike Meinhof zunächst in Köln-Ossendorf), genossen die Linksterroristen in Stammheim etliche Privilegien: Mittäter waren hier zeitweilig gemeinsam inhaftiert, ebenso männliche und weibliche Gruppenmitglieder. Auch durften sie über Geige, Plattenspieler und Heizdecken verfügen. Besonders ab dem Frühjahr 1975 gewährte ihnen die zunächst skeptische Gefängnisleitung Sonderrechte - um die RAF-Gefangenen zur Aufgabe ihres dritten Hungerstreiks zu bewegen und das Gerichtsverfahren gegen sie überhaupt durchführen zu können. Die RAF selbst hingegen beklagte gebetsmühlenartig ihre Isolationsfolter - eine Propagandaformel, die an der Wirklichkeit von Stammheim weit vorbei ging, wie die Autorin plausibel macht. Allenfalls in den Wochen der Schleyer-Entführung sollten die Gefangenen tatsächlich abgeschottet werden, doch gelang dies in der Praxis nur lückenhaft. Die angebliche Isolationsfolter wurde jedoch zum Auslöser und Katalysator von Solidarisierungsprozessen.
Denn nur wegen der Existenz der Baader-Meinhof-Gruppe, ihren Haftbedingungen sowie ihrer Verurteilung in Stammheim tauchten RAF-Unterstützer in den Untergrund ab. Die Stuttgarter Vorzeigehaftanstalt wurde so, ganz entgegen der Absicht ihrer Erbauer, gewissermaßen zum "Kreißsaal" einer zweiten Generation von Linksterroristen. Diese Forschungsmeinung greift Bergstermann gerne auf, da sie die Bedeutung Stammheims unterstreicht. Und natürlich war der Betonklotz in der Stuttgarter Peripherie ein gefundenes Fressen für seine Kritiker, die argwöhnten, der Staat wolle seine erbittertsten Gegner hier unter einem Betondeckel "begraben". Doch musste der Staat, wenn er sein Gewaltmonopol verteidigen und seinen Strafanspruch durchsetzen wollte, nicht in jedem Fall unabsichtlich Solidarisierungsprozesse der RAF-Unterstützer auslösen? Und waren weitere Entstehungsbedingungen des Linksterrorismus, die Bergstermann nicht erwähnt, in der Summe nicht mindestens so wichtig wie Stammheim selbst? Genannt seien hier nur biografische Belastungen der späteren Terroristen, gruppendynamische Prozesse in den illegalen Gruppen und gesellschaftliche Konfliktlagen, etwa hinsichtlich des Vietnam-Krieges oder der NS-Vergangenheit des Establishments. Hier stößt eine Analyse des Linksterrorismus und des gesellschaftlichen Umgangs mit ihm allein anhand von Stammheim an ihre Grenzen. Und dieser besonders prominente und symbolisch aufgeladene Haftort war nicht einmal typisch: Linksterroristen waren auch in vielen anderen Gefängnissen inhaftiert und wurden - wenn überhaupt - eher dort so behandelt wie die RAF es über Stammheim behauptete.
Die Autorin untersucht des Weiteren den politischen und gesellschaftlichen Umgang mit der RAF und attestiert dabei zu Recht Inkonsistenzen und Widersprüche. So waren die Antiterrorgesetze zugeschnitten auf die bundesdeutschen Linksterroristen, doch sollten deren Mitglieder eigentlich keinen Sonderhaftbedingungen unterliegen. Mal bezeichnete die Politik die RAF-Angehörigen als "gewöhnliche Kriminelle", mal betonte sie die besondere Herausforderung des Staates aufgrund der politischen Absichten der Täter. Unvoreingenommen hinterfragt die Autorin hier manches Stereotyp.
Bergstermann verschließt auch nicht die Augen vor den repressiven Zügen staatlicher Gewalt - und insbesondere denen des Strafvollzugs im Sinne Foucaults. Im Todesermittlungsverfahren betreffend Baader, Ensslin und Raspe nach dem Ende der Schleyer-Entführung von 1977 diagnostiziert Bergstermann so viele Versäumnisse der Behörden, dass sie eine "einseitige und keineswegs ergebnisoffene Ermittlungsarbeit" konstatiert (241). Hier folgt die Autorin der These Stefan Austs, auch in der "Nacht vom Stammheim" seien die Zellen der RAF-Suizidenten im 7. Stock durch die Sicherheitsbehörden abgehört worden - was freilich eine generalsstabsmäßige Organisation erfordert hätte und Mitwisser bis in höchste Regierungskreise bedeuten würde.
Insgesamt hat die Autorin eine genaue und unprätentiöse Darstellung der Konflikte in und um Stammheim vorgelegt. Dieser Haftort wurde zum Symbol für seine Kritiker, war für die Behandlung von RAF-Gefangenen jedoch gar nicht typisch und erklärt auch nicht allein die Entstehung einer zweiten Generation von Linksterroristen - was Bergstermanns Analyse etwas relativiert.
Tobias Wunschik