Sabine Loewe-Hannatzsch: "Grenzen der Beherrschbarkeit". Umweltpolitik und Sanierungsmaßnahmen im Uranerzbergbau der SAG/SDAG Wismut 1946-1991 (= Freiberger Forschungen zur Wissenschafts- und Technikgeschichte; Bd. 2), Leipzig: Leipziger Universitätsverlag 2025, 340 S., Diverse Farb-, s/w-Abb., ISBN 978-3-96023-533-0, EUR 36,00
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Das vorliegende Buch entstand im Rahmen eines vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Verbundprojekts zum Thema "Umweltpolitik, Bergbau und Rekultivierung im deutsch-deutschen Vergleich. Das Lausitzer Braunkohlenrevier, die Wismut und das Ruhrgebiet 1949-1989/2000". An diesem Vorhaben waren das Institut für Industriearchäologie, Wissenschafts- und Technikgeschichte der TU Bergakademie Freiberg, das Deutsche Bergbaumuseum Bochum und das Interdisziplinäre Zentrum für Wissenschafts- und Technikgeschichte der Universität Wuppertal beteiligt.
Sabine Loewe-Hannatzsch untersucht ein bisher wenig beachtetes Themenfeld: die Sanierungsmaßnahmen im Uranerzbergbau der Wismut AG beziehungsweise Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut (SDAG) in den Jahren von 1946 bis 1991. Dies ist umso bemerkenswerter, als in der öffentlichen Wahrnehmung die Erfassung der vom Uranerzbergbau verursachten Umweltschäden und die Sanierungsarbeiten in den Bergbaukreisen erst nach dem Ende der DDR begannen. Die bundeseigene Wismut GmbH und die Länder Sachsen und Thüringen haben dafür seit 1992 mehr als 7,3 Milliarden Euro ausgegeben.
Das Buch ist in sechs Kapitel untergliedert, in denen jeweils ein Aspekt des Umgangs mit den Folgewirkungen des Uranerzbergbaus behandelt wird. Am Ende bilanziert die Autorin ihre Befunde und wirft offene Forschungsfragen auf. Als Quellengrundlage dienen Akten aus dem Unternehmensarchiv und dem Geologischen Archiv der Wismut GmbH, den Sächsischen Staatsarchiven in Chemnitz, Dresden und Freiberg, dem Landesarchiv Thüringen, dem Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde sowie persönliche Sammlungen ehemaliger Mitarbeiter der SDAG Wismut. Auf russische Akten hat Loewe-Hannatzsch leider nicht zurückgegriffen, obwohl im Rahmen eines von Rudolf Boch geleiteten Forschungsprojekts "Uranbergbau im Kalten Krieg" an der TU Chemnitz zwischen 2007 und 2011 auch Hunderte von sowjetischen Dokumenten ausgewertet wurden.
Zunächst zeigt die Autorin auf, dass es permanente Konflikte zwischen dem Unternehmen und verschiedenen staatlichen Stellen über die Nutzung von Grundstücken für bergbauliche Zwecke gab. Die Auseinandersetzungen werden überzeugend am Beispiel des Tagebaus Lichtenberg geschildert. Die Sicherung und Teilsanierung von Tagebauen und Halden war bereits in den 1950er Jahren ein wichtiges Thema. Loewe-Hannatzsch arbeitet heraus, dass das Bewusstsein für die Gefährdung der Bevölkerung und der Natur durch den Uranerzbergbau bei den zuständigen staatlichen Institutionen und örtlichen Behörden schon damals vorhanden war. Die Bergbehörde, die Wasserwirtschaftsdirektion und die Räte der Bezirke versuchten, auf die SDAG Wismut Einfluss zu nehmen, um die Gefahren zu begrenzen. Die Durchsetzung verbindlicher Rechtsnormen für den Uranerzbergbau gestaltete sich jedoch schwierig, da die Aufrechterhaltung der strategisch wichtigen Uranförderung und finanzielle Aspekte immer Vorrang vor dem Umweltschutz hatten.
Besonders große Gefahrenpotentiale gingen von den industriellen Absetzanlagen aus, in denen die Rückstände aus der Uranaufbereitung oberirdisch verwahrt wurden. Die unzureichende Sicherung dieser Absetzbecken wurde erstmals 1959 in einem von sowjetischen Mitarbeitern des Unternehmens verfassten Bericht thematisiert. Die Generaldirektion erließ nach dessen Vorlage eine Instruktion für den Betrieb, die Kontrolle und Wartung der Absetzanlagen. Ausreichend implementiert wurde diese jedoch nicht, wie ein verhängnisvoller Rohrbruch an der Absetzanlage Helmsdorf im April 1961 zeigte. Infolge dieser Havarie erstellten sowjetische und deutsche Mitarbeiter des SDAG bis Ende 1962 einen 356-seitigen Umweltbericht.[1] Loewe-Hannatzsch schildert detailliert und kenntnisreich, wie nach der Katastrophe von Helmsdorf jahrelang interne Diskussionen über die bessere Sicherung solcher Anlagen geführt wurden. Viele neue Details enthält auch das Kapitel über die Probleme der Erzgewinnung durch Laugungsverfahren. Die dabei vor allem am Standort Königstein unterirdisch eingebrachte Schwefelsäure führte zu Langzeiteffekten, die bis heute gravierend sind.
In ihrer Schlussbetrachtung wirft die Autorin die Frage auf, warum es trotz zunehmender Erkenntnisse über die vom Uranerzbergbau ausgehenden Umweltbelastungen nur zu punktuellen und letztendlich unzureichenden Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in den Bergbaukreisen und der Natur kam. Die Umweltgesetzgebung der DDR war sehr fortschrittlich, aber es existierten keine hinreichenden legislativen und ökonomischen Mittel zu ihrer Durchsetzung. Trotz Kompetenzschwäche und geringer finanzieller Spielräume wurden auf administrativer Ebene Gelegenheiten verpasst, um die schädigenden Auswirkungen des Uranerzbergbaus zu verringern. Die Autorin sieht darin ein systematisches Versagen ganzer Struktureinheiten.
Kaum erwähnt wird die Rolle des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz (SAAS). Das verwundert insofern nicht, als sich die SDAG Wismut noch bis 1985 de facto selbst kontrollierte. Nach dem Entstehen einer Umweltbewegung in der DDR versuchte das SAAS, die vom Uranerzbergbau ausgehenden Strahlenbelastungen herunterzuspielen.
Zu unterkomplex ist die Polemik der Autorin gegen die These, dass die Wismut AG beziehungsweise SDAG Wismut ein "Staat im Staate" gewesen sei. In den ersten Jahren des Uranerzbergbaus hatten deutsche Institutionen und selbst der Parteivorstand der SED kaum Möglichkeiten, um Einfluss auf die Wismut AG zu nehmen. Fragen des Gesundheits- und Umweltschutzes spielten für die sowjetische Generaldirektion, wenn überhaupt, nur eine ganz untergeordnete Rolle. In dieser Zeit konnte die Wismut AG nahezu uneingeschränkt schalten und walten, mit ihren vom übrigen Land streng abgeschirmten Schächten und Betrieben, einer eigenen Gerichtsbarkeit, eigenem Handel und Gesundheitswesen. Völkerrechtlich verbindlich wurde die Tätigkeit dieses Unternehmens zwischen der Sowjetunion und der DDR erst im August 1953 geregelt. Es ist Loewe-Hannatzsch aber zuzustimmen, dass sich das deutsch-sowjetische Unternehmen nach den "wilden Jahren" nach den gesetzlichen Bestimmungen der DDR in Bezug auf die Wasserwirtschaft, den Mutterboden, die Haldensicherung und die radioaktiven Belastungen richten musste. Dass dies nur unzureichend geschah, ist hauptsächlich, aber nicht ausschließlich dem Unternehmen anzulasten.
Einige kleinere Fehler seien noch angemerkt. Wenn die Autorin behauptet, die DDR habe in den 1980er Jahren "fast vollständig auf alle zu importierende Energieträger" verzichtet (22), so ist das falsch. Die Erdöl- und Erdgasimporte aus der Sowjetunion gingen kaum zurück, mussten nun jedoch teilweise in harter Währung bezahlt werden. Unverständlich bleibt auch, warum die Autorin vermutet, dass das von der Wismut geförderte Uran "letztendlich weltweit auftauchen" konnte (31). Uranerz war bis zum Ende des Kalten Krieges kein normales Handelsgut und verblieb in der Sowjetunion. Abgesehen von diesen Monita hat Loewe-Hannatzsch eine wichtige Studie vorgelegt, die unser Wissen über die vom Uranerzbergbau ausgehenden vielfältigen Gesundheits- und Umweltrisiken und die ersten, allerdings ganz unzureichenden Sanierungsmaßnahmen bereichert.
Anmerkung:
[1] Vgl. Harm Schröter: Die Wismut, der Umweltschutz und ein zentrales Dokument, in: Rainer Karlsch / Harm Schröter (Hgg.): "Strahlende Vergangenheit". Studien zur Geschichte des Uranbergbaus der Wismut, St. Katharinen 1996, 343-372.
Rainer Karlsch